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s-maik
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Betreff des Beitrags: ETZ Seitenständer - selbsteinklappend für TÜV? Verfasst: 1. September 2008 09:08 |
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------ Titel ------- Forum-Kalender-2011-Produzent
Beiträge: 4216 Wohnort: bei Rostock Alter: 47
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Moin zusammen,
will mir einen seitenständer anbauen, der wird hinten an die schwinge angebaut... genau gesagt zwischen schwinge und hinterrad... muss dazu das distanzstück raus nehmen...
meine frage dazu...
???
zwecks tüv, muss der selbsteinklappen ? der ist derzeit so, das ich ihn selber einklappen muss...
???
danke und gruß maik
ach ja... an die etz 250
Titel sinnvoll verbessert
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ETZChris
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 1. September 2008 09:21 |
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Beiträge: 21023
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och mennooooooo 
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s-maik
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 1. September 2008 09:22 |
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------ Titel ------- Forum-Kalender-2011-Produzent
Beiträge: 4216 Wohnort: bei Rostock Alter: 47
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sorry ich weiß blöde frage...
aber ich kann derzeit aus beruflichen gründen nicht die suiche betätigen da mein arbeitgeber das nicht will..
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ETZChris
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 1. September 2008 09:28 |
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Beiträge: 21023
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es ist auslegungssache des prüfers. eigentlich haben die nicht-selbsteinklappenden seitenständer bestandschutz, werden aber dennoch oft genug von den prüfern abgelehnt.
TeEs hat eine schaltung für eine zündunterbrechung eingestellt, zum runterladen.
ansonsten seitenständer anbauen und vor der prüfung nur am distanzstück demontieren...
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s-maik
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 1. September 2008 09:29 |
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------ Titel ------- Forum-Kalender-2011-Produzent
Beiträge: 4216 Wohnort: bei Rostock Alter: 47
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Thor555
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 1. September 2008 13:36 |
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Beiträge: 2455 Wohnort: Steinsberg
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ETZ chris hat eigentlich alles gesagt, vorgabe des tüvs für seitenständer ist, dass er entweder selbsttätig einklappt, oder, dass das motorrad mit ausgeklapptem ständer entweder garnicht angelassen werden kann, oder spätestens beim gangeinlegen aus dem leerlauf ausgeht, sodass sichergestellt ist, dass man nicht mit ausgeklappten ständer losfahren kann. bei älteren modellen, herrscht da wohl ne art kulanz, bei neuanbau is es wohl ne glückssache an der mz, da wie chris schon schrieb, diese seitenständer beim tüv nicht gerne gesehen sind. ich habe mir auch mal einen bestellt, und ihn dann doch nicht verbaut, da ich meist eh nur im gespannbetrieb fahre, bzw seit ich mir meine susi als solomotorrad geholt habe nur noch, und das teil zudem auch noch n stolzes gewicht hat und meiner meinung nach im angebauten zustand auch scheiße aussieht, und da ich eher motorrad fahre, als motorrad zu parken, blieb er letztendlich doch weg.
PS.: der ständer wurde also nie verbaut, ich habe ihn für 14 euro+porto bestellt und wenn ihn jemand für VHB 10 euro+porto haben möchte, geht der sofort auf die reise.
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trabimotorrad
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 1. September 2008 13:43 |
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------ Titel ------- Mr. Maultasche
Beiträge: 16826 Wohnort: Wüstenrot Alter: 65
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Noch zwei Argumente, die es zu überdenken gilt: Besonders sicher steht das Möpp nicht auf dem Seitenständer und wenn es beladen ist, dann kann es auch umfallen, bzw. die Schwinge Schaden nehmen.
Ich verwende die Dinger auch nicht mehr...
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s-maik
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 1. September 2008 13:47 |
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------ Titel ------- Forum-Kalender-2011-Produzent
Beiträge: 4216 Wohnort: bei Rostock Alter: 47
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ok, ihr habt mich überzeugt, ich lasse ihn weg und stelle ihn in die bucht... bzw. hat jemand interesse dran ?
dann pn an mich kann dann gerne bilder machen
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derMaddin
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 1. September 2008 14:57 |
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Beiträge: 5038 Wohnort: Dessau Alter: 53
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trabimotorrad hat geschrieben: Noch zwei Argumente, die es zu überdenken gilt: Besonders sicher steht das Möpp nicht auf dem Seitenständer und wenn es beladen ist, dann kann es auch umfallen, bzw. die Schwinge Schaden nehmen. Ich verwende die Dinger auch nicht mehr...
Och naja Achim, Dein Seitenständer macht sich gut an meiner 2,5'er. Na Du hast schon Recht, als Hauptständer würde ich den nich verwenden, aber wenn man mal eben schnell auf unbefestigtem Grund das Möp abstellen will ist der Gold wert
(ist halt meine Meinung, denke in 50 Jahren vielleicht nich mehr so). Habe übrigens die Ersatzlima verbaut und siehe da es funzt erst mal wieder.
Mal sehen wie lange... 
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Ex-User Eifelheizer
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 1. September 2008 16:32 |
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ETZChris hat geschrieben: es ist auslegungssache des prüfers. eigentlich haben die nicht-selbsteinklappenden seitenständer bestandschutz, werden aber dennoch oft genug von den prüfern abgelehnt.
Wenn die Karre ne KTA-Betriebserlaubnis hat braucht er nicht einklappen. Besonders im Westen kannste aber mit den TÜVern tagelang diskutieren.
Um dem aus dem Weg zu gehen besorgt Dir nen Ständer von ner Nachwende ETZe oder ner Rotax!
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Thor555
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 1. September 2008 16:37 |
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Beiträge: 2455 Wohnort: Steinsberg
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Eifelheizer hat geschrieben: ETZChris hat geschrieben: es ist auslegungssache des prüfers. eigentlich haben die nicht-selbsteinklappenden seitenständer bestandschutz, werden aber dennoch oft genug von den prüfern abgelehnt.
Wenn die Karre ne KTA-Betriebserlaubnis hat braucht er nicht einklappen. Besonders im Westen kannste aber mit den TÜVern tagelang diskutieren. Um dem aus dem Weg zu gehen besorgt Dir nen Ständer von ner Nachwende ETZe oder ner Rotax!
wieder was dazugelernt, frage mich sowieso oft, wozu der tüv gut ist, da man sich über das meiste im vorraus eh schon selbst schlau machen muss.
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trabimotorrad
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 1. September 2008 17:17 |
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------ Titel ------- Mr. Maultasche
Beiträge: 16826 Wohnort: Wüstenrot Alter: 65
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Ich habe in der Zeit nach der Wende sehr viele ost-MZen mit dem ostSeitenständer zerlegt. Und da habe ich ein paarmal gerätselt, wie man eine hintere Steckachse verbiegen kann. Irgendwann ist mir dann auch eine, in sich verzogene Schwinge, die keine äußerlich sichtbare Beschädigung hatte, untergekommen.
Dann habe ich mir mal die Hebelkräfte, die so ein Mopped auf den Ständer und damit auf die Steckachse ausübt, durch den Kopf gehen lassen und seither lasse ich den Ständer weg.
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derMaddin
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 1. September 2008 19:54 |
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Beiträge: 5038 Wohnort: Dessau Alter: 53
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trabimotorrad hat geschrieben: ...Dann habe ich mir mal die Hebelkräfte, die so ein Mopped auf den Ständer und damit auf die Steckachse ausübt, durch den Kopf gehen lassen und seither lasse ich den Ständer weg.
Ist das wirklich so krass?
Wenn man sie immer mit Seitenständer parkt, oder auch bei nur gelegentlichem Gebrauch, mmh das hätt'st mir aber auch vorher mal sage könne. Da lass ich Dich den extra mit nach Linda schleppe und bau ihn vielleicht doch wieder raus 
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trabimotorrad
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 1. September 2008 19:58 |
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------ Titel ------- Mr. Maultasche
Beiträge: 16826 Wohnort: Wüstenrot Alter: 65
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Wenn Du nur ab und zu das leere Mopped auf den Seitenständer stellst, dann geht das (warscheinlich) schon gut. Nahezu ALLE DDR-Moppeds hatten den Seitenständer dran und nur zwei oder drei Steckachsen waren vebogen... Ich denke auch, das es eine Rolle spielt, ob die Achse fest angezogen ist, oder ob der Ständer rumlüngeln kann.
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derMaddin
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 1. September 2008 20:32 |
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Beiträge: 5038 Wohnort: Dessau Alter: 53
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trabimotorrad hat geschrieben: ...Ich denke auch, das es eine Rolle spielt, ob die Achse fest angezogen ist, oder ob der Ständer rumlüngeln kann.
 Ob die achse fest angezogen ist? Na ich hoffe doch!!!!
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Ex-User AirHead
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 1. September 2008 20:42 |
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Thor555 hat geschrieben: dass das motorrad mit ausgeklapptem ständer entweder garnicht angelassen werden kann, oder spätestens beim gangeinlegen aus dem leerlauf ausgeht,
"klugscheiß"
Nö spätestens wenn die Kupplung losgelassen wird.
Siehe einige Janpaner...

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TeEs
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 1. September 2008 22:10 |
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------ Titel ------- Luftfilterbesteller Lehesten 2011 Organisator Waldfrieden 2015 Organisator Herr der Chromringe
Beiträge: 2549 Wohnort: Rennstadt Schleiz
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AirHead hat geschrieben: "klugscheiß" Nö spätestens wenn die Kupplung losgelassen wird. Siehe einige Janpaner... 
"oberklugscheiß on"
Stimmt. Die Paragraphen sagen nur, dass man nicht mit ausgeklapptem Ständer fahren können darf.
Das mit dem Einkuppeln setzt halt einen Schaltkontakt am Kupplungshebel voraus. Deshalb wird meistens der Leerlaufkontakt benutzt, und dann ist beim Einlegen des Ganges Schicht im Schacht.
@AirHead: Ich weiß, dass du das wusstest.  Nur damit die elektrisch konfusionierten nicht noch konfuser werden. 
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HartmutB
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 1. September 2008 22:24 |
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Beiträge: 83 Wohnort: Lübbecke Alter: 71
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Zitat: es ist auslegungssache des prüfers. eigentlich haben die nicht-selbsteinklappenden seitenständer bestandschutz, werden aber dennoch oft genug von den prüfern abgelehnt.
Mein Prüfer hier im nördlichen OWL hat auch zunächst gemeckert.
Hab ihn erst einmal nörgeln lassen, er kam dann auch mit Schalter oder zweiter Feder.
Zum Schluß hat er sich wieder beruhigt und den Ständer so akzeptiert wie er war, weil, wie er meinte, beim vorschieben des Möps vom Ständer dasselbige nicht zur anderen Seite klappt.
Mir sollte das recht sein, Hauptsache ich habe den Stempel auf dem Kennzeichen.
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Mad_Morf
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 1. September 2008 22:38 |
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Beiträge: 42 Wohnort: Berlin Alter: 37
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Ne Feder die den Seitenständer einholt wenn keine Last drauf ist erfüllt den Zweck und ergibt Sinn
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Thor555
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 1. September 2008 23:15 |
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Beiträge: 2455 Wohnort: Steinsberg
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HartmutB hat geschrieben: Zitat: es ist auslegungssache des prüfers. eigentlich haben die nicht-selbsteinklappenden seitenständer bestandschutz, werden aber dennoch oft genug von den prüfern abgelehnt. Mein Prüfer hier im nördlichen OWL hat auch zunächst gemeckert. Hab ihn erst einmal nörgeln lassen, er kam dann auch mit Schalter oder zweiter Feder. Zum Schluß hat er sich wieder beruhigt und den Ständer so akzeptiert wie er war, weil, wie er meinte, beim vorschieben des Möps vom Ständer dasselbige nicht zur anderen Seite klappt. Mir sollte das recht sein, Hauptsache ich habe den Stempel auf dem Kennzeichen.
zwar gut für dich, aber die unlogischste erklärung, die ich je gehört habe, sinn und zweck dieser vorschrift ist nämlich nicht, dass der ständer nicht auf die andere seite klappen kann, sondern, dass man nicht vergisst den ständer einzuklappen und dieser in ausgeklappten zustand in der kurve aufsitzt und das hinterrad aushebelt, wobei ein mögliches nach vorneklappen des ständers ja wieder ein vorteil wäre.
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Thor555
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 1. September 2008 23:17 |
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Beiträge: 2455 Wohnort: Steinsberg
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nach allem was ich bis jetzt hier schon gelesen habe und schreiben musste, verhält es sich wohl wirklich so, dass ich nicht nur nen sehr kompetenten tüvingenieur an der hand habe, sondern dieser auch noch gewillt ist, mir die zusammenhänge, weshalb manche vorschriften bestehen auch noch sehr gut erläutert.
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HartmutB
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 2. September 2008 22:19 |
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Beiträge: 83 Wohnort: Lübbecke Alter: 71
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Zitat: Ne Feder die den Seitenständer einholt wenn keine Last drauf ist erfüllt den Zweck und ergibt Sinn
Das bezweifle ich. Es besteht dann auch die Gefahr, das jemand an der Maschine herumspielt, der Ständer einklappt und die Fuhre umfällt.
@Thor555: Die Sache ist m. E. nicht so einfach.
Wie erklärt Dein TÜV Ingenieur dann, das es seit über 50 Jahren Scheibenbremsen gibt, diese aber an alten Fahrzeugen nicht nachgerüstet werden müssen?
Wobei klar ist, daß jede Duplex Vorderradbremse (im kalten Zustand) einer Scheibe mindestens ebenbürtig ist.
Fakt ist doch, das selbst beim TÜV scheinbar die Ermessensgrenzen so weit gestreut sind, daß man als Klient dieses "Vereins" manchmal nur noch mit dem Kopf schütteln kann und am besten die Schn.... hält.
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Thor555
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 2. September 2008 23:06 |
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Beiträge: 2455 Wohnort: Steinsberg
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was original so irgendwann mal verbaut wurde ,wurde ja damals auch geprüft und zugelassen und dann kann dich auch keiner zwingen umzurüsten, bzw es gelten die vorschriften des ersten zulassungsdatums, ist zwar n anderes thema aber z.b.: mein bruder hat nen tuningauspuff an seinem roller mit einem gutachten von 96dB ohne probleme in die papiere eingetragen bekommen, da sein BJ69 rahmen eine 97 dB lautstärkeneintragung hatte. sein kumpel hat den gleichen auspuff auf seinem roller mit BJ 84er rahmen nicht zugelassen also eingetragen bekommen, da bei dem BJ schon ne lautstärkenbegrentzung von nur 91dB eingetragen war. wenn also ein fahrzeug original mit trommelbremsen gebaut wurde, wird diese bauart auch immer genehmigt werden.
PS.: ob die karre umfallen kann, weil jemand im stand daran rumspielt ist für den tüv überhaupt nicht von interesse. ob du allerdings mit ausgeklapptem seitenständer losfahren kannst, dieser in der kurve das hinterrad aushebelt, und du über die strasse schlitterst und dein moped vielleicht noch nen passanten trifft allerdings schon.
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heymi
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 3. September 2008 15:14 |
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Beiträge: 379 Wohnort: Dillingen / Bayern Alter: 65
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Habe mir auch mal so ein Teil zugelegt und angebaut. Damit stand die Kiste sowas von schepp, daß ich diese Konstruktion postwendend wieder abgebaut habe. Mit nem 16er Hinterrad vielleicht noch OK, aber mit 18er vollkommen instabil. Bin dann nach langem Suchen fündig geworden und habe mir die NVA-Rastenanlage angebaut. Da ist der Ständer erstmal in der Mitte des Motorrades und somit nah am Schwerpunkt und die Länge der Stütze stimmt auch! Als ich die 2. ETZ geholt habe (für meine Frau) war auch so ein Hinterradausleger dran, den habe ich sofort entfernt. Auch sie hat jetzt die NVA-Version.Von den TÜV-Kollegen hat an diesen Ständern bisher keiner rumgemeckert.
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s-maik
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 3. September 2008 15:35 |
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------ Titel ------- Forum-Kalender-2011-Produzent
Beiträge: 4216 Wohnort: bei Rostock Alter: 47
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zum thema nva fussrastenanlage... habe noch eine liegen... ist die wirklich besser als die starre ?
vorteil den ich sehe sind die einklappbaren fussrasten...
würdet ihr die bevorzugt anbauen oder starr belassen ?
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alexander
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 3. September 2008 16:43 |
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------ Titel ------- Zeltphilosoph
Beiträge: 5742
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trabimotorrad hat geschrieben: Noch zwei Argumente, die es zu überdenken gilt: Besonders sicher steht das Möpp nicht auf dem Seitenständer und wenn es beladen ist, dann kann es auch umfallen, bzw. die Schwinge Schaden nehmen. Ich verwende die Dinger auch nicht mehr...
Klasse auch mit beladenem Seitentraeger das Ding rauszufuesseln.
(Braucht man noch ein gebrauchtes Kniegelenk im Schienbein)
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gunch
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 3. September 2008 17:55 |
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Beiträge: 326 Wohnort: Stadthagen Alter: 54
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ich hab an meiner den NVA-Unterbau nebst Krähenfuß (mit 2 Federn) dran, da kommst du locker im Sitzen dran!
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