David Rudnick hat geschrieben:
@roccokohl
Das interessiert aber in der Regel weder TÜV noch Polizei. Unterschiedliche Typen in der Zulassung sind unterschiedlich, auch wenn die sich nur im Rücklicht unterscheiden.
Ist der Typ nicht mit aufgeführt, muß der Auspuff eingetragen werden!
Außerdem ist zwischen Voyager und den anderen schon ein relevanter Unterschied vorhanden, und zwar in der Übersetzung und damit in der Geräuschentwicklung.
Ein Grund warum nur vom Hersteller freigebenen Übersetzungen gefahren werden dürfen, weil nur für diese die Geräuschmessungen gemacht wurden. Andere Übersetzungen müssen abgenommen werden.
oh ha, nich pingelig werden!
eingetragen kriegst du ihn in jedem Fall. Und wenn der kauf daran scheitern sollte, das ihn nur kaufst, wenn eine ABE dabei ist, dann....