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BeitragVerfasst: 13. August 2024 21:58 
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Moin,
es stolpert immer wieder mal durchs Forum, das Gespenst mit der Reifenbindung / Reifenfabrikatsbindung.
Wir auch nach wie vor befeuert von Standard-Einträgen in der ZB1 ("Fahrzeugschein") in Feld 22: ."Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"

In den Betriebserlaubnissen der KTA gibt es aber keine Reifenfabrikatsbindung. Und wurden nach der Wende auch keine nachträglich eingefügt. Damit ist der Passus eine leere Worthülse der Zulassungsbehörde, die keine Beachtung erfordert.

Um der anscheinend immer wieder aufkommenden Diskussion zu entgehen, kann man auch bei einer (anderen, beliebigen) technischen Änderung den Prüfer bitten, dass er diesen Passus, "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" streicht. Dann kann es die Zulassungsstelle bei der Berichtigung der Fahrzeugpapiere rausnehmen. Oder, wenn keine technischen Änderungen anstehen, aber man den Passus trotzdem raus haben möchte, den Prüfer eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere (§15(1) FZV) machen lassen.
Wie gesagt, wenn man mag :wink: Mir wärs zu viel Aufwand und Kosten...


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BeitragVerfasst: 14. August 2024 07:23 
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Danke für die Info👍

Da hab ich doch gleich in die Papiere der MZ und der Honda geschaut. Zum Glück steht dieser Passus nicht drinn bei beiden, wiedermal Schwein gehabt 😁

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BeitragVerfasst: 14. August 2024 08:26 
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Ignorieren, wo es keine gibt kommt auch keine zur Anwendung.


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BeitragVerfasst: 14. August 2024 11:01 
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Servus,
mir hat vor Jahren ein TÜV Prüfer diesen Unsinn mit der Reifenfabrikatsbindung in den TÜV Bericht meiner ETZ 250 geschrieben, er monierte das 2 verschiedene Reifentypen montiert waren. Und da ich vor der nächsten Prüfung mal die Zulassung verloren habe wurde der Satz beim ausstellen einer neuen Zulassung mit eingetragen. :roll:
Bei der nächsten TÜV Prüfung wunderte sich der Prüfer über diesen Unsinn da es doch ein DDR Motorrad ist, auf meine Bitte diesen Passus wieder zu streichen winkte er ab und sagte das sei zu aufwändig.

Gruß Pierre

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Glück Auf.
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BeitragVerfasst: 14. August 2024 17:29 
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zweitakt hat geschrieben:
Ignorieren, wo es keine gibt kommt auch keine zur Anwendung.

Schon klar. Aber wo es keine Bindung gibt, aber einen Eintrag in den Papieren, kommen offensichtlich immer wieder unnütze sinnlose Diskussionen zur Anwendung. Oder Auftragsverweigerungen.

Dass es pauschal keine Reifenfabrikatsbindung mehr gibt, ist übrigens nicht ganz korrekt. Hängt davon ab, ob das Motorrad eine nationale KBA-Typgenehmigung hat, oder eine EU- oder ECE-Typgenehmigung. Bei ABE, Einzelabnahmen oder bereits vorhandenen Änderungen an Rädern wird weiterhin eine Abnahme §19 oder §21 benötigt, wenn die (vorhandene!) Fabrikatsbindung nicht eingehalten wird. Bzw. wenn eine andere Reifengröße verwendet wird, die nicht größer als die größte Seriengröße bzw. nicht kleiner als die kleinste Seriengröße ist. Motorräder mit EU- oder ECE-Typgenehmigung brauchen das nicht.

Eine Ausnahmeregelung für KBA-Typgenehmigungen läuft Ende dieses Jahres aus.

Reifengrößen, die außerhalb des Rahmens sind der durch die größte/kleinste Serienbereifung abgesteckt wird, brauchen grundsätzlich eine Abnahme.


pierrej hat geschrieben:
auf meine Bitte diesen Passus wieder zu streichen winkte er ab und sagte das sei zu aufwändig.

Ja, ist Schreibkram. Aber kannst du wie gesagt beauftragen als Änderung der Fahrzeugpapiere. kostete dich Geld, den Prüfer Zeit, und ob es jemals zum Tragen kommt weiß keiner. Frei nach Murphy - hast du einen Regenschirm dabei, regnet's nicht. Und das Teil, was du als Ersatzteil auf einer Reise mitschleppst, geht nicht kaputt. Dementsprechend gibt es die Diskussionen nur bei denen, die ihre Papiere nicht berichtigen lassen...


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BeitragVerfasst: 14. August 2024 20:44 
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Hallo Enz-Zett, hallo zusammen,
der Passus 'Reifenfabrikatsbindung lt. Hersteller' wurde wohl bei der inzwischen durchaus häufig vorkommenden Neuausstellung von Papieren inflationär eingesetzt um von Amts wegen auf der sicheren Seite zu sein. So ist dieser Eintrag, um ein einfaches Beispiel zu konstruieren, z.B. auch häufig in die Papiere der Yamaha RD 250 gelangt. Die damals nie eine Reifenfabrikatsbindung hatte - und eine solche somit also auch nicht zu beachten ist. Leider scheint es inzwischen üblich geworden zu sein, daß der Halter/Fahrer das belegen soll - was er mangels der damaligen Typengenehmigung in aller Regel nicht kann ...
Blöde Situation, blöde!
Ich 'freue' mich jedenfalls schon auf die erste umfassende Prüfung meines Big-Gespanns von 1988 mit eingetragenem 17- statt 21-Zöller an der Front und dem gegen die Laufrichtung montierten Hinterreifen ...
Schöne Grüße, Bambi

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'Find me kindness, find me beauty, find me truth' (Dream Theater aus 'Learning to live')


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BeitragVerfasst: 16. August 2024 11:29 
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Hallo

Ich habe diesen Passus bei einigen Motorrädern in den Papieren stehen.
Das aus den Papieren zu entfernen wurde von der Zulassungsstelle verweigert, und manche Prüfer reagieren auch komisch.

Wer er es nicht in den Papieren hat sollte darauf achten das es nicht mit eingetragen wird.

Gruß Jens


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BeitragVerfasst: 16. August 2024 12:51 
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Mein Dekraprüfer meinte letztlich zur Bandit " ... die fehlende Reifenfabrikatsbindung müßte bei Gelegenheit mal nachgetragen werden, am besten gleich ..." . Gelacht. Vermutlich gibt es da eine Idee in der Dekra, dies nachhaltig zu verfolgen ... :?:


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BeitragVerfasst: 20. April 2025 09:53 
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Bambi hat geschrieben:
Hallo Enz-Zett, hallo zusammen,
der Passus 'Reifenfabrikatsbindung lt. Hersteller' wurde wohl bei der inzwischen durchaus häufig vorkommenden Neuausstellung von Papieren inflationär eingesetzt um von Amts wegen auf der sicheren Seite zu sein.
Nicht nur inflationär, sondern pauschal. Landet vermutlich auch dann in den Papieren, wenn man wegen Adressänderung oder Ummeldung von alten (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief) auf neue Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung 1 und 2) umgestellt wird.

Bambi hat geschrieben:
Leider scheint es inzwischen üblich geworden zu sein, daß der Halter/Fahrer das belegen soll - was er mangels der damaligen Typengenehmigung in aller Regel nicht kann ...
Blöde Situation, blöde!
Das (eigentlich eifache) Verfahren heißt "Änderung der Fahrzeugpapiere nach FZV 15(1)". Da darf der Prüfer in seinen Datenbanken nachschauen, ob es in der Typgenehmigung eine Reifenfabrikatsbindung gibt. Wenn nicht, dann gibt es eben ein entsprechendes Gutachten zur Änderung der Fahrzeugpapiere. Kostet ~ 30,- € und ist eigentlich ein klar definiertes Verfahren. Für den Prüfer reines Computergetippsel und Schreibkram. Wenn Prüfer oder Zulassungsstellenpersonal das verweigern, kann ich darin nur mit Unwissenheit verbundener Unsicherheit sehen, oder mangelnde Motivation zur Arbeit.


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BeitragVerfasst: 20. April 2025 12:02 
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Eine MZ kann da ja eigentlich nur Pneumant als Fabrikatsbindung haben ... so ein Unsinn. Barum gibt es ja auch nicht mehr, womit sollen denn da die ganzen Jawa fahren? Ich weiß, der Behördenschimmel rennt mal wieder im gestreckten Galopp. Ich empfehle ausdrücklich, das Thema Reifenhersteller bei eventuelle HU-Terminen gar nicht anzusprechen. Die Reifendimensionen sollten natürlich stimmen bzw. eingetragen sein ... und dann sollte man zum Kaffee übergehen ;)


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BeitragVerfasst: 20. April 2025 19:38 
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:roll: Wenn das Motorrad laut Hersteller keine Fabrikatsbindung hat, ist das doch egal, was die Zulassungsstelle schreibt?


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BeitragVerfasst: 20. April 2025 19:55 
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2TaktMichel hat geschrieben:
:roll: Wenn das Motorrad laut Hersteller keine Fabrikatsbindung hat, ist das doch egal, was die Zulassungsstelle schreibt?

Im Grunde ja.


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BeitragVerfasst: 21. April 2025 10:24 
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Ihr habt ja beide recht - aber wer hat die A-Karte wenn der jeweilige Prüfer das anders sieht ?

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BeitragVerfasst: 21. April 2025 13:53 
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Dann kannst du ihn bitten, er möge in der Typgenehmigung nachsehen.

Oder eben die Austragung der Fabrikatsbindung anstreben, in der Hoffnung dass die dann alle unnötige Diskussion vermeidet oder zumindest reduziert.


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BeitragVerfasst: 21. April 2025 14:09 
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Ich habe mir jetzt die Freigaben vom Reifenhersteller ausgedruckt. Die Hu ist kein Problem da ja die Grösse stimmt nur halt nicht Metrisch sondern in Zoll. Ich hätte aber noch die originalen Reifen für die Kawa da. Ob das dann besser ist, sind ja erst 42 Jahre alt.

Lg. Mario

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Fuhrpark: Berliner Roller Bj.59 mal zwei, zweimal Berliner Roller in Teilen, Campi Bj.60, Pannonia im Aufbau, Kawasaki Z 1100 ST Bj.84, CBR 1000F Bj.93, VW Käfer Bj.73 und Bj.85, Mercedes SLK 230 Bj.98 und der Altagswagen Mercedes s211 E 350 Bj.06, Qek Junior Wohnwagen Bj.89 und noch andere Fahrzeuge.

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BeitragVerfasst: 21. April 2025 15:53 
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Solange die nicht rissig sind und noch Profil haben.... Gibt ja keine Beschränkung des Alters. Vieleicht wäre das mal ein Weg. Alte Motorräder rechtskonform mit originalen Reifen ausstatten. Eine andere Form der Demonstration.


Gruß
Dieter


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BeitragVerfasst: 21. April 2025 18:40 
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Dieter hat geschrieben:
Solange die nicht rissig sind und noch Profil haben.... Gibt ja keine Beschränkung des Alters. Vieleicht wäre das mal ein Weg. Alte Motorräder rechtskonform mit originalen Reifen ausstatten. Eine andere Form der Demonstration.


Gruß
Dieter

Die Idee ist nicht schlecht. Aber bei 270Kg Leergewicht und 98 Ps wäre das nicht fahrbar. :oops:

Lg. Mario

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BeitragVerfasst: 21. April 2025 20:24 
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waldi hat geschrieben:
Ich habe mir jetzt die Freigaben vom Reifenhersteller ausgedruckt.
Ist ja ganz nett, aber im Ernstfall keine Hilfe. Die Reifenfabrikatsfreigabe oder auch -bindung kommt vom Fahrzeughersteller, nicht vom Reifenbäcker.

Wenn in der ZB1 keine Fabrikatsbindung steht (was ich bei alten 2T MZen als grundsätzlich gegeben ansehe), dann ist ein Ausdruck der Typgenehmigung wirkungsvoller.


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BeitragVerfasst: 5. Mai 2025 08:02 
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In der aktuellen MOTORRAD gibt es dazu einen kleinen Artikel u.a. mit Aussage von Bridgestone. Dort ist es simple und einfach erklärt sowie was Dekra/TÜV jetzt austragen können.

Aus Urheberrechtsgründen kann ich diesen Artikel natürlich nicht hochladen.

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BeitragVerfasst: 5. Mai 2025 08:46 
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waldi hat geschrieben:
Ich habe mir jetzt die Freigaben vom Reifenhersteller ausgedruckt. Die Hu ist kein Problem da ja die Grösse stimmt nur halt nicht Metrisch sondern in Zoll. Ich hätte aber noch die originalen Reifen für die Kawa da. Ob das dann besser ist, sind ja erst 42 Jahre alt.

Lg. Mario

Hi Mario,

bitte les' noch mal genau. Reifenhersteller dürfen keine "Freigaben" (mehr) ausstellen, das sind jetzt Service- Empfehlungen! Und damit keine - leider - rechtssichere Geschichte, sondern allenfalls ein unterstützendes Dokument für den Prüfer.

Enz-Zett hat geschrieben:
dann ist ein Ausdruck der Typgenehmigung wirkungsvoller.


An die Typgenehmigung bzw. Betriebserlaubniss ist für Otto-Normalbürger kein rankommen.

Aber es könnte eine Strategie sein, in einer eventuellen Kontrolle höflich aber selbssicher die Position zu vertreten, das in der BE keine Fabrikate eingetragen seien, "hätte der Prüfer bei der letzten HU nachgeschaut". Und dann drauf zu hoffen, das die Uniformierten das nicht mobil nachschauen... Könnte bei dem Chaos klappen. Oder auch nicht.

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BeitragVerfasst: 5. Mai 2025 09:16 
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siggi_f hat geschrieben:
...
An die Typgenehmigung bzw. Betriebserlaubniss ist für Otto-Normalbürger kein rankommen.
...

Wo ein Wille ist...
Bei Fahrzeugen, die bereits über ein CoC-Dokument verfügen, sollte alles problemlos sein
Ansonsten kann man sich eine Kopie der Typgenehmigung bzw. Betriebserlaubnis durchaus besorgen.
Schließlich unterliegen diese nicht der Geheimhaltung. Und wenn ich mich als Verbraucher an darin aufgeführte Bestimmungen zu halten habe, muß ich auch Zugang dazu haben.

siggi_f hat geschrieben:
...
Aber es könnte eine Strategie sein, in einer eventuellen Kontrolle höflich aber selbssicher die Position zu vertreten, das in der BE keine Fabrikate eingetragen seien, "hätte der Prüfer bei der letzten HU nachgeschaut". Und dann drauf zu hoffen, das die Uniformierten das nicht mobil nachschauen...

Bei meiner Dose, für die ich Ende April eine neue HU bekommen habe, konnte ich während der HU einen Blick in die Betriebserlaubnis werfen. Hat der Prüfer online aufgerufen, um die genehmigten Felgen- und Reifengrößen nachzuschauen und hat dann am Fahrzeug die montierte Größe kontrolliert. Den Beamten bei einer Kontrolle Bullshit aufzutischen, ist eine weniger gute Idee. Bei denen hat der Fortschritt nämlich auch Einzug gehalten. Im dümmsten Falle haue ich mit so einer Behauptung dann noch den Prüfer in die Pfanne, wenn sich im Nachhinein doch etwas anderes heraus stellt.


Fuhrpark: viel zuviel, man hat schließlich nur einen Arsch

Zuletzt geändert von Treibstoff am 5. Mai 2025 09:23, insgesamt 2-mal geändert.

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siggi_f hat geschrieben:
Und dann drauf zu hoffen, das die Uniformierten das nicht mobil nachschauen...

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Können die überhaupt die BE's einsehen?

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BeitragVerfasst: 6. Mai 2025 04:25 
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siggi_f hat geschrieben:
waldi hat geschrieben:
Ich habe mir jetzt die Freigaben vom Reifenhersteller ausgedruckt. Die Hu ist kein Problem da ja die Grösse stimmt nur halt nicht Metrisch sondern in Zoll. Ich hätte aber noch die originalen Reifen für die Kawa da. Ob das dann besser ist, sind ja erst 42 Jahre alt.

Lg. Mario

Hi Mario,

bitte les' noch mal genau. Reifenhersteller dürfen keine "Freigaben" (mehr) ausstellen, das sind jetzt Service- Empfehlungen! Und damit keine - leider - rechtssichere Geschichte, sondern allenfalls ein unterstützendes Dokument für den Prüfer.

Enz-Zett hat geschrieben:
dann ist ein Ausdruck der Typgenehmigung wirkungsvoller.


An die Typgenehmigung bzw. Betriebserlaubniss ist für Otto-Normalbürger kein rankommen.

Aber es könnte eine Strategie sein, in einer eventuellen Kontrolle höflich aber selbssicher die Position zu vertreten, das in der BE keine Fabrikate eingetragen seien, "hätte der Prüfer bei der letzten HU nachgeschaut". Und dann drauf zu hoffen, das die Uniformierten das nicht mobil nachschauen... Könnte bei dem Chaos klappen. Oder auch nicht.

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Die Honda ist ja jetzt durch. 154,50 aus und Eintragen, 93 Ocken der Tüv und die Zulassung hat nocheinmal um die 38 Euro kassiert. Das mit der Kawa hab ich gefragt und lt. Prüver brauch ich mir da keinen Kopf machen da es ja Tabellen gibt, wo man ersieht das die Grösse stimmt. Hab mir da was Ausgedruckt und unter die Sitzbank gepackt.

Lg. Mario

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Matze_2 hat geschrieben:
Können die überhaupt die BE's einsehen?

Meines Wissens ja.
Die können sogar deinen letzten TÜV-Bericht einsehen. Doof, wenn in der allgemeinen Verkehrskontrolle ein "geringer Mangel" festgestellt wird, der auch schon im Bericht steht, aber der Bericht schon mehrere Monate alt ist.
Auch die Zulassungsstellen können die letzten TÜV Berichte einsehen. Hat letztens meiner Frau geholfen, bei der Auto Zulassung die richtige Plakette geklebt zu bekommen (nachdem der Händler vergessen hat, den Bericht mitzugeben...)


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Die Rennleitung kann bei einer Kontrolle auf der Straße online den letzten TÜV-Bericht einsehen? :roll:

Echt? :shock:

Wenn ich mal wieder einen Bekannten von der RL sehe, frach ich den mal...


Fuhrpark: 2005 - jetzt => zwei MZ 1000 SF (eine kompletter Neuaufbau aus Teilen!)
1987 - 1998 mehrere ETZ250 und ES250/2 (auch mit Personenseitenwagen)

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BeitragVerfasst: 7. Mai 2025 12:13 
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Wozu hab ich dann den letzten Bericht immer dabei :-o


Fuhrpark: MZ ES 175/0 '62

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BeitragVerfasst: 7. Mai 2025 17:10 
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Zeltphilosoph

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bin froh dass die k3 keine fabrikatsbindug hat.
diee runtergefahrene pelle gibts nicht mehr.
einfach aus der liste was mit passender dimension rausgesucht.
pprriimmaaaa

_________________
Gruesse vonne Parkbank
Alexander

K3 ………...Bild


Fuhrpark: Suzuki RV125 VanVan 2003, K3.

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BeitragVerfasst: 7. Mai 2025 19:04 
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Hallo in die Runde!
Ich war heute mit meinen beiden ETZ 250 zur HU. Von irgend einem Reifenfabrikat wollte der Prüfer nix wissen. Die Größe war wichtig und der Zustand der Reifen. Da das alles gepasst hat gab es keine Nachfragen oder Bemängelungen.
Wollte ich nur los werden!
Gute Fahrt in die neue Saison und nicht über jeden Mist verrückt machen!

_________________
Gruß Jürgen
------------------------------------


Wenn du willst,daß etwas getan wird,dann tu es gefälligst selbst!
(Es bewahrheitet sich leider immer wieder)


SÜDFORUMSMITGLIED


Fuhrpark: MZ ETZ 250 , Bj 1988 (meine)
MZ ETZ 250 , Bj 1988 ( gefahren von Ramona)

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BeitragVerfasst: 7. Mai 2025 19:55 
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Herr B aus Z hat geschrieben:
Wozu hab ich dann den letzten Bericht immer dabei :-o


Muss man nicht mitführen, nur aufbewahren und ...
§ 29 Abs. 10 StVZO Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren. Der Halter oder sein Beauftragter hat den Untersuchungsbericht, bei Fahrzeugen, bei denen nach Nummer 2.1 Anlage VIII eine Sicherheitsprüfung durchzuführen ist, zusammen mit dem Prüfprotokoll, zuständigen Personen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf deren Anforderung hin, auszuhändigen...
Wennn eine Mitführpflicht bestünde, würde "mitführen und ..." in der Verordnung stehen. Siehe § 13 Abs. 6 FZV : Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist von der das Fahrzeug führenden Person mitzuführen und ...

Als Nachweis der bestandenen HU gilt die Klebeplakette und der Stempelabdruck in der Zul-Bescheinigung Teil 1. Den Prüfbericht braucht man nur zur Ummeldung, Wiederzulassung und im Ausnahmefall bei Unklarheiten wie z.B. abgelöste/verlorene Plakette oder Verdacht der Manipulation.


Fuhrpark: Derzeit fahre ich GS 500 Bj. 95

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BeitragVerfasst: 8. Mai 2025 22:59 
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Fit hat geschrieben:
Die Rennleitung kann bei einer Kontrolle auf der Straße online den letzten TÜV-Bericht einsehen? :roll:

Echt? :shock:

Wenn ich mal wieder einen Bekannten von der RL sehe, frach ich den mal...

Sofern sie ihren Computer mit Zugang zur zentralen Datenbank dabei haben - ja.
Wir werden immer gläserner...


Fuhrpark: TS 250/1 EZ 04/1978 mit Extras:
3.50-18 vorne wie hinten
VAPE-Zündung
AWO-Tank
NVA Einzelsitz
/0 Zylinderdeckel
E10-Betrieb seit > 14.000km

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