Foren-Übersicht
Startseite
Aktuelle Zeit: 17. November 2025 19:29

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 5 Beiträge ] 
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Unbedenlichkeitsbescheinigung
BeitragVerfasst: 5. März 2009 16:42 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 25. März 2008 21:38
Beiträge: 1541
Themen: 38
Bilder: 41
Wohnort: Zweibrücken 66482
Alter: 49
Hallo,habe im Ort einen Hänger von einer Pferdekoppel geholt,der vom Aufbau her total marode war weil ich die Achse davon gebrauchen konnte.Jetzt möchte ich einen Motorradanhänger bauen.Hatte das rollende Chassis schon beim Tüv und er befand es für gut.Leider habe ich keine Papiere dafür.
Der Hänger stand schon über 10 Jahre dort und keiner weiss wem er war.War heute auf der Zulassungsstelle und die Frau meinte ich solle zum Anhängerbauer fahren und eine Bescheinigung geben lassen,dass er dort gebaut wurde weil sie mir nicht glaubte,dass anfang der 60er Jahre die Hänger nur dreistellige Fahrgestellnummern hatten.Der Anhängerbauer hatte mir bestätigt ,dass ein Grossvater den Hänger gebaut hatte.Jetzt soll ich noch einen Bericht abgeben wie ich zu diesem Hänger gekommen bin und wo er gestanden hatte.Gibt es da im Internet einen Vordruck dafür?Kann mich jemand dafür belangen,dass ich den Hänger dort weggeholt habe.Habe nämlich den Pächter vorher gefragt.Gruss,Mig

_________________
Gruss,Mig


Fuhrpark: Mz Es 125 , Mz Es 250 2,Kawa Gpx 600,Kr 51 1

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Unbedenlichkeitsbescheinigung
BeitragVerfasst: 5. März 2009 20:30 
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Frag wegen dem Vordruck mal beim KBA an, viel. können die Dir helfen.

(Und scheib nie wieder "HÄNGER", das heißt Anhänger.......nen HÄNGER hat MANN in der Hose......hihihi :schaf: )


Nach oben
  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Unbedenlichkeitsbescheinigung
BeitragVerfasst: 5. März 2009 23:43 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 12. Juni 2008 18:55
Beiträge: 129
Themen: 8
Bilder: 6
Wohnort: Lausitzer in München
Alter: 41

Skype:
DrDjPhil
Hallo,
vielleicht hätte ich da noch einen kleinen Beitrag zum Besitz des Anhängers. und zwar kann man auf der Polizeidienststelle einen Fund anmelden, also den Anhänger und wenn sich nach einem halben Jahr keiner gemeldet hat kann man ihn behalten. naja, so ganz grob zumindest.

das müsste
§965 BGB Anzeigepflicht des Finders und
§966 Verwarungspflicht und
§967 Ablieferungspflicht

Vielleicht weiß da noch jemand mehr drüber!

sein.
Natürlich alles ohne Garantie ;-)
Vielleicht hilft dir das irgendwie weiter :-)

Grüße Phil

_________________
Lege das Ruder erst dann nieder, wenn das Boot an Land ist.

Honda Wave 110i : Bild


Heiligenstadt `11

MZ-Fahrer in/um München


Fuhrpark: ->
MZ, Qek, Honda Wave

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Unbedenlichkeitsbescheinigung
BeitragVerfasst: 6. März 2009 00:00 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 16. Februar 2009 19:41
Beiträge: 4109
Themen: 59
Bilder: 14
Wohnort: Blankenfelde-> am südlichen Zipfel des Speckgürtels
Alter: 55
mach doch nen kaufvertrag mit dem pächter, der wollte das doch los werden.

_________________
Goldbroilerbeauftragter 008
ETZ-Bananentanksympathisant


Fuhrpark: ETZ 251 (´89),
ETZ 125/ ehemals ETZ150 (´89) "Juniors -Feuerstuhl"

BMW R1200 GS (das Erbstück)

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Unbedenlichkeitsbescheinigung
BeitragVerfasst: 6. März 2009 00:06 
Offline

Registriert: 12. September 2008 09:38
Beiträge: 912
Themen: 63
Alter: 35
wieso mit dem pächter?? der kaufvertrag wäre nicht gültig da der pächter ja scheinbar nicht der besitzer ist, sonst wäre das alles ja kein Problem.


wenn man mit jedem der was los werden möchte nen kaufvertrag machen könnte hätte ich schon längst nachbars harley, nachbarins hund ... und die ganze Familie samt Haus verkauft XD

:D

Gruß

_________________
Tut das Not das alle Teile verniedlicht werden müssen? Ich kann "Stossies" und Konsorten echt nicht mehr lesen.
;-)


Fuhrpark: MZ TS 250/1 (Sorgenkind mit Elefantenausmaßen ;] )
Simson "Star" SR 4-2
Simson S51 B
Simson "Spatz" SR 4-1 K
Simson SR 2 - verkauft :'-(

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 5 Beiträge ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 16 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Impressum

Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de