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BeitragVerfasst: 25. Januar 2009 01:39 
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Hallo!
Ich habe hier einen Brief von einer TS 250/1 liegen, in dem ausdrücklich unter dem Neckermannstempel vermerkt ist, daß das Moped nicht für den Beiwagenbetrieb geeignet sei.
Ich dachte bis vorher, daß alle TS 250/1 für den Beiwagenbetrieb geeignet seien, wenn man die nötigen Halter befestigt.
Wie soll ich jetzt weiter vorgehen?
- Brief verschwinden lassen und mit dem Gespann, sollte es irgendwann so weit sein, zum TÜV und ne Vollabnahme machen lassen?
-Mit dem originalen Brief versuchen und den TÜVer versuchen zu überzeugen?
-Anderen Rahmen besorgen?

Ich verschieb das Thema aml. Koponny


Fuhrpark: .

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BeitragVerfasst: 25. Januar 2009 02:11 
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Bin mir nicht ganz sicher, aber bilde mir ein irgendwo gelesen zu haben das die ersten 250er TS nicht für den Gespannbetrieb geeignet waren. Es muß aber eine Unbedenklichkeitsbescheinigung geben oder gegeben haben (siehe Link 2)
Interessante Links (evtl. sogar Seiten von Foristi?): Link1 Link2

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BeitragVerfasst: 25. Januar 2009 02:18 
hüstel, die ersten ts250, kann sein. mit den 32er standroheren ist das auch so eine sache. aber die ts250/1 sind m.w. ab erster stunde seitenwagentauglich.
besorge dir doch einfach eine entsprechende briefkopie. äh, hüstel...gibt es da nicht hier im forum schon einen ganzen stapel digitaler kopien?
gruß
+w.


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BeitragVerfasst: 25. Januar 2009 02:22 
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...in wenigen Stunden werden sicher hunderte Gespannfahrer aus den Kissen kriechen und diesen Fred mit leben erfüllen... :muede: :vielposten:

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BeitragVerfasst: 25. Januar 2009 02:31 
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@Ralle: Danke für die Links. Dann lassen wir die hunderten Gespannfahrer noch ein wenig ruhen.


Fuhrpark: .

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BeitragVerfasst: 25. Januar 2009 02:35 
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Ralle hat geschrieben:
...in wenigen Stunden werden sicher hunderte Gespannfahrer aus den Kissen kriechen und diesen Fred mit leben erfüllen... :muede: :vielposten:

Stimmt. Die werden schreiben, dass die ersten TS 250 nicht seitenwagentauglich waren, weil ihnen das Querrohr am Rahmen am vorderen Ende der Sitzbank fehlt. Und dass man wegen der Proteste der Käufer dann die TS schnell mit dem gewohnten Querrohr ausgestattet hat. Und sie werden schreiben, dass die TS 250/1 von Anfang an für Beiwagenbetrieb geeignet ist. Bestimmt.

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Grüße - Nils
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BeitragVerfasst: 25. Januar 2009 02:37 
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Warum stehts dann im Brief?
Gab es Unterschiede zwischen "West"-MZ und "Ost"-MZ, die den Gespannbetrieb beeinflußen könnten?


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Zuletzt geändert von EikeKaefer am 25. Januar 2009 02:42, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 25. Januar 2009 02:39 
jo...und der wessi hier wird nicht beachtet... grins


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BeitragVerfasst: 25. Januar 2009 08:18 
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Bei meiner stands auch drinn.......

Wahrscheinlich eine bürokratische Vorsorgemaßnahme damit niemand einfach nen Boot dranschrauben kann und rumfahren,

Theoretisch ist sie ja (noch) nicht gespanntauglich, sind ja keine Aufnahmen dran, das dürfte der Grund für den Eintrag sein....

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BeitragVerfasst: 25. Januar 2009 08:44 
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Und dann? Rahmen trennen und Rohr einschweißen?

Gruß
Willy


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BeitragVerfasst: 25. Januar 2009 09:06 
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nein - bei der ts kann man von haus aus alles schrauben ;-)

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BeitragVerfasst: 25. Januar 2009 09:09 
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Willy hat geschrieben:
Und dann? Rahmen trennen und Rohr einschweißen?


Quark ! Das wäre illegal. Rahmen mit Querrohr besorgen und gut ist es.
Das wurde in der DDR auch so gemacht, mittels Ersatzrahmen.

Das Querrohr kam 1975 in die laufende Serie der TS 250 zur Anwendung.
Ab dem Zeitpunkt gab es auch TS 250 (/0) Gespanne, auch mit 32er Gabel.

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Norbert

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Fuhrpark: Die TS 150 "mußte" ich mal irgendwo mitnehemen.
ETZ 251 Rahmen mit Brief + Tank ------> FE2 oder FE3?

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BeitragVerfasst: 25. Januar 2009 09:18 
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Norbert hat geschrieben:
Quark ! Das wäre illegal. Rahmen mit Querrohr besorgen und gut ist es.


Hi,

und dadurch, entschuldige die Spitzfindigkeit, ist die alte TS ohne dieses Querrohr nicht beiwagentauglich. Der Rahmen trägt die FG.Nr und ist nun mal die Maschine.

Gruß
Willy


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es geht aber um eine ts250/1 , da ist das querrohr vorhanden

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BeitragVerfasst: 25. Januar 2009 09:38 
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Dann würde ich mir eine Briefkopie von einer TS/1 mit Beiwagen besorgen und mit dem fertigen Gespann, in tadellosem Zustand natürlich, zur Prüfstelle fahren.

Sollte die Abnahme verweigert werden, baue ich das Boot wieder ab und suche mir einen Rahmen mit Eintrag und baue um.

Gruß
Willy


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BeitragVerfasst: 25. Januar 2009 11:31 
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Willy hat geschrieben:
Der Rahmen trägt die FG.Nr und ist nun mal die Maschine.


Grundsätzlich stimmt das das der Rahmen mit seiner Fg.-nr die Maschine sind.

Wenn man einen Verständigen Prüfer sucht trägt der auch einen Ersatzrahmen ein.
Das wäre zum Beispiel wichtig um ein TS/0 Gespann nicht zu einem TS/1 Gespann zu machen.

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Gruß

Norbert

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1981 waren alle Rahmen mit dem Querrrohr ausgestattet!!
Also Gespanntauglich - dranschrauben eintragen lassen fertig. Bei ons em Ländle klappt dess scho......

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fränky hat geschrieben:
....Also Gespanntauglich - dranschrauben eintragen lassen fertig. ...


Genau.

@Eike, bevor du jetzt nen Ersatzrahmen suchen gehst ruf doch erstmal beim TÜV an und schilder da den Sachverhalt, oder fahr vorbei. Normalerweise wird dir dann ein netter Onkel bestätigen das das überhaupt kein Problem ist......

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@Eike: Obwohl alle /1 mit Querrohr ausgestattet waren, trotzdem meine Frage: Hat Dein Rahmen dieses Querrohr zwischen Tank und Sitzbank, wo
man einen Schraubbolzen durchstecken könnte, oder hat er's nicht?

Es kann ja auch ein Ersatzrahmen sein.

Hermann hat in einem älteren Fred schon mal was dazu gesagt:
"Wen dort stehen würde "nicht geeignet", dann wäre das schlecht, "nicht geprüft" bedeutet lediglich das es möglich ist einen SW anzubauen, dieses aber von einem Prüfer begutachtet werden muß.

Diese Bemerkungen standen schon bei älteren MZ im Brief, z.B. bei den ersten TS250 (Viergang) stand "nicht geeignet", später dann "nicht geprüft" (weil erst später das Querrohr oben Mitte am Rahmen vorhanden war).

Ebenso ETZ 250, hier steht bei der Solovariante immer "nicht geeignet"." Zitat Ende

Bei meinem ETZ-Rahmen, wo jemand den mittleren Anschlußbolzen abgesägt hat, steht
übrigens auch im Brief "für Beiwagenbetrieb nicht geeignet". Hier stimmt das sogar, weil
man hier diesen mittleren Anschluß nicht nachrüsten kann (kein Querrohr vorhanden, sondern nur die Reste des eingeschweißten Bolzens).

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Gruß Gerd

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@EikeKaefer: Beim derzeitigen Infostand würde ich persönlich so vorgehen: Da der Betreiber der Homepage von Link2 eine offizielle Unbedenklichkeitsbescheinigung von MZ besitzt würde ich ihn einfach mal kontaktieren und fragen ober dir damit mal aushelfen kann. Kürze Link 2 zurück bis hinter /Gespannfahrer/
(das hab ich schonmal für sie vorbereitet) und gehe im Menü auf Informationen dann nach unten scrollen, da steht die Telefonnummer. Telefon zur Hand nehmen und anrufen :idea:

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Hallo!
Der Rahmen hat das Querrohr,somit sollte er also gespanntauglich sein.
Werde mal mit nem TÜVer reden, was der dazu sagt.


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@eike - weck keine schlafenden hunde - schreib ne mail ans MZ-werk daß du deine ts250/1zum gespann umrüsten möchtest und dafür ne unbedenklichkeitsbescheinigung brauchst - fertig !

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knut hat geschrieben:
@eike - weck keine schlafenden hunde - schreib ne mail ans MZ-werk daß du deine ts250/1zum gespann umrüsten möchtest und dafür ne unbedenklichkeitsbescheinigung brauchst - fertig !


Genau! @Eike: So was ähnliches habe ich doch an Achim (trabimotorrad) geschickt - ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom MZ Werk.
Hier stehen auch die anderen Anforderungen für die TÜV-Abnahme drin...wie verstärkte
Gespannfedern vorn, gekapselte Gespannstoßdämpfer hinten, Übersetzung etc.

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Gruß Gerd

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