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 Betreff des Beitrags: Blinker an MZ 250 es/1 ?
BeitragVerfasst: 27. Juni 2008 07:32 
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Hallo MZler,

demnächst kriege ich meine MZ 250 es/1, Bj. 1965 !!!!!

Nun meine Frage:

Hatte die MZ 250 es/1 damals Blinker vorne an den Lenkerenden?

Mein Verkäufer meinte NEIN.

Gruß


Jörg


Fuhrpark: MZ 250 es/1

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BeitragVerfasst: 27. Juni 2008 10:54 
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Mr. Räuchermann

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DOCH !
Die ES hat Blinker in den Lenkerenden !
Die /0 hat keine.
Blinker sind ab 62 Pflicht !

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Fuhrpark: Fuhrpark: ETS 150 Bj 72, ETZ 250A Bj 87, ETZ 250F Bj 86, BMW RnineT Urban G/S Bj 18

Standpark: EMW R 35/3, ES 250 Bj.59, ES 300 Bj. 63, ES 250/2 Gespann Bj 68, ES 250/2A Bj 72, TS 250 Gespann Bj 75, TS 125 Neckermann Bj. 78, ETZ 250 Bj. 84

verkauft: ES 150 Bj 65, ES 150 Bj 67, ES 150 Bj 74, ES 250/1 Bj unbekannt, RT 125/3, Bj 61, ES 175/2 Bj ca. 70, TS 125, Bj 76, TS 250/1 Gespannmaschine Bj 78

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BeitragVerfasst: 27. Juni 2008 11:28 
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Sven Witzel hat geschrieben:
Blinker sind ab 62 Pflicht !


In beiden deutschen Staaten, die es mal gab?

_________________
Gruß Sven


Fuhrpark: vorhanden

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BeitragVerfasst: 27. Juni 2008 12:54 
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Ob es überall Pflicht war glaub ich eher nicht, weil die spätere ETS ja auch keine Blinker hatte. Aber soweit ich weis hatte die ES 175/1 und ES 250/1 serienmäßig eine Blinkanlage (also diese "Ochsenaugen" an den Lenkerenden).


Fuhrpark: ETZ 250 Baujahr 1987, ES 250/2 Baujahr 1967

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BeitragVerfasst: 27. Juni 2008 18:12 
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LaLu 2011
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Die ETS ist ein Sonderfall, aber auch nur in der DDR. Ansonsten gilt immer:

Sven Witzel hat geschrieben:
Blinker sind ab 62 Pflicht !

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Fuhrpark: Moto Guzzi V85TT Bj. 19, Silverstar Classic 500 Bj. 97, ETZ 301 Fun Bj. 93, ES 175/2 Bj. 67, ES 300 Bj. 64, ETS 150 Bj. 72, ES 150 Bj. 75, TS 150 Bj. 80, ETZ 150 Bj. 87, IWL Troll Bj. 63, Honda CG 125 Bj. 98, EMW R35/3 Bj. 54, DKW RT 250 H Bj. 53, S 70 C Bj. 87, S 51 B 2-4 Bj. 81, Opas SR2 Bj. 59, außerdem Ford Tourneo Connect in lang (Schlafwagen)

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BeitragVerfasst: 27. Juni 2008 18:39 
Lorchen hat geschrieben:
Die ETS ist ein Sonderfall, aber auch nur in der DDR. Ansonsten gilt immer:

Sven Witzel hat geschrieben:
Blinker sind ab 62 Pflicht !


stimmt ausdrücklich nicht!!!!
Blinker waren in der Zone erst ab 78 Plicht. Die TS/0 wurde in der Billigausführung ohne Blinker ab Werk geliefert!

Es kommt ganz darauf an, wo das Fahrzeug erstmals zum Verkehr zugelassen wurde und das man dies auch belegen kann.
Wars in der SBZ 1978, wars in Trizonesien 1962.

es gilt der Einigungsvertrag, was hier stimmt schon fünfhundert mal durchgekaut wurde.


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BeitragVerfasst: 27. Juni 2008 18:50 
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Danke für die Infos !!!

Sorry, dass ich nochmal sicherheitshalber nachfragen muss, bin halt absoluter Neuling und nur Wunschossi :D

Für meine MZ250 es/1 gilt aber: Blinker dran...oder?


Fuhrpark: MZ 250 es/1

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BeitragVerfasst: 27. Juni 2008 18:56 
Notheisen hat geschrieben:
Danke für die Infos !!!

Sorry, dass ich nochmal sicherheitshalber nachfragen muss, bin halt absoluter Neuling und nur Wunschossi :D

Für meine MZ250 es/1 gilt aber: Blinker dran...oder?


war die Karre erstmals in der DDR zugelassen?
DDR - Papiere noch vorhanden?
Steht im neuen KFZ-Brief, wenn vorhanden, KTA-Betriebserlaubnis?

dann braucht sie es nicht!

Kannste eine der Fragen nicht mit "ja" beantworten wird es schwierig


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BeitragVerfasst: 27. Juni 2008 19:23 
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LaLu 2011
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Eifelheizer hat geschrieben:
stimmt ausdrücklich nicht!!!!

Ich habe jetzt ausführlich recherchiert und nichts eindeutiges dazu gefunden, daher ziehe ich mich vorsichtig zurück. Ab 1962 zur Einführung der /1-Reihe wurde selbige mit Lenkerendblinkern ausgerüstet.

Eifelheizer hat geschrieben:
Blinker waren in der Zone erst ab 78 Plicht. Die TS/0 wurde in der Billigausführung ohne Blinker ab Werk geliefert!

Kannst Du das (1978) belegen? Auf den zeitgenössischen Berichten zur Vorstellung der TS 250 Standard sieht man sie ohne Blinker. Ich will es bei meiner auch so durchbringen. Mein 73er Exemplar hatte aber eindeutig Blinker ab Werk.

Ferner: 1978 war die SBZ bzw. Zone schon ein paar Jahre die DDR, ich reagiere da etwas - ich sag mal, empfindlich.

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BeitragVerfasst: 27. Juni 2008 19:30 
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Zumindest galt ab 1988 eine generelle Pflicht für Blinker an Kraftfahrzeugen in der DDR. Diesem Umstand ist es zu verdanken, dass das Simson S 51 N (ohne Blinker) nicht mehr gebaut wurde.
Fakt ist aber auch, da wo welche dran waren, müsse wieder welche dran, bzw. diese funktionieren. Bei der TS ist es irgendwie strittig, da es beider Versionen gegeben haben soll. Aber ES/1 nur mit Blinkern!

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Bitte schickt mir eure FIN, Motor-Nr. und Baujahr eurer ETZ 125/150 für die Analyse der Baureihe.
Die Daten werden vertraulich behandelt.


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BeitragVerfasst: 28. Juni 2008 10:08 
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Mr. Räuchermann

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Die 62 bezog sich auf Westdeutschland - was ich auch gesetzlich belegen kann ;-).

Generell sollte man bei den Blinkern aber eins beachten:
So hässlich sind die Blinkleuchten in den Lenkerenden der ES nicht - bringen tun sie aber einen kleinen Sicherheitsgewinn in meinen Augen.

Zur ETS:
Die ETS hatte eine Sondergenehmigung, da die Blinkleuchten nicht im richtigen Winkel zur Fahrbahn standen ( hab ich mal gelesen ).
Diese gab es aber auch nur in der DDR - im Westen hatte sie trotzdem Blinker. Die DDR-Version hat auf dem Blinkerschalter eine Blindkappe.

Zur TS:
Kann ich nichts sagen. Meine hat welche ;-)

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Standpark: EMW R 35/3, ES 250 Bj.59, ES 300 Bj. 63, ES 250/2 Gespann Bj 68, ES 250/2A Bj 72, TS 250 Gespann Bj 75, TS 125 Neckermann Bj. 78, ETZ 250 Bj. 84

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BeitragVerfasst: 29. Juni 2008 18:10 
Lorchen hat geschrieben:
Kannst Du das (1978) belegen? Auf den zeitgenössischen Berichten zur Vorstellung der TS 250 Standard sieht man sie ohne Blinker. Ich will es bei meiner auch so durchbringen. Mein 73er Exemplar hatte aber eindeutig Blinker ab Werk.


ich habs vor einiger Zeit nach langem googlen gefunden, hab mir jetzt aber ne StVZO der DDR Ausgabe 1982 im ZVAB gekauft, für sagenhafte 3,00 €, mal schaun was da alles drin steht. Ich werde das Dind einscannen, das kann dan von mir aus in die Bibliothek des Forum´s.


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