Dieter hat geschrieben:
Ab dem 1. Januar 1962 war dann Schluss mit den Handzeichen. Seitdem gilt für alle neu
zugelassenen Motorräder eine „Blinkerpflicht". Nur Oldtimer, die vor diesem Stichtag
zugelassen worden sind, dürfen auch heute noch ohne Blinker bewegt werden.
das dürften die Vorschriften der BRD sein, für dein Fahrzeug gelten nach meinem Verständnis jedoch die in der DDR zum damaligen Zeitpunkt gültigen Vorschriften. Auch einer der Gründe warum die ETS in der DDR ohne Blinker, in der BRD mit Blinkern verkauft wurde.
Du musst also die Vorschrift suchen, ab wann in der DDR Blinkerpflicht bestand, sofern die Maschine zuerst in der DDR zugelassen war.