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BeitragVerfasst: 29. September 2025 11:44 
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Hallo an alle Gespannfahrer, die ihre MZ lt. Papieren NICHT solo fahren dürfen.

Da sind wohl meist Neckermann-Gespanne betroffen.

Ich habe für solch ein NM-Gespann (ETZ250) im Sommer 2025 per §21-Gutachten erfolgreich den Gespann-Zwang („… darf nur MIT Seitenwagen..“) in den Wahlweise-Betrieb (… darf ww. auch MIT Seitenwagen …“) umschreiben lassen.

Mein Vorgehen beschreibe ich im Folgenden.

Zu erst:
Den DEKRA-Mann meines Vetrauens in meiner bevorzugten Autowerkstatt, der gerade die HU-Prüfung am Gespann vornahm, habe ich gefragt, ob er ein Gutachten für den Eintrag „Wahlweise MIT STW“ anfertigen will/kann/darf. Er kenne sich zwar eher mit Autos aus, aber ja, er will/kann und darf. Ein paar Tage später trafen wir uns für Fotos vom Fzg, Typenschildern usw und zur Abstimmung, was ins Gutachten soll:
1) Wahlweise auch MIT STW (damit ich auch mal solo zur HU kann, hab ich ihn so NICHT gesagt)
2) Wahlweise auch MIT Windschild (ziehmlich groß, deshalb nur im Winter drann)
3) Beibehalten des Eintrags: Wahlweise auf STW-Rad ein Reifen mit 3,50-16 oder 3,25-16
4) Beibehalten des Eintrags des Tarozzi-Gabel-Stabis

Spoiler vorab: all das wurde positiv vom ihm begutachtet.

Ich solle ihm alle Informationen zum Seitenwagen, die die WW-Einträge untermauern, zukommen lassen.
Auf welche offiziellen Daten er Zugriff über seine „DEKRA“-Systeme hat, weiß ich nicht.

Folgende Informationen übergab ich:

Weil das Typschild vom STW vollkommen ausgeblichen ist und nur noch die FIN und beim Baujahr die Einer-Ziffer „4“ sichtbar ist:
-> Ermittlung des STW-Bj. 198(!)4 mit Hilfe eines Ausdrucks des betr. Abschnitt aus der Wissensdatenbank Gespanne/ „Stoye Seitenwagen von 1962 bis 1990“ (Danke Svidhurr, fürs Verwalten der Liste!). Da die Erstzulassung des Gespanns 1985 ist, ist das absolut plausibel. Wäre evtl. auch mit Hinweis auf die Ausführung des mitschwingenden Kotflügels und der Lichtanlage mgl. gewesen. Aber mit der Liste führte ich das MZ-Forum als „seriöse“ Datenquelle ein, trotz oder gerade mit meinem Hinweis, dass es zwar selbstverständlich KEINE offiziellen Daten sind, aber die Beiträge seien, ähnlich Wikipedia, von vielen MZ-Kennern, quasi Schwarmwissen, zusammen getragen und „Kontrolle gelesen“ …

Zur Vereinfachung seiner Recherche bzgl. STW-Daten mailte ich ihm:
Scann der Daten-Tabellen aus Buch „Ratgeber MZ“ + als PDF die Bedienungsanleitung MZ-Superelastik-Seitenwagen für MZ-Motorrad ETZ 250 (Danke miraculis, fürs Zusammentragen dieser wertvollen Unterlagen!)
Für den alternativen Reifen mit 3,25-16 fand er in seinen Datenbanken keine Legitimation und wollte den bisherigen Eintrag nicht fortführen, sondern streichen. Das wollte ich natürlich verhindern…
Mit einem 2.Zitat aus der Wissensdatenbank, diesmal Gespanne/ „Stoye Seitenwagen - Räder, 1962 - 1990“ (auch von Svidhurr) konnte ich ihn aber überzeugen.

Allerdings konnte ich ihn nicht dazu bewegen, das Gutachten OHNE Bezug auf eine bestimmte STW-Nummer zu schreiben.
Trotz der übergebenen Stellungnahme von VEB MZ Zschopau (31.5.1990): Wissensdatenbank, Gespanne [Gutachten] Wahlweise PSW oder LSW / ETZ 250.
Somit kann ich nur diesen bestimmten STW dranhängen.

Letztendlich bin ich mit dem Ergebnis zufrieden.
Das Geld ist es mir wert. Das Gutachten und die ehemalige Zulass.besch. veröffentliche ich hier.
Vielleicht hifts ja einem anderen Forums-Leser.

Allzeit Gute Fahrt.
Sigi

Dateianhang:
$matches[2]
Dateianhang:
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Dateianhang:
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Fuhrpark: seit 1994: MZ ETZ 251e-Gespann/1989 (mit PSW von1965), dazu seit 1998: Suzuki DR 800/ 1996, dazu seit 2025: K1100RS/1995 (serienmäßiges quietsch-Gelb), in Pflege seit 2004: Simson S51/1990

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BeitragVerfasst: 29. September 2025 19:53 
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hängt vermutlich sehr vom Prüfer ab, für eine ES/2 hatte ich die Freigabe von MuZ, da war dann der wahlweise Eintrag unproblematisch. Bei der TS250 habe ich einfach gefragt und den wahlweise Eintrag ohne Diskussion bekommen.


Fuhrpark: son paar MZ

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BeitragVerfasst: 29. September 2025 20:02 
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Bei meinem ES250/2 Gespann war es 2004 auch kein Problem den Eintrag zu bekommen. Habe es aber noch nie genutzt. 1x bin ich nach Wartungsarbeiten ohne BW gefahren. War recht seltsam mit den doch schon eckigen Reifen. Daher habe ich mir lieber eine ETZ daneben gestellt.

Hatte danach nie wieder den Wunsch noch dem Solo fahren mit der Gespannmaschine.
Vor allem waren die Mopeds damals auch noch deutlich günstiger.


Gruß
Dieter


Fuhrpark: ES 150/1(BJ 1975 seit 1999), ETZ250 (BJ 1984 seit 2004), ES250/2 (BJ 1968 seit 2007) mit Super Elastik, GN 250 (BJ 1998 seit 2000), VX800 A Gespann mit GT2000 (BJ 1997 seit 2012), VX 800 B (BJ 1996 seit 2018)

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BeitragVerfasst: 30. September 2025 06:46 
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Verstehe ich nicht, da steht doch FZG darf nur mit Beiwagen betrieben werden?

_________________
jeder erlebt seinen eigenen Tag

Gruß
Kai-Uwe


Fuhrpark: ETZ 251 Gespann Bj 1992, Baghira 660 TS 250/1 A EZ 1983, Simson S51 Enduro, DR 800 Big

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BeitragVerfasst: 30. September 2025 07:28 
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der-Schrauber hat geschrieben:
Verstehe ich nicht, da steht doch FZG darf nur mit Beiwagen betrieben werden?



Das ist ja auch die "alte" Zulassung vor der Umschreibung auf wahlweise, sagt zumindest die Bildunterschrift.

_________________
Schönen Tag noch

Ulf


Fuhrpark: BMW F 800 ST; Kawasaki KLR 250
Meine Ehemaligen: MZ SM 125; MZ TS 250/1; Honda SevenFifty

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BeitragVerfasst: 30. September 2025 21:33 
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Das anonymisierte Gutachten ist ja ganz nett, aber ich bezweifle stark ob es großartig hilft. Sich bei einer Einzelabnahme auf das Gutachten anderer Einzelabnahmen beziehen is ja nicht mehr.
Nützlich wäre, wenn entsprechend umtragungswillige Gespannbesitzer irgendwie an den Gutachter rankämen.


Fuhrpark: TS 250/1 EZ 04/1978 mit Extras:
3.50-18 vorne wie hinten
VAPE-Zündung
AWO-Tank
NVA Einzelsitz
/0 Zylinderdeckel
E10-Betrieb seit > 14.000km

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BeitragVerfasst: 1. Oktober 2025 09:44 
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Moin,
Einen sehr motivierten Gutachter und Motorradfahrer beim TÜV gibt es hier bei mir auch um die Ecke. Bei Bedarf gibt es Name und Durchwahl per PN.
Gruß Harald

_________________
Bild-> hier geht es zu den bunten Schaltplänen für MZ und Simson... :ja:


Fuhrpark: TS 250/1 mit Superelastik BW und BMW R1150GS

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BeitragVerfasst: 1. Oktober 2025 20:07 
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Ich verstehe das ganze Tam Tam um diese Eintragung nicht. Eine MZ (ES, TS, ETZ) Diese Fahrzeuge sind Solo, als auch für Gespannbetrieb geprüft. Also an einem Werksgespann ist nur ein Blinker anzubauen und der SW ab. Dann ist auch ein Solobetrieb erlaubt.

Wenn natürlich Keine Veränderungen vorgenommen worden sind, wie Gespannreifen, Schwinge Vorn...

So hat es mir ein Prüfer mal erklärt. Ich wohne im Osten, da ist MZ noch ein Begriff :wink:

_________________
Tue anderen nichts Gutes, dann wiederfährt dir nichts Schlechtes.

Gruß Svid (Thomas) :coffee:

Bitte sendet mir eure SW Nummern per PN.
Die Namen behalte ich natürlich für mich :wink:
Werde nur R-Nummer mit Bj. öffentlich machen :ja:

Bitte die Daten nicht nur vom Typenschild oder aus der Zulassung ablesen.
Sondern auch mit der Nummer am Rahmen vergleichen :wink:

Möchte die Aufstellung ja möglichst genau machen,
habe da schon genügend Ausnahmen von der Ausnahme :shock:


Stoye Seitenwagen 1962 - 1990


Fuhrpark: habe einen

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BeitragVerfasst: 2. Oktober 2025 16:59 
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Mir wollte damals (2004, noch im ganz tiefen Westen) ein Prüfer was erklären von " Jaa, das muss ihre Oma dann aber auch können, den SW ab und das Rad umstecken". Hab ihn schräg angeschaut, das nicht weiter kommentiert und bin zum nächsten, der das einfach eingetragen hat. Sei doch so vom Werk her vorgesehen, hat er gesagt. Recht hat er!

_________________
ExportSachse und Südforumsmitglied, nur echt mit Eisenschwein.
fränky hat geschrieben:
"Nur" MZ wäre nix für mich - i ess au net jedn Dag Spätlza
oder anders gesagt, ich will MZ fahren, muss es aber nicht.


Schottland 2011 mit dem Eisenschwein | Mit der BMW GS zum Polarkreis (2010) | Mit dem Eisenschwein nach Südeuropa (2009) | Island (Bericht von Motorang) (2013) | Ausflug ins Kurvenreich (2013) | Eisarsch (2014) | Eisarsch (2015) | Spanien/Portugal (2022)


Fuhrpark: 3*Vollschwinge, 4*Halbschwinge, 1*Nullschwinge

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BeitragVerfasst: 3. Oktober 2025 15:11 
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Zeltphilosoph

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Beiträge: 5741
Themen: 73
Bilder: 3
4.00-18 hinten sind möglich. auch ww ▶️ bei gespannbetrieb
(n kumpel hatte das, glaube, auch vorne eingetragen. sieht natuerlich mächtig gewaltig aus)
hast ne bessere auswahl und mehr gummi zum abradieren


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_________________
Gruesse vonne Parkbank
Alexander


Fuhrpark: Suzuki RV125 VanVan 2003, K3.

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BeitragVerfasst: 3. Oktober 2025 16:51 
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Wohnort: Teutoburger Wald, Owl in Nrw
Alter: 65

Skype:
Echte Marke
[/color]

Moin,

ich kann die Erleichterung gut verstehen,
denn ich stand mit meinem Silverstarwerksgespann vor einigen Herausforderungen,
um den Stern auch mal offiziell solo fahren zu können.
Einige Prüfstellen waren gar nicht bereit oder in der Lage die Vorraussetzungen für den Eintrag einer wahlweisen Nutzung zu besprechen.
Ich hatte vor einigen Jahren Glück auf einen Prüfer zu treffen,
der früher in Polen selber Gespann gefahren ist.
Er hat nur auf die für Solomaschine vorgesehenen Laufräder und die Binker rechts hingewiesen,
alles nach dem Umbau Probe gefahren und eingetragen.

Viel Spaß Wulf

_________________
MZ und DKW leben noch durch Menschen die ihre Fahrzeuge erhalten und fahren !


Fuhrpark: MZ : Silverstar Gespannmaschine (Bj.96), (wahlweise Nutzung eingetragen) mit Superelastik- und Lastenseitenwagen.
Suzuki : GN 250
VW : T3 Doka Saugdiesel (Bj.89), sehr sparsamer, nicht zu schneller Lastesel.
Skoda : Oktavia Kombi Diesel (Bj.2011), gutes Drehmoment, urlaubstauglich und sparsam.

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BeitragVerfasst: 10. Oktober 2025 23:10 
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Hallo.
die Geschichte erzählte ich hier, um darzustellen, dass so ein Gutachten durchaus zu erreichen ist und
dass man Gutachter auch mit nicht-amtlichen Unterlagen bei der Recherche unterstützen kann, und dass eben dieses Forum als durchaus geeignete Quelle angesehen wurde.
Zumindest in meinem Fall kam diese Unterstützung wohl positiv an. Schon im Vor-Gespräch mit meinen Prüfer zeigte er sich der Sache aufgeschlossen, sonst wäre ich zu einem anderen gegangen.

Dass manche Prüfer es hassen, wenn man mit dem Gutachen eines anderen Prüfers rumwedelt, weiß ich.
Aber auch, dass manche Prüfer sich durchaus an einem vorhandenen Gutachen orientieren.

Ab einem bestimmten Punkt gehe ich beim Papierkram kein Risiko ein.
Blinkerglas ohne ABE ect -> egal.
ohne Seitenwagen entgegen ausdrücklichem Eintrag in den Papieren -> nicht egal, auch wenns bereits unzählige Solo-Wahlweise-mit STW-MZs gibt.

Ohne eine Grundsatzdiskussion starten zu wollen:
Da hängt MIR zu viel dran: wahrscheinlich bis zum Fahren ohne Versicherungsschutz.
Könnte soweit gehen, dass ich den Schaden an einem Unfallgegner bezahlen soll, auch den an meinem Mitfahrer, sogar wenn mir glasklar die Vorfahrt genommen wurde.
Regress bei Personenschäden kann sehr Existenz-vernichtend sein. Schon die Vorstellung an einen derartigen Rechtstreit macht mir keinen Spaß.

Wenn jemand Kontakt zu meinen Gutachter in Dresden haben will, der schreibe eine PN an mich.

Grüße
Sigi


Fuhrpark: seit 1994: MZ ETZ 251e-Gespann/1989 (mit PSW von1965), dazu seit 1998: Suzuki DR 800/ 1996, dazu seit 2025: K1100RS/1995 (serienmäßiges quietsch-Gelb), in Pflege seit 2004: Simson S51/1990

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BeitragVerfasst: 11. Oktober 2025 11:48 
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Sigi, is das nicht ein fetter Grubenhund das der Regress der Versicherung einen unter der Brücke landen lässt?
War da mal nicht was mit maximal 5000 Euro?

Habe wir hier einen, der das "live" erlebt hat?


Fuhrpark: 2005 - jetzt => zwei MZ 1000 SF (eine kompletter Neuaufbau aus Teilen!)
1987 - 1998 mehrere ETZ250 und ES250/2 (auch mit Personenseitenwagen)

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BeitragVerfasst: 12. Oktober 2025 09:49 
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Hallo fit.
Ja mit den 5.000EUR war was. Auf jeden Fall isses ein schwieriges Thema - abhängig von Vorsatz oder Fahrlässigkeit bzw. Kausalität.
Lt. meinem Versicherungsspezi ist die regelmäßige Rechtsprechung bei Fahrlässigkeit 5.000 EUR, bei mehreren kombinierten Vergehen auch bis 10.000 EUR möglich.
Bei Vorsatz bis zur kompletten Schadenhöhe. Aber Vorsatz nachzuweisen ist schwierig.

Den STW-Abbau nimmt man zwar vorsätzlich vor, aber der Schaden wird vermutlich fahrlässig eintreten. Beispiel höhere Geschwindigkeit Solo und andere Standsicherheit, z. B. beim Rutschen. Jetzt wird bei Fremdverschulden Kausalität geprüft. Mit Sicherheit ist aber mind. eine 20% Mitschuld aus der Gefährdungshaftung (Betrieb eines KFZ) unterstellbar und dann ist die Person ggf. daraus wieder regresspflichtig, weil fahrlässig…
Klingt auf jeden Fall nach nem Rechtstreit. Dafür ist mir meine Lebenszeit zu schade. Deshalb will ich keiner werden, der das erlebt hat.

Und: Wie schnell gerät man doch mal in eine Kontrolle. Die Abwesenheit eines STW erkennt auch ein nur mittelmäßig erfahrener Kontrolleur/Poliz.
Auch daher das bürokratie- und rechtskonforme amtl. Gutachten.

Im Endeffekt hat mir der sachliche Diskurs mit dem Gutachter sogar Spaß gemacht.
Den wünsch ich allen beim Austausch mit "ihrem" Gutachter.

Jute Faaahrt.
Sigi


Fuhrpark: seit 1994: MZ ETZ 251e-Gespann/1989 (mit PSW von1965), dazu seit 1998: Suzuki DR 800/ 1996, dazu seit 2025: K1100RS/1995 (serienmäßiges quietsch-Gelb), in Pflege seit 2004: Simson S51/1990

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