Betriebserlaubnis Beiwagen Superelastik

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Betriebserlaubnis Beiwagen Superelastik

Beitragvon MichiGanzgelassen » 21. Mai 2025 21:05

Hi, benötigt der Beiwagen eine eigene BE oder eigene Papiere? In einigen Freds war zu lesen, das dem nicht so ist. Laut STVO ließt es sich schon so. Hat da jemand eine gesicherte Erkenntnis zu? Hab die SuFu echt genutzt, leider vergebens. Vielen Dank im voraus...

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Re: Betriebserlaubnis Beiwagen Superelastik

Beitragvon Klaus P. » 21. Mai 2025 21:54

Bei der MZ mit Sicherheit nicht.,
wenn du eine Gepannrahmen hast.
Der Anschluss mit der Kugel zwischen Sitzbank
und der Tankauflage ist noch dran ?

PN gelesen ? ich habs verpennt.
Zuletzt geändert von Klaus P. am 21. Mai 2025 22:04, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Betriebserlaubnis Beiwagen Superelastik

Beitragvon Enz-Zett » 21. Mai 2025 22:00

Eigene BE ja. Eigene Papiere nein (ist ja kein eigenständiges Fahrzeug).

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Re: Betriebserlaubnis Beiwagen Superelastik

Beitragvon Dieter » 21. Mai 2025 22:14

Mir ist bisher noch keine solche Bescheinigung für einen Beiwagen unter gekommen. Für einige Beiwagen findest du Unterlagen bei www.miraculis.de
Dort gibt es auch die relevanten Daten.

Ansonsten wird ein Beiwagen nur in die Papiere vom Motorrad eingetragen. Modell, Typ, Rad ev. Bremse, Fahrgestellnummer


Gruß
Dieter

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Re: Betriebserlaubnis Beiwagen Superelastik

Beitragvon Sv-enB » 22. Mai 2025 07:07

Dieter hat geschrieben:Mir ist bisher noch keine solche Bescheinigung für einen Beiwagen unter gekommen. Für einige Beiwagen findest du Unterlagen bei http://www.miraculis.de
Dort gibt es auch die relevanten Daten.

Ansonsten wird ein Beiwagen nur in die Papiere vom Motorrad eingetragen. Modell, Typ, Rad ev. Bremse, Fahrgestellnummer


Gruß
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Nein, die Fahrgestellnummer vom Beiwagen steht in meinen Papieren nicht mit drin, auch nicht die Bremse. Sitzplatzrhöhung und Gewicht. Sonst nur Motorrad mit Beiwagen.
Gruß Sven

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Re: Betriebserlaubnis Beiwagen Superelastik

Beitragvon Klaus P. » 22. Mai 2025 07:52

Vor Allem darauf achten,
den SW (ww) wahlweise eintragen zu lassen.
Zumal wenn die orig. Bereifung beibehalten wird.
Die Prüfer machen das nicht immer, also früh genug darauf
achten/bestehen.

Gruß Klaus

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Re: Betriebserlaubnis Beiwagen Superelastik

Beitragvon MichiGanzgelassen » 22. Mai 2025 11:30

Danke erstmal...bei Miraculis gibt es sehr viel, aber keine BE.
Die Kugel ist "wieder" dran. Ein Seitenwagenbetrieb ist eingetragen, wurde bisher aber nur solo bewegt. Nach nun knapp 30 Jahren in meinem Besitz soll sich das wieder ändern.
Da es sich um ein zulassungsfreies Fahrzeug handelt, welches ich auf öffentlichen Straßen bewege, brauche ich wohl eine BE. Die Frage ist...bekomme ich die beim KBA? Auf deren Homepage habe ich nur Mopeds, Motorräder und Anhänger zur Auswahl gefunden.

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Re: Betriebserlaubnis Beiwagen Superelastik

Beitragvon Dieter » 22. Mai 2025 11:40

Davon sprach auch keiner. Zeig doch mal was bei dir eingetragen steht. Eventuell einfach das passende Boot dazu anbauen und glücklich sein.
Für Seitenwagen gibt es keine verfügbaren BE. Was bei den Prüfstellen als Herstellerangabe dazu hinterlegt ist kann ich die auch nicht sagen.
Bisher reichte es immer je nach Hersteller und Prüfer die schon genannten Daten, mal mehr, mal weniger für die Eintragung zu kennen und eventuell an Hand von zur Verfügung stehenden Unterlagen vorzuzeigen, falls der Prüfer sich damit nicht so gut auskennt. Daher der Hinweis auf Miraculis.

Wer viel fragt bekommt auch viele dumme Antworten und muss dann meistens mehr Unterlagen einreichen.

Gruß
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Re: Betriebserlaubnis Beiwagen Superelastik

Beitragvon Enz-Zett » 22. Mai 2025 18:17

MichiGanzgelassen hat geschrieben:Da es sich um ein zulassungsfreies Fahrzeug handelt, welches ich auf öffentlichen Straßen bewege, brauche ich wohl eine BE.

Welches Fahrzeug ist ein zulassungsfreies Fahrzeug? Deine MZ wohl kaum. Und der Seitenwagen für sich ist kein Fahrzeug.

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Re: Betriebserlaubnis Beiwagen Superelastik

Beitragvon CJ » 22. Mai 2025 19:53

Da der Beiwagen bauartgenehmigungspflichtig war, gab es eine keine eigene BE sondern eine Bauartgenehmigung der KTA. Nach Anbau war die Betriebserlaubnis dann -durch Eintragung in die Papiere- für das gesamte Fahrzeug erteilt.
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Re: Betriebserlaubnis Beiwagen Superelastik

Beitragvon Svidhurr » 22. Mai 2025 19:58

Klaus P. hat geschrieben:Vor Allem darauf achten,
den SW (ww) wahlweise eintragen zu lassen.
Zumal wenn die orig. Bereifung beibehalten wird.
Die Prüfer machen das nicht immer, also früh genug darauf
achten/bestehen.

Gruß Klaus


Ich hatte mich mal diesbezüglich vor einiger Zeit bei der DEKRA kundig gemacht.
Eine MZ ist für Solo als auch für Gespann-betrieb zugelassen.
Wenn die MZ keine extra Veränderung für Gespann-betrieb hat, ist der WW Eintrag überflüssig.
Es sind bei der Gespann-maschine nur die rechte(n) Blinker zu (de)aktivieren.

Also Autoreifen, Gespannreifen und Schwingengabel (TS und ETZ), wäre dann nicht mehr für Solo-Betrieb tauglich.

Zumindest wird das hier im Landkeis Gera und Altenburg so gesehen :wink:
Zuletzt geändert von Svidhurr am 23. Mai 2025 13:07, insgesamt 1-mal geändert.
Tue anderen nichts Gutes, dann wiederfährt dir nichts Schlechtes.

Gruß Svid (Thomas) :coffee:

Bitte sendet mir eure SW Nummern per PN.
Die Namen behalte ich natürlich für mich :wink:
Werde nur R-Nummer mit Bj. öffentlich machen :ja:

Bitte die Daten nicht nur vom Typenschild oder aus der Zulassung ablesen.
Sondern auch mit der Nummer am Rahmen vergleichen :wink:

Möchte die Aufstellung ja möglichst genau machen,
habe da schon genügend Ausnahmen von der Ausnahme :shock:


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Re: Betriebserlaubnis Beiwagen Superelastik

Beitragvon Dieter » 22. Mai 2025 20:16

Das scheint allerdings nur bei dem Prüfer so zu sein. Andere erwarten geänderte EIntragungen. Die Motorräder sind nur vom Prinzip her gespanntauglich.

Bitte noch ändern. Es sind bei der Gespann-maschine nur die rechte(n) Blinker zu (de)aktivieren.


Gruß
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Re: Betriebserlaubnis Beiwagen Superelastik

Beitragvon MichiGanzgelassen » 22. Mai 2025 20:37

Danke für die Antworten...
Mit der Eintragung ist der Vorbesitzer mit einem Lastenbeiwagen gefahren, so vor ca 30 Jahren. Stimmt, es ist kein Fahrzeug, von daher keine BE nötig. Aber als Anbauteil wiederum schon. Da gibt es ja schon bei Blinkerkappen Probleme, wenn da keine E-Nummer drauf ist.
Wenn ich das richtig verstanden habe, hat das KTA die Bauartgenehmigung erteilt. Und diese wird erst wirksam in Verbindung mit einem Motorrad? Und ist eine BE nicht auch eine BG?
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.

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Re: Betriebserlaubnis Beiwagen Superelastik

Beitragvon Enz-Zett » 22. Mai 2025 20:53

Da steht doch nur pauschal "Seitenwagen". Keine Seitenwagennummer, keine Aussage ob Personen- oder Lastenseitenwagen (höchstens indirekt über die Sitzplatzanzahl).
Und mit dem "auch" in Feld 22 gilt beides, sowohl Solo- als auch Gespannangaben - nach meinem Verständnis sehe ich keine Einschränkung gegen wahlweisen Betrieb. Und keine Notwendigkeit, irgendwas eintragen zu lassen.

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Re: Betriebserlaubnis Beiwagen Superelastik

Beitragvon CJ » 22. Mai 2025 21:01

MichiGanzgelassen hat geschrieben:...Aber als Anbauteil wiederum schon. Da gibt es ja schon bei Blinkerkappen Probleme, wenn da keine E-Nummer drauf ist.
Wenn ich das richtig verstanden habe, hat das KTA die Bauartgenehmigung erteilt. Und diese wird erst wirksam in Verbindung mit einem Motorrad? Und ist eine BE nicht auch eine BG?

Was haben denn jetzt Blinkerkappen damit zu tun? Du wolltest wissen, ob es eine gesonderte BE für den Superelastik gibt. Die Antwort ist nein. In der DDR waren Beiwagen aber bauartgenehmigungspflichtig. Diese Bauartgenehmigung wurde von der KTA erteilt. Der Anbau wurde dann abgenommen und eingetragen, auch weil der Beiwagen kein eigenes Prüfzeichen hat. Damit hat(te) dann das Gesamtfahrzeug (einschließlich des Beiwagens) eine BE.
Seit Mitte 1990 ist in der Bundesrepublik ein Beiwagen nicht mehr bauartgenehmigungspflichtig. Beim nachträglichen Anbau eines Beiwagens wird im Rahmen einer Einzelabnahme dem gesamten Fahrzeug/ dem Gespann eine EBE erteilt. Das Ergebnis ist praktisch dabei dasselbe.
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Re: Betriebserlaubnis Beiwagen Superelastik

Beitragvon Dieter » 22. Mai 2025 21:10

Bei einer Polizeikontrolle oder bei einer HU wirst du bei dem Eintrag eher gefragt ob du den Beiwagen verloren hast. Also einfach anbauen und glücklich sein. Ist doch ausreichend eingetragen.


Gruß
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Re: Betriebserlaubnis Beiwagen Superelastik

Beitragvon Svidhurr » 23. Mai 2025 13:02

@ all: Mit einer Eintragung ist man natürlich auf der sicheren Seite.
Ich habe auch gern die Nummern von den SW in den Papieren stehen,
da das ja anscheinend der einzige Nachweis ist, dass der SW einem gehört :roll:
Tue anderen nichts Gutes, dann wiederfährt dir nichts Schlechtes.

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Re: Betriebserlaubnis Beiwagen Superelastik

Beitragvon MichiGanzgelassen » 23. Mai 2025 16:59

Blinkerkappen war kein gutes Beispiel...hast schon Recht. Nehmen wir stattdessen die Anhängerkupplung für ein Moped. Dafür gab es damals von der KTA auch eine extra BE. Sowas hätte ich auch für einen Seitenwagen erwartet. Aber scheinbar gab es das schlicht und ergreifend nicht.

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