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BeitragVerfasst: 1. April 2025 11:17 
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IMG20250401105115.jpg
Hallo in die Runde.

War mit meiner TS 150 gerade beim TÜV. Dort wurde mein Scheinwerfer bemängelt, von wegen das wäre der Scheinwerfer für Linksverkehr. Mein Scheinwerfer würde hier im Rechtsverkehr den Gegenverkehr blenden.

Das das Moped mit genau diesem Scheinwerfer Vollabnahme und schon zweimal HU bekommen hat, dass war dann letztendlich der Punkt weswegen ich die Plakette zähneknirschend doch bekommen habe. Allerdings soll ich zeitnah den richtigen Scheinwerfereinsatz einbauen. Er hat es nicht in den Bericht geschrieben, mir mündlich zum Tausch geraten.

Jetzt bin ich etwas verunsichert, in allen Shops werden die Scheinwerfer genau so angeboten wie bei mir verbaut ist. Das irritiert mich.
Hat der TÜV Mensch Recht mit seiner Aussage, oder lag er schlicht falsch?

Hier einmal ein Foto meines Streuglases.


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Fuhrpark: MZ TS 150 Bj 1981
Schwalbe KR51/2 Bj 1982

Zuletzt geändert von Dreizehn am 1. April 2025 11:52, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 1. April 2025 11:25 
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Moin
Ich habe die gleiche Ausführung in meiner TS.
Schon 10 x durch den TÜV.
E 20 Kennung vorhanden.
Rechtsverkehr England z.B Kennung E 11


Fuhrpark: MZ ES 250/1 1966,MZ TS 250/1 1981,ETZ 250 1983

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BeitragVerfasst: 1. April 2025 11:29 
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Also meine Streuscheiben sehen alle so aus wie deine...

_________________
Grüße Stephan


Fuhrpark: KR 51/1, ES 150/1, TS 250/0, 2xETZ 250, K100 Basis, XT 600 2KF, XL 600V PD06

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BeitragVerfasst: 1. April 2025 11:33 
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Die Kennzeichnung sagt Rechtsverkehr. Oder übersehe ich da irgendwo ein Pfeilsymbol?

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Die Arche wurde von Laien gebaut, die Titanic von Fachleuten

Es gibt keine dummen Fragen – es ist nur dumm, nicht zu fragen

Denken-Drücken-Sprechen - in dieser Reihenfolge (alte Sprechfunkregel)


Fuhrpark: MZ

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BeitragVerfasst: 1. April 2025 11:45 
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Schon mal daran gedacht, dass heute der 1. April ist.........

_________________
Grüße

Frank


Fuhrpark: MZ mit 6 Volt, zeitweise eine mit 12 V in Pflege

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BeitragVerfasst: 1. April 2025 11:49 
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LaLu 2011
ES Philosoph

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Egal, das ist der Einsatz für Rechtsverkehr. :lach: Die schräge Linie ist auf der linken Hälfte. Mehr Fotos gerne auf Anfrage.
Außerdem heißt es richtig: ...wegen des... :schlaumeier:
Wegen des Schildes!


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_________________
OT-Partisammellorchen
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Mitglied Nr. 020 im Rundlampenschweinchenliebhaber-Club
Mitglied im internationalen Verein der bauchfrei Schaukler
Mitglied Nr. 009 der MZ-Trüffelschweine
Mitglied im GKV - Granseer Krawattenträgerverein
"Das Antibiotikum von MZ sind Vitondichtringe." (Christof im November 2011)
Mitglied der Wolfsschanzen-Tournee 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2024 (der Rrrrudelll-Pudelll)
Besucher am Schlagbaum der EU-Außengrenze - namentlich erfaßt am 21.07.2013 und 24.07.2016


Fuhrpark: Moto Guzzi V85TT Bj. 19, Silverstar Classic 500 Bj. 97, ETZ 301 Fun Bj. 93, ES 175/2 Bj. 67, ES 300 Bj. 64, ETS 150 Bj. 72, ES 150 Bj. 75, TS 150 Bj. 80, ETZ 150 Bj. 87, IWL Troll Bj. 63, Honda CG 125 Bj. 98, EMW R35/3 Bj. 54, DKW RT 250 H Bj. 53, S 70 C Bj. 87, S 51 B 2-4 Bj. 81, Opas SR2 Bj. 59, außerdem Ford Tourneo Connect in lang (Schlafwagen)

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BeitragVerfasst: 1. April 2025 11:54 
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Nein es ist kein Aprilscherz. Definitiv nicht, über Sicherheitsrelevante Teile würde ich niemals einen Scherz machen.

Da eure Scheinwerfer und auch alle im Handel genauso aussehen wie meiner, hatte ich es offenbar mit einem unwissenden Prüfer zu tun.

Ich danke euch für die schnellen Antworten!


Fuhrpark: MZ TS 150 Bj 1981
Schwalbe KR51/2 Bj 1982

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BeitragVerfasst: 1. April 2025 11:57 
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Skype:
Simsonemme
Ich hab auch extra ein Bild gemacht..eindeutig für Geradeausverkehr😁


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Gruß Uwe.
OT-Partisanen-Grenzgänger
Ich habe nur dieses Leben und das will ich leben!!!
Skype " Simsonemme" ... ja ich wohne in Holland...aber mehr auch nicht und meine Wurzeln liegen dort wo die Sonne aufgeht
Bild
http://www.cbsevenfifty.de/add-ons/sant ... anta34.gif


Fuhrpark: . TS150...Honda Seven Fifty... Fahrrad mit Kniescheibengelenkkupplung

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BeitragVerfasst: 1. April 2025 12:00 
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Das E20 steht für Polen und ist damit für Deutschland und die EU zu akzeptieren. Hab mal etwas nachgesehen.

https://www.hoelzle.ch/posts/ece-kennze ... einwerfern

Auf den ersten Blick dachte ich auch an etwas mit Linksverkehr.
Die TU meiner Tochter hat den Scheinwerfer extra in den Papieren eingetragen. Ist ja auch ein Import.
Der hat soweit ich weiß keine solchen Linien. Das Moped steht leider gerade nicht hier. Kann ich also nicht nachsehen.
Da hat aber bisher auch niemand nachgefragt.

Der Scheinwerfer von meinem VX Gespann hat ein E4 also Holland. Es war dort auch zuerst zugelassen.
Hatte ich bisher auch noch nicht gesehen.


Gruß
Dieter


Fuhrpark: ES 150/1(BJ 1975 seit 1999), ETZ250 (BJ 1984 seit 2004), ES250/2 (BJ 1968 seit 2007) mit Super Elastik, GN 250 (BJ 1998 seit 2000), VX800 A Gespann mit GT2000 (BJ 1997 seit 2012), VX 800 B (BJ 1996 seit 2018)

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BeitragVerfasst: 1. April 2025 12:01 
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funkenbaendiger hat geschrieben:
Moin
Ich habe die gleiche Ausführung in meiner TS.
Schon 10 x durch den TÜV.
E 20 Kennung vorhanden.
Rechtsverkehr England z.B Kennung E 11



Genau so ist es.

Ter TÜV-Onkel hatte einen schlechten Tag , oder Fieber. :roll:


Oder es liegt am heutigen Datum. :loldev:

_________________
Ich habe keine Macken! Das sind Special Effects!!
Grüße vom Martin aus Anhalt.


Fuhrpark: Zweiräder: Simson SR 2 E/Bj.59; SR 2 E/Bj.60; SR 2 E/Bj.61; SR 2 E/Bj.62; Simson S 51 B/Bj.86; Simson Schwalbe/Bj.74; MZ ETZ 125/Bj.90; MZ ETZ 250 de-luxe/Bj.84; MZ 500 Country/Bj.94; Simson 425 T/Bj.58
Vierräder: Wartburg 353 W/Bj.85; +Anhänger HP 500/Bj.86; Trabant 601 S/Bj.87; +Anhänger HP 350/Bj.86; Gabelstapler DFG1002/Bj.74; Fendt Fix 1/Bj.60
Sechsräder: Multicar M 2510/Bj.80
Stehzeuge: diverse Simson SR 2; Simson Star; MZ-Rt 125; MZ-ES 150

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BeitragVerfasst: 1. April 2025 12:02 
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Dreizehn hat geschrieben:
Nein es ist kein Aprilscherz. Definitiv nicht, über Sicherheitsrelevante Teile würde ich niemals einen Scherz machen.
...................


Nicht Du, sondern der Prüfer mit Dir....

_________________
Grüße

Frank


Fuhrpark: MZ mit 6 Volt, zeitweise eine mit 12 V in Pflege

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BeitragVerfasst: 1. April 2025 12:50 
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Ihr seid ja irre! Eine derartige ausführliche Sammlung an Antworten hätte ich nicht erwartet.

Und nein, es war kein Witz von ihm. Er hatte wirklich keine Ahnung.


Fuhrpark: MZ TS 150 Bj 1981
Schwalbe KR51/2 Bj 1982

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BeitragVerfasst: 1. April 2025 16:00 
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Mich wundert nix mehr, Dekra Neubrandenburg vor 20 Jahren, der damalige Prüfer-Chef selbst hat unseren Lkw in einem anderen Ort GGVSE-getüvt, ich will den abholen, da steht plötzlich auf dem Zettel Ex-III - es ist aber ein Spriegel-Planen-Lkw, der darf nur Ex-II, zurück und den angelabert und ändern lassen, Ex-III ist ja höherwertiger und nur für festen Kofferaufbau, sichere Elektrik usw., jeder macht Fehler und keiner ist vollkommen.


Fuhrpark: Jawa 555 Pionyr, Simson Star, MZ ES 150 /66, MZ TS 250/1A /77, BMW R60/7 /79, Simson KR51 K

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BeitragVerfasst: 1. April 2025 18:21 
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funkenbaendiger hat geschrieben:
Moin
Ich habe die gleiche Ausführung in meiner TS.
Schon 10 x durch den TÜV.
E 20 Kennung vorhanden.
Rechtsverkehr England z.B Kennung E 11

Wo die Genehmigung erteilt wurde spielt dabei keine Rolle. Scheinwerfer für Linksverkehr haben am Genehmigungszeichen einen horizontalen Pfeil. Scheinwerfer ohne diese Kennzeichnung, so wie hier gezeigt, sind ohne Ausnahme für Rechtsverkehr.

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Die Arche wurde von Laien gebaut, die Titanic von Fachleuten

Es gibt keine dummen Fragen – es ist nur dumm, nicht zu fragen

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Fuhrpark: MZ

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BeitragVerfasst: 1. April 2025 18:41 
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Hier das Foto einer Streuscheibe für Linksverkehr.
Die Absenkung ist auf der anderen Seite.
Dateianhang:
Streuscheibe Linksverkehr.jpg


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Fuhrpark: TS150 (125ccm) Bj. 1984
BMW R75/5 Bj. 1973
Sommer Diesel SD516 #363
NSU Quickly N Bj. 1956

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BeitragVerfasst: 2. April 2025 21:34 
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Dreizehn hat geschrieben:
Er hatte wirklich keine Ahnung.

Und damit ist er hier in guter Gesellschaft.

E20 etc. gibt an, in welchem Land das Bauteil seine Genehmigung bekommen hat. Es sagt nichts darüber aus, für welche Anwendung es ist. Es gibt auch Rücklichter mit E##-Kennzeichnung, deswegen darf man das aber auch nicht als Scheinwerfer, Positionslicht oder Blinkleuchte verwenden.

Und "schon x mal beim TÜV nicht bemängelt" legalisiert nichts. Bei einem entsprechenden unzulässigen Bauteil oder Anwendung kann das schon 20x unbeanstandet durch den TÜV gegangen sein, und trotzdem ist es möglich dass ein Fahrzeug deswegen aus dem Verkehr gezogen wird.
Wenn ein Mangel nicht bemängelt wird, ist das höchstens eine Gefälligkeit oder Nachlässigkeit. Sich darauf berufen wollen, ist Unfug. Ich bin auch schon x-mal zu schnell gefahren, selbst wenn Polizei in der Nähe war, und habe daraus abgeleitet auch kein Recht zum zu schnell fahren.

@Dreizehn, hat der Prüfer den "Mangel" bei der Sichtkontrolle festgestellt, oder bei der Lichtkontrolle mit dem Gerät?


Fuhrpark: TS 250/1 EZ 04/1978 mit Extras:
3.50-18 vorne wie hinten
VAPE-Zündung
AWO-Tank
NVA Einzelsitz
/0 Zylinderdeckel
E10-Betrieb seit > 14.000km

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BeitragVerfasst: 3. April 2025 14:14 
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Nächstes mal möge dein Prüfer einfach sein Lichteinstellgerät/ Kontrollgerät davor stellen. Dann erübrigen sich solche Fragen von alleine.


Fuhrpark: .

Gruß Daniel

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1. Mitglied des Fanclubs lustiger Avatare

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BeitragVerfasst: 3. April 2025 21:50 
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Der Prüfer hat es mit seinem Kontrollgerät getestet. Mich dann das Moped noch vor eine Wand stellen lassen um es zu zeigen. Bei grellem Mittagslicht allerdings eher sinnfrei...

Es hatte mir ja dann keine Ruhe gelassen. Bin nach allen euren Antworten und den Fotos (danke dafür!) und mit Screenshots der Online-Händler noch einmal hin.

Da saß gerade ein älterer Herr beim Bezahlen seiner HU-Gebühren. Er hörte uns kurz zu, und dann sagte er seine S51 sehe am Scheinwerfer genauso aus. Da war der Prüfer platt.

Letztendlich habe ich den richtigen Scheinwerfereinsatz und auch richtig herum verbaut in meiner MZ. Keine Ahnung was der da in seinem Kontrollgerät gesehen hat.


Fuhrpark: MZ TS 150 Bj 1981
Schwalbe KR51/2 Bj 1982

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BeitragVerfasst: 3. April 2025 22:13 
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Wenn er trotz korrektem Scheinwerfer und Kontrolle mit dem Kontrollgerät einen falsch leuchtenden Scheinwerfer feststellt - dann kann man natürlich klischeegetreu den Prüfer als Bescheuert und Unfähig hinstellen.
Oder mal davon ausgehen, dass er doch nicht ganz so unterbelichtet ist, und es vielleicht eine andere Ursache für das falsche Licht gibt?

Z.B. könnte es vielleicht sein, dass die Glühlampe nicht korrekt eingesetzt ist?


Fuhrpark: TS 250/1 EZ 04/1978 mit Extras:
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BeitragVerfasst: 3. April 2025 22:39 
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Ich wußte gar nicht, daß es Kontrollgeräte für Motorräder gibt. Wie sieht denn sowas aus? Bislang hat sich noch jeder mit "Licht an" begnügt (wenn überhaupt...), beim Vorkriegsgerät wird eh abgewunken.


Fuhrpark: MZ TS 150 GS-Umbau Bj 1983; DKW NZ 250 Bj. 1938; Simson S51 Umbau Bj.1980; NSU Quick-Umbau Projekt Bj.1936; Trial-Projekt mit MZ-Motor; Eigenbau-Simmi mit Starrrahmen und MZ Motor; Phänomen Bob Projekt Bj.1941; IFA DKW RT-0 Projekt, DKW NZ 350/ISH Umbau Projekt

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BeitragVerfasst: 4. April 2025 07:13 
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Ist das gleich wie für Autos

_________________
Gruss JOE


Fuhrpark: MZ TS150 79´
MZ TS150 73´ noch in Teilen
Yamaha XVS1100 01´
Suzuki LS650 91´

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BeitragVerfasst: 4. April 2025 07:36 
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Und wie sehen die aus? Wie wird das mit den doch sehr verschiedenen Höhen der Scheinwerfer gehandhabt?


Fuhrpark: MZ TS 150 GS-Umbau Bj 1983; DKW NZ 250 Bj. 1938; Simson S51 Umbau Bj.1980; NSU Quick-Umbau Projekt Bj.1936; Trial-Projekt mit MZ-Motor; Eigenbau-Simmi mit Starrrahmen und MZ Motor; Phänomen Bob Projekt Bj.1941; IFA DKW RT-0 Projekt, DKW NZ 350/ISH Umbau Projekt

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BeitragVerfasst: 4. April 2025 08:01 
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Im Prinzip so oder ähnlich

https://www.ebay.de/itm/272134599885?ch ... gKclfD_BwE


Gruß
Dieter


Fuhrpark: ES 150/1(BJ 1975 seit 1999), ETZ250 (BJ 1984 seit 2004), ES250/2 (BJ 1968 seit 2007) mit Super Elastik, GN 250 (BJ 1998 seit 2000), VX800 A Gespann mit GT2000 (BJ 1997 seit 2012), VX 800 B (BJ 1996 seit 2018)

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BeitragVerfasst: 4. April 2025 08:04 
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Guten Morgen.
Das ist ein Kasten auf einem fahrbaren Gestell, was höhenverstellbar ist.
Das stellt der Prüfer in einem gewissen Abstand vor die Scheinwerfer und stellt dann die Höhe ein, vermutlich mittig vom Scheinwerfer.
Das macht mein Prüfer aber auch nur bei meinem Auto.
So ein Prüfer ist letztendlich ja auch nur ein Mensch.
Wer weis, was er sich dabei gedacht hat.
Ich würde es gedanklich abhaken und weiter leben. :)
Mit freundlichen Grüßen
Lars


Fuhrpark: Mz Es 150/1,Mz Es 250/2, Mz Es 175/0, Mz Es 175/1, Mz Es 250/2, Mz Etz 150,
PannoniaTL mit Dunabeiwagen, Simson Spatz, Simson Sr2, KX500, MZ RT 125/2, MZ ES 125/1, Z900 RS Café, IWL Berlin, Golf1/GTI

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BeitragVerfasst: 4. April 2025 08:49 
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Mechanikus hat geschrieben:
Und wie sehen die aus? Wie wird das mit den doch sehr verschiedenen Höhen der Scheinwerfer gehandhabt?

Stell mal nen modernen Ducato neben nen alten Actros und du wirst feststellen, dass die Differenzen größer sind als sie bei Motorrädern je sein könnten.
Scheinwerfereinstellgeräte sind stets in der Höhe einstellbar, andernfalls könnten auch nicht Hauptscheinwerfer und Nebelscheinwerfer mit einem Gerät eingestellt/kontrolliert werden.

Die Scheinwerfereinstellplätze müssen seit einigen Jahren für ne schweine Kohle nivelliert und abgenommen sein und kaum nen Prüfer nutzt es wirklich. Bittere Realität.
Demnächst soll es wohl eine digitale Dokumentationspflicht für die Prüfung der Einstellwerte geben, ergo wieder ne gute Summe die auf Werkstattbesitzer zukommt.
Geräte die für blendfreie Leuchtsysteme zugelassen sind und ne Datenbank für die Messungen haben kosten aktuell rund 5 Scheine inkl. Schienensystem...


Fuhrpark: 3x S50N/75, S50(110)N/77,Spatz mit M54/65, Sperber/69, Habicht/73, ES 250/2 /71, KTM EGS 200/99, Touareg 4,2 und noch einiges mehr...

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BeitragVerfasst: 4. April 2025 09:06 
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Achgott, Nebelscheinwerfer müssen auch eingestellt werden? Is ja irre. Mich würde mal interessieren, was man z.B. bei einer modernen Enduro überhaupt einstellen will. Wenn man Gas gibt, leuchtet die Lampe gen Himmel, beim Bremsen nur 3 m voraus... :lach:


Fuhrpark: MZ TS 150 GS-Umbau Bj 1983; DKW NZ 250 Bj. 1938; Simson S51 Umbau Bj.1980; NSU Quick-Umbau Projekt Bj.1936; Trial-Projekt mit MZ-Motor; Eigenbau-Simmi mit Starrrahmen und MZ Motor; Phänomen Bob Projekt Bj.1941; IFA DKW RT-0 Projekt, DKW NZ 350/ISH Umbau Projekt

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BeitragVerfasst: 4. April 2025 09:18 
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https://www.umwelt-online.de/regelwerk/ ... Cfb%FCcher
Siehe 3.1.1
Gibt auch Hersteller die andere Werte angeben.


Fuhrpark: 3x S50N/75, S50(110)N/77,Spatz mit M54/65, Sperber/69, Habicht/73, ES 250/2 /71, KTM EGS 200/99, Touareg 4,2 und noch einiges mehr...

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BeitragVerfasst: 4. April 2025 10:25 
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Der Sterni hat geschrieben:
Mechanikus hat geschrieben:
Und wie sehen die aus? Wie wird das mit den doch sehr verschiedenen Höhen der Scheinwerfer gehandhabt?

Stell mal nen modernen Ducato neben nen alten Actros und du wirst feststellen, dass die Differenzen größer sind als sie bei Motorrädern je sein könnten.


Da reicht schon ein einziger Fiat 500C. Leider selbst erlebt.
Dekra - sorry, durchgefallen, Scheinwerfereinstellung nicht korrekt. Einstellen wollte er nix.
Ab zum freundlichen Fiat-Vertragshändler, direkt um die Ecke = alles ok.
Wieder zur Dekra mit Bescheinigung von Fiat - erneut geprüft, sorry, durchgefallen, Scheinwerfereinstellung nicht korrekt. Einstellen hat er dann doch gemacht, inkl. Plakette.

Man(n) hat ja auch sonst nix zu tun .....

Zu Gute halten muß man der Dekra hier allerdings das nix zusätzlich neben HU/AU berechnet wurde. Muß man trotzdem nicht haben ... zumal immer noch nicht klar ist, welches Meßgerät korrekt und welches falsch gemessen hat :nixweiss: .

In meinem ETS-Gespann fahre ich einen ollen H4 Scheinwerfer aus irgendeinem ollen VW-Polo aus dem letzten Jahrtausend. Hat bei der HU (gleiche Dekra-Prüfstelle) noch niemanden gejuckt, geschweige denn es wurde überhaupt in irgendeiner Form geprüft.

Es bleibt wie es ist - Glücksspiel bei Prüforganisationen.

_________________
Bleibt gesund!

- Wir müssen hier nicht alle lieb haben. Es reicht, wenn wir die, die wir doof finden in Ruhe lassen. Ziemlich einfach. -
- Manche Leute brauchen keine Pferde, die reiten einfach auf den Fehlern anderer rum. -
- Intelligenz hilft. Immer. -
- Der Hirntod bleibt ja bei vielen Menschen jahrelang unentdeckt -
- Manchmal ist es gut, dass mich keiner Denken hören kann -
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Alles wird gut ...
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Fuhrpark: Hier könnten meine Fahrzeuge stehen.

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BeitragVerfasst: 4. April 2025 12:00 
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Mechanikus hat geschrieben:
Achgott, Nebelscheinwerfer müssen auch eingestellt werden? Is ja irre. Mich würde mal interessieren, was man z.B. bei einer modernen Enduro überhaupt einstellen will. Wenn man Gas gibt, leuchtet die Lampe gen Himmel, beim Bremsen nur 3 m voraus... :lach:

Fernscheinwerfer, Abblendscheinwerfer und Nebelscheinwerfer werden nach normierten Vorgaben (Scheinwerfereinstellrichtlinie)
im Stand eingestellt. Die mögliche Bewegung des Fahrzeugs ist bei der Prüfung nicht vorgesehen.
Leute, wir sind doch in Deutschland, da ist alles geregelt und es kann nichts schiefgehen. ;-)


Fuhrpark: TS150 (125ccm) Bj. 1984
BMW R75/5 Bj. 1973
Sommer Diesel SD516 #363
NSU Quickly N Bj. 1956

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BeitragVerfasst: 4. April 2025 12:32 
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Das erzähl mal den ganzen Blendern und Einaugen denen man so begegnet und deretwegen solche Vorschriften auch durchaus Sinn machen, so wie viele andere auch. Denn sonnst könnten sie sich ja nicht auf solchen blöden Vorschriften herumhacken.

Gruß
Dieter


Fuhrpark: ES 150/1(BJ 1975 seit 1999), ETZ250 (BJ 1984 seit 2004), ES250/2 (BJ 1968 seit 2007) mit Super Elastik, GN 250 (BJ 1998 seit 2000), VX800 A Gespann mit GT2000 (BJ 1997 seit 2012), VX 800 B (BJ 1996 seit 2018)

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BeitragVerfasst: 6. April 2025 10:35 
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Der letzte Diplomand
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@Dreizehn:
Es gab ja nun schon einige Nächte seit deiner Frage. Hast du davon mal eine genutzt und deinen Scheinwerfer im Dunkeln auf eine Wand gerichtet? Dann wüsstest du genau wohin er leuchtet und ob du vielleicht wirklich mal schauen solltest ob alles korrekt eingebaut ist.

Nur falls du unsicher sein solltest, Rechtsverkehr muss so aussehen:
Dateianhang:
01-H1-Standard-55W.JPG


Lorchen hat geschrieben:
Die schräge Linie ist auf der linken Hälfte.


Das ist zwar eine gute Eselsbrücke, hat aber keinen direkten Zusammenhang!
Die linke Hälfte vom Glas leuchtet dank des Spiegels nämlich die rechte Seite der Straße aus.
Entscheidend für den längeren ausgeleuchteten Bereich sind also die erkennbar besser ddurchsichtbaren Optiken über der Schräge, während auf der anderen Seite ab der Hälfte nur Streuwalzen zu finden sind, die eine Konzentration der Lichtstrahlen verhindern.

Rein theoretisch könnte es also auch Scheinwerfer geben, die eine gerade Linie aufweisen. Dann hilft die Eselsbrücke nicht weiter.

Und zu der Begebenheit von Andreas Fiat würde ich am ehesten vermuten, dass in einer der beiden Werkstätten das Gerät einfach nicht auf der richtigen Höhe verwendet wurde. Ob da das Gerät nicht richtig geeicht war oder der Nutzer einfach nicht wusste wie er den Leuchtmittelpunkt am Scheinwerfer findet und einstellt bleibt wohl ungelöst.


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Gruß Sebastian

Stau ist nur hinten blöd, vorne gehts.


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Skorpion Traveller ('96)
Honda CB1000R ('19)

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