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 Betreff des Beitrags: Detailfragen TS 250/1 Export Gespann
BeitragVerfasst: 24. März 2014 23:23 
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Guten Abend,

nach längerer Zeit ist mir jetzt wieder eine MZ zugelaufen.
Und zwar ein komplett zerlegtes TS 250/1 Gespann. Es hat sich nun herraus gestellt, dass es sich um ein Neckermann Gespann handeln muss ( ES-Rücklicht, 17 ps ansaugsutzen usw. ... )

Diesbezüglich habe ich ein paar Fragen an euch:

Das Rücklicht mit dem geschwärzten Reflektor, war das blos am Motorrad verbaut oder auch als Positionslicht am SW ?
Die hinteren Gespannfedern waren doch unter chromhülsen Versteckt, bei meinem Teileberg sind leider nur 55er Federn verchromt ,mit Halbhülsen zu sehen.
Weis nicht, ob dies mal umgebaut wurde oder doch eine Westversion war.

Ich habe leider bis jetzt noch kein Bild als Vorlage eines originalen Neckermann Gespannes gefunden, vllt kann mir da jemand helfen?

Mfg


Fuhrpark: MZ ETZ 250
MZ ES 175/1
MZ RT 125/2
Simson S51 C
Simson S51 B
Simson Schwalbe KR51/1

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BeitragVerfasst: 17. Oktober 2024 19:18 
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Hallo, dein Beitrag ist zwar schon älter aber konntest du Bilder vom Gespann finden?


Fuhrpark: MZ ES 250/2, MZ ETZ 301, MZ TS 250 Gespann(Neckermann), Schwalbe KR51/2, Simson S51 Comfort, Simson S51 Elektronik, MZ Charly

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BeitragVerfasst: 18. Oktober 2024 16:55 
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Toni 1989 hat geschrieben:
... dein Beitrag ist zwar schon älter ...

Jo, sind nur etwas mehr als zehneinhalb Jahre.
Alter Leichenschänder!😁

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Gruß, Frank

michi89 hat geschrieben:
... Ich bin generell eher kein Fan von übertriebenen Tuning. Ich gehe lieber vor dem losfahren nochmal kacken und optimiere das Fahrergewicht. :-)


Suche aktuell:
- Gabelbrücke ETZ250 Export (für Neimann-Schloß)


Fuhrpark: viel zuviel, man hat schließlich nur einen Arsch

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BeitragVerfasst: 18. Oktober 2024 18:28 
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Der Kollege war vor 3 Jahren zuletzt online. Ob da noch ne Antwort kommt...


Fuhrpark: S50, TS150, TS250, TS250/1 Gespann, Moto Guzzi 850T5 Gespann

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BeitragVerfasst: 18. Oktober 2024 19:00 
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Bilder habe ich nicht, aber so ganz erschließt sich mir die Frage zum Rücklicht nicht. Am Gespann werden 2 (gleichartige) Rücklichter geführt. Warum sollten für das rechte Rücklicht (am Seitenwagen) andere Regeln gelten, wie für das linke (am Krad)? Die in der Frage genannten Positionsleuchten, also Begrenzungsleuchten, gibt es nur nach vorne wirkend.

_________________
Die Arche wurde von Laien gebaut, die Titanic von Fachleuten

Es gibt keine dummen Fragen – es ist nur dumm, nicht zu fragen

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Fuhrpark: MZ

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BeitragVerfasst: 18. Oktober 2024 20:19 
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[quote="CJ"]Bilder habe ich nicht, aber so ganz erschließt sich mir die Frage zum Rücklicht nicht. Am Gespann werden 2 (gleichartige) Rücklichter geführt. Warum sollten für das rechte Rücklicht (am Seitenwagen) andere Regeln gelten, wie für das linke (am Krad)? Die in der Frage genannten Positionsleuchten, also Begrenzungsleuchten, gibt es nur nach vorne wirkend.[/quote

Und wie siehts mit dem Bremslichtbei dem baujahr aus?]

-- Hinzugefügt: 18. Oktober 2024 20:25 --

[quote="CJ"]Bilder habe ich nicht, aber so ganz erschließt sich mir die Frage zum Rücklicht nicht. Am Gespann werden 2 (gleichartige) Rücklichter geführt. Warum sollten für das rechte Rücklicht (am Seitenwagen) andere Regeln gelten, wie für das linke (am Krad)? Die in der Frage genannten Positionsleuchten, also Begrenzungsleuchten, gibt es nur nach vorne wirkend.[/quote

Und wie siehts mit dem Bremslicht bei dem baujahr aus?]


Fuhrpark: MZ Typ/Baujahr, MZ Typ/Baujahr, ...

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BeitragVerfasst: 18. Oktober 2024 20:31 
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MZElch hat geschrieben:
...Und wie siehts mit dem Bremslicht bei dem baujahr aus?]

Ein Gespann mit EZ vor dem 01.01.1988 bräuchte, wie alle Krafträder, grundsätzlich kein Bremslicht. Praktisch wohl kaum relevant.
Ist jedoch ein Bremslicht am Motorrad vorhanden, so muss ein Gespann ZWEI Bremslichter führen. Trifft hier im konkreten Fall zu.
Der Vollständigkeit halber: erfolgte die Erstzulassung vor dem 01.07.1961 ist auch EIN Bremslicht ausreichend.

Und noch vollständiger die Regelungen in der DDR-StVZO:
1 Bremsleuchte ausreichend, wenn
EZ vor dem 01.06.1982 oder
EZ ab 01.06.1982, aber ABE erteilt vor 01.06.1982 und max. verlängert bis 31.12.1989 (-> theor. bis einschl. ETZ 250, aber serienmäßig damit ausgerüstet!)

2 Bremsleuchten erforderlich, wenn
EZ ab 01.06.1982 und ABE erteilt ab 01.06.1982 (-> ETZ 251)
generell alle EZ ab 01.01.1990

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BeitragVerfasst: 19. Oktober 2024 18:07 
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Einfacher ausgedrückt, ein TS Gespann war mit 6V und ohne Bremslicht am SW.
Ab ETZ mit 12V war Bremslicht am SW und auch ein Bremslichtschalter Vorn.
Das auch bei Trommelbremse. War einfach der Kontakt wie Hinten vorne verbaut :wink:

Also kannst du Entscheiden, mit oder ohne Bremslicht.
Ohne kannst du auch das als Blinker verwenden.
Vorn ein Hella Trecker Licht mit Blinker verbauen, passt ganz gut :wink:
Und du kannst dir die Blinker auf dem Koti sparen.

_________________
Tue anderen nichts Gutes, dann wiederfährt dir nichts Schlechtes.

Gruß Svid (Thomas) :coffee:

Bitte sendet mir eure SW Nummern per PN.
Die Namen behalte ich natürlich für mich :wink:
Werde nur R-Nummer mit Bj. öffentlich machen :ja:

Bitte die Daten nicht nur vom Typenschild oder aus der Zulassung ablesen.
Sondern auch mit der Nummer am Rahmen vergleichen :wink:

Möchte die Aufstellung ja möglichst genau machen,
habe da schon genügend Ausnahmen von der Ausnahme :shock:


Stoye Seitenwagen 1962 - 1990


Fuhrpark: habe einen

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BeitragVerfasst: 19. Oktober 2024 18:47 
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CJ hat geschrieben:
MZElch hat geschrieben:
...Und wie siehts mit dem Bremslicht bei dem baujahr aus?]

Ein Gespann mit EZ vor dem 01.01.1988 bräuchte, wie alle Krafträder, grundsätzlich kein Bremslicht. Praktisch wohl kaum relevant.
Ist jedoch ein Bremslicht am Motorrad vorhanden, so muss ein Gespann ZWEI Bremslichter führen. Trifft hier im konkreten Fall zu.
Der Vollständigkeit halber: erfolgte die Erstzulassung vor dem 01.07.1961 ist auch EIN Bremslicht ausreichend.

Und noch vollständiger die Regelungen in der DDR-StVZO:
1 Bremsleuchte ausreichend, wenn
EZ vor dem 01.06.1982 oder
EZ ab 01.06.1982, aber ABE erteilt vor 01.06.1982 und max. verlängert bis 31.12.1989 (-> theor. bis einschl. ETZ 250, aber serienmäßig damit ausgerüstet!)

2 Bremsleuchten erforderlich, wenn
EZ ab 01.06.1982 und ABE erteilt ab 01.06.1982 (-> ETZ 251)
generell alle EZ ab 01.01.1990


Danke für die ausführliche Antwort

-- Hinzugefügt: 19. Oktober 2024 18:47 --

CJ hat geschrieben:
MZElch hat geschrieben:
...Und wie siehts mit dem Bremslicht bei dem baujahr aus?]

Ein Gespann mit EZ vor dem 01.01.1988 bräuchte, wie alle Krafträder, grundsätzlich kein Bremslicht. Praktisch wohl kaum relevant.
Ist jedoch ein Bremslicht am Motorrad vorhanden, so muss ein Gespann ZWEI Bremslichter führen. Trifft hier im konkreten Fall zu.
Der Vollständigkeit halber: erfolgte die Erstzulassung vor dem 01.07.1961 ist auch EIN Bremslicht ausreichend.

Und noch vollständiger die Regelungen in der DDR-StVZO:
1 Bremsleuchte ausreichend, wenn
EZ vor dem 01.06.1982 oder
EZ ab 01.06.1982, aber ABE erteilt vor 01.06.1982 und max. verlängert bis 31.12.1989 (-> theor. bis einschl. ETZ 250, aber serienmäßig damit ausgerüstet!)

2 Bremsleuchten erforderlich, wenn
EZ ab 01.06.1982 und ABE erteilt ab 01.06.1982 (-> ETZ 251)
generell alle EZ ab 01.01.1990


Danke für die ausführliche Antwort


Fuhrpark: MZ Typ/Baujahr, MZ Typ/Baujahr, ...

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BeitragVerfasst: 19. Oktober 2024 18:59 
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Svidhurr hat geschrieben:
Einfacher ausgedrückt, ein TS Gespann war mit 6V und ohne Bremslicht am SW...

Hier gings aber um ein "West"-TS-Gespann und muß 2 Bremslichter haben.

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