Der Michi ist natürlich gleich wieder detailliert ins EIngemachte gegangen

sicher, ein hydraulischer Bremslichtschalter ist sehr schick, aber die originalen Schalter tun es auch. Eines solltst Du aber lassen. Versuche NICHT mit dem Prüfer aktiv ein Gespräch über die Scheibenbremse zu starten. Wenn Du Dein Fahrzeg vorführst, ist eine SB dran. Ende der Durchsage.
Da die SB nicht eingetragen werden muss, ist auch kein Gespräch darüber notwendig. Es gibt nämlich bei den Prüfern sehr oft Zeitgenossen, die plötzlich mit Komplikationen anfangen, weil das Wort "nachgerüstet" fällt. Das liegt einfach daran, dass die Prüfer mit den nun bald 40 Jahre alten Maschinen nicht mehr viel anfangen können bzw. keine Ahnung mehr davon haben, wie auch.
Bei einer TS 250/1 (Vorgängermodell) ist der EInbau einer SB (der erlaubt ist) ein Thema für den TÜVer und die EIntragung. Bei der ETZ 250 jedoch definitiv nicht. .... das betrifft übrigens ALLE ETZ-Modelle. Wenn bei einem ETZ Modell eine Trommelbremse dran war- kann auch eine SB verbaut werden, ohne eine Eintragung machen zu müssen - vorausgegesetzt, es ist die originale SB, also von MZ, Brembo oder Grimeca.
Wer sich hart langweilt, kann natürlich mit dem DEKRA-Mann oder TÜVer in den bürokratischen Infight gehen, und die ängstliche Frage aufwerfen, ob die nachgerüstete SB wirklich eingetragen werden muss???
