Foren-Übersicht
Startseite
Aktuelle Zeit: 17. November 2025 20:18

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 8 Beiträge ] 
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Möchte TS verkaufen, was beachten?
BeitragVerfasst: 4. Februar 2009 19:45 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 10. Dezember 2008 13:32
Beiträge: 397
Themen: 25
Bilder: 0
Wohnort: Pößneck
Alter: 36
hallo leute...

am samstag möchte ich meine TS verkaufen...
ich habe keinen DDR-Brief dazu... aber eine vollabnahme is sowieso von nöten was sie seit der wende nich mehr angemeldet war...
was braucht der käufer dann alles von mir bei der vollabnahme? is da der ddr-brief wichtig?
mir schwirrt da irgendwas von ner unbedenklichkeitserklärung im kopp rum?!
sowieso kaufvertrag muss ich noch machen ne?

danke im voraus...


gruß alex


Fuhrpark: Ihr würdet euch die Pfoten danach lecken.

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 4. Februar 2009 19:50 
Offline
------ Titel -------
Forum-Kalender-2011-Produzent

Registriert: 27. April 2007 14:29
Beiträge: 4217
Themen: 239
Bilder: 90
Wohnort: bei Rostock
Alter: 47

Skype:
adverso78
da ich das ganze demnächst vor mir habe... dieses habe ich von der zulassungsstelle rostock bekommen... habe auch keinerlei papiere für meine....

für die Beantragung neuer Fahrzeugpapiere benötigen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Zulassungsstelle die das Motorrad als letzte in ihrem Fahrzeugbestand geführt hat.
Dazu beantragen Sie in unserer Zulassungsstelle unter Vorlage des Kaufvertrages eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister. Diese Auskunft ist gebührenpflichtig ( 10,20 €). Die kennzeichenführende Zulassungsstelle entscheidet dann die weitere Verfahrensweise wie Aufbietung der Fahrzeugpapiere sowie Entgegennahme der eidesstattlichen Versicherung.

_________________
Rundlampenschweinchenliebhaber-Clubmitglied Nr 103


Kein Kraftstoff im Kraftstoffbehälter --> Kraftstoff auffüllen!


Fuhrpark: MZ 500 RS Blackstar Gespann
BK 350 Gespann
Trabi 601
Zero SR/F Elektrobike

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 4. Februar 2009 20:00 
Offline
† 28.09.2016
Benutzeravatar
------ Titel -------
† 28.09.2016

Registriert: 16. Februar 2006 21:53
Beiträge: 7417
Themen: 245
Bilder: 24
Wohnort: Oberursel/Taunus
Alter: 64
Der Käufer braucht einen Kaufvertrag und "sicherheitshalber" eine Eidesstattliche Erklärung von Dir, daß Du keine Papiere hast, bzw. nie bessen hast

_________________
Four wheels move the body. Two wheels move the soul. ~Author Unknown
MZ's die auf Trailern zu Treffen angekarrt werden zählen nicht. Oder, weil besser, mathematisch als -1.


Fuhrpark: MZ-ETZ250(300), MZ ETS250, MZ TS250/1-PSW, Stahmer GL1100Gespann, BMW R1100RT, Vespa GT, Royal Enfield 500Bullet, NSU Quickly, Kawasaki Z 200, Motobecane Mini-Moby, ČZ453, E-Scooter. Under Construction: MZ TS250/0. In Pflege: Vespa Ape50, Suzuki GS500e, Freeliner Bikeboard. Dosen: VW Touran 2,0TDI DSG, Ford Fiesta 1,5TDCi. Fast alles Vapefrei.
www.eichy.de

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 4. Februar 2009 20:25 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 10. Dezember 2008 13:32
Beiträge: 397
Themen: 25
Bilder: 0
Wohnort: Pößneck
Alter: 36
gibts da ne vorlage für diese Eidesstattliche Erklärung?

kann er dann mit der Eidesstattlichen Erklärung zur vollabnahme oder muss er da vorher extra noch ne unbedenklichkeitserklärung?


Fuhrpark: Ihr würdet euch die Pfoten danach lecken.

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 4. Februar 2009 20:29 
IIRC gibt's da einen kleinen Haken mit der Verlusterklärung: Hat der Vorbesitzer diese verloren muß in dessen Landkreis eine Anfrage bezüglich Unbedenklichkeit gestellt werden, hat der Neubesitzer die verloren in seinem. Oder so irgendwie.


Nach oben
  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 4. Februar 2009 20:32 
Offline
------ Titel -------
Forum-Kalender-2011-Produzent

Registriert: 27. April 2007 14:29
Beiträge: 4217
Themen: 239
Bilder: 90
Wohnort: bei Rostock
Alter: 47

Skype:
adverso78
siehe meinen beitrag oben... da steht alles drin was der käufer machen muss...

das ist eine antwortmail von der zulassungsstelle rostock, und laut persöhnlicher nachfrage soll das so bundesweit sein...
abär: keine gewähr meiner seits !

_________________
Rundlampenschweinchenliebhaber-Clubmitglied Nr 103


Kein Kraftstoff im Kraftstoffbehälter --> Kraftstoff auffüllen!


Fuhrpark: MZ 500 RS Blackstar Gespann
BK 350 Gespann
Trabi 601
Zero SR/F Elektrobike

Zuletzt geändert von s-maik am 4. Februar 2009 20:32, insgesamt 1-mal geändert.

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 4. Februar 2009 20:32 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 10. Dezember 2008 13:32
Beiträge: 397
Themen: 25
Bilder: 0
Wohnort: Pößneck
Alter: 36
hmmm da wer ich mich ma mit der zulassungsstelle in verbindung setzen...
zum glück kenn ich da eine privat :)


Fuhrpark: Ihr würdet euch die Pfoten danach lecken.

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 5. Februar 2009 00:20 
Offline
Ehemaliger
Benutzeravatar

Registriert: 11. April 2008 20:43
Beiträge: 3537
Artikel: 5
Themen: 111
Bilder: 0
Wohnort: Plöwen (VG) => aufgewachsen in Oranienburg
Alter: 43
s-maik hat geschrieben:
da ich das ganze demnächst vor mir habe... dieses habe ich von der zulassungsstelle rostock bekommen... habe auch keinerlei papiere für meine....

für die Beantragung neuer Fahrzeugpapiere benötigen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Zulassungsstelle die das Motorrad als letzte in ihrem Fahrzeugbestand geführt hat.
Dazu beantragen Sie in unserer Zulassungsstelle unter Vorlage des Kaufvertrages eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister. Diese Auskunft ist gebührenpflichtig ( 10,20 €). Die kennzeichenführende Zulassungsstelle entscheidet dann die weitere Verfahrensweise wie Aufbietung der Fahrzeugpapiere sowie Entgegennahme der eidesstattlichen Versicherung.


Genau so haben sie mir es in OHV auch gesagt.

Am besten ist, dass bei der Abfrage beim KBA herasukommt, das die Maschine in der BRD noch nie zugelassen war. Dann muss deine Behörde entscheiden. Und unsere verzichten in diesem Fall auf die Aufbietung.

RT haben wir so schon zugelassen - kein Problem.

Beim Berlin Roller wird es dann schon komplizierter. Da haben wir nämlich nichts.
Kauf per Handschlag - und das ist dann bei den Behörden sehr, sehr kompliziert.
Ggf. muss ich halt 'nen Schenkungsvertrag aufsetzen zwischen Oma und mir.
Dann können die auch nichts machen.


Fuhrpark: MZetten, Fahrzeuge aus dem AWZ und vom VEB FAJAS Suhl und Fahrzeuge aus dem Industriewerk Ludwigsfelde (IWL)

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 8 Beiträge ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 15 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Impressum

Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de