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BeitragVerfasst: 30. Juli 2008 21:14 
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junger Calimero

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Nabend Zusammen,

ich war heute mit meiner Laverda beim TÜV um etwas Licht in mein Sammelsorium von Reifenfreigaben zu bringen weil ich vorne einen neuen brauche.
Da ich schonmal da war habe ich gleich gefragt was er zu meinem Seitenständer meint. Wenn er ausgeklappt ist leuchtet lediglich ne grelle wirklich nicht
zu übersehende Hinweislampe aber ich könnte theoretisch losfahren weil der Ständer ansonsten keine Anbindung an die Mopedelektronik hat außer
dieser Lampe. Der TÜV Meister meinte sofort wenn ich bei Ihm den TÜV machen würde bekähme ich ihn nicht :roll:

Was meint ihr zu diesem Thema ?

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Gruß Christian

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Die Bestimmungen sind eindeutig. Ein Fahren mit ausgeklapptem Ständer darf nicht möglich sein. D.h. entweder er klappt von alleine ein, wenn du die Maschine aufrichtest, oder die Zündung wird spätestens beim Gang einlegen unterbrochen.
Sollte ein Prüfer das mit der Lampe anerkennen, wäre das eigentlich nicht in Ordnung.

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BeitragVerfasst: 30. Juli 2008 21:24 
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TeEs hat geschrieben:
Die Bestimmungen sind eindeutig. Ein Fahren mit ausgeklapptem Ständer darf nicht möglich sein. D.h. entweder er klappt von alleine ein, wenn du die Maschine aufrichtest, oder die Zündung wird spätestens beim Gang einlegen unterbrochen.
Sollte ein Prüfer das mit der Lampe anerkennen, wäre das eigentlich nicht in Ordnung.


Dann hatte wohl der Vorbesitzer irgendwo nen Freund beim TÜV die letzten 5 mal :roll:

Dann bleibt doch nur die Möglichkeit ihn so umzubauen das er automatisch einklappt oder ?

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Gruß Christian

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Oder er hat das Kabel das dein Motor absterben lässt schonmal als "Pannenursache" gekappt und jetzt leuchtet nur noch ne Lampe??:nixweiss: Abbauen und nach dem TüV wieder dran wenn noch ein Hauptständer dran. Ansonsten wür ich nach totgelegten Kabel suchen

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zu mir hat der tüver gesagt : Wenn bauartbedingt nix drann ist brauchst du auch nix
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Es müsste aber doch relativ leicht sein von dem Schalter der die Lampe aktiviert was killermäßiges für die Zündung zu machen, oder ?

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BeitragVerfasst: 30. Juli 2008 22:58 
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BeitragVerfasst: 31. Juli 2008 00:28 
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Wenn die Maschine so schon angemeldet war sollte der Tüver sich erst recht nicht anstellen!

Bauartbedingt und Artenerhaltung!
Bau den Ständer ab und wechsel den Prüfer! Ich musste an der Emme den Seitenständer vor seinen Augen abbauen um Ihn sofort wieder...

Ich weiß zwar nicht wie alt die Laverda ist, aber das Gesetz, auf dass sich hier berufen wird ist von 200x und rückwirkend bis zum 1.01.2000 glaube ich gültig! Baujahrbedingt solltest du da eigentlich nicht drunterfallen

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BeitragVerfasst: 31. Juli 2008 01:47 
Relais zusätzlich zur Lampe anschließen, dieses Relais unterbricht bei ausgeklapptem Seitenständer (und somit leuchtender Lampe) den Stromkreis zur Zündspule. Fertsch.


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BeitragVerfasst: 31. Juli 2008 01:49 
Der Bruder hat geschrieben:
ja geht kostet aber schweine geld

Ja, etwa 2,50€ bis 5.00€ für das Relais ............ :roll:


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BeitragVerfasst: 31. Juli 2008 01:53 
Da das Thema immer wieder auftaucht, wäre vielleicht mal eine prinzipielle Schaltung und eine Schaltung speziell für diverse MZ-Modelle sinnvoll.

Wenn ich mal viel Lust habe mach ich das, ist eigentlich simpel aber im Moment mag ich nicht mit "Paint" rumdaddeln.


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BeitragVerfasst: 31. Juli 2008 06:41 
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Hermann hat geschrieben:
Da das Thema immer wieder auftaucht, wäre vielleicht mal eine prinzipielle Schaltung und eine Schaltung speziell für diverse MZ-Modelle sinnvoll.

Wenn ich mal viel Lust habe mach ich das, ist eigentlich simpel aber im Moment mag ich nicht mit "Paint" rumdaddeln.

Die Idee ist gut Hermann. Plag dich nicht mit "Paint". Das ist ja ne Qual. Ich komm derzeit abends sowieso zu nix Gescheitem da kann ich mal was machen.

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BeitragVerfasst: 31. Juli 2008 10:22 
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TeEs hat geschrieben:
Die Bestimmungen sind eindeutig. Ein Fahren mit ausgeklapptem Ständer darf nicht möglich sein. D.h. entweder er klappt von alleine ein, wenn du die Maschine aufrichtest, oder die Zündung wird spätestens beim Gang einlegen unterbrochen.
Sollte ein Prüfer das mit der Lampe anerkennen, wäre das eigentlich nicht in Ordnung.

Wer schonmal wg. ausgeklappten Seitenständer mit dem Fuß zwichen Auspuff und Leitplanke steckte macht sich schon gedanken.
Oder nimmt sich vor das nächste mal besser Aufzupassen. :oops:

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BeitragVerfasst: 31. Juli 2008 11:04 
TeEs hat geschrieben:
Plag dich nicht mit "Paint". Das ist ja ne Qual. Ich komm derzeit abends sowieso zu nix Gescheitem da kann ich mal was machen.

Super! :wink:

Ich würde auf jeden Fall standardmäßig den Leerlaufschalter als "geschaltete Masse" mit einbeziehen. D.h. Motor kann bei ausgeklapptem Seitenständer durchaus laufen, geht aber bei ausgeklapptem Seitenständer und eingelegtem Gang sofort aus.

Das funktioniert sowohl an den Zweitaktern als auch an den Rotaxmodellen (wobei hier der Motor durch Kuzschluß abgeschaltet wird).


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BeitragVerfasst: 31. Juli 2008 11:16 
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Hermann hat geschrieben:
Ich würde auf jeden Fall standardmäßig den Leerlaufschalter als "geschaltete Masse" mit einbeziehen.

Na loggisch.

Hermann hat geschrieben:
... an den Rotaxmodellen (wobei hier der Motor durch Kuzschluß abgeschaltet wird).

Von den Taxen hab ich doch keinen Plan :roll: . Was wird kurzgeschlossen? Welche Klemmen? Lt. Schaltplan Klemme 2 ZS (Steuerleitung CDI??) nach Masse. Ist das richtig?

Dann verstehe ich auch was du mit MZ-spezifisch meintest.

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BeitragVerfasst: 31. Juli 2008 11:32 
Jepp, einfach auf Masse gelegt (durch Killschalter bzw. Zündschloß) und aus die Maus.


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BeitragVerfasst: 31. Juli 2008 16:46 
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Ne TS 150 mit Baujahr 85 brauch aber so ne Schaltung nicht oder?


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BeitragVerfasst: 31. Juli 2008 16:56 
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Xivender hat geschrieben:
Ne TS 150 mit Baujahr 85 brauch aber so ne Schaltung nicht oder?

Wenn sie keinen Seitenständer hat, dann nicht :)

Aber mal im Ernst: Wie kann man denn vergessen den Seitenständer einzuklappen? Während ich mein Bein hochschwinge, um aufzusitzen, nehm ich doch den Seitenständer automatisch mit. Ihr nicht?

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BeitragVerfasst: 31. Juli 2008 17:58 
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Ich hab's schon vergessen. Aber bei mir kann ja nichts passieren, wie du weißt.

Man kann darüber denken wie man will. Fakt ist, dass diese Bestimmung ausnahmsweise keine Paragraphenreiterei ist. Die Gefahr ist real und es hat auch schon schwere Unfälle durch vergessene SSt. gegeben.

Bei MZ ist das ganze etwas unkritischer, weil der SSt. am Hinterrad und nicht in der mitte zwischen den Radern liegt. Dadurch klappt er unter schlagartigem Versetzen des Hinterrades ein. Das ist aber schlimm und gefährlich genug.

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BeitragVerfasst: 31. Juli 2008 18:08 
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wie ist das denn, wenn der ständer nur "manchmal" einklappt ? :P


ich habe da so ein ausländisches modell ... wenn man da zu behutsam vom seitenständer geht macht der nix :oops:

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Ja, das mit den Bestimmungen ist ja in Ordnung so. Die wären ja nicht eingeführt worden, wenn da nicht schon so manche Sachen passiert wären.
Naja. Ich stell meine ETZ sowieso lieber auf den Hauptständer. Wenn ich die Seitenkoffer dran hab, kann man den Seitenständer eh nicht benutzen.
Solls halt jeder machen wie er mag, aber wie ich das mitbekommen hab, bauen alle ihre Seitenständer vor dem TÜV ab und hinterher wieder dran. Kann man auch machen, muss man aber nich :wink: Wie du ja mit deiner Technik erstklassig beweisen konntest.

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BeitragVerfasst: 31. Juli 2008 19:59 
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Ich musste meinem TÜVer damals versprechen, den Seitenständer abzubauen.
Bei aller Liebe: Der Seitenständer ist echtes Ost-Zubehör und wird immer dran bleiben, weil er bei kurzen Pausen einfach komfortabler für mich ist.
Eine TS150 ist doch eh nicht mehr tauglich für den Straßenverkehr, wenn man Licht, Bremsen und Beschleunigungsvermögen betrachtet.

Ich dachte auch immer, dass mir das eh nie passiert. Nach 10000km befand ich mich auf einer Zündungstestfahrt, fuhr wieder los, wollte nach links und fuhr geradeaus. Der Ständer klappte jedoch sofort ein und ich konnte normal weiterfahren.

Was ich sagen will: Warum gibt es hierfür keine Ausnahmeregelungen? Schließlich klappten die Seitenständer von TS und Laverda noch nie allein hoch...


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BeitragVerfasst: 1. August 2008 01:25 
Steeled Demon hat geschrieben:
Während ich mein Bein hochschwinge, um aufzusitzen, nehm ich doch den Seitenständer automatisch mit. Ihr nicht?

Was hasn Du für Beine? :P


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BeitragVerfasst: 1. August 2008 01:27 
DerKnecht hat geschrieben:
Was ich sagen will: Warum gibt es hierfür keine Ausnahmeregelungen? Schließlich klappten die Seitenständer von TS und Laverda noch nie allein hoch...

Genau DAS ist auch keine Vorschrift!


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BeitragVerfasst: 2. August 2008 09:55 
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hi, hab hier mal das schaltbild von meiner ständersicherung, motor an, ständer unten funzt, gang rein motor aus. läuft schon seit nem jahr fehlerfrei.


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der ini ist in dem plan bei ständer unten gezeichnet. man kann aber auch bei ner e-zündung einfach die betriebsspannung für die steuerplattine bzw vom hall-geber (zündsignalgeber auf kurbelwelle an der lima - so funzt es zb bei mir) mit dieser schaltung wegnehmen.


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Hermann hat geschrieben:
DerKnecht hat geschrieben:
Was ich sagen will: Warum gibt es hierfür keine Ausnahmeregelungen? Schließlich klappten die Seitenständer von TS und Laverda noch nie allein hoch...

Genau DAS ist auch keine Vorschrift!


Jaa gut...dann anders: Ein ausgeklappeter TS-Seitenständer hat früher auch kein Losfahren verhindert.


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guckst du hier

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Alle Menschen sind klug; die einen vorher, die anderen nachher.
(Es gibt allerdings auch welche, die lernen es nie!)


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BeitragVerfasst: 4. August 2008 22:08 
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Hermann hat geschrieben:
Steeled Demon hat geschrieben:
Während ich mein Bein hochschwinge, um aufzusitzen, nehm ich doch den Seitenständer automatisch mit. Ihr nicht?

Was hasn Du für Beine? :P


Ganz normale. Geht das bei dir nicht? Bin ca. 1,80 m groß. Hab meine Beinlänge aber noch nich gemessen. :P

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Gruß,
Denny


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BeitragVerfasst: 5. August 2008 01:04 
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