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 Betreff des Beitrags: Blinker an der ES250/2A
BeitragVerfasst: 14. Januar 2026 20:28 
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Ich habe eine /2A aus 1971. Ich bilde mir ein, als ich sie 1980 kaufte waren da keine Blinker dran. Sie wurde zur Wende stillgelegt. Jetzt sitze ich über dem Neuaufbau. Meinen Originalbrief hab ich. Ist bei der Neuzulassung der Anbau von Blinkern Pflicht? Ich wüßte gar nicht, wie ich die Zuleitung in den Geländelenker bekäme.
Gruß Matthias


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 Betreff des Beitrags: Re: Blinker an der ES250/2A
BeitragVerfasst: Gestern 19:38 
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Hallo Matthias,

die ES250/2A hatte ab Werk keine Blinker, damit brauchst du auch keine für eine Abnahme.

Dateianhang:
1.jpg


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 Betreff des Beitrags: Re: Blinker an der ES250/2A
BeitragVerfasst: Gestern 20:57 
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Gute Frage. HAt jemand etwas konkretes schriftliches dazu?

Zur Info

Quelle: https://www.ifz.de/wordpress/wp-content ... zeiger.pdf
Zitat:

Ab dem 1. Januar 1962 war dann Schluss mit den Handzeichen. Seitdem gilt für alle neu
zugelassenen Motorräder eine „Blinkerpflicht". Nur Oldtimer, die vor diesem Stichtag
zugelassen worden sind, dürfen auch heute noch ohne Blinker bewegt werden. An den
Lenkerenden angebrachte Blinkleuchten (Ochsenaugen) sind als alleinige
Fahrtrichtungsanzeiger nur an bis Ende 1986 zugelassenen Krädern erlaubt. Ab
Erstzulassung 1987 müssen sie durch feststehende Blinker im Heck ergänzt werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__54.html


Gruß
Dieter


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 Betreff des Beitrags: Re: Blinker an der ES250/2A
BeitragVerfasst: Gestern 21:44 
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Prinzipiell ja, aber es besteht Bestandsschutz über den Einigungsvertrag. Sinngemäß: Betriebserlaubnisse der KTA bleiben weiterhin gültig und Fahrzeuge gelten weiter als vorschriftsmäßig. Geregelt in Einigungsvertrag, Anlage I Kap XI B III Anlage I Kapitel XI Sachgebiet B - Straßenverkehr Abschnitt III Nr.2 (23) bzw. (25).Einigungsvertrag


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 Betreff des Beitrags: Re: Blinker an der ES250/2A
BeitragVerfasst: Gestern 21:53 
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Dieter hat geschrieben:
Ab dem 1. Januar 1962 war dann Schluss mit den Handzeichen. Seitdem gilt für alle neu
zugelassenen Motorräder eine „Blinkerpflicht". Nur Oldtimer, die vor diesem Stichtag
zugelassen worden sind, dürfen auch heute noch ohne Blinker bewegt werden.


das dürften die Vorschriften der BRD sein, für dein Fahrzeug gelten nach meinem Verständnis jedoch die in der DDR zum damaligen Zeitpunkt gültigen Vorschriften. Auch einer der Gründe warum die ETS in der DDR ohne Blinker, in der BRD mit Blinkern verkauft wurde.
Du musst also die Vorschrift suchen, ab wann in der DDR Blinkerpflicht bestand, sofern die Maschine zuerst in der DDR zugelassen war.


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 Betreff des Beitrags: Re: Blinker an der ES250/2A
BeitragVerfasst: Gestern 22:12 
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Verbindlich gefordert werden Blinker in der StVZO der DDR für neuerteilte Betriebserlaubnisse ab dem 01.06.1982. Geregelt in der 3.DB zur StVZO Par.26 (2) i.V.m. Par.59 (2) b).
Entscheidend wäre hier nachzuweisen, dass 1. eine BE nach den Bestimmungen der DDR vorliegt und 2. das diese ohne Blinker erteilt wurde. Dann gilt der oben verlinkten Bestandsschutz. Mit sachkundigem Prüfer sollte das kein echtes Problem sein.


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