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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungsfehler
BeitragVerfasst: 15. Januar 2026 19:50 
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Naja, immerhin. Da weiß ich, worauf ich achten muß ☝🏻


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungsfehler
BeitragVerfasst: 16. Januar 2026 09:27 
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und damit stimmt doch die Aussage des Zolls
Der Zoll legt die Steuer anhand der Unterlagen des Straßenverkehrsamtes fest und das Straßenverkehrsammt anhand der Unterlagen des amtlich anerkannten Sachverständigen. (der Kraftrad mit LB eingetragen hat )
Und der Zoll sagt, wenn in den Papieren Kraftrad mit LB steht, dann wird eine Steuer erhoben.


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungsfehler
BeitragVerfasst: 16. Januar 2026 10:04 
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Wohnort: Oboom
Ohne das hier weiter sinnlos fortführen zu wollen, kann man jedem nur dazu raten einen förmlichen Widerspruch gegen einen solchen Bescheid einzulegen. Nur die Nutzung eines solchen Rechtsbehelfs zwingt eine Behörde zur Überprüfung und ggf. Änderung oder Aufhebung eines Bescheides. Telefonate oder email helfen nur sehr begrenzt und verpflichten eine Behörde zu garnichts.

Interessieren würde mich mal noch der Zeitpunkt der Begutachtung.

Enz-Zett hat geschrieben:
...ein Kraftrad mit Leistungsbeschränkung hätte L3e-A2 und die sind definiert als > 125 ccm bzw. > 11 kW und < 35 kW...

Nicht ganz richtig die Definition. Die Unterklasse A2 ist definiert als Krad mit < 35 kW, soweit nicht die Einstufung in die Unterklasse A1 zutrifft.


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