Hi Leute, Ich will nach Jahren eine Unfall ETZ 150 mit Hilfe eines Spenderfahrzeuges wieder aufbauen. Dazu hab ich mich belesen, aber manches ist unklar.
Die Unfall ETZ (Bj 89) hat eine 1,85 B x 16 Felge drauf. Auch Felge vorn und hinte in Bemerkungen eingetragen. (Warum auch immer) Die Spender ETZ (Bj 90) 2,15 B x 16 als Felge. Soweit ich weiß, kann man beide nutzen. Nun zur ersten Frage: Warum hat man auf 2,15 x 16 geänder ? Gibts da einen Grund ? Die ETZ 251 und 301 haben auch 2,15 x 16. Da gab es zum Ender 90 schon Niederquerschnitttsreifen 110/80-16S. Dürfte ich die heute nutzen ? Für vorn haben die Modelle 1,60 x 18, dort kam dann die 90/90-18S raus.
Dürfte ich die Niederquerschnittsreifen fahren ? Muss sie dann sicher eintragen lassen, weil nur die "normalen" Reifen eingetragen sind. Eintragen muss ich sicher auch wenn ich hinten von 1,85 auf 2,15 wechseln sollte.
Schon 1984 steht in der Betriebsanleitung für die ETZ 125/150 hinten Felgenbreite 2.15". Bis zu welcher Breite der Reifen sein darf k. A. Die Breite der Schwinge ist zu beachten.
Vorne ist 1.6 x 18 angegeben, da ist dann nur 3.00 erlaubt. Eine 1.85ger Felge einzutragen ist kein Problem. Dann ist auch ein 90/90 erlaubt.
Ich bin Jahrelang vorne 2.75 bei 1.85 und hinten 3.25 gefahren. Tommaselli Lenker Typ 284 !
Ich gehe davon aus, daß die 2.15er Felgenbreite hinten nicht zur DDR-125/150er gehört. Ja, es steht in der 84er Betriebsanleitung drin, allerdings sehe ich diese Betriebsanleitung nur als einen "Prototyp".
Die Serienproduktion der ETZ125/150 startete ja im Herbst 1985 und ab der 85er Betriebsanleitung ist die 1.85x16 als Felge für hinten aufgeführt.
Erst ab dem Einheitsrahmen war die 2.15er Felge im Zuge der Bauteilvereinheitlichung auch bei der kleinen ETZ hinten Serie.