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MZ250-NVA Fahrer hat geschrieben:Maßgebend für die Zulassung ist die hintere Nummer. In dem Fall leider die 13

PapaKai72 hat geschrieben:Papiere und Dekra-Quittung sind mit 31......-Typenschild identisch
Spielt keine Rolle, wenn innerhalb dieser Frist neue Papiere auf Basis dieses Gutachtens ausgestellt wurden. Davon bin ich leichtsinnigerweise ausgegangen nach dieser Information:retnuk1408 hat geschrieben:Wenn das Gutachten 21Jahre alt ist, wird es die Zulassungsstelle sowieso nicht anerkennen.
PapaKai72 hat geschrieben:Papiere und Dekra-Quittung sind mit 31......-Typenschild identisch
Das ließe sich ggf. mit den Bildern aus dem Gutachten vergleichen/nachweisen. Hilft aber nur dann evtl. was, wenn das Motorrad nach Gutachtenerstellung nicht verändert wurde.Treibstoff hat geschrieben:Wer weis schon, was Dein Verkäufer nach Erstellung des Gutachtens an der Karre noch alles geändert hat.
Liegt dann aber an der Zulassungsbehörde, ob der Zahlendreher angenommen und auf die einfache Art korrigiert wird. Aber da hab ich schon manches erlebt und gehört, wie die sich sehr unflexibel und unkooperativ anstellen können.tommy11 hat geschrieben:Interessant zu erfahren wäre eventuell noch, ob die anderen Ziffern sich gleichen und somit ein eventuelles Vertun (13 - 31) ab Werk plausibel angenommen werden könnte, oder..?
Enz-Zett hat geschrieben:Edit: Sehe gerade dass das Gutachten schon 21 Jahre alt ist. Das macht's natürlich nicht einfacher.
ea2873 hat geschrieben:letztendlich kann man der Dekra nichts nachweisen, ein Rahmen ist beim Schaden schnell getauscht, ob damals noch der richtige Rahmen drin war, kann keiner sagen.
... damit wird's hier wohl tatsächlich so sein, dass nichts mehr nachweisbar ist.PapaKai72 hat geschrieben:(wo übrigens nach der langen Zeit keine Unterlagen mehr existieren)
vergasernadel hat geschrieben:... DEKRA, Prüfer , diese Pfeife, Niete , wie kann ein Prüfer so doof sein. ...
Enz-Zett hat geschrieben:...
Bei einer Einzelanbahne muss der Prüfer checken, ob der "richtige" Rahmen drin ist. U.A. durch Kontrolle der FIN. Hier gibt es Zweifel, ob er das tatsächlich gemacht hat.
...
Enz-Zett hat geschrieben:...
Allerdings, ...... damit wird's hier wohl tatsächlich so sein, dass nichts mehr nachweisbar ist.PapaKai72 hat geschrieben:(wo übrigens nach der langen Zeit keine Unterlagen mehr existieren)
...
Das ist deine Interpretation. Persönliche Meinung, die nicht richtig sein muss, die aber zu tolerieren ist.Treibstoff hat geschrieben:Die Zweifel hast Du aber gesät.
Das Gutachten an und für sich verliert doch nach 18 Monaten nicht seine Gültigkeit. Das ist nur der Zeitraum, innerhalb dessen es für die Änderung der Fahrzeugpapiere verwendet werden kann.Treibstoff hat geschrieben:Was ja bei der Gültigkeit des Gutachtens von 18 Monaten und 21 Jahre nach Gutachtenerstellung auch zu erwarten war.
Enz-Zett hat geschrieben:Das ist deine Interpretation. Persönliche Meinung, die nicht richtig sein muss, die aber zu tolerieren ist.Treibstoff hat geschrieben:Die Zweifel hast Du aber gesät.
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Enz-Zett hat geschrieben:Treibstoff hat geschrieben:Was ja bei der Gültigkeit des Gutachtens von 18 Monaten und 21 Jahre nach Gutachtenerstellung auch zu erwarten war.
Das Gutachten an und für sich verliert doch nach 18 Monaten nicht seine Gültigkeit. Das ist nur der Zeitraum, innerhalb dessen es für die Änderung der Fahrzeugpapiere verwendet werden kann.
Das Gutachten bleibt weiterhin gültig, und muss auch länger archiviert werden. Ob 21 Jahre, weiß ich allerdings nicht. Weißt du's?
Wie auch immer, bei der Einzelabnahme müssen Bilder gemacht werden, anhand derer nachgeprüft werden könnte ob der aktuelle Zustand dem damaligen noch entspricht. Wenn der Zustand damals = heute ist, ist das ein starkes Indiz dafür dass damals die FIN nicht korrekt überprüft wurde. Das und nichts anderes war und ist meine Aussage. Wenn die falsch ist, dann zeige es auf.
Treibstoff hat geschrieben:Man braucht nur dem Fred zu folgen. Du bist der erste, der eindeutig geschrieben hat, der DEKRA wäre ein Fehler unterlaufen.
Genau wie du schreibst: Für diesen Zweck gültig. Heißt aber nicht, dass es mit dem 19. Monat wertloses Altpapier wird und nichts mehr zu sagen hat. Denn dann bräuchte es auch keine Aufbewahrungspflicht.Treibstoff hat geschrieben:dient der Wiedererlangung der Betriebserlaubnis und ist für diesen Zweck 18 Monate lang gültig.

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