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BeitragVerfasst: 23. Februar 2009 19:34 
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Hi,

ich habe gerade mal die Fahrgestellnummer meines Rahmens mit der aus dem Zulassungsschein verglichen und habe festgestellt das es sich um zwei verschiedene Nummern handelt. Nun weiß ich nicht wie es mit der Zulassung aussieht ? ob die vom Motor passt weiß ich auch nicht da er sich in der Garage befindet und bei uns ist gerade Schneesturm :-).

Gibt es eine Möglichkeit das Motorrad trotzdem zuzulassen ??


Fuhrpark: MZ ES 150/1

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BeitragVerfasst: 23. Februar 2009 19:50 
sieh hier, es gibt solche Spezialwerkzeuge

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BeitragVerfasst: 23. Februar 2009 20:02 
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Dumm nur, wenn der Rahmen zu dem er den Brief hat, zwischenzeitlich schon wieder zugelassen wurde ..... das kann nur Ärger geben.
Geh zum StVA und frag dort an, ob die in Flensburg überprüfen können (wollen), ob zu Deinem Rahmen (ohne Papiere) irgendwelche Einträge beim KBA vorliegen.
Wenn nicht, bist Du schon einmal einen (legalen) Schritt weiter ....

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BeitragVerfasst: 23. Februar 2009 20:03 
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Warum nicht einfach ohne Papiere zulassen?


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BeitragVerfasst: 23. Februar 2009 20:15 
EikeKaefer hat geschrieben:
Warum nicht einfach ohne Papiere zulassen?


dann haste keinerlei Bestandsschutz


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BeitragVerfasst: 23. Februar 2009 20:19 
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Dann evtl. das passende Datenblatt bei MZ anfordern.
Ist auf jeden Fall besser, als die Nummer mit den Schlagzahlen.


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BeitragVerfasst: 23. Februar 2009 20:22 
EikeKaefer hat geschrieben:
Dann evtl. das passende Datenblatt bei MZ anfordern.
Ist auf jeden Fall besser, als die Nummer mit den Schlagzahlen.


nützt Dir nix,

weil 1. MZ nicht mehr existiert und 2. der Ort der ersten Zulassung relevant ist (DDR oder BRD).
Das wiederum ist wichtig, wenn es um Fragen wie Blinker, Seitenständer ect. ect. geht!


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BeitragVerfasst: 23. Februar 2009 20:22 
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Aber die Datenblätter bekommt man noch von denen.


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BeitragVerfasst: 23. Februar 2009 20:25 
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Nunja, ich verzichte gerne auf den Bestandsschutz zum Thema Seitenständer und Blinker.
Immer noch besser als mit einen frisch aufgebauten Mopped vom TÜV-Hof gejagt zu werden, weil man selber illegalerweise ein paar Zahlen eingeschlagen hat....von dem Rattenschwanz der dann noch folgen könnte (wird) mal ganz abgesehen.....

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BeitragVerfasst: 23. Februar 2009 20:33 
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Also danke schonmal! also nach der Wende wurde an oder von dem Motorrad nix zugelassen da mein opa sehr warscheinlich ohne zulassung gefahren ist. Und das mit dem "Stantzzahlen" ist das Legal ? wenn ich die Zahlen "anpasse" ?. MZ gibt es doch noch denke ich oder ? dachte es fehlen lediglich investoren ?


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BeitragVerfasst: 23. Februar 2009 20:37 
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david.happel hat geschrieben:
also nach der Wende wurde an oder von dem Motorrad nix zugelassen da mein opa sehr warscheinlich ohne zulassung gefahren ist. ?


Ich bin jetzt mal gemein und sage: Logisch, Du (oder Dein Opa) hast (hatte) ja auch den falschen Brief zum Mopped.

david.happel hat geschrieben:
Und das mit dem "Stantzzahlen" ist das Legal ? wenn ich die Zahlen "anpasse" ?


Das ist (in Deinem Fall) natürlich nicht legal.

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BeitragVerfasst: 23. Februar 2009 20:40 
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hmm.. nun weis ich trotzdem nicht was ich tuen soll ^^

oder kann ich von MZ/MUZ nicht einfach einen neuen Fahrzeugbrief ordern ?


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BeitragVerfasst: 23. Februar 2009 20:44 
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BeitragVerfasst: 23. Februar 2009 20:48 
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Was steht denn eigentlich für ne Nummer im Brief (gibt es evtl. auf Seite 9 unter 'Raum für sonstige Eintragungen' eine Umschreibung der Rahmennummer?) und was auf dem Rahmen.

Ist ja nicht ungewöhnlich, dass ne ES einen Tauschrahmen (Nummer beginnt mit 9) bekommen hat. Stimmt die Nummer auf dem Heckträger wenigstens mit der Rahmennummer überein - wie du schon an anderer Stelle sagtest passt das Datum darauf ja auch nicht zu dem im Brief.

Und da das Motorrad ja schon seit DDR-Zeiten in 'eurem' Besitz ist, hast du denke ich gute Chancen, dass es hier einfach nur einen Rahmenwechsel evtl. ohne Briefaktualisierung gegeben hat. Klarheit bekommst du aber nur durch eine KBA-Auskunft.

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Gruß Sebastian

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BeitragVerfasst: 23. Februar 2009 21:06 
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Also nochmal zur info:

- Mein Opa hat das Moped nach der Grenzeröffnung von jemandem aus der ehemaligen DDR gekauft ein ES und eine TS.
- Das war ca. vor 17 Jahren
- Erstzulassungs Datum 1974 ( laut Brief )
- Brief Fahrgestellnummer ist 5815447
- Gerprägte Fahrgestellnummer auf dem Rahmen ist 9137908
- Der Radkasten aufdem das Typenschild ist ist gerade weg um geschweißt zu werden

Werde das Straßenverkehrsamt mal kontaktieren und hoffe mal das beste

Danke

David


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BeitragVerfasst: 23. Februar 2009 21:09 
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david.happel hat geschrieben:
Also nochmal zur info:

- Mein Opa hat das Moped nach der Grenzeröffnung von jemandem aus der ehemaligen DDR gekauft ein ES und eine TS.
- Das war ca. vor 17 Jahren
- Erstzulassungs Datum 1974 ( laut Brief )
- Brief Fahrgestellnummer ist 5815447
- Gerprägte Fahrgestellnummer auf dem Rahmen ist 9137908
- Der Radkasten aufdem das Typenschild ist ist gerade weg um geschweißt zu werden

Werde das Straßenverkehrsamt mal kontaktieren und hoffe mal das beste

Danke

David


Vielleicht die Briefe verwechselt?

david.happel hat geschrieben:
hmm.. nun weis ich trotzdem nicht was ich tuen soll ^^

oder kann ich von MZ/MUZ nicht einfach einen neuen Fahrzeugbrief ordern ?


Du schmeisst den Brief weg den Du hast und beantragst mit deiner Fahrgestellnummer einen Neuen. Bei der Zulassungsstelle, nicht bei MZ. Das ist´s einzige was Du machen kannst wenns legal bleiben soll.
Wenn nicht, machs wie Opa.... 8)

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BeitragVerfasst: 23. Februar 2009 21:10 
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david.happel hat geschrieben:
9137908


Das dürfte dann ein Tauschrahmen sein, richtig?
siehe auch @ Der letzte Diplomand

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david.happel hat geschrieben:
Also nochmal zur info:
- Erstzulassungs Datum 1974 ( laut Brief )
- Brief Fahrgestellnummer ist 5815447

Also laut dem hier gehört die Nr. zu einer es 150/1.
Wahrscheinlich ist ein E-Rahmen verbaut und nicht eingetragen worden.

MfG Kurt

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BeitragVerfasst: 23. Februar 2009 21:59 
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Eine andere legale Möglichkeit sieht wie folgt aus:

- Mit Brief zur Zulassungsstelle gehen
- Erklären, dass der Rahmen des Fahrzeuges verschrottet werden muss.
- Du einen Austauschrahmen mit Nummer 9xxxx hast, jedoch keinen Brief dazu
- Darum bitten, dass die Nummer per KBA-Anfrage geprüft wird (wird direkt online durchgeführt)
- Um einen Auftrag zum Umschlagen für Dekra/ TÜV ersuchen.

Ergebnis:

- Mit dem Rahmen und dem Auftrag zum Umschlagen gehst du zu Dekra (neue BL) bzw. TÜV (gebrauchte BL)
- Der nette Kittelmann Ixxt die alte Nummer leserlich durch und schlägt die Nummer deines daneben Briefes ein.
- Damit erfolgt ein Identitätstransfer des Rahmens zum Brief auf den Erstzrahmen. Der Ersatzrahmen hört damit offiziell auf zu existieren.

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BeitragVerfasst: 23. Februar 2009 22:04 
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david.happel hat geschrieben:
- Der Radkasten aufdem das Typenschild ist ist gerade weg um geschweißt zu werden


Ähm ... ich hoffe derjenige, der das Teil schweißen soll weiß was er da vor sich hat.

Das Teil ist aus einer !!! Al-Mg-Legierung !!!


Ansonsten stimmen die Aussagen meiner Vorschreiber. Die Originalnummer ist ne ES150/1 und das Datum passt auch (in dieser Liste aus diesem Thema ist das noch besser erkennbar)

Die 9-...identifiziert das Teil eindeutig als Tauschrahmen.

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BeitragVerfasst: 23. Februar 2009 23:08 
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BeitragVerfasst: 23. Februar 2009 23:46 
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Also ich würde mir das Datenblatt aus Zschopau anfordern.

Aus diesem geht hervor, dass es sich um einen Austauschrahmen handelt.

Die Schreiben oben in den oberen Zeilen nämlich rein von wann bis wann es Originalrahmen und von wann bis wann es Ersatzrahmen waren.

Dann Vollgutachten und mit dem alten Brief und der Bestätigung von Zschopau zur Zulassungsstelle fertig.

Wenn die Fragen warum der Ersatzrahmen nicht eingetragen ist, musst du denen halt die Story erzählen.

Ansonsten eigentlich kein Problem.

Schlimmer ist der Fall den Vater bei der Wiederzulassung seines DDR Eigenbau Anhängers hatte.

Die Fahrgestellnr. wurde doppelt vergeben.

Einmal für seinen Eigenbau Anhänger an eine Metallbude in Birkenwerder und einmal für einen anderen Eigenbauanhänger an eine Metallbude in Nauen.

Dann stellte man fest das der Nauener Anhänger gestohlen wurde.

Er konnte aber nachweisen, dass es sich um 2 von einander unterschidliche Typen handelt.

Dann hat der Landkreis das Einschlagen eines Buchstaben vor der Ziffernfolge angeortnet.

Diese Arbeiten darf auch nur die Dekra machen.

Kosten über Kosten ... also man sieht Dtl. ist bürokratisch ... in der DDR ging es ja auch mit 2 gleichen Fhrgestellnr.

In der BRD nicht.


Fuhrpark: MZetten, Fahrzeuge aus dem AWZ und vom VEB FAJAS Suhl und Fahrzeuge aus dem Industriewerk Ludwigsfelde (IWL)

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BeitragVerfasst: 23. Februar 2009 23:59 
also wenn du den fahrzeugbrief hast ist das fahrzeug was dazu gehört dein eigentum. so war das früher. also selbst wenn in der zwischenzeit jemand ein fahrzeug mit deiner nummer zugelassen hat, hast du die originalpapiere dazu und er hatte sie nicht. so würde ich das mal sehen...


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BeitragVerfasst: 24. Februar 2009 00:01 
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lorenz1808 hat geschrieben:
... in der DDR ging es ja auch mit 2 gleichen Fhrgestellnr.....In der BRD nicht.


Das war sicherlich auch unbeabsichtigt, der wilde Osten war genauso bürokratisch.... :wink:

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BeitragVerfasst: 24. Februar 2009 00:10 
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Immerhin war es auch möglich das gleiche Kennzeichen für verschiedene Fahrzeuge zu vergeben.
Begründung: Es wäre doch jedem zuzumuten ein Motorrad von z.B. einem Bus zu unterscheiden.
Ich hatte an der 150er es das gleiche Kennzeichen (XV 66-92) wie ein Bus(Ikarus 66) aus Brand-Erbisdorf. :D

MfG Kurt

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BeitragVerfasst: 24. Februar 2009 06:50 
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Also erstmal ist es sinnfrei, irgendwelche Anfragen an das KBA zu stellen, weil...

- sie keine Unterlagen von der DDR haben (Daten Fahrgestellnr. und das nach 20 Jahren, wo bundesdeutsche Fahrzeuge nach 7 Jahre ohne Zulassung in deren Register gelöscht werden, Ausnahme Diebstahl)

- man darauf verwiesen wird dies über die Zulassungsstelle zu machen, weil wg Gesetzeslage nicht mehr zuständig.

Umschlagen ist eventuell riskant, aber erspart eine Menge Papierkram, ist aber im Bereich von Urkundenfälschung.
Warum man einen Rahmen, der ne Nummer hat, umschlagen soll ist mir schleierhaft.
Es ist nicht nachweisbar, daß dies damals als Ersatzrahmen nicht eingetragen wurde, bzw. der Rahmen und der Brief in irgendeinem Zusammenhang stehen...

Alles Blödsinn - d.h. ab zur Zulassungstelle, vorher Vollabnahme, und neue Papiere beantragen.

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Gruß Roger

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BeitragVerfasst: 24. Februar 2009 13:01 
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rmt hat geschrieben:
....Alles Blödsinn - d.h. ab zur Zulassungstelle, vorher Vollabnahme, und neue Papiere beantragen....


Meine Worte.....
Ist auch am einfachsten........

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