Matze_2 hat geschrieben:
Sollte doch über den Käufer zu ermitteln sein, viel eher als über ein Forum.
Ist lange her und vermutlich unüberbrückbare Differenzen (sprich "kein Kontakt mehr")
Vorkaufsrecht sollte man immer schriftlich vereinbaren und dann auch gewillt sein, gerichtlich Schadensersatz einzufordern....sonst nützt das nix