Foren-Übersicht
Startseite
Aktuelle Zeit: 14. August 2025 10:28

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 60 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2  Nächste
Autor Nachricht
BeitragVerfasst: 12. August 2025 18:15 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 12. Januar 2010 15:05
Beiträge: 1541
Themen: 61
Bilder: 4
Wohnort: Oschersleben
Alter: 44
Hallo.

Ich hätte mal eine Frage bezüglich eines Saisonkennzeichen:

Die Saison ist von 07- 08.
Die HU im Monat 7/2024 abgelaufen.
Nun haben die Ordnungsorgane das Anfang Monat 08/2025 beim Vorbeifahren aufgespürt und die Bußgeldstelle wirft das Fahren ohne gültige HU von mehr als 8 Monaten vor.

Was erwartet den Fahrer jetzt an Strafe?

_________________
Nicht nur Schwalbe und Trabant fahren durch das Bruderland...


Fuhrpark: ETZ 251-Bj.1989
ETZ 150-Bj.1987
KanuniETZ 301-Bj.1995
Simson Reihe von Spatz bis Sperber und vieles was es dazwischen gab:-)

Krause Duo 4/1

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 12. August 2025 18:31 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 7. Mai 2006 20:30
Beiträge: 5800
Themen: 108
Bilder: 1
Wohnort: DK - Ejby
Alter: 55
SOOOOOOOOOOO schwer ist googeln nun auch wieder nicht -> https://www.bussgeldkatalog.org/fahren- ... eldtabelle

_________________
Hilsen fra Danmark

Luzie

Vi er dem de andre ikke må lege med ...

Herzlichen Glueckwunsch all den heutigen Geburtstagskindern, skål !!!

Gründungsmitglied des GKV - Granseer Kravattenträgerverein / Chapter Danmark

Mitglied im magsd-Fanklub - Die kleinen Wölfe

Das Licht am Ende des Tunnels könnte auch ein entgegenkommender Zug sein! Gregor Gysi

ich hab eingeladen:
Möhlau ´o9 -´1o -´11 -´12
Ejby -´12 -´13 -´14 -´15
ich war dabei:
Angrillen -´16 -´18 -´23 -´24 -´25
Abgrillen -´13 -´14 -´15 -´16 -´17 -´18 -´19 -´2o -´21 -´22 -´23 -´24
Adventsgrillen -´1o -´12 -´13 -´14 -´15 -´16 -´18 -´19 -´21 -´22 -´23 -´24
Weihnachtsgrillen -´21 -´22


Fuhrpark: Make Love no War !!!

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 12. August 2025 18:36 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 31. August 2011 20:07
Beiträge: 5690
Artikel: 1
Themen: 32
Bilder: 31
Wohnort: Schwabsburg
Alter: 31
Du hättest eben direkt in 07/25 mit dem wieder zugelassenen Fahrzeug zu HU fahren müssen.

_________________
Grüße aus Schwabsburg, Nils
Ich war dabei: BA13, ZI14, HN14, BA15, V15, VB16, BA17, ZE17, VB18, BA19, ZE19, OHV20, IK22, OHV23, SLF24
Who will stop all this madness that has consequences no man understands?


Fuhrpark: 1xDDR, 2xIT, 1xJP

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 12. August 2025 19:13 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 12. Januar 2010 15:05
Beiträge: 1541
Themen: 61
Bilder: 4
Wohnort: Oschersleben
Alter: 44
Ja wie viel Monate sind es denn, die angerechnet werden?

_________________
Nicht nur Schwalbe und Trabant fahren durch das Bruderland...


Fuhrpark: ETZ 251-Bj.1989
ETZ 150-Bj.1987
KanuniETZ 301-Bj.1995
Simson Reihe von Spatz bis Sperber und vieles was es dazwischen gab:-)

Krause Duo 4/1

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 12. August 2025 19:28 
Offline
Moderator
Benutzeravatar
------ Titel -------
FE1 - TS250 Käufer

Registriert: 6. September 2008 01:06
Beiträge: 10848
Themen: 170
Bilder: 31
Wohnort: Dresden Heimat: Oberlausitz
Alter: 52
smartsurfer81 hat geschrieben:
Ja wie viel Monate sind es denn, die angerechnet werden?
Er schreibt ja, mehr als 8. Die genaue Zahl scheint ab 8 keine Rolle mehr zu spielen. Mit einer Rechtsschutz und einem Tachostand, der der letzten TÜV Prüfung + Heimfahrt entspricht könnte man vielleicht einen Versuch des Widerspruchs wagen. Einfacher ist es aber vermutlich Lehrgeld zu zahlen.

_________________
Kleine Anleitung, wie man das Zündschloss einer RT überprüft


Fuhrpark: RT 125/2, BJ 1956 mit PAV40 Anhänger; TS250/1 (FE1) Standpark: RT125/2, BJ 1958; ETS250 Bj. 1971,

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 12. August 2025 19:33 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 28. Dezember 2007 16:44
Beiträge: 2042
Themen: 21
Bilder: 5
Wohnort: Oboom
Natürlich die volle Überziehungszeit. Also relevant sind hier mehr als 8 Monate. Die HU ist ja in der Nutzungsperiode im vorigen Jahr fällig gewesen,so daß du das Fahrzeug hättest vorstellen können und müssen. Nur wenn die HU in der Stillegungszeit abläuft hast du im ersten Monat der folgenden Betriebsperiode Zeit die HU "nachzuholen".

_________________
Die Arche wurde von Laien gebaut, die Titanic von Fachleuten

Es gibt keine dummen Fragen – es ist nur dumm, nicht zu fragen

Denken-Drücken-Sprechen - in dieser Reihenfolge (alte Sprechfunkregel)


Fuhrpark: MZ

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 12. August 2025 19:34 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 12. Januar 2010 15:05
Beiträge: 1541
Themen: 61
Bilder: 4
Wohnort: Oschersleben
Alter: 44
Es geht aus dem Bußgeldkatalog nicht hervor, wie es sich mit Saisonkennzeichen verhält.
Ich bin der Meinung, der Zeitraum außerhalb der Saison wird nicht angerechnet.

_________________
Nicht nur Schwalbe und Trabant fahren durch das Bruderland...


Fuhrpark: ETZ 251-Bj.1989
ETZ 150-Bj.1987
KanuniETZ 301-Bj.1995
Simson Reihe von Spatz bis Sperber und vieles was es dazwischen gab:-)

Krause Duo 4/1

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 12. August 2025 19:38 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 28. Dezember 2007 16:44
Beiträge: 2042
Themen: 21
Bilder: 5
Wohnort: Oboom
Das magst du gerne meinen, nur ist es nicht richtig. Im Bußgeldkatalog wird auf Saisonkennzeichen nicht eingegangen, weil es grundsätzlich keine Abweichungen zu "normalen" Zulassungen gibt. HU im Juli 24 abgelaufen und jetzt ist August 25. Das Fahrzeug war zum Fälligkeitstermin in Betrieb. Nur wenn die HU in der Betriebsphase nicht fällig ist und dann während der folgenden Stillegungsphase abläuft gilt die o.a. Regelung, Anlage VIII StVZO Nummer 2.6.

_________________
Die Arche wurde von Laien gebaut, die Titanic von Fachleuten

Es gibt keine dummen Fragen – es ist nur dumm, nicht zu fragen

Denken-Drücken-Sprechen - in dieser Reihenfolge (alte Sprechfunkregel)


Fuhrpark: MZ

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 12. August 2025 20:18 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 12. April 2006 10:10
Beiträge: 274
Themen: 27
Wohnort: Ruhrgebiet
Alter: 45
Aber Saisonzeitraum nur Juli und August? Ist schon ungewöhnlich und natürlich blöd im öffentlichen Bereich damit zu parken. Man könnte nur rauskommen, wenn man nicht beim Fahren erwischt wurde, das vorm eigenen Grundstück war ( gerade rausgeschoben) und man direkt zur HU fährt. Ohne gültige HU ist zumindest die Fahrt zur Prüfstelle gestattet, egal wie lang der TÜV abgelaufen ist.


Fuhrpark: DKW RT125, ES 250/1 noch nicht restauriert, ES250/2 Gespann , TS150, Guzzi 850T4 und V7 Classic, Kawa W650, Suzuki GT250 und 750, BMW R75, Royal Enfield Pre Unit, Yamaha XJ900 31A

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
BeitragVerfasst: 12. August 2025 20:39 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 28. Dezember 2007 16:44
Beiträge: 2042
Themen: 21
Bilder: 5
Wohnort: Oboom
Es ist egal ob du fährst oder das Fahrzeug nur rumsteht. HU überzogen, bleibt HU überzogen und kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Wenn man denn erwischt wird. Es spielt auch keine Rolle ob du gerade auf dem Weg zum Prüfer bist. Vielleicht verwechselst du das mit Fahrten ohne Zulassung im Zusammenhang mit einer (Wieder)Zulassung. Das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Trifft hier aber nicht zu.

_________________
Die Arche wurde von Laien gebaut, die Titanic von Fachleuten

Es gibt keine dummen Fragen – es ist nur dumm, nicht zu fragen

Denken-Drücken-Sprechen - in dieser Reihenfolge (alte Sprechfunkregel)


Fuhrpark: MZ

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 12. August 2025 20:40 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 17. Juni 2008 15:19
Beiträge: 3217
Themen: 184
Bilder: 80
Wohnort: 19073
Und da ist es dann ganz vorteilhaft, wenn man sich einen Termin reserviert hat. Das motiviert den goodwill des Ordnungshüters.


Fuhrpark: TS 250/1 EZ 04/1978 mit Extras:
3.50-18 vorne wie hinten
VAPE-Zündung
AWO-Tank
NVA Einzelsitz
/0 Zylinderdeckel
E10-Betrieb seit > 14.000km

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 12. August 2025 20:49 
Online
Benutzeravatar
------ Titel -------
CF-Moto Botschafter

Registriert: 4. September 2011 16:44
Beiträge: 4316
Themen: 224
Bilder: 25
Wohnort: Erlau/Schleusingen
Alter: 33
Da die HU im Zeitraum der Zulassung 2024 lag, hätte sie dort durchgeführt werden müssen. Somit zählt ab dort die Überziehung.
HU fällig in 07/24, Kennzeichen von 07 bis 08.

Fällt die HU in den nicht zugelassenen Zeitraum des Saisonkennzeichens, z.b. 11/24, muss sie spätestens im nächsten möglichen Zulassungsmonat erfolgen. In deinem Fall also 07.25..

Da aber leider ersteres bei dir eingetreten ist, zählt die volle Überziehung sofern dein KFZ im öffentlichen Raum stand/steht.

Quelle: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/r ... hgefallen/

_________________
Trüffelschweine Logo Designer Mitglied Nr: 007

Bild
Gründungsmitgleid MKBV 13.08.2016


Fuhrpark: MZ TS 250/1 "Jule"
Simson S50B2
CBR 650 R

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 12. August 2025 20:51 
Offline

Registriert: 21. Januar 2023 19:40
Beiträge: 739
Themen: 8
Bilder: 0
Bußgeldkatalog Pkw: 1 Punkt und 88,50 € - Lehrgeld, Faulheit wird bestraft, auch bei einer Krankheit kann man was veranlassen. So wie gexx schrieb kann man immer zur HU fahren, auch außerhalb der Saison, wenn man das von der Versicherung schriftlich hat.


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.


Fuhrpark: Jawa 555 Pionyr, Simson Star, MZ ES 150 /66, MZ TS 250/1A /77, BMW R60/7 /79, Simson KR51 K

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 12. August 2025 20:52 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 12. Januar 2010 15:05
Beiträge: 1541
Themen: 61
Bilder: 4
Wohnort: Oschersleben
Alter: 44
Es war mit dem PKW auf der BAB.

_________________
Nicht nur Schwalbe und Trabant fahren durch das Bruderland...


Fuhrpark: ETZ 251-Bj.1989
ETZ 150-Bj.1987
KanuniETZ 301-Bj.1995
Simson Reihe von Spatz bis Sperber und vieles was es dazwischen gab:-)

Krause Duo 4/1

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 12. August 2025 20:54 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 12. April 2006 10:10
Beiträge: 274
Themen: 27
Wohnort: Ruhrgebiet
Alter: 45
CJ hat geschrieben:
Es ist egal ob du fährst oder das Fahrzeug nur rumsteht. HU überzogen, bleibt HU überzogen und kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Wenn man denn erwischt wird. Es spielt auch keine Rolle ob du gerade auf dem Weg zum Prüfer bist. Vielleicht verwechselst du das mit Fahrten ohne Zulassung im Zusammenhang mit einer (Wieder)Zulassung. Das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Trifft hier aber nicht zu.


Quelle TÜV Nord:
Ohne gültige Hauptuntersuchung und Plakette darf man das Fahrzeug nicht bewegen. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich.
Eine Fahrt mit abgelaufener Plakette zur HU-Prüfung ist jedoch erlaubt.


Fuhrpark: DKW RT125, ES 250/1 noch nicht restauriert, ES250/2 Gespann , TS150, Guzzi 850T4 und V7 Classic, Kawa W650, Suzuki GT250 und 750, BMW R75, Royal Enfield Pre Unit, Yamaha XJ900 31A

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
BeitragVerfasst: 12. August 2025 20:56 
Online
Benutzeravatar
------ Titel -------
CF-Moto Botschafter

Registriert: 4. September 2011 16:44
Beiträge: 4316
Themen: 224
Bilder: 25
Wohnort: Erlau/Schleusingen
Alter: 33
Sonst könnte man ja auch sagen bei Saison und HU zählen nur die Fahrmonate. Dann müsste ein KFZ mit 07-08 Saisonkennzeichen ja auch nur alle 12 Jahre zur HU.😁
Wäre zwar praktisch aber die HU-Zeit läuft weiter unabhängig vom Saisonkennzeichen.

_________________
Trüffelschweine Logo Designer Mitglied Nr: 007

Bild
Gründungsmitgleid MKBV 13.08.2016


Fuhrpark: MZ TS 250/1 "Jule"
Simson S50B2
CBR 650 R

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 12. August 2025 20:57 
Offline

Registriert: 21. Januar 2023 19:40
Beiträge: 739
Themen: 8
Bilder: 0
starke136 hat geschrieben:
... zählt die volle Überziehung sofern dein KFZ im öffentlichen Raum stand/steht. ...

Öffentlicher Raum spielt bei der Überziehung keine Rolle, auch in der Garage überziehst Du den Termin. Auch bei Saisonkennzeichen gilt 2 Kalenderjahre HU-Gültigkeit, nicht die bezahlten, zusammengerechneten Monate.

-- Hinzugefügt: 12. August 2025 20:59 --

gexx hat geschrieben:
... Eine Fahrt mit abgelaufener Plakette zur HU-Prüfung ist jedoch erlaubt.[/i]

Anmerkung: und auch zur Zulassungsstelle, wenn die Versicherung (Änderung: zugestimmt hat ) / bezahlt wurde


Fuhrpark: Jawa 555 Pionyr, Simson Star, MZ ES 150 /66, MZ TS 250/1A /77, BMW R60/7 /79, Simson KR51 K

Zuletzt geändert von dscheto am 12. August 2025 21:15, insgesamt 1-mal geändert.

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 12. August 2025 21:05 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 28. Dezember 2007 16:44
Beiträge: 2042
Themen: 21
Bilder: 5
Wohnort: Oboom
gexx hat geschrieben:
CJ hat geschrieben:
Es ist egal ob du fährst oder das Fahrzeug nur rumsteht. HU überzogen, bleibt HU überzogen und kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Wenn man denn erwischt wird. Es spielt auch keine Rolle ob du gerade auf dem Weg zum Prüfer bist. Vielleicht verwechselst du das mit Fahrten ohne Zulassung im Zusammenhang mit einer (Wieder)Zulassung. Das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Trifft hier aber nicht zu.


Quelle TÜV Nord:
Ohne gültige Hauptuntersuchung und Plakette darf man das Fahrzeug nicht bewegen. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich.
Eine Fahrt mit abgelaufener Plakette zur HU-Prüfung ist jedoch erlaubt.

Die Fahrt kannst du ja machen, klar. Das heißt aber nicht, daß du ohne Bußgeld bleibst, wenn du erwischt wirst. Das schreibt der TÜV auch nicht.
dscheto hat geschrieben:
Bußgeldkatalog Pkw: 1 Punkt und 88,50 € - Lehrgeld, Faulheit wird bestraft, auch bei einer Krankheit kann man was veranlassen. So wie gexx schrieb kann man immer zur HU fahren, auch außerhalb der Saison, wenn man das von der Versicherung schriftlich hat.

Dein Beleg bestätigt was ich schon schrieb. Gilt für Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren. Hat nichts mit Fahrten mit bereits zugelassenen Fahrzeug und abgelaufener HU zu tun.

_________________
Die Arche wurde von Laien gebaut, die Titanic von Fachleuten

Es gibt keine dummen Fragen – es ist nur dumm, nicht zu fragen

Denken-Drücken-Sprechen - in dieser Reihenfolge (alte Sprechfunkregel)


Fuhrpark: MZ

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 12. August 2025 21:08 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 9. April 2012 19:37
Beiträge: 1149
Themen: 16
Alter: 55
Ich möchte etwas "Senf" dazu geben.... :tongue:

Diese Frage diskutiere ich schon gefühlt eine Ewigkeit mit Freunden...

WARUM kasteit man sich mit einem Sk selbst? Es gibt Dezember die sind wäremer als unserer Juli. Man fällt langsamer in den Prozenten und das Kennzeichen sieht mit dem "Bruchstrich" nicht so prall aus :wink:

Frage im Ernst um es zu Verstehen: Spart man dabei wirklich so viel?


Fuhrpark: 2005 - jetzt => zwei MZ 1000 SF (eine kompletter Neuaufbau aus Teilen!)
1987 - 1998 mehrere ETZ250 und ES250/2 (auch mit Personenseitenwagen)

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
BeitragVerfasst: 12. August 2025 21:08 
Offline

Registriert: 21. Januar 2023 19:40
Beiträge: 739
Themen: 8
Bilder: 0
CJ lies mal richtig: Fahrten zur Durchführung der HU, egal ober erste HU oder irgendeine spätere

-- Hinzugefügt: 12. August 2025 21:11 --

Fit hat geschrieben:
... Frage im Ernst um es zu Verstehen: Spart man dabei wirklich so viel?

Es ist jedem freigestellt, ich will nicht sparen, nicht frieren, nicht auf Laub ausrutschen und nicht mit Salz das Fahrzeug ruinieren. Bequem fahre ich im Herbst-Winter Auto.


Fuhrpark: Jawa 555 Pionyr, Simson Star, MZ ES 150 /66, MZ TS 250/1A /77, BMW R60/7 /79, Simson KR51 K

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 12. August 2025 21:13 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 12. April 2006 10:10
Beiträge: 274
Themen: 27
Wohnort: Ruhrgebiet
Alter: 45
Ja, man überzieht natürlich auch in der Garage, aber solange die Behörden keinen Zutritt haben, passiert nix...das gilt auch für Grundstücke, wo es keinen Zutritt gibt, z.B. Innenhof. Der muss natürlich immer verschlossen sein. Eine offene Garage an der Hauptstraße , wo das Fahrzeug drinsteht und die Polizei fährt vorbei...das gibt eine Strafe.
Fahrzeug angemeldet mit 12 Jahre abgelaufenen TÜV auf dem abgeschlossenen Privatgrundstück und du fährst nach den 12 Jahren direkt zur nächsten HU Stelle, da passiert normalerweise nix. Aber wie immer...es kommt auf die Situation drauf an

Bei meiner Enfield ist die HUnseit Nov 2023 abgelaufen. Die hatte einen Wasserschaden abbekommen. Ich bin jetzt erst mit der Maschine fertig geworden. Die fahre ich zur nächsten Dekra (ca.1km entfernt). Es ist nicht immer Faulheit, dass man die HU überzieht. Und ich bin ja auch wirklich nicht gefahren


Fuhrpark: DKW RT125, ES 250/1 noch nicht restauriert, ES250/2 Gespann , TS150, Guzzi 850T4 und V7 Classic, Kawa W650, Suzuki GT250 und 750, BMW R75, Royal Enfield Pre Unit, Yamaha XJ900 31A

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
BeitragVerfasst: 12. August 2025 21:15 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 28. Dezember 2007 16:44
Beiträge: 2042
Themen: 21
Bilder: 5
Wohnort: Oboom
Ich kann schon lesen, aber ich lese nicht nur das, was ich als vermeintlichen Beleg brauche. ... "gilt für Fahrten mit ungestempeltem Kennzeichen im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren, z.B usw usw." Geht es hier um den Versicherungsschutz bei Fahrten im Zusammenhang mit der Zulassung und braucht das Mopped für die Wiederzulassung eine Hu oder ist vielleicht ganz einfach die HU abgelaufen? Beantworte die Frage selber. Ich bin hier raus. Zuviel wünsch dir was.

_________________
Die Arche wurde von Laien gebaut, die Titanic von Fachleuten

Es gibt keine dummen Fragen – es ist nur dumm, nicht zu fragen

Denken-Drücken-Sprechen - in dieser Reihenfolge (alte Sprechfunkregel)


Fuhrpark: MZ

Zuletzt geändert von CJ am 12. August 2025 21:19, insgesamt 1-mal geändert.

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 12. August 2025 21:18 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 12. April 2006 10:10
Beiträge: 274
Themen: 27
Wohnort: Ruhrgebiet
Alter: 45
CJ hat geschrieben:
Die Fahrt kannst du ja machen, klar. Das heißt aber nicht, daß du ohne Bußgeld bleibst, wenn du erwischt wirst. Das schreibt der TÜV auch nicht.


Na, jetzt ziehst du aber die Argumentation aus der Nase :biggrin: Das ist ja wie "Natürlich kannst du Fliegenpilze essen, aber nur einmal"

Wenn eine Fahrt erlaubt ist, dann bedeutet das , es gibt kein Bußgeld. Natürlich muss man die direkte Fahrt nachweisen. Wenn man dabei auf der BAB 20km entfernt vom Wohnort erwischt wird, gilt die Fahrt zur HU natürlich nicht. Deswegen ist es auch mehr eine Kulanz, wenn man tatsächlich die Fahrt zur Prüfstelle nachweisen kann...und das muss man natürlich. Am besten einen Termin online machen und ausgedruckt mitführen. Dann sollte nix passieren

Wenn die Beamten natürlich Zweifel haben, dass man die überzogenen Monate angeblich nicht gefahren ist, dann können die trotzdem ein Bussgeldverfahren einleiten. Die Beweislast hat man dann selber


Fuhrpark: DKW RT125, ES 250/1 noch nicht restauriert, ES250/2 Gespann , TS150, Guzzi 850T4 und V7 Classic, Kawa W650, Suzuki GT250 und 750, BMW R75, Royal Enfield Pre Unit, Yamaha XJ900 31A

Zuletzt geändert von gexx am 12. August 2025 21:23, insgesamt 1-mal geändert.

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
BeitragVerfasst: 12. August 2025 21:19 
Offline

Registriert: 21. Januar 2023 19:40
Beiträge: 739
Themen: 8
Bilder: 0
gexx hat geschrieben:
... Eine offene Garage an der Hauptstraße , wo das Fahrzeug drinsteht und die Polizei fährt vorbei...das gibt eine Strafe. ...

Das stimmt nicht, wenn die Garage Privatbesitz ist, da sind die nicht befugt. Bei einer öffentlichen Tiefgarage gebe ich Dir Recht.

-- Hinzugefügt: 12. August 2025 21:21 --

gexx hat geschrieben:
... Wenn eine Fahrt erlaubt ist, dann bedeutet das , es gibt kein Bußgeld. ...

Irrtum, nur die Versicherung besteht, unabhängig kann ein Bußgeld erlassen werden.


Fuhrpark: Jawa 555 Pionyr, Simson Star, MZ ES 150 /66, MZ TS 250/1A /77, BMW R60/7 /79, Simson KR51 K

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 12. August 2025 21:28 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 12. April 2006 10:10
Beiträge: 274
Themen: 27
Wohnort: Ruhrgebiet
Alter: 45
Eine offene Garage oder auch ein offenes Grundstück kann in diesem Falle für die Polizisten als öffentlicher Raum gewertet werden. Wenn die ein Fahrzeug mit abgelaufenen TÜV in einer offenen Garage von außerhalb erspähen, können die dir einen Strick daraus drehen
Die müssen nicht warten, bis du das Fahrzeug rausfährst


Fuhrpark: DKW RT125, ES 250/1 noch nicht restauriert, ES250/2 Gespann , TS150, Guzzi 850T4 und V7 Classic, Kawa W650, Suzuki GT250 und 750, BMW R75, Royal Enfield Pre Unit, Yamaha XJ900 31A

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
BeitragVerfasst: 12. August 2025 21:32 
Offline

Registriert: 21. Januar 2023 19:40
Beiträge: 739
Themen: 8
Bilder: 0
Das ist gelinde gesagt Blödsinn. Ein Privatgrundstück mit offenem Tor ist kein öffentlicher Raum, dort gilt u.a. Hausrecht und nicht die STVO, was Grundlage für ein Bußgeld wäre.


Fuhrpark: Jawa 555 Pionyr, Simson Star, MZ ES 150 /66, MZ TS 250/1A /77, BMW R60/7 /79, Simson KR51 K

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 12. August 2025 22:01 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 12. April 2006 10:10
Beiträge: 274
Themen: 27
Wohnort: Ruhrgebiet
Alter: 45
Der Blödsinn hat aber schon Einige erwischt :biggrin: ...Google mal danach
Deswegen gibt es den Tip, die Kennzeichen abzunehmen.

Ein zugelassenen Fahrzeug muss zu den festgelegten Fristen regelmäßig zur HU, egal wo es abgestellt wird. Wenn halt das Ordnungsamt vom öffentlichen Raum aus die abgelaufene Plakette erspäht, gibt es die Anzeige.


Fuhrpark: DKW RT125, ES 250/1 noch nicht restauriert, ES250/2 Gespann , TS150, Guzzi 850T4 und V7 Classic, Kawa W650, Suzuki GT250 und 750, BMW R75, Royal Enfield Pre Unit, Yamaha XJ900 31A

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
BeitragVerfasst: 12. August 2025 22:40 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 12. Januar 2010 15:05
Beiträge: 1541
Themen: 61
Bilder: 4
Wohnort: Oschersleben
Alter: 44
Muss denn auf dem Anschreiben das richtige Kennzeichen aufgeführt sein?

Es fehlt nämlich der Saisonzeitraum auf diesem.

_________________
Nicht nur Schwalbe und Trabant fahren durch das Bruderland...


Fuhrpark: ETZ 251-Bj.1989
ETZ 150-Bj.1987
KanuniETZ 301-Bj.1995
Simson Reihe von Spatz bis Sperber und vieles was es dazwischen gab:-)

Krause Duo 4/1

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: Gestern 05:15 
Online
Benutzeravatar
------ Titel -------
CF-Moto Botschafter

Registriert: 4. September 2011 16:44
Beiträge: 4316
Themen: 224
Bilder: 25
Wohnort: Erlau/Schleusingen
Alter: 33
smartsurfer81 hat geschrieben:
Muss denn auf dem Anschreiben das richtige Kennzeichen aufgeführt sein?

Es fehlt nämlich der Saisonzeitraum auf diesem.


Ich rate dir zu einer Verkehrsrechtsschutz.

_________________
Trüffelschweine Logo Designer Mitglied Nr: 007

Bild
Gründungsmitgleid MKBV 13.08.2016


Fuhrpark: MZ TS 250/1 "Jule"
Simson S50B2
CBR 650 R

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: Gestern 05:47 
Offline

Registriert: 9. Januar 2010 19:38
Beiträge: 769
Themen: 21
Wohnort: Nordharz
Alter: 64
Moin
Da Kennzeichen nur einmal vergeben werden ( es gibt dein Kennzeichen also kein zweitesmal ohne den Zusatz , oder mit nem H dahinter ) ist das völlig wurst . Bei meinen Steuerbescheiden steht auch immer nur die Kombination ohne das "H" hinten auf dem amtlichen Schreiben .

Ralf


Fuhrpark: einiges mit 2 , 3 , 4 und 6 Rädern

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
BeitragVerfasst: Gestern 07:00 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 12. April 2006 10:10
Beiträge: 274
Themen: 27
Wohnort: Ruhrgebiet
Alter: 45
Die Zusatzbuchstaben E (Elektrofahrzeug) oder H (Oldtimerfahrzeug) sowie der Saisonzeitraum sind Zusatzzeichen, die nicht Bestandteil der amtlichen Kennzeichen sind

Quelle: https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/ver ... nnzeichen/


Fuhrpark: DKW RT125, ES 250/1 noch nicht restauriert, ES250/2 Gespann , TS150, Guzzi 850T4 und V7 Classic, Kawa W650, Suzuki GT250 und 750, BMW R75, Royal Enfield Pre Unit, Yamaha XJ900 31A

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
BeitragVerfasst: Gestern 07:01 
Offline
Benutzeravatar
------ Titel -------
Mr. Maultasche

Registriert: 20. Januar 2008 13:04
Beiträge: 16735
Artikel: 1
Themen: 142
Bilder: 22
Wohnort: Wüstenrot
Alter: 65
Bei diesem Fred wird wieder sehr schön gezeigt, warum man lieber im Forum nix postet, auch wenn man etwas genau weiß und anderen damit helfen könnte. Zu viele GLAUBEN es besser zu wissen und bringen dann ihre "Wahrheit" als die einzig wahre hier ein...
Macht so weiter und das Forum verkommt zu einem wertlosen Debatierclub.
Ich weiß, warum ich nicht mehr grün schreibe und warum ich seltener poste...

_________________
Gruß aus Wüstenrot, wohnen, wo Andere Urlaub machen...
Zwei Takte sind genug, alles Andre ist Betrug!

Bild
:schlaumeier: Mein Fuhrpark ist sowieso rein und komplett von Vernunft geprägt!
Denn vernünftig ist was Freude macht!

( Zitat von TS-Jens 13.04.2020)

seit Sosa `09 OT- Maultaschenpartisane
Seit Lehesten 2011 günstig erkaufter Nörgelmod
Gründer des "Flacheisenreiter-Fanclubs"
Gransee 2011 - ich war dabei und es war schön
Besucher am Schlagbaum der EU-Außengrenze - namentlich erfaßt am 21.07.2013
Mitglied Nr. 011 im Rundlampenschweinchenliebhaberclub
Ebenfalls Gründungs-Mitglied im GKV - Granseer Krawattenträgervereins


Fuhrpark: 1XMZ ES300 Personengespann, 1X ETZ251 Personengespann, 2X ETZ250 Solo, 2X TS250, 1X ES175, 1X TS150, 1X Kreidler RS65, 1-2X Keeway125 Bonsai-Chopper, 1X Hyosung XRX125, 1X BMW R100,1X BMW R1100LT, 1X BMW K75RT, 1X BMW K75S, 1X K75 C, 1X K75RT mit EML-Beiwagen 1X K100, 1X K100RS 4V, 1X BMW K1100LT, 1X Trabi-Kabrio, 1X Fiat/Maybach Seicento, 1X Ford-Escort-Kabrio 1X Qek Junior.

Zuletzt geändert von trabimotorrad am 13. August 2025 10:05, insgesamt 1-mal geändert.

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: Gestern 08:37 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 4. Mai 2017 10:11
Beiträge: 194
Themen: 8
Bilder: 6
Alter: 48
Fit hat geschrieben:
Ich möchte etwas "Senf" dazu geben.... :tongue:

Diese Frage diskutiere ich schon gefühlt eine Ewigkeit mit Freunden...

WARUM kasteit man sich mit einem Sk selbst? Es gibt Dezember die sind wäremer als unserer Juli. Man fällt langsamer in den Prozenten und das Kennzeichen sieht mit dem "Bruchstrich" nicht so prall aus :wink:

Frage im Ernst um es zu Verstehen: Spart man dabei wirklich so viel?


Es gibt durchaus noch mehr Gründe als nur das Geld. Dscheto hat ja schon ein paar genannt. Eine allgemeingültige Antwort gibt es daher wohl nicht.
Bei mir ist es so: Ich komme relativ wenig zum Fahren, da macht es prozentual schon gut was aus, wenn ich durchs Saisonkennzeichen den Gegenwert von 2, 3 Tankfüllungen spare. Nicht, dass mich das sonst arm machen würde, aber warum bezahlen, wenn ich das Motorrad eh stehen lasse?
(Die SF-Klasse sinkt übrigens trotzdem ganz normal, wenn der Saisonzeitraum mehr als 6 Monate ist.)
Wenn ich mal ne Runde fahre, ist das oft nach Feierabend, da ist es in den Wintermonaten dunkel und ich fahre viel lieber im Hellen. Ist eine wald- und wildreiche Gegend hier, und im Hellen sehe ich das Wild einfach früher, zumal es eher dämmerungs- und nachtaktiv ist.
Dazu noch wie schon erwähnt Salz oder Laub auf den Strassen, finde ich auch nicht so prickelnd.

Und zuletzt: Es gibt hier einige, die monieren, "die Jugend" hätte heutzutage keine Geduld und keine Disziplin. Ich find's dann schon lustig, wenn diejenigen dann nicht die Geduld und Selbstdisziplin aufbringen, mal ein paar Monate zu verzichten, um dann im Frühjahr mit umso mehr Begeisterung wieder starten zu können. Gilt natürlich nicht für Winterfahrer, eher für jene, die das "für den Fall des Falles", dass es doch mal 2, 3 schöne Tage gibt, machen.

_________________
Schönen Tag noch

Ulf


Fuhrpark: BMW F 800 ST; Kawasaki KLR 250
Meine Ehemaligen: MZ SM 125; MZ TS 250/1; Honda SevenFifty

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: Gestern 08:52 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 9. April 2012 19:37
Beiträge: 1149
Themen: 16
Alter: 55
Wie gesagt, ich wollte es nur verstehen. Ich selbst, HÄTTE ich beide 1000er nicht das ganze Jahr zugelassen, ca. 20 Euro pro Monat gespart.

Dafür ist mir es wert, IMMER zu fahren. Warum soll ich mich selbst beschränken? :biggrin: Oder meinst du es so wie bei den Menschen, die Essen gehen und erst das Gemüse und die Sättingungsbeilagen essen um das Fleisch für den Schluß aufzuheben? :lach:

Nochmal, JEDER mag tun was ER für richtig hält. Okay?

Nur das Argument, das es zwischen Oktober und März keine schönen Tag gibt, DAS lasse ich nicht gelten....

Januar 2025. Keinerlei Salz auf den Straßen (das kam erst im Februar), Und 15 (FÜNFZEHN) Grad. Es war ein tolle Stunde.
Und nochmal abschließend, Jeder kann tun was er für richtig hält! :ja:

Dateianhang:
20250125_124912.jpg


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.


Fuhrpark: 2005 - jetzt => zwei MZ 1000 SF (eine kompletter Neuaufbau aus Teilen!)
1987 - 1998 mehrere ETZ250 und ES250/2 (auch mit Personenseitenwagen)

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
BeitragVerfasst: Gestern 08:57 
Online
Benutzeravatar
------ Titel -------
CF-Moto Botschafter

Registriert: 4. September 2011 16:44
Beiträge: 4316
Themen: 224
Bilder: 25
Wohnort: Erlau/Schleusingen
Alter: 33
Fit hat geschrieben:
. Man fällt langsamer in den Prozenten und das Kennzeichen sieht mit dem "Bruchstrich" nicht so prall aus :wink:

Frage im Ernst um es zu Verstehen: Spart man dabei wirklich so viel?


Nein, auch mit Saisonkennzeichen kriege ich jedes unfallfrei Jahr eine volle SF Klasse von der R+V sowie der Allianz dazu😁

Ja, man spart wirklich. Bei der Honda, 04-10, macht es ca 40% des Betrages aus statt Ganzjährig bei R+V.

_________________
Trüffelschweine Logo Designer Mitglied Nr: 007

Bild
Gründungsmitgleid MKBV 13.08.2016


Fuhrpark: MZ TS 250/1 "Jule"
Simson S50B2
CBR 650 R

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: Gestern 09:03 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 12. April 2006 10:10
Beiträge: 274
Themen: 27
Wohnort: Ruhrgebiet
Alter: 45
Das könnte von Versicherung zu Versicherung verschieden sein, aber die SF-Klassen Änderung ist wie bei einem Volljahr, wenn man die Mindestanzahl an Monaten erreicht. Das beginnt meist bei 4 Monaten oder auch 6 Monaten. Also bei der üblichen Saison April bis Oktober kein Problem


Fuhrpark: DKW RT125, ES 250/1 noch nicht restauriert, ES250/2 Gespann , TS150, Guzzi 850T4 und V7 Classic, Kawa W650, Suzuki GT250 und 750, BMW R75, Royal Enfield Pre Unit, Yamaha XJ900 31A

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
BeitragVerfasst: Gestern 13:09 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 12. Januar 2010 15:05
Beiträge: 1541
Themen: 61
Bilder: 4
Wohnort: Oschersleben
Alter: 44
Der Grund für den recht kurzen Saisonzeitraum in meinem Fall ist, dass ich noch 2 Weitere PKW's mit diesem kurzen Saisonzeitraum versehen habe, und somit die Zeit von Mai bis Oktober damit abdecke.

Nur sollte ich in Zukunft auf die fristgerechte Einhaltung der HU achten...

_________________
Nicht nur Schwalbe und Trabant fahren durch das Bruderland...


Fuhrpark: ETZ 251-Bj.1989
ETZ 150-Bj.1987
KanuniETZ 301-Bj.1995
Simson Reihe von Spatz bis Sperber und vieles was es dazwischen gab:-)

Krause Duo 4/1

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: Gestern 13:31 
Offline
Benutzeravatar
------ Titel -------
Mr. Maultasche

Registriert: 20. Januar 2008 13:04
Beiträge: 16735
Artikel: 1
Themen: 142
Bilder: 22
Wohnort: Wüstenrot
Alter: 65
gexx hat geschrieben:
Der Blödsinn hat aber schon Einige erwischt :biggrin: ...Google mal danach
Deswegen gibt es den Tip, die Kennzeichen abzunehmen.

Ein zugelassenen Fahrzeug muss zu den festgelegten Fristen regelmäßig zur HU, egal wo es abgestellt wird. Wenn halt das Ordnungsamt vom öffentlichen Raum aus die abgelaufene Plakette erspäht, gibt es die Anzeige.


Selbst wenn das angemeldete Fahrzeug auf einem Anhänger, aber SICHTBAR transportiert wird und ein "sehr genauer" Sheriff sieht's, kann das zur Anzeige führen. Also: IM ÖFFENTLICHEN VERKEHRSRAUM NUMMERNSCHILD MIT ABGELAUFENEM TÜV AM FAHRZEUG NICHT ZEIGEN!!!

_________________
Gruß aus Wüstenrot, wohnen, wo Andere Urlaub machen...
Zwei Takte sind genug, alles Andre ist Betrug!

Bild
:schlaumeier: Mein Fuhrpark ist sowieso rein und komplett von Vernunft geprägt!
Denn vernünftig ist was Freude macht!

( Zitat von TS-Jens 13.04.2020)

seit Sosa `09 OT- Maultaschenpartisane
Seit Lehesten 2011 günstig erkaufter Nörgelmod
Gründer des "Flacheisenreiter-Fanclubs"
Gransee 2011 - ich war dabei und es war schön
Besucher am Schlagbaum der EU-Außengrenze - namentlich erfaßt am 21.07.2013
Mitglied Nr. 011 im Rundlampenschweinchenliebhaberclub
Ebenfalls Gründungs-Mitglied im GKV - Granseer Krawattenträgervereins


Fuhrpark: 1XMZ ES300 Personengespann, 1X ETZ251 Personengespann, 2X ETZ250 Solo, 2X TS250, 1X ES175, 1X TS150, 1X Kreidler RS65, 1-2X Keeway125 Bonsai-Chopper, 1X Hyosung XRX125, 1X BMW R100,1X BMW R1100LT, 1X BMW K75RT, 1X BMW K75S, 1X K75 C, 1X K75RT mit EML-Beiwagen 1X K100, 1X K100RS 4V, 1X BMW K1100LT, 1X Trabi-Kabrio, 1X Fiat/Maybach Seicento, 1X Ford-Escort-Kabrio 1X Qek Junior.

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: Gestern 13:37 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 17. Juni 2008 15:19
Beiträge: 3217
Themen: 184
Bilder: 80
Wohnort: 19073
Fit hat geschrieben:
Frage im Ernst um es zu Verstehen: Spart man dabei wirklich so viel?
Klar. Wenn du mehrere Fahrzeuge hast, kannst du die Saisons nacheinander legen und alle Fahrzeuge mal im Jahr fahren, zahlst aber nur einmal.

gexx hat geschrieben:
Wenn eine Fahrt erlaubt ist, dann bedeutet das , es gibt kein Bußgeld. Natürlich muss man die direkte Fahrt nachweisen.
Es ist doch die Frage, wer es erlaubt. Unten in dem Screenshot ist es die Versicherung. Damit bist du mit abgelaufener HU zum TÜV versichert unterwegs, aber nicht rechtens.

dscheto hat geschrieben:
Das ist gelinde gesagt Blödsinn. Ein Privatgrundstück mit offenem Tor ist kein öffentlicher Raum, dort gilt u.a. Hausrecht und nicht die STVO, was Grundlage für ein Bußgeld wäre.
Es ist kein Blödsinn. Zugelassene Fahrzeuge müssen regelmäßig zur HU, egal wo sie stehen und ob sie genutzt werden oder nicht. Wenn die Behörden davon Kenntnis bekommen, können sie ganz zulässigerweise aktiv werden. Und der Blick aufs Privatgrundstück oder in die offene Garage ist nicht verboten, nur einfach reingehen dürfen sie nicht.
Sei froh dass es noch so läuft. Inzwischen wird beim KBA der Zeitpunkt der letzten HU gespeichert. Da ist es nur noch ein kleiner Schritt, dass du bei überzogener HU automatisch die Verwarnung ins Haus geflattert bekommst.

trabimotorrad hat geschrieben:
Bei diesem Fred wird wieder sehr schön gezeigt, warum man lieber im Forum nix postet, auch wenn man etwas genau weiß und anderen damit helfen könnte.
Die Reaktion ist verständlich, aber ich finde sie falsch. Durch die Debatte bekommt man einiges an Informationen und Gedankenimpulsen. Wer damit nicht umgehen kann - persönliches Pech. Aber wenn gar nicht mehr debattiert wird, gehen alle die Informationsverarbeitung, Gedankenimpulse und Meinungsbildung (auch Meinungsänderung) beherrschen, leer aus. Genau diese Gruppe, die ich als (oft schweigende) Mehrheit ansehe.
Nicht mehr debattieren verstärkt nur die in Beton gegossenen Weltbilder, Gräben und Fronten. Egal ob im Forum, in der Gesellschaft oder in der Politik. Schweigen ist nicht besser. Und ich bin verantwortlich dafür, was ich sage oder verschweige. Nicht dafür, was der andere daraus macht.


Fuhrpark: TS 250/1 EZ 04/1978 mit Extras:
3.50-18 vorne wie hinten
VAPE-Zündung
AWO-Tank
NVA Einzelsitz
/0 Zylinderdeckel
E10-Betrieb seit > 14.000km

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: Gestern 15:03 
Offline

Registriert: 20. Januar 2022 16:15
Beiträge: 626
Themen: 120
Bilder: 4
Wohnort: Vierlinden
Alter: 74
Ja, das ist fast immer so,daß viele Meinungen meist nicht zum Ziel führen. Oft kennt Einer, der Einen kennt der auch wieder Einen kennt...
Und natürlich hängt vieles auch von den Ordnungshütern ab.Und ein auf dem privaten Gelände abgestelletes KFZ ohne HU ist tatsächlich ein Grund für eine Anzeige. Vollkommen richtig die Aussage -die Nummernschilder abzumachen. Rechtlich dürfen die Ordnungshüter ( Ordnungsamt )auch ein auf dem Grundstück abgestelletes Kfz ohne Kennzeichen in einem teilweise demontierten und offensichtlich nicht mehr fahrbereiten Zustand als illegale Abfallentsorgung zur Anzeige bringen. Also eine Hülle drüber machen.
Zum Glück wird nicht alles so heiß gegessen wie es gekocht wird, aber man kann eben auch Pech haben


Fuhrpark: mz es 175/1 , Zastava 1100, AUDI A 5 Sportback, BMW 1502

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: Gestern 18:49 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 7. November 2013 09:32
Beiträge: 1845
Themen: 48
Bilder: 32
Wohnort: Sachsen
Alter: 56
smartsurfer81 hat geschrieben:
...
und die Bußgeldstelle wirft das Fahren ohne gültige HU von mehr als 8 Monaten vor.
...

Das ist eigentlich Quatsch, denn die Monate 09 bis 06 können eigentlich nicht mitgezählt werden, denn da darf das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum ja garnicht bewegt werden. Das ist ja gerade Sinn und Zweck des Saisonkennzeichens.

Ich hatte vorletztes Jahr ein ähnliches "Problem" mit einem PKW mit Saisonkennzeichen. Nur mal als Gedankengang: Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen ist außerhalb des Zulassungszeitraumes rechtlich betrachtet, nicht zugelassen. Braucht ein nicht zugelassenes Fahrzeug eine gültige HU? Mehr schreibe ich nicht, es wird von speziellen Usern eh gleich wieder Kontra geben.


Fuhrpark: viel zuviel, man hat schließlich nur einen Arsch

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: Gestern 19:23 
Offline

Registriert: 9. Januar 2010 19:38
Beiträge: 769
Themen: 21
Wohnort: Nordharz
Alter: 64
Wenn das " Kontra " berechtigt ist kann das von mir aus ein sonstwie spezieller User sein . Aber vielleicht versteh ich diesen Satz auch nur falsch . Ich höre da ein leises weinen .

Ralf
PS.: müsste man bei deiner Logik mit einem Fahrzeug das nur 2 Monate im Jahr zugelassen ist nicht erst nach 24 Monaten , sprich 12 Jahren wieder zum TÜV ?


Fuhrpark: einiges mit 2 , 3 , 4 und 6 Rädern

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
BeitragVerfasst: Gestern 19:35 
Online
Benutzeravatar
------ Titel -------
CF-Moto Botschafter

Registriert: 4. September 2011 16:44
Beiträge: 4316
Themen: 224
Bilder: 25
Wohnort: Erlau/Schleusingen
Alter: 33
3einhalb hat geschrieben:
Wenn das " Kontra " berechtigt ist kann das von mir aus ein sonstwie spezieller User sein . Aber vielleicht versteh ich diesen Satz auch nur falsch . Ich höre da ein leises weinen .

Ralf
PS.: müsste man bei deiner Logik mit einem Fahrzeug das nur 2 Monate im Jahr zugelassen ist nicht erst nach 24 Monaten , sprich 12 Jahren wieder zum TÜV ?


Dann würde ich mir auch mehrere Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen zulegen 😂👌

Die HU läuft unabhängig von der Zulassung. Sonst könnte ich z.B. auch ein Fahrzeug abmelden, mit frischer HU, und melde es nach 5 Jahren wieder an, und es hätte dann zwei Jahre eine frische HU.

Das Fahrzeug und seine Bauteile bzw der technische Zustand altert unabhängig von der Zulassung.

_________________
Trüffelschweine Logo Designer Mitglied Nr: 007

Bild
Gründungsmitgleid MKBV 13.08.2016


Fuhrpark: MZ TS 250/1 "Jule"
Simson S50B2
CBR 650 R

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: Gestern 19:35 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 28. Dezember 2007 16:44
Beiträge: 2042
Themen: 21
Bilder: 5
Wohnort: Oboom
Treibstoff hat geschrieben:
...Nur mal als Gedankengang: Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen ist außerhalb des Zulassungszeitraumes rechtlich betrachtet, nicht zugelassen. Braucht ein nicht zugelassenes Fahrzeug eine gültige HU? Mehr schreibe ich nicht, es wird von speziellen Usern eh gleich wieder Kontra geben.

Na gut überredet, dann noch extra für dich das erbetene Kontra. Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen ist nicht nur für den Betriebszeitraum zugelassen, sondern dauerhaft.
Kurzfassung der "Definition" Zulassung in §3 I 3 FZV: Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens, Abstempelung der Kennzeichenschilder und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung. Trifft dies bei Saisonkennzeichen zu? Ja, ergo "Einmal zugelassen, immer zugelassen".
Allerdings mit der Besonderheit, dass das Fahrzeug nur im angegebenen Betriebszeitraum auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen oder abgestellt werden darf. Es ist also auch kein zulassungsrechtlicher Verstoß, wenn du außerhalb des Betriebszeitraums damit fährst oder auch nur abstellst. Aber der Gesetzgeber -dieser Spielverderber- hat extra deswegen einen Sondertatbestand geschaffen. Dies ist dann trotzdem eine OWi, nämlich die widerrechtliche Inbetriebnahme im öffentlichen Straßenverkehr außerhalb des Betriebszeitraums. Die detailierte Angabe der Quellen spare ich mir mal, es liest hier ohnehin niemand nach (§10 FZV i.V.m. §77 FZV).
Und genau wegen dieser Tatsache ruht da auch nix, sondern die Frist für die Vorführung zur HU läuft wie bei jedem anderen zugelassenem Fahrzeug auch.
Bezogen auf das obige Zitat des TÜV Nord sollte damit auch klar sein, wieso dort steht, dass ich mit abgelaufener HU noch zum TÜV fahren darf. Die überzogene HU berührt die Zulassung des Fahrzeugs in keiner Weise. Als OWi geahndet wird nur die abgelaufene HU (wenn man denn erwischt wird).
Mit Saisonkennzeichen außerhalb des Betriebszeitraum darf ich das aber dennoch auf keinen Fall, wenn ich nur die HU machen will. Nicht weil das Fahrzeug nicht zugelassen oder versichert ist (Normalfall, kann aber in den Versicherungsbestimmungen anders vereinbart sein), sondern weil ich es -wie o.a.- nicht in Betrieb nehmen darf. Ok, wenn ich das Saisonkennzeichen außerhalb des Betriebszeitraumes in eine "Vollzeit"-Zulassung ändern will geht das widerum, da dann diese Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren steht und in dem Fall die Saisonkennzeichen wie ungestempelte behandelt werde. Der von Dscheto eingestellte screenshot bezieht sich auf die Bestätigung des Versicherungsschutzes für ein stillgelegtes, also nicht zugelassenes Fahrzeug. Aber das war hier nicht die Ausgangsfrage.

_________________
Die Arche wurde von Laien gebaut, die Titanic von Fachleuten

Es gibt keine dummen Fragen – es ist nur dumm, nicht zu fragen

Denken-Drücken-Sprechen - in dieser Reihenfolge (alte Sprechfunkregel)


Fuhrpark: MZ

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: Gestern 20:16 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 12. April 2006 10:10
Beiträge: 274
Themen: 27
Wohnort: Ruhrgebiet
Alter: 45
Wir können es ohnehin nicht klären...das sollte ein Anwalt tun

Nur diesen Abschnitt sollte man mal wirken lassen...Anlage VIII STVZO Punkt 2.7

Die Untersuchungspflicht ruht während der Zeit, in der Fahrzeuge durch einen entsprechenden Vermerk der Zulassungsbehörde in der Zulassungsbescheinigung Teil I und durch Entstempelung des Kennzeichens außer Betrieb gesetzt worden sind. War vor oder in dieser Zeit eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs durchführen zu lassen. Waren in dieser Zeit sowohl eine Hauptuntersuchung als auch eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist eine Hauptuntersuchung verbunden mit einer Sicherheitsprüfung im Umfang von Nummer 2.3 der Anlage VIIIa durchführen zu lassen.

Hier heißt es doch, dass wenn die Fälligkeit der HU vor dem Stilllegungszeitraumes war, die Hauptuntersuchung bei Wiederinbetriebnahme durchzuführen ist. "Ist" , nicht "sollte". Das heißt, es muss und darf erst bei Wiederinbetriebnahme die HU durchgeführt werden. Wenn ich das nur im Inbetriebsmonat machen darf, darf auch nicht der Ruhezeitraum beim Ermitteln der Überziehzeit berücksichtigt werden.

Aber wie schon erwähnt, das kann am Ende nur ein Anwalt klären


Fuhrpark: DKW RT125, ES 250/1 noch nicht restauriert, ES250/2 Gespann , TS150, Guzzi 850T4 und V7 Classic, Kawa W650, Suzuki GT250 und 750, BMW R75, Royal Enfield Pre Unit, Yamaha XJ900 31A

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
BeitragVerfasst: Gestern 20:28 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 9. April 2012 19:37
Beiträge: 1149
Themen: 16
Alter: 55
Oder und ich werde jetzt bestimmt geteert und gefedert .... :versteck: man kehrt von dem Hexenwerk "Saisonkennzeichen" ab und nimmt ein "richtiges" :lach:

ACHTUNG: Das ist Spaß! Ich für mich sehe beim Hobby Geld als nicht das limitierende. Aber Jeder nach seinem Gusto! :bindafür:


Fuhrpark: 2005 - jetzt => zwei MZ 1000 SF (eine kompletter Neuaufbau aus Teilen!)
1987 - 1998 mehrere ETZ250 und ES250/2 (auch mit Personenseitenwagen)

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
BeitragVerfasst: Gestern 20:31 
Offline

Registriert: 9. Januar 2010 19:38
Beiträge: 769
Themen: 21
Wohnort: Nordharz
Alter: 64
Ist jetzt Haarspalterei , aber ein Anwalt kann das nicht klären . Das kann nur ein Richter . So zumindest mein Verständnis unseres Systems . Das bedeutet einen Gang durch die Instanzen . Bin mir nicht sicher ob es das wert ist .
Muss aber jeder selber wissen .

Grüsse , Ralf


Fuhrpark: einiges mit 2 , 3 , 4 und 6 Rädern

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
BeitragVerfasst: Gestern 20:34 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 28. Dezember 2007 16:44
Beiträge: 2042
Themen: 21
Bilder: 5
Wohnort: Oboom
gexx hat geschrieben:
Wir können es ohnehin nicht klären...das sollte ein Anwalt tun

Nur diesen Abschnitt sollte man mal wirken lassen...Anlage VIII STVZO Punkt 2.7

Die Untersuchungspflicht ruht während der Zeit, in der Fahrzeuge durch einen entsprechenden Vermerk der Zulassungsbehörde in der Zulassungsbescheinigung Teil I und durch Entstempelung des Kennzeichens außer Betrieb gesetzt worden sind. War vor oder in dieser Zeit eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs durchführen zu lassen. Waren in dieser Zeit sowohl eine Hauptuntersuchung als auch eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist eine Hauptuntersuchung verbunden mit einer Sicherheitsprüfung im Umfang von Nummer 2.3 der Anlage VIIIa durchführen zu lassen.

Hier heißt es doch, dass wenn die Fälligkeit der HU vor dem Stilllegungszeitraumes war, die Hauptuntersuchung bei Wiederinbetriebnahme durchzuführen ist. "Ist" , nicht "sollte". Das heißt, es muss und darf erst bei Wiederinbetriebnahme die HU durchgeführt werden. Wenn ich das nur im Inbetriebsmonat machen darf, darf auch nicht der Ruhezeitraum beim Ermitteln der Überziehzeit berücksichtigt werden.

Aber wie schon erwähnt, das kann am Ende nur ein Anwalt klären


Dann lass mal wirken und frage dich dabei folgendes: Wird das Fahrzeug jedesmal durch die Zulassungsbehörde außer Betrieb gesetzt und werden die Kennzeichen entstempelt?
Nein? Könnte daran liegen dass es in Punkt 2.7 um Stillegung und Wiederzulassung geht.

Und dann liest du dir mal Punkt 2.6 der Anlage VIII durch. Da geht es um die HU für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen.

Also ich brauche dazu keinen Anwalt...
Man kann es aber auch einfach nicht verstehen wollen. Ist zumindest mein Eindruck.

_________________
Die Arche wurde von Laien gebaut, die Titanic von Fachleuten

Es gibt keine dummen Fragen – es ist nur dumm, nicht zu fragen

Denken-Drücken-Sprechen - in dieser Reihenfolge (alte Sprechfunkregel)


Fuhrpark: MZ

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: Gestern 20:50 
Offline

Registriert: 21. Januar 2023 19:40
Beiträge: 739
Themen: 8
Bilder: 0
stricheins hat geschrieben:
... Und ein auf dem privaten Gelände abgestelletes KFZ ohne HU ist tatsächlich ein Grund für eine Anzeige. Vollkommen richtig die Aussage -die Nummernschilder abzumachen. Rechtlich dürfen die Ordnungshüter ( Ordnungsamt )auch ein auf dem Grundstück abgestelletes Kfz ohne Kennzeichen in einem teilweise demontierten und offensichtlich nicht mehr fahrbereiten Zustand als illegale Abfallentsorgung zur Anzeige bringen. Also eine Hülle drüber machen. ...

Hier wird vieles durcheinandergeworfen. Solange ein Kfz, auch ohne HU, keine Umweltschäden verursacht, kann es auf privatem Grund stehen bis der Ordnungshüter schwarz wird. Er hat keine Handhabe. Erst bei Ölflecken und sowieso immer auf öffentlichem Grund darf er tätig werden. Und ein Kfz mit Kennzeichen ohne gültige HU ist genau so zu behandeln.


Fuhrpark: Jawa 555 Pionyr, Simson Star, MZ ES 150 /66, MZ TS 250/1A /77, BMW R60/7 /79, Simson KR51 K

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: Gestern 21:06 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 12. April 2006 10:10
Beiträge: 274
Themen: 27
Wohnort: Ruhrgebiet
Alter: 45
CJ hat geschrieben:
Dann lass mal wirken und frage dich dabei folgendes: Wird das Fahrzeug jedesmal durch die Zulassungsbehörde außer Betrieb gesetzt und werden die Kennzeichen entstempelt?
Nein? Könnte daran liegen dass es in Punkt 2.7 um Stillegung und Wiederzulassung geht.

Und dann liest du dir mal Punkt 2.6 der Anlage VIII durch. Da geht es um die HU für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen.

Also ich brauche dazu keinen Anwalt...
Man kann es aber auch einfach nicht verstehen wollen. Ist zumindest mein Eindruck.


Ja, da hast du recht...2.7 behandelt Außerbetriebssetzungen mit Kennzeichen-Entstempelung und nicht nur eine Ruhephase einer Saisonzulassung
Das wäre bei meiner TS der Fall...die ist jetzt knapp über 20mJahre stillgelegt. Wenn ich die bald wieder zulassen werde, lasse ich einfach die HU machen...das wird aber nicht als verspätete bzw. überzogene HU angesehen


Fuhrpark: DKW RT125, ES 250/1 noch nicht restauriert, ES250/2 Gespann , TS150, Guzzi 850T4 und V7 Classic, Kawa W650, Suzuki GT250 und 750, BMW R75, Royal Enfield Pre Unit, Yamaha XJ900 31A

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 60 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2  Nächste

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Baghira-Heiko, schellinsky, Tingel und 7 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Impressum

Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de