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BeitragVerfasst: 1. Mai 2008 07:47 
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Hallo,der Vater meiner Freundin ist in der Zeit des zweiten Weltkriegs(39) zur Welt gekommen und hat irgendwann in den 60ern den Führerschein gemacht(Westen).Er besitzt die Klasse 3 und 4.Er hatte früher eine BMW mit 250 ccm.Darf er heute auch noch 250ccm fahren.Jeder sagt mir ,dass er nur 125ccm fahren darf.Mein Nachbar hatte mir auch gesagt,dass sein Gespann 250ccm hatte.Es gab doch auch Autos,mit Führerschin Kl 4 mit 250ccm.Gruss,Mig


Fuhrpark: Mz Es 125 , Mz Es 250 2,Kawa Gpx 600,Kr 51 1

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 Betreff des Beitrags: Führerschein
BeitragVerfasst: 1. Mai 2008 08:26 
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Im Internet gibt es folgende Adresse:

www.polizei.rlp.de

Dort ist in Form einer Liste aufgeführt welche "alte" Führerscheinklasse nun der neuen Einstufung entspricht.

Soweit ich die Liste verstehe, darf er alle Motorräder ohne Einschränkung fahren.

Die Infos in der Liste betrifft auch die, die früher den Klasse 3 gemacht haben, nun über 50 Jahre alt sind und ohne Gesundheitsprüfung keinen LKW mehr über 3,5Tonnen Gesamtgewicht mehr fahren dürfen. Aber das nur am Rande....


Fuhrpark: Moto-Guzzi SP2 mit Pera Beiwagen, Erstzulassung 1987 (genannt Rubinchen)

Dose: Kia Soul

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früher 1972 MZ ETS 250 ("Goliath"), ES 250/2 Gespann ("Jonas") und
Moto Guzzi V 35 Imola 1 ("Hermine")
150 er ETZ (Kermit) durch LKW (Unfall) nicht mehr existent
MZ Saxon Fun 251, Erstzulassung 1994 (genannt Rotkäppchen) bis Sept 2020 gerne gefahren

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BeitragVerfasst: 1. Mai 2008 08:31 
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Hallo,vielen Dank,habe aber die Liste nicht gefunden.Bin heute ein bisschen blind

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Gruss,Mig


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 Betreff des Beitrags: Führerschein
BeitragVerfasst: 1. Mai 2008 08:40 
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Ich bekomme die komplettte Listenadresse nicht reinkopiert. Mache folgendes:

www.google.de

alter Führerschein Kalsse 4, deutsche Seiten anklicken,

als erster Eintrag kommt dann die Seite der Polizei

anklicken dann kommt die Seite mit der kompletten Liste


Fuhrpark: Moto-Guzzi SP2 mit Pera Beiwagen, Erstzulassung 1987 (genannt Rubinchen)

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früher 1972 MZ ETS 250 ("Goliath"), ES 250/2 Gespann ("Jonas") und
Moto Guzzi V 35 Imola 1 ("Hermine")
150 er ETZ (Kermit) durch LKW (Unfall) nicht mehr existent
MZ Saxon Fun 251, Erstzulassung 1994 (genannt Rotkäppchen) bis Sept 2020 gerne gefahren

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BeitragVerfasst: 1. Mai 2008 08:42 
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† 28.09.2016
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hier ist die Liste:

http://www.polizei.rlp.de/internet/nav/ ... ize=50.htm
Edit: Schon geil, darf mein alter Herr Hayabusa fahrn..
Besser nicht.

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Four wheels move the body. Two wheels move the soul. ~Author Unknown
MZ's die auf Trailern zu Treffen angekarrt werden zählen nicht. Oder, weil besser, mathematisch als -1.


Fuhrpark: MZ-ETZ250(300), MZ ETS250, MZ TS250/1-PSW, Stahmer GL1100Gespann, BMW R1100RT, Vespa GT, Royal Enfield 500Bullet, NSU Quickly, Kawasaki Z 200, Motobecane Mini-Moby, ČZ453, E-Scooter. Under Construction: MZ TS250/0. In Pflege: Vespa Ape50, Suzuki GS500e, Freeliner Bikeboard. Dosen: VW Touran 2,0TDI DSG, Ford Fiesta 1,5TDCi. Fast alles Vapefrei.
www.eichy.de

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BeitragVerfasst: 1. Mai 2008 09:41 
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Der Häuptling der OT Partisanen

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eichy hat geschrieben:
Schon geil, darf mein alter Herr Hayabusa fahrn..
Besser nicht.
du gönnst deinem dad auch garnix... :evil:

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Bleibt gesund!
Gruß Thomas
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Wer nach Fehlern such sollte zunächst mal in den Spiegel schauen bevor er zum Fernglas greift!, Autor unbekannt


Fuhrpark: ETZ 300 mit Schweinetrog (läuft erstaunlich gut) steht zum Verkauf
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BeitragVerfasst: 1. Mai 2008 10:20 
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Zitat:
Die Infos in der Liste betrifft auch die, die früher den Klasse 3 gemacht haben, nun über 50 Jahre alt sind und ohne Gesundheitsprüfung keinen LKW mehr über 3,5Tonnen Gesamtgewicht mehr fahren dürfen. Aber das nur am Rande....

Das steht da aber nicht wirklich drin. Ich bekomme zwar keinen Scheckkartenführerschein mehr für dreiachsige Gespanne über 12 Tonnen Gesamtmasse, aber mit meinem grauen Lappen habe ich immer noch Bestandsschutz, genauso wie der alte Herr mit seinem Führerschein Klasse 4 von vor 1954.

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Hartmut

Ich wohne am Wiehengebirge, das heißt so, weil es aussieht Wie 'hen Gebirge

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BeitragVerfasst: 1. Mai 2008 10:24 
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Moin,
mein alter Herr hatte ebenfalls den alten 4rer.
Er hat ihn irgendwann beim StVA umschreiben lassen in den uneingeschränkten 1er.
Ist aber schon ein paar Jährchen her, danach ist er die R 65 gefahren.

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- Marvin: "Mein Papa hat ´ne Glatze und ist auch sehr schön" -

Alles wird gut ...
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Fuhrpark: Hier könnten meine Fahrzeuge stehen.

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BeitragVerfasst: 1. Mai 2008 13:56 
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sammycolonia hat geschrieben:
eichy hat geschrieben:
Schon geil, darf mein alter Herr Hayabusa fahrn..
Besser nicht.
du gönnst deinem dad auch garnix... :evil:


Ne Du. lass mal lieber, der ist in seinem Daimler bessser aufgehoben...

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Zuletzt geändert von eichy am 1. Mai 2008 19:05, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: 3,5t
BeitragVerfasst: 1. Mai 2008 14:59 
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Stimmt aber trotzdem (leider) Die Herrschaften über 50 müssen sich einem regelmäßigen Gesundheitscheck unterzeihen (kostet natürlich Geld) um weiter bis 7,5t Gesamtgewicht fahren zu dürfen, ansonsten 3,5t.


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 Betreff des Beitrags: Re: 3,5t
BeitragVerfasst: 1. Mai 2008 22:23 
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EX Jonas-Treiber hat geschrieben:
Stimmt aber trotzdem (leider) Die Herrschaften über 50 müssen sich einem regelmäßigen Gesundheitscheck unterzeihen (kostet natürlich Geld) um weiter bis 7,5t Gesamtgewicht fahren zu dürfen, ansonsten 3,5t.
Das steht weder in der oben genannten Liste, noch in anderer, mir vorliegender Literatur.
Woher hast Du diese Information?
Die Einschränkungen ab dem 50. Lebensjahr beziehen sich, bei Personen , die den Führerschein vor 1999 gemacht haben, nur auf den Klasse 2-Anteil (Klasse C und CE)!
Die Klassen C1 und C1E gelten ohne Befristung weiter
(Ausnahme: Sonderregelungen >12 Tonnen).

Nur Leute, die den Führerschein ab 1999 gemacht haben, müssen für Klasse C1 und C1E ab dem 50. alle 5 Jahre einen neuen Führerschein mit aktuellem Attest beantragen.
Der Führerschein der Klasse C und CE gilt für diese Gruppe von Anfang an nur für jeweils 5 Jahre.


Dabei ist es völlig uninteressant, welche Ausführung des Führerscheins (grau, rosa, Scheckkarte,usw.) man besitzt.
Daraus allein ergibt sich kein Bestandschutz.
Der bisherige Klasse 2 (C ,CE) Führerschein erlischt automatisch mit dem 50. Lebensjahr, Neuausstellung für jeweils 5 Jahre nur mit ärztlichem Attest.

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Gruß
Roland


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BeitragVerfasst: 1. Mai 2008 22:42 
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Lieber das Bundeministerium für Verkehr.. als eine Landespolizei als Quelle:
http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse-,14 ... schein.htm

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Gruß Henrik
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BeitragVerfasst: 1. Mai 2008 23:00 
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henrik5 hat geschrieben:
Lieber das Bundeministerium für Verkehr.. als eine Landespolizei als Quelle:
http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse-,14 ... schein.htm

Richtig!
Das sind die gleichen Infos, wie ich sie auch aus der Literatur habe.

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Gruß
Roland


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 Betreff des Beitrags: Re: 3,5t
BeitragVerfasst: 1. Mai 2008 23:30 
EX Jonas-Treiber hat geschrieben:
Stimmt aber trotzdem (leider) Die Herrschaften über 50 müssen sich einem regelmäßigen Gesundheitscheck unterzeihen (kostet natürlich Geld) um weiter bis 7,5t Gesamtgewicht fahren zu dürfen, ansonsten 3,5t.


Blödsinn!!!

Du hast Bestandsschutz der Klasse 3 welche in der Klasse 2 beinhaltet ist.
Für die ehem. Klasse 3 ist keine weitere Prüfung, auch kein arbeitsmed. Gutachten beizubringen! Also bleibt es bei 7499 Kg ohne Gutachten!


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 Betreff des Beitrags: 7,5t
BeitragVerfasst: 2. Mai 2008 07:30 
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Entschuldigung, da habe ich ohne böse Absicht eine falsche Info in Sachen LKW bis 7,5t ins Forum gegeben.

Vielen Dank für die Aufklärung.


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