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BeitragVerfasst: 13. August 2024 21:58 
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Moin,
es stolpert immer wieder mal durchs Forum, das Gespenst mit der Reifenbindung / Reifenfabrikatsbindung.
Wir auch nach wie vor befeuert von Standard-Einträgen in der ZB1 ("Fahrzeugschein") in Feld 22: ."Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"

In den Betriebserlaubnissen der KTA gibt es aber keine Reifenfabrikatsbindung. Und wurden nach der Wende auch keine nachträglich eingefügt. Damit ist der Passus eine leere Worthülse der Zulassungsbehörde, die keine Beachtung erfordert.

Um der anscheinend immer wieder aufkommenden Diskussion zu entgehen, kann man auch bei einer (anderen, beliebigen) technischen Änderung den Prüfer bitten, dass er diesen Passus, "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" streicht. Dann kann es die Zulassungsstelle bei der Berichtigung der Fahrzeugpapiere rausnehmen. Oder, wenn keine technischen Änderungen anstehen, aber man den Passus trotzdem raus haben möchte, den Prüfer eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere (§15(1) FZV) machen lassen.
Wie gesagt, wenn man mag :wink: Mir wärs zu viel Aufwand und Kosten...


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BeitragVerfasst: 14. August 2024 07:23 
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Danke für die Info👍

Da hab ich doch gleich in die Papiere der MZ und der Honda geschaut. Zum Glück steht dieser Passus nicht drinn bei beiden, wiedermal Schwein gehabt 😁

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BeitragVerfasst: 14. August 2024 08:26 
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Ignorieren, wo es keine gibt kommt auch keine zur Anwendung.


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BeitragVerfasst: 14. August 2024 11:01 
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Servus,
mir hat vor Jahren ein TÜV Prüfer diesen Unsinn mit der Reifenfabrikatsbindung in den TÜV Bericht meiner ETZ 250 geschrieben, er monierte das 2 verschiedene Reifentypen montiert waren. Und da ich vor der nächsten Prüfung mal die Zulassung verloren habe wurde der Satz beim ausstellen einer neuen Zulassung mit eingetragen. :roll:
Bei der nächsten TÜV Prüfung wunderte sich der Prüfer über diesen Unsinn da es doch ein DDR Motorrad ist, auf meine Bitte diesen Passus wieder zu streichen winkte er ab und sagte das sei zu aufwändig.

Gruß Pierre

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Glück Auf.
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BeitragVerfasst: 14. August 2024 17:29 
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zweitakt hat geschrieben:
Ignorieren, wo es keine gibt kommt auch keine zur Anwendung.

Schon klar. Aber wo es keine Bindung gibt, aber einen Eintrag in den Papieren, kommen offensichtlich immer wieder unnütze sinnlose Diskussionen zur Anwendung. Oder Auftragsverweigerungen.

Dass es pauschal keine Reifenfabrikatsbindung mehr gibt, ist übrigens nicht ganz korrekt. Hängt davon ab, ob das Motorrad eine nationale KBA-Typgenehmigung hat, oder eine EU- oder ECE-Typgenehmigung. Bei ABE, Einzelabnahmen oder bereits vorhandenen Änderungen an Rädern wird weiterhin eine Abnahme §19 oder §21 benötigt, wenn die (vorhandene!) Fabrikatsbindung nicht eingehalten wird. Bzw. wenn eine andere Reifengröße verwendet wird, die nicht größer als die größte Seriengröße bzw. nicht kleiner als die kleinste Seriengröße ist. Motorräder mit EU- oder ECE-Typgenehmigung brauchen das nicht.

Eine Ausnahmeregelung für KBA-Typgenehmigungen läuft Ende dieses Jahres aus.

Reifengrößen, die außerhalb des Rahmens sind der durch die größte/kleinste Serienbereifung abgesteckt wird, brauchen grundsätzlich eine Abnahme.


pierrej hat geschrieben:
auf meine Bitte diesen Passus wieder zu streichen winkte er ab und sagte das sei zu aufwändig.

Ja, ist Schreibkram. Aber kannst du wie gesagt beauftragen als Änderung der Fahrzeugpapiere. kostete dich Geld, den Prüfer Zeit, und ob es jemals zum Tragen kommt weiß keiner. Frei nach Murphy - hast du einen Regenschirm dabei, regnet's nicht. Und das Teil, was du als Ersatzteil auf einer Reise mitschleppst, geht nicht kaputt. Dementsprechend gibt es die Diskussionen nur bei denen, die ihre Papiere nicht berichtigen lassen...


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BeitragVerfasst: 14. August 2024 20:44 
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Hallo Enz-Zett, hallo zusammen,
der Passus 'Reifenfabrikatsbindung lt. Hersteller' wurde wohl bei der inzwischen durchaus häufig vorkommenden Neuausstellung von Papieren inflationär eingesetzt um von Amts wegen auf der sicheren Seite zu sein. So ist dieser Eintrag, um ein einfaches Beispiel zu konstruieren, z.B. auch häufig in die Papiere der Yamaha RD 250 gelangt. Die damals nie eine Reifenfabrikatsbindung hatte - und eine solche somit also auch nicht zu beachten ist. Leider scheint es inzwischen üblich geworden zu sein, daß der Halter/Fahrer das belegen soll - was er mangels der damaligen Typengenehmigung in aller Regel nicht kann ...
Blöde Situation, blöde!
Ich 'freue' mich jedenfalls schon auf die erste umfassende Prüfung meines Big-Gespanns von 1988 mit eingetragenem 17- statt 21-Zöller an der Front und dem gegen die Laufrichtung montierten Hinterreifen ...
Schöne Grüße, Bambi

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'Find me kindness, find me beauty, find me truth' (Dream Theater aus 'Learning to live')


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BeitragVerfasst: 16. August 2024 11:29 
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Hallo

Ich habe diesen Passus bei einigen Motorrädern in den Papieren stehen.
Das aus den Papieren zu entfernen wurde von der Zulassungsstelle verweigert, und manche Prüfer reagieren auch komisch.

Wer er es nicht in den Papieren hat sollte darauf achten das es nicht mit eingetragen wird.

Gruß Jens


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BeitragVerfasst: 16. August 2024 12:51 
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Mein Dekraprüfer meinte letztlich zur Bandit " ... die fehlende Reifenfabrikatsbindung müßte bei Gelegenheit mal nachgetragen werden, am besten gleich ..." . Gelacht. Vermutlich gibt es da eine Idee in der Dekra, dies nachhaltig zu verfolgen ... :?:


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BeitragVerfasst: 20. April 2025 09:53 
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Bambi hat geschrieben:
Hallo Enz-Zett, hallo zusammen,
der Passus 'Reifenfabrikatsbindung lt. Hersteller' wurde wohl bei der inzwischen durchaus häufig vorkommenden Neuausstellung von Papieren inflationär eingesetzt um von Amts wegen auf der sicheren Seite zu sein.
Nicht nur inflationär, sondern pauschal. Landet vermutlich auch dann in den Papieren, wenn man wegen Adressänderung oder Ummeldung von alten (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief) auf neue Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung 1 und 2) umgestellt wird.

Bambi hat geschrieben:
Leider scheint es inzwischen üblich geworden zu sein, daß der Halter/Fahrer das belegen soll - was er mangels der damaligen Typengenehmigung in aller Regel nicht kann ...
Blöde Situation, blöde!
Das (eigentlich eifache) Verfahren heißt "Änderung der Fahrzeugpapiere nach FZV 15(1)". Da darf der Prüfer in seinen Datenbanken nachschauen, ob es in der Typgenehmigung eine Reifenfabrikatsbindung gibt. Wenn nicht, dann gibt es eben ein entsprechendes Gutachten zur Änderung der Fahrzeugpapiere. Kostet ~ 30,- € und ist eigentlich ein klar definiertes Verfahren. Für den Prüfer reines Computergetippsel und Schreibkram. Wenn Prüfer oder Zulassungsstellenpersonal das verweigern, kann ich darin nur mit Unwissenheit verbundener Unsicherheit sehen, oder mangelnde Motivation zur Arbeit.


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BeitragVerfasst: 20. April 2025 12:02 
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Eine MZ kann da ja eigentlich nur Pneumant als Fabrikatsbindung haben ... so ein Unsinn. Barum gibt es ja auch nicht mehr, womit sollen denn da die ganzen Jawa fahren? Ich weiß, der Behördenschimmel rennt mal wieder im gestreckten Galopp. Ich empfehle ausdrücklich, das Thema Reifenhersteller bei eventuelle HU-Terminen gar nicht anzusprechen. Die Reifendimensionen sollten natürlich stimmen bzw. eingetragen sein ... und dann sollte man zum Kaffee übergehen ;)


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BeitragVerfasst: 20. April 2025 19:38 
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:roll: Wenn das Motorrad laut Hersteller keine Fabrikatsbindung hat, ist das doch egal, was die Zulassungsstelle schreibt?


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BeitragVerfasst: 20. April 2025 19:55 
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2TaktMichel hat geschrieben:
:roll: Wenn das Motorrad laut Hersteller keine Fabrikatsbindung hat, ist das doch egal, was die Zulassungsstelle schreibt?

Im Grunde ja.


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BeitragVerfasst: 21. April 2025 10:24 
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Ihr habt ja beide recht - aber wer hat die A-Karte wenn der jeweilige Prüfer das anders sieht ?

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BeitragVerfasst: 21. April 2025 13:53 
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Dann kannst du ihn bitten, er möge in der Typgenehmigung nachsehen.

Oder eben die Austragung der Fabrikatsbindung anstreben, in der Hoffnung dass die dann alle unnötige Diskussion vermeidet oder zumindest reduziert.


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BeitragVerfasst: 21. April 2025 14:09 
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Ich habe mir jetzt die Freigaben vom Reifenhersteller ausgedruckt. Die Hu ist kein Problem da ja die Grösse stimmt nur halt nicht Metrisch sondern in Zoll. Ich hätte aber noch die originalen Reifen für die Kawa da. Ob das dann besser ist, sind ja erst 42 Jahre alt.

Lg. Mario

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Fuhrpark: Berliner Roller Bj.59 mal zwei, zweimal Berliner Roller in Teilen, Campi Bj.60, Pannonia im Aufbau, Kawasaki Z 1100 ST Bj.84, CBR 1000F Bj.93, VW Käfer Bj.73 und Bj.85, Mercedes SLK 230 Bj.98 und der Altagswagen Mercedes s211 E 350 Bj.06, Qek Junior Wohnwagen Bj.89 und noch andere Fahrzeuge.

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BeitragVerfasst: 21. April 2025 15:53 
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Solange die nicht rissig sind und noch Profil haben.... Gibt ja keine Beschränkung des Alters. Vieleicht wäre das mal ein Weg. Alte Motorräder rechtskonform mit originalen Reifen ausstatten. Eine andere Form der Demonstration.


Gruß
Dieter


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BeitragVerfasst: 21. April 2025 18:40 
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Dieter hat geschrieben:
Solange die nicht rissig sind und noch Profil haben.... Gibt ja keine Beschränkung des Alters. Vieleicht wäre das mal ein Weg. Alte Motorräder rechtskonform mit originalen Reifen ausstatten. Eine andere Form der Demonstration.


Gruß
Dieter

Die Idee ist nicht schlecht. Aber bei 270Kg Leergewicht und 98 Ps wäre das nicht fahrbar. :oops:

Lg. Mario

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BeitragVerfasst: 21. April 2025 20:24 
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waldi hat geschrieben:
Ich habe mir jetzt die Freigaben vom Reifenhersteller ausgedruckt.
Ist ja ganz nett, aber im Ernstfall keine Hilfe. Die Reifenfabrikatsfreigabe oder auch -bindung kommt vom Fahrzeughersteller, nicht vom Reifenbäcker.

Wenn in der ZB1 keine Fabrikatsbindung steht (was ich bei alten 2T MZen als grundsätzlich gegeben ansehe), dann ist ein Ausdruck der Typgenehmigung wirkungsvoller.


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BeitragVerfasst: 5. Mai 2025 08:02 
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In der aktuellen MOTORRAD gibt es dazu einen kleinen Artikel u.a. mit Aussage von Bridgestone. Dort ist es simple und einfach erklärt sowie was Dekra/TÜV jetzt austragen können.

Aus Urheberrechtsgründen kann ich diesen Artikel natürlich nicht hochladen.

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BeitragVerfasst: 5. Mai 2025 08:46 
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waldi hat geschrieben:
Ich habe mir jetzt die Freigaben vom Reifenhersteller ausgedruckt. Die Hu ist kein Problem da ja die Grösse stimmt nur halt nicht Metrisch sondern in Zoll. Ich hätte aber noch die originalen Reifen für die Kawa da. Ob das dann besser ist, sind ja erst 42 Jahre alt.

Lg. Mario

Hi Mario,

bitte les' noch mal genau. Reifenhersteller dürfen keine "Freigaben" (mehr) ausstellen, das sind jetzt Service- Empfehlungen! Und damit keine - leider - rechtssichere Geschichte, sondern allenfalls ein unterstützendes Dokument für den Prüfer.

Enz-Zett hat geschrieben:
dann ist ein Ausdruck der Typgenehmigung wirkungsvoller.


An die Typgenehmigung bzw. Betriebserlaubniss ist für Otto-Normalbürger kein rankommen.

Aber es könnte eine Strategie sein, in einer eventuellen Kontrolle höflich aber selbssicher die Position zu vertreten, das in der BE keine Fabrikate eingetragen seien, "hätte der Prüfer bei der letzten HU nachgeschaut". Und dann drauf zu hoffen, das die Uniformierten das nicht mobil nachschauen... Könnte bei dem Chaos klappen. Oder auch nicht.

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BeitragVerfasst: 5. Mai 2025 09:16 
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siggi_f hat geschrieben:
...
An die Typgenehmigung bzw. Betriebserlaubniss ist für Otto-Normalbürger kein rankommen.
...

Wo ein Wille ist...
Bei Fahrzeugen, die bereits über ein CoC-Dokument verfügen, sollte alles problemlos sein
Ansonsten kann man sich eine Kopie der Typgenehmigung bzw. Betriebserlaubnis durchaus besorgen.
Schließlich unterliegen diese nicht der Geheimhaltung. Und wenn ich mich als Verbraucher an darin aufgeführte Bestimmungen zu halten habe, muß ich auch Zugang dazu haben.

siggi_f hat geschrieben:
...
Aber es könnte eine Strategie sein, in einer eventuellen Kontrolle höflich aber selbssicher die Position zu vertreten, das in der BE keine Fabrikate eingetragen seien, "hätte der Prüfer bei der letzten HU nachgeschaut". Und dann drauf zu hoffen, das die Uniformierten das nicht mobil nachschauen...

Bei meiner Dose, für die ich Ende April eine neue HU bekommen habe, konnte ich während der HU einen Blick in die Betriebserlaubnis werfen. Hat der Prüfer online aufgerufen, um die genehmigten Felgen- und Reifengrößen nachzuschauen und hat dann am Fahrzeug die montierte Größe kontrolliert. Den Beamten bei einer Kontrolle Bullshit aufzutischen, ist eine weniger gute Idee. Bei denen hat der Fortschritt nämlich auch Einzug gehalten. Im dümmsten Falle haue ich mit so einer Behauptung dann noch den Prüfer in die Pfanne, wenn sich im Nachhinein doch etwas anderes heraus stellt.


Fuhrpark: viel zuviel, man hat schließlich nur einen Arsch

Zuletzt geändert von Treibstoff am 5. Mai 2025 09:23, insgesamt 2-mal geändert.

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siggi_f hat geschrieben:
Und dann drauf zu hoffen, das die Uniformierten das nicht mobil nachschauen...

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Können die überhaupt die BE's einsehen?

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BeitragVerfasst: 6. Mai 2025 04:25 
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siggi_f hat geschrieben:
waldi hat geschrieben:
Ich habe mir jetzt die Freigaben vom Reifenhersteller ausgedruckt. Die Hu ist kein Problem da ja die Grösse stimmt nur halt nicht Metrisch sondern in Zoll. Ich hätte aber noch die originalen Reifen für die Kawa da. Ob das dann besser ist, sind ja erst 42 Jahre alt.

Lg. Mario

Hi Mario,

bitte les' noch mal genau. Reifenhersteller dürfen keine "Freigaben" (mehr) ausstellen, das sind jetzt Service- Empfehlungen! Und damit keine - leider - rechtssichere Geschichte, sondern allenfalls ein unterstützendes Dokument für den Prüfer.

Enz-Zett hat geschrieben:
dann ist ein Ausdruck der Typgenehmigung wirkungsvoller.


An die Typgenehmigung bzw. Betriebserlaubniss ist für Otto-Normalbürger kein rankommen.

Aber es könnte eine Strategie sein, in einer eventuellen Kontrolle höflich aber selbssicher die Position zu vertreten, das in der BE keine Fabrikate eingetragen seien, "hätte der Prüfer bei der letzten HU nachgeschaut". Und dann drauf zu hoffen, das die Uniformierten das nicht mobil nachschauen... Könnte bei dem Chaos klappen. Oder auch nicht.

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Die Honda ist ja jetzt durch. 154,50 aus und Eintragen, 93 Ocken der Tüv und die Zulassung hat nocheinmal um die 38 Euro kassiert. Das mit der Kawa hab ich gefragt und lt. Prüver brauch ich mir da keinen Kopf machen da es ja Tabellen gibt, wo man ersieht das die Grösse stimmt. Hab mir da was Ausgedruckt und unter die Sitzbank gepackt.

Lg. Mario

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Matze_2 hat geschrieben:
Können die überhaupt die BE's einsehen?

Meines Wissens ja.
Die können sogar deinen letzten TÜV-Bericht einsehen. Doof, wenn in der allgemeinen Verkehrskontrolle ein "geringer Mangel" festgestellt wird, der auch schon im Bericht steht, aber der Bericht schon mehrere Monate alt ist.
Auch die Zulassungsstellen können die letzten TÜV Berichte einsehen. Hat letztens meiner Frau geholfen, bei der Auto Zulassung die richtige Plakette geklebt zu bekommen (nachdem der Händler vergessen hat, den Bericht mitzugeben...)


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Die Rennleitung kann bei einer Kontrolle auf der Straße online den letzten TÜV-Bericht einsehen? :roll:

Echt? :shock:

Wenn ich mal wieder einen Bekannten von der RL sehe, frach ich den mal...


Fuhrpark: 2005 - jetzt => zwei MZ 1000 SF (eine kompletter Neuaufbau aus Teilen!)
1987 - 1998 mehrere ETZ250 und ES250/2 (auch mit Personenseitenwagen)

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BeitragVerfasst: 7. Mai 2025 12:13 
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Wozu hab ich dann den letzten Bericht immer dabei :-o


Fuhrpark: MZ ES 175/0 '62

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BeitragVerfasst: 7. Mai 2025 17:10 
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Zeltphilosoph

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bin froh dass die k3 keine fabrikatsbindug hat.
diee runtergefahrene pelle gibts nicht mehr.
einfach aus der liste was mit passender dimension rausgesucht.
pprriimmaaaa

_________________
Gruesse vonne Parkbank
Alexander

K3 ………...Bild


Fuhrpark: Suzuki RV125 VanVan 2003, K3.

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BeitragVerfasst: 7. Mai 2025 19:04 
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Hallo in die Runde!
Ich war heute mit meinen beiden ETZ 250 zur HU. Von irgend einem Reifenfabrikat wollte der Prüfer nix wissen. Die Größe war wichtig und der Zustand der Reifen. Da das alles gepasst hat gab es keine Nachfragen oder Bemängelungen.
Wollte ich nur los werden!
Gute Fahrt in die neue Saison und nicht über jeden Mist verrückt machen!

_________________
Gruß Jürgen
------------------------------------


Wenn du willst,daß etwas getan wird,dann tu es gefälligst selbst!
(Es bewahrheitet sich leider immer wieder)


SÜDFORUMSMITGLIED


Fuhrpark: MZ ETZ 250 , Bj 1988 (meine)
MZ ETZ 250 , Bj 1988 ( gefahren von Ramona)

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BeitragVerfasst: 7. Mai 2025 19:55 
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Herr B aus Z hat geschrieben:
Wozu hab ich dann den letzten Bericht immer dabei :-o


Muss man nicht mitführen, nur aufbewahren und ...
§ 29 Abs. 10 StVZO Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren. Der Halter oder sein Beauftragter hat den Untersuchungsbericht, bei Fahrzeugen, bei denen nach Nummer 2.1 Anlage VIII eine Sicherheitsprüfung durchzuführen ist, zusammen mit dem Prüfprotokoll, zuständigen Personen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf deren Anforderung hin, auszuhändigen...
Wennn eine Mitführpflicht bestünde, würde "mitführen und ..." in der Verordnung stehen. Siehe § 13 Abs. 6 FZV : Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist von der das Fahrzeug führenden Person mitzuführen und ...

Als Nachweis der bestandenen HU gilt die Klebeplakette und der Stempelabdruck in der Zul-Bescheinigung Teil 1. Den Prüfbericht braucht man nur zur Ummeldung, Wiederzulassung und im Ausnahmefall bei Unklarheiten wie z.B. abgelöste/verlorene Plakette oder Verdacht der Manipulation.


Fuhrpark: Derzeit fahre ich GS 500 Bj. 95

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BeitragVerfasst: 8. Mai 2025 22:59 
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Fit hat geschrieben:
Die Rennleitung kann bei einer Kontrolle auf der Straße online den letzten TÜV-Bericht einsehen? :roll:

Echt? :shock:

Wenn ich mal wieder einen Bekannten von der RL sehe, frach ich den mal...

Sofern sie ihren Computer mit Zugang zur zentralen Datenbank dabei haben - ja.
Wir werden immer gläserner...


Fuhrpark: TS 250/1 EZ 04/1978 mit Extras:
3.50-18 vorne wie hinten
VAPE-Zündung
AWO-Tank
NVA Einzelsitz
/0 Zylinderdeckel
E10-Betrieb seit > 14.000km

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BeitragVerfasst: Gestern 14:43 
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Emzet
Meine Skorpion hat verschiedene Fabrikate mit genauer Bezeichnung eingetragen.
TüV :
meine modernen Metzler darf ich nicht mehr so fahren, Reifenfreigabe reicht nicht mehr...
Er drückte ein Auge zu.. aber nächstes Mal?
Ich hörte davon, jemand hat sich die Fabrikate Bindung austragen lassen.
Wer kann mir in diesem Sinne weiterhelfen, vielleicht eine Kopie von den Papieren?
Danke für eure Hilfe


Fuhrpark: Skorpion Sport 1994

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Einfach zum passenden Prüfer fahren und ihm sagen er soll die Reifenbindung austragen. Das darf nicht jeder. Bei meiner Prüfstelle ist der gerade noch im Urlaub. Aber danach fahre ich mit der Skorpion von Ramona da hin.


Gruß
Dieter


Fuhrpark: ES 150/1(BJ 1975 seit 1999), ETZ250 (BJ 1984 seit 2004), ES250/2 (BJ 1968 seit 2007) mit Super Elastik, GN 250 (BJ 1998 seit 2000), VX800 A Gespann mit GT2000 (BJ 1997 seit 2012), VX 800 B (BJ 1996 seit 2018)

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Emzet Skorpion hat geschrieben:
Er drückte ein Auge zu.. aber nächstes Mal?


Wenn der Prüfer ein Auge zu drückt, führt das nur zu einer aktuellen Plakette...du bist aber strenggenommen weiterhin ohne Betriebserlaubnis unterwegs
Wie Dieter schon schrieb, du musst dich mit der Prüforganisation deiner Wahl in Verbindung setzen und mit dem Prüfer für diese Angelegenheiten sprechen


Fuhrpark: DKW RT125, ES 250/1 noch nicht restauriert, ES250/2 Gespann , Guzzi 850T4, Kawa W650, Suzuki GT250 und 750, BMW R75, Royal Enfield Pre Unit

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FRAGE:

GIBT ES NUN EINE VORSCHRIFT DIE BESAGT DAS DIE BINDUNG ZWINGEND AUSGETRAGEN WERDEN MUSS?

Ich fahre weiterhin alles was schwarz, und aus Gummi ist und die vorgeschriebenen Dimensionen hat! Weiterhin führe ich die Freigabe des Reifenherstellers mit.
Alles andere interessiert mich nicht. So ein HickHack :evil:

Wenn ein Beamter bei einer Kontrolle ein Problem hat, bitte ich ihn freundlich (und das meine ich nicht sarkastisch) um einen Rat was ich tun soll.

Wisst ihr was ich nimmer lesen kann? "Da erlischt die BE" :wall: Alter, ich fahre keinen Motorumbau mit Nitro der 1000PS hat und habe die Bremsen ausgebaut :roll:

Das was an Reifen daruf ist, fahre ich mit Freigabe des Herstellers seit je her... UND DANN ERLISCHT AUF EINMAL DIE BE???


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Fit hat geschrieben:

Wisst ihr was ich nimmer lesen kann? "Da erlischt die BE" :wall: Alter, ich fahre keinen Motorumbau mit Nitro der 1000PS hat und habe die Bremsen ausgebaut :roll:

Das was an Reifen daruf ist, fahre ich mit Freigabe des Herstellers seit je her... UND DANN ERLISCHT AUF EINMAL DIE BE???


Da bin ich ganz bei dir...aber das interessiert halt niemand mehr, ob die Reifen früher vom Hersteller freigegeben waren. Die Freigaben gibt es nicht mehr und wurden durch sog. Serviceinformationen ersetzt.
Es hat sich Zulassungsordnung bzgl. der Reifen geändert. Es gab eine Übergangszeit von 5 (?) Jahren und nun muss man in den sauren Apfel beissen.

https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artike ... aeder.html

Jeder muss für seine Maschine erstmal klären, ob es tatsächlich eine Reifenbindung gibt. Wenn im Schein "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten " steht, dann ist das noch nicht zwangsläufig eine tatsächlich existierende Reifenbindung.
Stehen im Schein konkrete Reifentypen, dann kannst du entweder nur diese fahren oder wenn es die nicht mehr gibt, kannst du die Bindung austragen lassen
Sollte man eine Maschine mit EU-Zulassung haben, dann gilt der ganze Quatsch mit Reifenbindung nicht...dann braucht man sich nur an die eingetragenen Größen zu halten


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Und im schlimmsten Fall passiert genau WAS wenn ich es NICHT austragen lasse? :shock:

Es erlischt das Heiligtum "BETRIEBSERLAUBNIS". Und weiter?

Fall A: Ich werde angehalten und es wird bemängelt? Mängelkarte.

Fall B: Ich habe eine Unfall. Den Gutachter möchte ich sehen der nachweist das der Reifen allgemeingefährlich ist weil er nicht "eingetragen" ist, und sich über den Hersteller hingwegsetzt der in umfangreichen Fahrversuchen nachgewiesen hat das der Reifen tauglich ist. Ist er, weil er nicht mehr in den Papieren steht, gefährlicher? :stupid:

Ich will nicht mehr..... :grosseaugen: :cry:


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Ja, bei Kontrollen Mängelkarte...da kannst ja mal im Bussgeldkatalog nachschauen, was ein Fahrzeug mit erloschener BE kostet
Bei Unfälle halte ich das nicht für kritisch, auch wenn Versicherungen sicherlich jeden Grashalm suchen werden. Aber was vorher technisch zulässig war, kann nicht auf einmal technisch nicht zulässig sein...das ist ein reines zulassungstechnisches Problem

Ich würde sagen, der schlimmste Fall ist, dass du keine HU mehr bestehen wirst


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Ganz einfach, das Fahrzeug wird sofort stillgelegt. Du darfst damit nicht mehr fahren und musst es auf dem Schandwagen oder Anhänger nach Hause bringen. Mit ein wenig Pech wird gleich der Abschlepper bestellt und das Fahrzeug sichergestellt. Punkte gibt es sicher auch. Umsonst wird es auch nicht sein. Ist halt ein Papiertiger auf den sich manchmal gerne gestürzt wird.

Im letzten Herbst musste ich bei der GTÜ die Reifen meiner VX noch in meine Papiere eintragen lassen sonst hätte ich keine HU erhalten. Hat mich mit HU/AU 250 € gekostet. Hatte ich ja auch schon mal geschrieben. Bei der Skorpion 4 Wochen später bei der Dekra hat es niemanden interessiert.


Gruß
Dieter


Fuhrpark: ES 150/1(BJ 1975 seit 1999), ETZ250 (BJ 1984 seit 2004), ES250/2 (BJ 1968 seit 2007) mit Super Elastik, GN 250 (BJ 1998 seit 2000), VX800 A Gespann mit GT2000 (BJ 1997 seit 2012), VX 800 B (BJ 1996 seit 2018)

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Das Erlöschen der Betriebserlaubnis führt nicht zum Erlöschen der Zulassung. Die Polizei kann dann eigentlich nur die Weiterfahrt untersagen, wenn es eine Gefahr für andere oder Umwelt darstellt...aber ja, das Risiko bleibt


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Dieter hat geschrieben:
Ganz einfach, das Fahrzeug wird sofort stillgelegt. Du darfst damit nicht mehr fahren und musst es auf dem Schandwagen oder Anhänger nach Hause bringen. Mit ein wenig Pech wird gleich der Abschlepper bestellt und das Fahrzeug sichergestellt. Punkte gibt es sicher auch. Umsonst wird es auch nicht sein. Ist halt ein Papiertiger auf den sich manchmal gerne gestürzt wird.

Nicht zu vergessen, dass der Fahrer öffentlich ausgepeitscht und das Fahrzeug verschrottet wird! :ja:

Im Ernst, du beschreibst den worst-case. In der Praxis wird ein halbwegs normal gelaunter Polizist höchstwahrscheinlich nicht zu derartig drastischen Maßnahmen greifen, sofern es sich um einen "normalen", zum Fahrzeug passenden Reifen handelt. Wer natürlich mit der R1 auf Motocrosspellen unterwegs ist, könnte evtl. wirklich mit einer Stilllegung rechnen müssen. :lach:
Mal ein wenig auf dem Teppich bleiben schadet nicht.

Und immer dran denken: Wer mit der Emme eine Vape-Zündung oder eine H4-LED fährt, hat streng genommen auch keine BE mehr. :tongue:

_________________
ExportSachse und Südforumsmitglied, nur echt mit Eisenschwein.
fränky hat geschrieben:
"Nur" MZ wäre nix für mich - i ess au net jedn Dag Spätlza
oder anders gesagt, ich will MZ fahren, muss es aber nicht.


Schottland 2011 mit dem Eisenschwein | Mit der BMW GS zum Polarkreis (2010) | Mit dem Eisenschwein nach Südeuropa (2009) | Island (Bericht von Motorang) (2013) | Ausflug ins Kurvenreich (2013) | Eisarsch (2014) | Eisarsch (2015) | Spanien/Portugal (2022)


Fuhrpark: 3*Vollschwinge, 4*Halbschwinge, 1*Nullschwinge

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gexx hat geschrieben:
Die Polizei kann dann eigentlich nur die Weiterfahrt untersagen, wenn es eine Gefahr für andere oder Umwelt darstellt...aber ja, das Risiko bleibt


Ein Verbot der Weiterfahrt würde ich vom Anwalt prüfen lassen. Aber sowas von.

NEUWERTIGE Reifen die der Hersteller freigegeben hat und die über Jahre bei jeder Kontrolle und bei jeder HU mit einem wohlwollenden Kopfnicken goutiert wurden, gefährend plötzlich die Allgemeinheit?? Oder anders, die gleichen Reifen die dann drauf sind, werden durch eine Austragung in den Papiere ohne das Fahrzeug anzufassen, haftfähiger und sicherer? :lach:

Vorauseilender Gehorsam?

ömmmm, nö :tongue:


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Deswegen sage ich ja, dass eine Untersagung der Weiterfahrt relativ unwahrscheinlich ist, aber ein Restrisiko bleibt...

Am Ende ist es auch egal, spätestens bei der nächsten HU muss man sich der Thematik stellen


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Fit hat geschrieben:
Ein Verbot der Weiterfahrt würde ich vom Anwalt prüfen lassen. Aber sowas von.

Und so lange steht ihr, du und die Kontrolleure, am Straßenrand und warten auf das Prüfungsergebnis vom Anwalt? :lach:

Leute, kommt mal wieder runter.

Fit hat geschrieben:
NEUWERTIGE Reifen die der Hersteller freigegeben hat und die über Jahre bei jeder Kontrolle und bei jeder HU mit einem wohlwollenden Kopfnicken goutiert wurden, gefährend plötzlich die Allgemeinheit?? Oder anders, die gleichen Reifen die dann drauf sind, werden durch eine Austragung in den Papiere ohne das Fahrzeug anzufassen, haftfähiger und sicherer?

Total falsche Denkweise, sorry.

Erst mal die Frage: Welcher Hersteller hat die Reifen freigegeben? Der Reifenhersteller oder der Fahrzeughersteller? Die Freigabe vom Reifenhersteller ist halt nicht so viel wert, weil - woher will der wissen, an welchem Fahrzeug seine Produkte aufgezogen werden? Der Reifenhersteller hält sich schlicht an die Vorgaben und Normen für die Reifen. Und nutzt die da zulässigen Toleranzen.
Nur der Fahrzeughersteller kann wirklich freigeben, dass der Reifen im Gesamtsystem (Fahrwerk, Anbauteile) sicher funktioniert. Also vergiss es, dich auf die Freigaben vom Reifenhersteller verlassen zu wollen.

Wenn der Fahrzeughersteller keine Fabrikatsbindung festgelegt hat, ist das ganze Bimborium total überflüssig. Es gibt keine Fabrikatsbindung, also kann die auch nicht berücksichtigt werden. Wer etwas sicherer vor nutzlosen Diskussionen sein will, kann sich den Passus austragen lassen. Absolute Sicherheit vor nutzlosen Diskussionen gibt es aber nicht, und wenn das nächste mal neue Papiere ausgestellt werden, ist der Passus mit großer Wahrscheinlichkeit wieder drin.

Wenn aber der Fahrzeughersteller eine Fabrikatsbindung festgelegt hat, dann gilt die. Weil der Fahrzeughersteller die Typzulassung nur mit diesen Reifen gemacht hat, nur dadurch gewährleistet ist dass diese Reifen auf diesem Fahrzeug in jeder Situation sicher funktionieren. Mit anderen Reifen kann es auch funktionieren, aber das ist nicht nachgewiesen und deswegen nicht zulässig.
Wenn es dieses Reifenfabrikat der Fabrikatsbindung nicht mehr gibt, dann geht nur Einzelabnahme mit einem aktuellen Reifenfabrikat, das den Vorgaben der Typzulasssung entspricht. Jeder seriöse Prüfer wird dann nur das Fabrikat eintragen, das während der Begutachtung montiert ist. Und wenn es irgendwann das Ersatzfabrikat auch nicht mehr gibt, steht halt wieder eine Einzelabnahme an.

Wenn bislang alle Prüfer und Kontrolleure " über Jahre bei jeder Kontrolle und bei jeder HU mit einem wohlwollenden Kopfnicken goutieren", bietet das keinerlei Sicherheit. Auch das sind nur Menschen, sind nicht vollkommen oder perfekt, und machen mal Fehler (manche irrtümlich, manche absichtlich). Aber ein Reifen wird nicht dadurch gefährlich, weil man plötzlich hinschaut. Und er ist nicht dadurch harmlos, weil bisher nichts passiert ist. Man kennt es ja reichlich: Wenn dann doch mal was passiert, geht die Hexenjagd nach dem Schuldigen richtig los.

gexx hat geschrieben:
Bei Unfälle halte ich das nicht für kritisch, auch wenn Versicherungen sicherlich jeden Grashalm suchen werden.

Sehe ich ganz klar anders. Ohne Betriebserlaubnis darfst du gar nicht am Verkehr teilnehmen. Hättest du nicht am Verkehr teilgenommen, wär es nicht zu diesem Unfall gekommen. Damit hast du automatisch eine Teilschuld, mit großer Wahrscheinlichkeit sogar den größeren Teil. Wenn es dann auch noch um Personenschaden geht, mit lebenslangen Folgen, dann gute Nacht. Und das Risiko will man eingehen, weil man trotzig wie ein Kleinkind auf irgendwelchen vermeintlichen Rechten herumreiten will?


Fit hat geschrieben:
GIBT ES NUN EINE VORSCHRIFT DIE BESAGT DAS DIE BINDUNG ZWINGEND AUSGETRAGEN WERDEN MUSS?
Ich schrei mal zurück: NEIN.

Fit hat geschrieben:
Wenn ein Beamter bei einer Kontrolle ein Problem hat, bitte ich ihn freundlich (und das meine ich nicht sarkastisch) um einen Rat was ich tun soll.

Das ist doch schon mehrfach beantwortet worden.
Fall a) Motorrad mit nationaler Typgenehmigung und ohne Fabrikatsbindung: Du brauchst nichts tun außer dich an die vorgegebenen Reifengrößen zu halten. Wenn du Lust hast, kannst du den pauschalen Passus aus den Papieren austragen lassen.
Fall b) Motorrad mit EG- oder ECE-Typgenehmigung: Du darfst alles fahren, was kleiner als der größte zugelassene und größer als der kleinste zugelassene Reifen für diesen Motorradtyp ist. Alle andere Bereifung muss einzeln abgenommen und eingetragen werden.
Fall c) Motorrad mit nationaler Typgenehmigung und mit Fabrikatsbindung: Du darfst nur die eingetragenen Fabrikate fahren. Jede andere Bereifung muss einzeln abgenommen und eingetragen werden. Einzelabnahme und Eintragung ist in diesem Fall zwingend erforderlich, eine Freigabe oder Serviceinformation vom Reifenhersteller reicht nicht aus. Aber die erleichtern die Einzelabnahme...


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@Enz-Zett:
Völig Richtig, bis auf einen Punkt: die Fabrikats-Bindung lässt sich auch völlig austragen, natürlich per Einzelabnahme.
Du sprichst die Toleranzen und Normen für die Jeweiligen Grössen an, daraus ergibt sich eine maximale Breite , Wölbung usw. Ist die Freigängigkeit bei diesen Maximalmaßen gegeben kann die Bindung ausgetragen werden.
Zur Berechnung gibt es wohl eine Tabelle, so hat mir das zumindest der Kollesch bei der GTÜ erklârt, der mir das Gutachten für die GPZ gemacht hat. Bauliche Änderung: habe den Ausschnitt des Kettenschutzes im Bereich des Laufflächenrands etwas vergrößert.

VG
Siggi

_________________
Alkohol löst keine Probleme! Aber Milch auch nicht...


Fuhrpark: Das Leben ist zu kurz, um nur ein Moped zu fahren!


'77er TS 250/1 mit Superelastic, '83er Xj900, '81er R100RT, '80er Morini 3 1/2, '80er GS850G, '87er SRX6 Blau alle auf 07-Oldi Kennzeichen

'00er ZX12R, '98er + '93er GTS1000, '03er Navigator, '87er SRX Silber, '86er XBR, '03er ST4, '01 SV650S + N, '83er SR 500 Speiche, '97er GPZ1100

Baustellen:
'96er TRX 850
'96er Scorpion
'82er GSX1100
'83er SR500 Gussrad
'78er LeMans2
'81er GS1000
'59er R26
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Enz-Zett hat geschrieben:

Erst mal die Frage: Welcher Hersteller hat die Reifen freigegeben? Der Reifenhersteller oder der Fahrzeughersteller? Die Freigabe vom Reifenhersteller ist halt nicht so viel wert, weil - woher will der wissen, an welchem Fahrzeug seine Produkte aufgezogen werden? Der Reifenhersteller hält sich schlicht an die Vorgaben und Normen für die Reifen. Und nutzt die da zulässigen Toleranzen.


Du kennst doch die Unbedenklichkeitsbescheinigung der letzten Jahrzehnte? Die Bescheinigungen wurden immer nach Fahrtests ausgestellt. Hier arbeiteten Reifen-und Fahrzeughersteller eng zusammen. Eine Freigabe vom Reifenhersteller, nach dem Moto "ich gebe mal meine Reifen frei, weil es wird schon passen" gab es nie

Enz-Zett hat geschrieben:

Wenn aber der Fahrzeughersteller eine Fabrikatsbindung festgelegt hat, dann gilt die. Wenn es dieses Reifenfabrikat der Fabrikatsbindung nicht mehr gibt, dann geht nur Einzelabnahme mit einem aktuellen Reifenfabrikat,


Nur teilweise richtig...für Maschinen mit EU-Zulassung (ab Bj.2000) gilt eben eine Reifenfabrikatsbindung nicht mehr. Wenn konkrete Reifentypen vorgesehen waren, können jetzt alle Reifen mit den eingetragenen Größen verwendet werden...ohne Abnahme

Das ganze gilt aber nicht für Motorräder mit nationaler ABE (vor 2000). Hier gelten die Fabrikatsbindungen weiterhin (sofern tatsächlich eine existiert)
Man kann diese Bindung aber austragen lassen und somit auf die gleiche Situation wie EU-Maschinen bringen. Stichwort Hüllkurvenprüfung
Damit kann man auch jeden Hersteller einsetzen, sofern Reifengröße und Bauart übereinstimmen

Enz-Zett hat geschrieben:
Sehe ich ganz klar anders. Ohne Betriebserlaubnis darfst du gar nicht am Verkehr teilnehmen. Hättest du nicht am Verkehr teilgenommen, wär es nicht zu diesem Unfall gekommen.


So einfach wird es den Versicherungen nicht gemacht. Erstens führt eine erloschene Betriebserlaubnis nicht automatisch zu einer erloschenen Zulassung und zweitens wird so eine vereinfachte Kausalität nicht angenommen. Sonst könnte man immer weiter absurde Kausalität führen (bisschen übertrieben: Hätte die Mutter das Kind nicht geboren, wäre es auch nicht jetzt als Erwachsener am Unfall beteiligt)
Es muss schon eine direkte Kausalität bestehen und der Unfall bzw. Schaden im direkten Zussmmenhang stehen. Ein entfernter Db-Killer führt nicht zur Teilschuld, wenn dir jemand die Vorfahrt nimmt. Was hier zur Teilschuld führen kann, ist das allg. Betriebsrisiko

Enz-Zett hat geschrieben:
Wenn es dann auch noch um Personenschaden geht, mit lebenslangen Folgen, dann gute Nacht. Und das Risiko will man eingehen, weil man trotzig wie ein Kleinkind auf irgendwelchen vermeintlichen Rechten herumreiten will?


Ein Regress der Versicherung ist auf max. 5000€ beschränkt und selbst dann muss Vorsatz im Spiel sein...und Vorsatz bedeutet hier nicht , ich fahre vorsätzlich ein Fahrzeug ohne BE, sondern ich verursache vorsätzlich den Unfall


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Meine Herren, DANKE für Eure Antworten! (Auch wenn hier einige meinen das meine Großschreibweise schreien ist. Nein, sie dient der Verdeutlichung. Wie eben dem Danke!) :ja:

Das mit dem: "Oh, du hast ohne BE einen Schaden verursacht? Nun musst du Herz, Leber und Nieren verkaufen um die 1.000.000 Euro Schaden zu begleichen!" :lach: Auch mein Wissensstand ist eine Begrenzung auf 5000 Euro.

Ich schrieb schon mal. Einer meiner 1000er hatte in der Zulassung Reifen stehen, die noch aus Zeiten stammten als das Rad erfunden wurde :tongue:
Die andere hatte nur: "Reifenfabrikatsbindung gemäß BE beachten".

Ohne Aufforderung wurde der Passus mit den aufgezählten Reifen: "Metzeler, Michelin usw" ersetzt durch: "Reifenfabrikatsbindung gemäß BE beachten", als ich die Zulassung wegen Platzmagel erneuern musste.

Mein Wissensstand ist (und ich glaube das ich das auch in eueren Meinungen lese) das ich mit dem Passus das fahren kann was die vorgegebene Größe hat. Dennoch achte ich darauf das der Reifenhersteller eine Freigabe hat.

Das mit dem Anwalt war nur plakativ gemeint. Wenn ein Beamter mir mitteilt das etwas nicht stimmt, dann ändere ich das zeitnah. Aber das er eine Weiterfahrt untersagt, würde ich im NACHGANG (auch hier, kein Schreien :biggrin: ) anwaltlich prüfen lassen, ob dieses Vorgehen rechtsgemäß war.
Nur weil ein "Papier-Formfehler" vorliegt, ist die Maschine nicht unsicherer als mit der Umtragung!


Fuhrpark: 2005 - jetzt => zwei MZ 1000 SF (eine kompletter Neuaufbau aus Teilen!)
1987 - 1998 mehrere ETZ250 und ES250/2 (auch mit Personenseitenwagen)

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Fit hat geschrieben:
Meine Herren, DANKE für Eure Antworten! (Auch wenn hier einige meinen das meine Großschreibweise schreien ist. Nein, sie dient der Verdeutlichung. Wie eben dem Danke!) :ja:

NUR WEIL DU DENKST, DASS DAS SO SEI, LESEN ES ALLE ANDEREN NICHT WENIGER ALS SCHREIEN!!!1!11!

Also für alle anderen bleibt es schreien, auch wenn du denkst es wäre Fettschrift.

;-)

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Gruß, Stefan


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Da hatte ich mal so einen DEKRA Prüfer der mir an der ETZ die Niederquerschnittsreifen eintragen sollte, noch innerhalb der 5 Jahresfrist da ich neue aufziehen wollte. Der hat bei mir noch nicht mal die HU gemacht obwohl ich die damals gültige Freigabe von Heidenau dabei hatte. Er erzählte mir meine ETZ ist eine Einzelabnahme und da gilt sie nicht. Auch da konnte ich nur den Kopf schütteln und bin weitergezogen. Der ist selbstverständlich bei mir in bester Erinnerung. Man weiß im Vorfeld leider nicht an wen man gerade gerät. Einige sehen es sachlich und haben weiterhin kein Problem, andere schauen nur auf die Papiere, da sehen sie dann einen fehlenden oder falschen Eintrag. Dann ist aus ihrer Sicht direkt die Betriebserlaubnis erloschen. Somit darf das Fahrzeug nicht mehr am Verkehr teilnehmen. Das haben sie auch schon im Fernsehn gezeigt im Zusammenhang mit veränderten und falschen Fahrzeugteilen, unter anderem dem veränderten Auspuff. Da wird dann teilweise ein riesen Aufriss gemacht auch bei den speziellen Motorradkontrollen. Wenn man nachher die Berichte liest findet man des öfteren, das mehr Autos als Motorräder bei den Kontrollen auffällig waren. Finde ich auch interessant und die meisten Motorradfahrer halten sich laut den Berichten an die Vorschriften.

Bei meiner letzten HU an meinem Passat BJ 2006 hat der Prüfer auch nicht wirklich etwas gefunden. Da schrieb er dann als Hinweis ins Protokoll, das meine Reifen vorne einseitig abgefahren sind. Die hatten da schon knapp 50.000 Km runter und waren schon 8 Jahre alt aber das Profil ist noch gut. Aber von den einseitig abgefahrenen Reifen konnten ich und der Werkstattmeister auch nichts erkennnen. So ist das halt manchmal.


Gruß
Dieter


Fuhrpark: ES 150/1(BJ 1975 seit 1999), ETZ250 (BJ 1984 seit 2004), ES250/2 (BJ 1968 seit 2007) mit Super Elastik, GN 250 (BJ 1998 seit 2000), VX800 A Gespann mit GT2000 (BJ 1997 seit 2012), VX 800 B (BJ 1996 seit 2018)

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Fit hat geschrieben:
Mein Wissensstand ist (und ich glaube das ich das auch in eueren Meinungen lese) das ich mit dem Passus das fahren kann was die vorgegebene Größe hat. Dennoch achte ich darauf das der Reifenhersteller eine Freigabe hat.


Und hier liegt mMn der Knoten:
Ein Reifenhersteller darf keine Freigaben für ein Motorrad ausstellen. Das wurde bis vor X Jahren gemacht, absolut richtig, war aber rechtlich trotzdem Falsch. Was man heute von den Reifenbäckern bekommt sind "Serviceinformationen", wurde oben schon erwähnt. Was die Umdenke ausgelöst hat ist mir nicht bekannt, aber letztlich auch wurscht.
Bindend ist die Betriebserlaubniss oder halt die davon abweichende Einzelabnahme. Oder, wie bei Suzuki traumhaft gelöst, ein offizieller Schrieb des Herstellers, der die Bindung unter Bedingung X, Y und Z für obsolete erklärt. Das ist dann eine Freigabe der Fzg-Herstellers, die in die BE übernommen wird, denn der darf das für seine Fzg.

Ausserdem: der Eintrag "Fabrikatsbindung gemäss BE..." Kann (Kursiv als Alternative zum Wohl-auch-nicht-Schreien :mrgreen: ) einfach ins Leere zeigen, wenn in der BE keine Reifenmodelle eingetragen sind. Ist der Fall bei alten Zulassungen, ca. vor 1990 oder neueren EU-Zulassungen, ab ca. 2000.

Nicht ganz einfach ist die Einsicht in die BE, da kommt Otto Normalo so einfach nicht dran. Ich bin mit den Unterlagen zu einer ruhigen Zeit zu meinem TÜV-Dienstleister (TÜFA) gefahren und der Kollege hat mir das nachgeschlagen. Sollte im Falle des Falles sonst im Rahmen der HU passieren, ob das auch gemacht wird steht natürlich auf nem anderen Blatt.

Mit deinen MZen (MUZen?) wirst Du den Weg der Einzelabnahme gehen müssen, wenn Du Dich rechtlich absichern willst, da es den Hersteller nicht mehr gibt. Ob du das tun magst oder es drauf ankommen lässt bleibt Dir selbstverständlich selbst überlassen, bist ja erwachsen.

Ich mag keinen Stress haben, also hab ich mir das austragen lassen.

Der ganze Umstand ist mehr als Ärgerlich, wurde aber zwischen 1990 und 2000 verursacht, da wird man Niemanden mehr in Amt und Würden finden, den man vor's Schienbein treten kann.

VG
Siggi

_________________
Alkohol löst keine Probleme! Aber Milch auch nicht...


Fuhrpark: Das Leben ist zu kurz, um nur ein Moped zu fahren!


'77er TS 250/1 mit Superelastic, '83er Xj900, '81er R100RT, '80er Morini 3 1/2, '80er GS850G, '87er SRX6 Blau alle auf 07-Oldi Kennzeichen

'00er ZX12R, '98er + '93er GTS1000, '03er Navigator, '87er SRX Silber, '86er XBR, '03er ST4, '01 SV650S + N, '83er SR 500 Speiche, '97er GPZ1100

Baustellen:
'96er TRX 850
'96er Scorpion
'82er GSX1100
'83er SR500 Gussrad
'78er LeMans2
'81er GS1000
'59er R26
'83er Bol d'or 900
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Ihr mit eurem SCHREIEN! :knuddel:

Die KI "sagt":

Statt durchgehend Großbuchstaben zu verwenden, können Sie einzelne Wörter oder Satzteile hervorheben, indem Sie sie in Klammern mit einem Ausrufezeichen versehen oder gesperrt schreiben (z.B. "Das ist die EINZIGE Ausnahme" oder "Das ist die e i n z i g e Ausnahme")

Wohl doch nicht so falsch EINZELNE Wörter groß zu schreiben. :oops:

Seis drum :tongue:

Wie ich hörte gehen selbst Sachverständige hinter ihrem Prüfstand in Deckung wenn ein Kunde mit dem Wunsch des Austragens kommt. :(
Und, was nützt es mir wenn mir der Blaukittel den Reifen "Bommerlunder-GT" einträgt, den es in 5 Jahren nimmer gibt?

Kann man mal bitte Gesetze erlassen die das Leben einfacher machen anstatt alles zu überregulieren? :heul:


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