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Dieter hat geschrieben:Mir ist bisher noch keine solche Bescheinigung für einen Beiwagen unter gekommen. Für einige Beiwagen findest du Unterlagen bei http://www.miraculis.de
Dort gibt es auch die relevanten Daten.
Ansonsten wird ein Beiwagen nur in die Papiere vom Motorrad eingetragen. Modell, Typ, Rad ev. Bremse, Fahrgestellnummer
Gruß
Dieter
MichiGanzgelassen hat geschrieben:Da es sich um ein zulassungsfreies Fahrzeug handelt, welches ich auf öffentlichen Straßen bewege, brauche ich wohl eine BE.
Klaus P. hat geschrieben:Vor Allem darauf achten,
den SW (ww) wahlweise eintragen zu lassen.
Zumal wenn die orig. Bereifung beibehalten wird.
Die Prüfer machen das nicht immer, also früh genug darauf
achten/bestehen.
Gruß Klaus
MichiGanzgelassen hat geschrieben:...Aber als Anbauteil wiederum schon. Da gibt es ja schon bei Blinkerkappen Probleme, wenn da keine E-Nummer drauf ist.
Wenn ich das richtig verstanden habe, hat das KTA die Bauartgenehmigung erteilt. Und diese wird erst wirksam in Verbindung mit einem Motorrad? Und ist eine BE nicht auch eine BG?
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