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SvenR
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Betreff des Beitrags: sonstige Eintragungen DDR Fahrzeugbrief Verfasst: 7. April 2025 05:03 |
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Beiträge: 2
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Hallo Zusammen,
ich lese schon eine Weile mit und habe jetzt mal eine Frage auf die ich mit der Suche hier im Forum keine Antwort finde. Ich habe eine ES 150/1 bekommen. Bei dem Motorrad ist ein DDR Brief dabei. Leider passt weder die eingeschlagene Motor- noch Fahrgestellnummer zu dem Fahrzeugbrief. Nur die Nummer auf dem Typenschild passt zum Brief. Ich weiß das nur die eingeschlagene Nummer relevant ist. In dem Brief sind Angaben mit denen ich nichts anfangen kann, vielleicht kennt das hier jemand. Meine Vermutung ist, das es sich bei bei dem Eintrag um einen Ersatzrahmen handeln könnte. Keine der Nummern passt zu der eingeschlagenen Nummer auf dem Rahmen. Leider kann ich mit den Abkürzungen nichts anfangen. Kennt jemand solche Eintragungen? Mein Ziel ist das Motorrad möglichst unkompliziert aber legal anzumelden.
Grüße Sven
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xtreas
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Betreff des Beitrags: Re: sonstige Eintragungen DDR Fahrzeugbrief Verfasst: 7. April 2025 06:32 |
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Beiträge: 2113 Wohnort: Süd-Oberlausitz Alter: 50
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Hallo Ich vermute es wurde der Ersatzrahmen eingetragen. Sda ist die Abkürzung für Sömmerda.
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Der Sterni
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Betreff des Beitrags: Re: sonstige Eintragungen DDR Fahrzeugbrief Verfasst: 7. April 2025 07:45 |
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Beiträge: 690
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Guck halt einfach mal was in SP. 3g (sprich Spalte 3g) steht. Wenn mich nicht alles täuscht ist das das Feld für die Motornummer, kann sich über die Jahre aber auch geändert haben. FIN müsste 2e sein.
Der Nomenklatur nach handelt sichs um ne Ersatzrahmennummer.
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SvenR
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Betreff des Beitrags: Re: sonstige Eintragungen DDR Fahrzeugbrief Verfasst: 9. April 2025 05:09 |
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Beiträge: 2
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Danke für die Infos. Wenn ich einen Rahmen mit der E-Nummer hätte könnte ich sie damit wieder zulassen? Grüße Sven
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ea2873
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Betreff des Beitrags: Re: sonstige Eintragungen DDR Fahrzeugbrief Verfasst: 9. April 2025 15:59 |
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Beiträge: 7849 Wohnort: Regensburg
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kommt drauf an, ob in der Zulassungsstelle ein Formalist sitzt. Wenn die Spalte 3g die Motornummer ist und du jetzt einen Rahmen mit der Nummer hast, bringt dir das erstmal nichts. Dann musst du jemanden überzeugen, dass da in der DDR ein Fehler vorlag, und jemand fälschlich die FIN in das Feld der Motornummer eingetragen hat. Dann musst du noch den richtigen Rahmen finden, der exakt diese Nummer hat.
Alternativ versuchst du es als Zulassung mit komplett verlorenen Papieren.
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Treibstoff
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Betreff des Beitrags: Re: sonstige Eintragungen DDR Fahrzeugbrief Verfasst: 9. April 2025 16:39 |
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Beiträge: 1826 Wohnort: Sachsen Alter: 56
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Stimmt denn die eingeschlagene Rahmennummer mit der auf Deinem Foto gezeigten Rahmennummer des Ersatzrahmens überein? Falls nein, dann hast Du einen Brief bekommen, der nicht zum Fahrzeug gehört. Dann läuft es nach dem Motto "Zulassung ohne Papiere". Dazu gibt es hier im Forum reichlich Lesestoff mit teils auch völlig gegensätzlichen Aussagen/Meinungen. Da zählt dann nur, was will die Zulassungsstelle und wie will sie es. Also dort informieren.
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Maische
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Betreff des Beitrags: Re: sonstige Eintragungen DDR Fahrzeugbrief Verfasst: 26. Mai 2025 07:44 |
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Beiträge: 204 Wohnort: Senden (NRW) Alter: 44
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Du musst im Falle eines nicht vorhandenen Briefs zuerst eine Vollabnahme machen lassen. Nicht wundern. Zu einer Vollabnahme gehört ZUSÄTZLICH noch eine neue HU! Wenn du einen Kaufvertrag zu dem Moped (hierzu zählt NUR die eingeschlagene Nummer im Rahmen. Die Papiere sind Altpapier) hast, kannst du es idr zulassen. Manche SVAs wollen eine Erklärung an Eides statt, dass das Fzg nicht gestohlen ist, und rechtmäßig dir gehört. Anderen wiederum reicht wieder eine Aufbietung.
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ea2873
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Betreff des Beitrags: Re: sonstige Eintragungen DDR Fahrzeugbrief Verfasst: 26. Mai 2025 11:13 |
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Beiträge: 7849 Wohnort: Regensburg
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Maische hat geschrieben: Du musst im Falle eines nicht vorhandenen Briefs zuerst eine Vollabnahme machen lassen.....Manche SVAs wollen eine Erklärung an Eides statt, dass das Fzg nicht gestohlen ist, und rechtmäßig dir gehört. Anderen wiederum reicht wieder eine Aufbietung. und manche sagen ein Fahrzeug mit Ersatzrahmen wurde neu aus Ersatzteilen aufgebaut und hat daher keine Erstzulassung und man müsste bei EZ 2025 die heutigen Zulassungsvorschriften erfüllen, was eine MZ natürlich nicht schafft. Also bevor du die Maschine mit Ersatzrahmen aufbaust, mach dich bei der Zulassungsstelle schlau.
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motorradfahrerwill
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Betreff des Beitrags: Re: sonstige Eintragungen DDR Fahrzeugbrief Verfasst: 27. Mai 2025 06:21 |
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Beiträge: 3869 Wohnort: Schwarzenberg/Erzgeb. Alter: 71
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Mal so aus Neugier:Gab es in der alten Bundesrepublik überhaupt offizielle E-Rahmen mit Eintragung in die Papiere?
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zweitakt
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Betreff des Beitrags: Re: sonstige Eintragungen DDR Fahrzeugbrief Verfasst: 27. Mai 2025 08:43 |
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Beiträge: 926 Wohnort: Bi uns to hus.
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motorradfahrerwill hat geschrieben: Mal so aus Neugier:Gab es in der alten Bundesrepublik überhaupt offizielle E-Rahmen mit Eintragung in die Papiere? Nein, gab es meine Wissens nicht. Bei Unfällen wurde ein neuer Blanko-Rahmen verwendet und die alte Nummer eingeschlagen. Ansonsten galt das Prinzip "anderer Rahmen bzw. Nummer = anderes Fahrzeug". Im Brief durften Fahrzeug-Hersteller, -Typ und Fahrgestellnummer nicht geändert werden.
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Maische
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Betreff des Beitrags: Re: sonstige Eintragungen DDR Fahrzeugbrief Verfasst: 8. Juni 2025 08:54 |
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Beiträge: 204 Wohnort: Senden (NRW) Alter: 44
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BRD war jedoch nicht DDR. Dort wurde es durch Ersatzrahmennummern gelöst. Dies wurde im DDR Brief so vermerkt. Das war dort geltendes Recht. Und daher genießt diese Vorgehensweise Bestandschutz. Wenn der Rahmentausch zur DDR Zeit vollzogen wurde. Vom Prinzip her ist eine Molle mit Ersatzrahmen ohne Brief( kann ja nur aus der DDR kommen, weil es das in der BRD nicht gab) wie ein oller BRD Mercedes ohne Brief. Baujahr wird dann geschätzt und EZ auf den 01.07. gesetzt und fertig.
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Treibstoff
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Betreff des Beitrags: Re: sonstige Eintragungen DDR Fahrzeugbrief Verfasst: 9. Juni 2025 08:15 |
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Beiträge: 1826 Wohnort: Sachsen Alter: 56
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@ Maische: Du solltest Dir die Antworten anderer User aber auch mal durchlesen, gerade dann, wenn diese sich auf spezielle Aussagen von Dir beziehen. Ich verweise hier mal auf den Post von ea2873 vom 26.05., der ein durchaus relevantes Problem aufgezeigt hat. Werksneue Ersatzrahmen gab es z.B. für die TS250 und /1 noch vor ca. fünf Jahren bei einigen Händlern zu kaufen. Die hatten nie eine Erstzulassung! Ich persönlich kenne einen Fall, wo die Zulassungsstelle die Zulassung verweigerte. Derjenige, der die Zulassung beantragt hatte, sollte einen Nachweis erbringen, das das Fahrzeug mit dieser Fahrgestellnummer bereits einmal zugelassen war. Ohne diesen Nachweis wollte die Zulassungsstelle keine Zulassung mit neuen Papieren vornehmen, da es ja auch die ersten Papiere hätten sein können, die dieses Fahrzeug dann bekommt.
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Maische
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Betreff des Beitrags: Re: sonstige Eintragungen DDR Fahrzeugbrief Verfasst: 17. Juni 2025 09:49 |
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Beiträge: 204 Wohnort: Senden (NRW) Alter: 44
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Das wäre nichts anderes, als würde man ne MZ mit Originalrahmen aber ohne Brief und Papiere aus der Scheune ziehen. Bekommst nie wieder zugelassen. Erstmal beweisen, das die Kiste schonmal zugelassen war. Kann ja schließlich auch einfach ne LPG Hofkarre gewesen sein. Oder oder. …
Es ist rechtlich gesehen sogar so, dass wenn du einen nackigen Rahmen mit Brief erwirbst, und dort von 20 anderen Mopeds die Teile ran baust, zulassungstechnisch ein „Neufahrzeug“ ist. Dann hast vom Prinzip her das selbe Problem.
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starke136
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Betreff des Beitrags: Re: sonstige Eintragungen DDR Fahrzeugbrief Verfasst: 17. Juni 2025 10:00 |
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------ Titel ------- CF-Moto Botschafter
Beiträge: 4234 Wohnort: Erlau/Schleusingen Alter: 33
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Maische hat geschrieben: Das wäre nichts anderes, als würde man ne MZ mit Originalrahmen aber ohne Brief und Papiere aus der Scheune ziehen. Bekommst nie wieder zugelassen. Erstmal beweisen, das die Kiste schonmal zugelassen war. Kann ja schließlich auch einfach ne LPG Hofkarre gewesen sein. Oder oder. …
Es ist rechtlich gesehen sogar so, dass wenn du einen nackigen Rahmen mit Brief erwirbst, und dort von 20 anderen Mopeds die Teile ran baust, zulassungstechnisch ein „Neufahrzeug“ ist. Dann hast vom Prinzip her das selbe Problem. Geht alles. Der Inhaber der Scheune ist vermutlich Besitzer dessen Inhaltes. Also Kaufvertrag mit diesem geschlossenen, oder wenn man die Scheune kauft steht halt drauf mit Inhalt dies, das und eine MZ mit Rahmennummer so und so. Damit ist erstmal der Eigentumsnachweis da, dann alles fertig machen daran, damit zur Vollabnahme und damit dann Papiere auf der Zulassung abholen. Lief bei meiner Pannonia so ab, nur das zwischen Scheune und mir noch ein weiterer Forumsuser war. Und die Pannonia wurde zugelassen nach dem Baujahr auf dem Typenschild als Erstzulassung.
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vergasernadel
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Betreff des Beitrags: Re: sonstige Eintragungen DDR Fahrzeugbrief Verfasst: 17. Juni 2025 11:05 |
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Beiträge: 1495
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Maische, deine beiden Absätze sind einfach ganz ganz falsch
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Maische
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Betreff des Beitrags: Re: sonstige Eintragungen DDR Fahrzeugbrief Verfasst: 22. Juni 2025 09:24 |
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Beiträge: 204 Wohnort: Senden (NRW) Alter: 44
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Dann frag mal beim Straßenverkehrsamt nach, was passiert, wenn du um einen nackigen Fahrzeugrahmen das Fahrzeug komplett mit Fremdteilen neu aufbaust! Ich warte gespannt!
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vergasernadel
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Betreff des Beitrags: Re: sonstige Eintragungen DDR Fahrzeugbrief Verfasst: 22. Juni 2025 10:52 |
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Beiträge: 1495
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Ja Gerau, starke 36. Auf sowas wie von Maische wäre ich nie gekommen.
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zweitakt
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Betreff des Beitrags: Re: sonstige Eintragungen DDR Fahrzeugbrief Verfasst: 22. Juni 2025 11:10 |
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Beiträge: 926 Wohnort: Bi uns to hus.
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Maische hat geschrieben: Das wäre nichts anderes, als würde man ne MZ mit Originalrahmen aber ohne Brief und Papiere aus der Scheune ziehen. Bekommst nie wieder zugelassen. Erstmal beweisen, das die Kiste schonmal zugelassen war. Kann ja schließlich auch einfach ne LPG Hofkarre gewesen sein. Oder oder. …
Es ist rechtlich gesehen sogar so, dass wenn du einen nackigen Rahmen mit Brief erwirbst, und dort von 20 anderen Mopeds die Teile ran baust, zulassungstechnisch ein „Neufahrzeug“ ist. Dann hast vom Prinzip her das selbe Problem. Früher (im Westen) wurde bei alten Fahrzeugen ohne Brief immer angenommen, daß das Fahrzeug schon einmal zugelassen war. Im Zweifel war dann EZ der 01.07. den Baujahres. Nun kann die Zulassungsstelle auf die Idee kommen, daß ihr die "Annahme der EZ" nicht ausreicht sondern einen Nachweis für die EZ fordern. Dann steht man ohne Brief erst mal dumm da. Da hilft dann, den Wohnort kurzzeitig in einen anderen Landkreis zu legen. 
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