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 Betreff des Beitrags: TÜV ???
BeitragVerfasst: 6. März 2009 15:01 
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Hey leute könnt ihr mir sagen was der Tüv alles so anschaut?
Hab meine Emme zwar komplett neu aufgebaut, jedoch ist ein federbein leicht undicht.

MfG


Fuhrpark: SR 2E, KR 51/1, S50 N, S70 C, ETZ 250, Opel Corsa C (halberV6)

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV ???
BeitragVerfasst: 6. März 2009 15:05 
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der tüv schaut sich deine emme an 8) , das kommt immer auf den prüfer an wie genau und penibel er ist

tip, sprüh vor dem tüv den dämpfer mit bremsenreiniger ab,oder am besten baust du einen anderen funktionierenden ein,den wenn da schon das öl raus läuft fährt die emme sich bestimmt toll in kurven


Fuhrpark: .

Gruß Daniel

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV ???
BeitragVerfasst: 6. März 2009 15:08 
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was heist öl rausläuft, is halt n bissl feucht, werd se vorher noch schön sauber machen. Aber ansonsten: Darf der Prüfer auch ne Runde fahrn???


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV ???
BeitragVerfasst: 6. März 2009 15:11 
-auge- hat geschrieben:
Hey leute könnt ihr mir sagen was der Tüv alles so anschaut?
Hab meine Emme zwar komplett neu aufgebaut, jedoch ist ein federbein leicht undicht.

Neben der Elektrik üblicherweise Lenkkopf, Telegabel, Diebstahlsicherung, Speichenspannung, Reifen (Zustand, Format), Bremsen, Ölundichtigkeiten (Leckagen aller Art am besten vorher entfernen).


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV ???
BeitragVerfasst: 6. März 2009 15:12 
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ja klar darf er,einige prüfer machen auch eine kleine runde
vorher schön mit bremsenreiniger abwischen, aber der prüfer wird schon evtl,testen ob du noch stoßdämpfer oder nur noch luftpumpen drin hast


Fuhrpark: .

Gruß Daniel

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV ???
BeitragVerfasst: 6. März 2009 15:13 
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Ja darf er und wird er aller voraussicht auch.

Alles was leuchten kann und soll, muss funktionieren. Die Bremsen sind ganz wichtig.

Auf der Internetseite vom TÜV Süd gibt es eine Checkliste. Die sollte helfen.

Grüße
Enrico

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV ???
BeitragVerfasst: 6. März 2009 15:22 
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wie prüfen die die Telegabel? ach ja und was kostet der Spaß??


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV ???
BeitragVerfasst: 6. März 2009 15:26 
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-auge- hat geschrieben:
wie prüfen die die Telegabel? ach ja und was kostet der Spaß??


SICHTPRÜFUNG,dichtheit
funktionsprüfung,spiel etc, kommt immer auf den prüfer an,jeder macht es anders

glaube um die 50 euros waren es


Fuhrpark: .

Gruß Daniel

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV ???
BeitragVerfasst: 6. März 2009 15:27 
-auge- hat geschrieben:
wie prüfen die die Telegabel? ach ja und was kostet der Spaß??

Eintauchen und Undichtigkeiten (Öl an den Standrohren?), bei Faltenbälgen sieht man natürlich nichts.

TÜV Nord: z. Zt. HU Krad 37,95 €, ggf. plus AU 18,95 €


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV ???
BeitragVerfasst: 6. März 2009 15:30 
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AU brauch ich ja nich bei BJ 1988? Ach und ich hab das ding abgemeldet gekauft (2007) ohne Nummernschild, müss ich das ding erst anmelden?? Ne oder?


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV ???
BeitragVerfasst: 6. März 2009 15:35 
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Hanseat hat geschrieben:
-auge- hat geschrieben:
wie prüfen die die Telegabel? ach ja und was kostet der Spaß??

Eintauchen und Undichtigkeiten (Öl an den Standrohren?), bei Faltenbälgen sieht man natürlich nichts.

TÜV Nord: z. Zt. HU Krad 37,95 €, ggf. plus AU 18,95 €


mein tüv prüfer hat meine emme auf den mittelständer gestellt und dann vorn an den telegabel tauchrohren angepackt und dann richtung motor hin gewackelt
ob die gabel verschlissen ist,auch die faltenbälge hat er hoch gezogen und geschaut ob die gabel trocken ist,der prüfer hat seinen job sehr ganau gemacht

erst tüv machen,dann anmelden, denn ohne tüv bekommst du sie nicht zugelassen


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV ???
BeitragVerfasst: 6. März 2009 15:38 
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Au brauchst du nicht.
Anmelden musst du sie prinzipiell auch nicht , ABER: du darfst nicht zum TÜV fahren ohne Kennzeichen, das solltest du bedenken.... Kannst aber auf nen Hänger oder schiebend durchaus hinkommen...

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verkauft: ES 150 Bj 65, ES 150 Bj 67, ES 150 Bj 74, ES 250/1 Bj unbekannt, RT 125/3, Bj 61, ES 175/2 Bj ca. 70, TS 125, Bj 76, TS 250/1 Gespannmaschine Bj 78

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV ???
BeitragVerfasst: 6. März 2009 15:41 
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Sven Witzel hat geschrieben:
Au brauchst du nicht.
Anmelden musst du sie prinzipiell auch nicht , ABER: du darfst nicht zum TÜV fahren ohne Kennzeichen, das solltest du bedenken.... Kannst aber auf nen Hänger oder schiebend durchaus hinkommen...



laut meinerversicherung ,darf man zum tüv und zur zulassungstelle auch ohne kennzeichen bzw anmeldung fahren,voraussetzung ist aber man hat eine doppelkarte von seiner kfz versicherung

ne bei baujahr 88 brauchste keine asu


Fuhrpark: .

Gruß Daniel

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV ???
BeitragVerfasst: 6. März 2009 15:43 
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Mr. Räuchermann

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Ich wollte nicht gleich mit der Ausnahme kommen :wink:

geht auch nicht bei allen...

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV ???
BeitragVerfasst: 6. März 2009 16:18 
-auge- hat geschrieben:
AU brauch ich ja nich bei BJ 1988? Ach und ich hab das ding abgemeldet gekauft (2007) ohne Nummernschild, müss ich das ding erst anmelden?? Ne oder?

Theoretisch könntest Du Dir vorher ein Kennzeichen reservieren und prägen lassen, es montieren, und unter Mitführung der Doppelkarte auf dem direkten Weg zur Zulassungsstelle beim TÜV einbiegen (oder notfalls vorher absteigen und einige Meter zum TÜV schieben, damit es beim Prüfer keine Missverständnisse gibt).
Das wäre legal und Du ersparst Dir das Überführungskennzeichen oder den Anhänger.


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV ???
BeitragVerfasst: 6. März 2009 18:02 
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Allerdings nur wenn die Versicherung mitspielt...
Ansonsten kann es im falle eines Falles zu Regresspflichten kommen...

Die Ausnahme gilt übrigends für Fahrten im gleichen Kreis und bei Mitführung aller zur Zulassung nötigen Papiere.

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV ???
BeitragVerfasst: 6. März 2009 20:32 
etz-250-freund hat geschrieben:
laut meinerversicherung ,darf man zum tüv und zur zulassungstelle auch ohne kennzeichen bzw anmeldung fahren,voraussetzung ist aber man hat eine doppelkarte von seiner kfz versicherung


Blödsinn!!!

Fahrzeuge ohne Zulassung dürfen auf öffentlichen Straßen nicht verkehren - das gilt ausnahmslos!
Drei Möglichkeiten hast Du das Fz. zum TÜV zu schaffen:
1. Verladen
2. rote Nummer
3. wenn alle Papiere vollständig sind, kann das Mopett angemeldet werden und du läßt dir eine Vorführbescheinigung ausstellen. Mit der kannste dann auf dem kürzesten Weg zu TÜV oder DEKRA, also keine 100 km Probefahrt vorher denn Du hast keine Siegel auf dem Kennzeichen was Du betreits erteilt bekommen hast. Die bekommst du dann anschließend, wenn du den Seegen hast.

Fahren ohne Kennzeichen ist verboten, wer anderes behauptet lügt


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV ???
BeitragVerfasst: 6. März 2009 20:42 
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dreiradfan
Rotes Nummernschild??

Ich hatte ein Kurzzeitkennzeichen, für das die Versicherung nichts verlangt hat als ich anschliessend auch abgeschlossen hatte. Das Strassenverkehrsamt wollte natürlich Gled, sowie der Schildermacher.


Fuhrpark: Moto-Guzzi SP2 mit Pera Beiwagen, Erstzulassung 1987 (genannt Rubinchen)

Dose: Kia Soul

Skype: dreiradfan





früher 1972 MZ ETS 250 ("Goliath"), ES 250/2 Gespann ("Jonas") und
Moto Guzzi V 35 Imola 1 ("Hermine")
150 er ETZ (Kermit) durch LKW (Unfall) nicht mehr existent
MZ Saxon Fun 251, Erstzulassung 1994 (genannt Rotkäppchen) bis Sept 2020 gerne gefahren

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV ???
BeitragVerfasst: 6. März 2009 21:18 
EX Jonas-Treiber hat geschrieben:
Rotes Nummernschild??

Ich hatte ein Kurzzeitkennzeichen, für das die Versicherung nichts verlangt hat als ich anschliessend auch abgeschlossen hatte. Das Strassenverkehrsamt wollte natürlich Gled, sowie der Schildermacher.


Kurzzeitkennzeichen sind der Ersatz für die ehem. "rote Nummer", diese haben nur Werkstätten


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV ???
BeitragVerfasst: 6. März 2009 21:23 
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Eifelheizer hat geschrieben:
etz-250-freund hat geschrieben:
laut meinerversicherung ,darf man zum tüv und zur zulassungstelle auch ohne kennzeichen bzw anmeldung fahren,voraussetzung ist aber man hat eine doppelkarte von seiner kfz versicherung


Blödsinn!!!

...

Fahren ohne Kennzeichen ist verboten, wer anderes behauptet lügt


ich wollt`s nicht sagen :!: :!: :!:

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ich hab eingeladen:
Möhlau ´o9 -´1o -´11 -´12
Ejby -´12 -´13 -´14 -´15
ich war dabei:
Angrillen -´16 -´18 -´23 -´24 -´25
Abgrillen -´13 -´14 -´15 -´16 -´17 -´18 -´19 -´2o -´21 -´22 -´23 -´24 -´25
Adventsgrillen -´1o -´12 -´13 -´14 -´15 -´16 -´18 -´19 -´21 -´22 -´23 -´24
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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV ???
BeitragVerfasst: 6. März 2009 21:24 
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Seither rufe ich vorher bei der TÜV-Prüfstelle an, und frage, ob es so geht oder nicht.

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV ???
BeitragVerfasst: 6. März 2009 22:13 
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trabimotorrad hat geschrieben:
Wenn das Mopped keine "Rote Nummer"/Uberführfungskennzeichen oder ähnliches hat, kann sich der TÜV auch weigern die Prüfung vorzunehmen, mit dem Argument, das die Probefahrt auf öffentlichen Straßen ja ohne Zulassung/Roter Nummer/Kurzzeitkennzeichen nicht möglich ist. Vor Jahren haben die mich mit dieser Argumentation wieder heimgeschickt :evil:
Seither rufe ich vorher bei der TÜV-Prüfstelle an, und frage, ob es so geht oder nicht.


die haben doch `n rotes nummernschild da liegen :?: :!:

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV ???
BeitragVerfasst: 6. März 2009 23:44 
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verkauft: ES 150 Bj 65, ES 150 Bj 67, ES 150 Bj 74, ES 250/1 Bj unbekannt, RT 125/3, Bj 61, ES 175/2 Bj ca. 70, TS 125, Bj 76, TS 250/1 Gespannmaschine Bj 78

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV ???
BeitragVerfasst: 7. März 2009 00:38 
trabimotorrad hat geschrieben:
Wenn das Mopped keine "Rote Nummer"/Uberführfungskennzeichen oder ähnliches hat, kann sich der TÜV auch weigern die Prüfung vorzunehmen, mit dem Argument, das die Probefahrt auf öffentlichen Straßen ja ohne Zulassung/Roter Nummer/Kurzzeitkennzeichen nicht möglich ist. Vor Jahren haben die mich mit dieser Argumentation wieder heimgeschickt :evil:
Seither rufe ich vorher bei der TÜV-Prüfstelle an, und frage, ob es so geht oder nicht.


nö, kanner nicht,
Das Fahrzeug ist durch den Verwaltungsakt bereits zugelassen und versichert.
Damit es freizügig verwendet werden darf fehlt halt nur noch die HU!
alle TÜFfe haben im übrigen genau deshalb ne rote Nummer!


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV ???
BeitragVerfasst: 7. März 2009 00:50 
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Wenn der TÜVer aber ´nen schlechten Tag hat und nicht will nützt es leider auch nichts ihn noch weiter zu verärgern und auf die Gesetzeslage zu pochen.
In 99% der Fälle wird er dann was anderes finden. :evil:

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MfG Kurt
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Es gibt kein anderes Tier auf Erden für das soviel getan wird, wie für die KATZ !


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV ???
BeitragVerfasst: 7. März 2009 00:55 
motorradfahrerwill hat geschrieben:
Wenn der TÜVer aber ´nen schlechten Tag hat und nicht will nützt es leider auch nichts ihn noch weiter zu verärgern und auf die Gesetzeslage zu pochen.
In 99% der Fälle wird er dann was anderes finden. :evil:


dann hatter nen Jeck geladen!!!
Mit dieser Willkür kommen die Knaben nicht mehr durch!


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV ???
BeitragVerfasst: 7. März 2009 01:03 
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mensch wat habt ihr denn alle für prüfer bei euch. bei uns wird geschaut ob elektrik funzt und dann setzt man sich auf das zweirad und fährt selbst eine kleine runde. es kommt nur das komando bremsen vorne und dann hinten und fertig ist der tüv. ach ja, es wird nach ölundichtigkeiten geschaut, aber nur am motor.
lg. mario

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV ???
BeitragVerfasst: 7. März 2009 12:43 
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Fahren ohne Kennzeichen ist verboten, wer anderes behauptet lügt[/quote]


richtig, aber der weg zur zulassungstelle und zum tüv ist ohne zulassung erlaubt,vorausgesetzt ist eine versicherungsbestättigung ( doppelkarte der versicherung ) und die kennzeichen ohne plaketten die zu dem fahrzeug gehören,müssen dran sein

wer anderes behauptet solte sich erstmal richtig erkundigen


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV ???
BeitragVerfasst: 7. März 2009 14:12 
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etz-250-freund hat geschrieben:
Fahren ohne Kennzeichen ist verboten, wer anderes behauptet lügt



richtig, aber der weg zur zulassungstelle und zum tüv ist ohne zulassung erlaubt,vorausgesetzt ist eine versicherungsbestättigung ( doppelkarte der versicherung ) und die kennzeichen ohne plaketten die zu dem fahrzeug gehören,müssen dran sein

wer anderes behauptet solte sich erstmal richtig erkundigen[/quote]

du willst doch damit nicht etwa behaubten ich darf mit nem 25 jahre alten ddr-kennzeichen zum tuev und zur zulassungsstelle fahren darf. :gruebel: :gruebel: :gruebel:

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV ???
BeitragVerfasst: 7. März 2009 17:56 
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Luzie hat geschrieben:
etz-250-freund hat geschrieben:
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richtig, aber der weg zur zulassungstelle und zum tüv ist ohne zulassung erlaubt,vorausgesetzt ist eine versicherungsbestättigung ( doppelkarte der versicherung ) und die kennzeichen ohne plaketten die zu dem fahrzeug gehören,müssen dran sein

wer anderes behauptet solte sich erstmal richtig erkundigen


du willst doch damit nicht etwa behaubten ich darf mit nem 25 jahre alten ddr-kennzeichen zum tuev und zur zulassungsstelle fahren darf. :gruebel: :gruebel: :gruebel:[/quote]


na dein kommentar ist ja wohl gerade total sinnlos gewesen

ein kennzeichen ohne plaketten ,zb ein frisch geprägtes kennzeichen welches nach anmeldung auch offiziell dran sein wird,auch das entwertete kennzeichen welches vorher dran war

aber bestimmt keins aus einem land welches nicht mehr existiert


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV ???
BeitragVerfasst: 7. März 2009 18:15 
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etz-250-freund hat geschrieben:

ein kennzeichen ohne plaketten ,zb ein frisch geprägtes kennzeichen welches nach anmeldung auch offiziell dran sein wird,auch das entwertete kennzeichen welches vorher dran war

aber bestimmt keins aus einem land welches nicht mehr existiert


ich hab noch nie ein kennzeichen ( jedenfalls kein offizelles also keine bunten oder oder mit nem p drauf ) ohne das entsprechende papier-stueck der zulassungsstelle bekommen

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV ???
BeitragVerfasst: 7. März 2009 18:22 
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online reservieren und schilder prägen lassen,danach bekommt man sie zugeschickt und ab zur zulassungstelle damit


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV ???
BeitragVerfasst: 7. März 2009 20:39 
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etz-250-freund hat geschrieben:
Luzie hat geschrieben:
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du willst doch damit nicht etwa behaubten ich darf mit nem 25 jahre alten ddr-kennzeichen zum tuev und zur zulassungsstelle fahren darf. :gruebel: :gruebel: :gruebel:



na dein kommentar ist ja wohl gerade total sinnlos gewesen

ein kennzeichen ohne plaketten ,zb ein frisch geprägtes kennzeichen welches nach anmeldung auch offiziell dran sein wird,auch das entwertete kennzeichen welches vorher dran war

aber bestimmt keins aus einem land welches nicht mehr existiert


ohne zulassung gehoeren keine anderen als die "alten" zum fahrzeug. neue kennzeichen gelten doch erst nach dem verwaltungsakt :?: :!:

gibt es hier im forum niemanden der auf einer entsprechenden behoerde arbeit und mal diese sache aufklæren :idea:

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV ???
BeitragVerfasst: 7. März 2009 21:12 
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mit online reservierten und geprägten kennzeichen plus doppelkarte der versicherung kann man ohne zulassung zur zulassungstelle und zum tüv fahren,aber nirgendwo anders hin,ebenso mit den kennzeichen die vorher dran waren und zum fahrzeug gehören( wenn es noch amtlich gültige sind ) und nicht wie dein komentar mit den ddr kennzeichen, das kann man auch alles online nachlesen


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV ???
BeitragVerfasst: 7. März 2009 21:19 
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etz-250-freund hat geschrieben:
mit online reservierten und geprägten kennzeichen plus doppelkarte der versicherung kann man ohne zulassung zur zulassungstelle und zum tüv fahren,aber nirgendwo anders hin,ebenso mit den kennzeichen die vorher dran waren und zum fahrzeug gehören( wenn es noch amtlich gültige sind ) und nicht wie dein komentar mit den ddr kennzeichen, das kann man auch alles online nachlesen


gib mir mal `nen link zum lernen, noch glaub ich das næmlich nicht 8)

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV ???
BeitragVerfasst: 8. März 2009 22:00 
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man kann sich s auch schwer machen. ich werd einfach 500m zur nächsten werkstatt fahren. is ja o keine richtig straße.


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV ???
BeitragVerfasst: 8. März 2009 22:15 
etz-250-freund hat geschrieben:
mit online reservierten und geprägten kennzeichen plus doppelkarte der versicherung kann man ohne zulassung zur zulassungstelle und zum tüv fahren,aber nirgendwo anders hin,ebenso mit den kennzeichen die vorher dran waren und zum fahrzeug gehören( wenn es noch amtlich gültige sind ) und nicht wie dein komentar mit den ddr kennzeichen, das kann man auch alles online nachlesen


nö. kannste eben genau nicht!
Du mußt die Anmeldung bei der Behörde persönlich, oder durch einen Beauftragten erledigen, sonst könnte ja jeder ein Fahrzeug mit falschem Namen zulassen!
Bitte lest hier was man für nämliche Vorführbescheigung an Papieren vorlegen muß!

http://www.kreis-alzey-worms.de/verwaltung/buerger//dokumente/Zulassungsunterlagen.pdf

Den Perso auffen Scanner legen, das geht bei uns noch nicht!


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV ???
BeitragVerfasst: 8. März 2009 22:24 
Die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) gibt Aufschluss über euer Problem.

Ohne Kurzzeitkennzeichen oder Rotes Kennzeichen geht gar nichts, es sei denn das Fzg wurde nicht abgemeldet (HU ist nur abgelaufen), dann kann man mit seinem Kennzeichen zur HU fahren.


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV ???
BeitragVerfasst: 8. März 2009 22:34 
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Ohne Kennzeichen kann man beruhigt und entspannt fahren. Man kann ja nicht aufgeschrieben und angezeigt werden :mrgreen:

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV ???
BeitragVerfasst: 8. März 2009 22:36 
:yau: :gut: :flehan:


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV ???
BeitragVerfasst: 8. März 2009 23:34 
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ich sag lieber nix was so alles geht. gibt nur wieder mecker. :-)

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV ???
BeitragVerfasst: 8. März 2009 23:40 
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ich hatte letzte woche ja das gleich prob... kein kz und musste zum tüv und zur zulassung...

ich habe es folgend gemacht:

- Doppelkarte von der Versicherung per mail bekommen nach telefongespräch und mit dem vermerk das motorrad ohne tüv und nummernschild auf dem direkten wege zum tüv gefahren wird... versicherung hat das notiert und abgesegnet...

- dann bei der Polizei angerufen und ebenfalls noch mal nachgefragt... der polizist hat noch mal rücksprache gehalten und es mir dann ebenfalls erlaubt auf dem direkten weg zum tüv zu fahren... er bot mir sogar an, das schriftlich mit zu geben...

coole sache das... so kann es auch gehen...

ps: die zulassungestelle sagte nein... aber da ich erlaubnis von versicherung und der polizei hatte... :-)

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV ???
BeitragVerfasst: 8. März 2009 23:49 
s-maik hat geschrieben:
ps: die zulassungestelle sagte nein... aber da ich erlaubnis von versicherung und der polizei hatte... :-)


schon erstaunlich, dabei üben die doch seit 20 Jahren wie das so alles geht :shock:


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV ???
BeitragVerfasst: 8. März 2009 23:58 
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tja da frag ich jetzt mal nur ,wer jetzt recht hatte 8)


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV ???
BeitragVerfasst: 9. März 2009 00:00 
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etz-250-freund hat geschrieben:
tja da frag ich jetzt mal nur ,wer jetzt recht hatte 8)


ja, ich mich auch...

also laut gesetzeslage wie ich sie verstanden habe die Zulassungsstelle ... weil man def. das letzte amt. KZ braucht

aber da ich die erlaubnis von der Polizei wie auch von der Versicherung hatte...

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV ???
BeitragVerfasst: 9. März 2009 00:04 
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Eifelheizer hat geschrieben:
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@ eifelheizer

schau mal im netzt nach, kz kann man online reservieren und prägen lassen, es ging nicht um das zulassen des fahrzeugs


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV ???
BeitragVerfasst: 9. März 2009 00:24 
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etz-250-freund hat geschrieben:
tja da frag ich jetzt mal nur ,wer jetzt recht hatte 8)


Kann es sein, das diese Nagelegenheit von Fall zu Fall, von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle, von Bundesland zu Bundesland ein bischen anders gehandhabt wird? und kann es sein, das auch das Sprichwot: "Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es auch wieder heraus" auch nicht ganz daneben ist? Ich denke, höflich bei der Versicherung, Zulassungsstelle Polizei und TÜV schadet nicht!
Den Gestzestext kennen wir ja jetzt.

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Ebenfalls Gründungs-Mitglied im GKV - Granseer Krawattenträgervereins


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV ???
BeitragVerfasst: 9. März 2009 00:36 
nö!!!

§ 10 FZV Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.


wie ein Kennzeichen erteilt wird, bzw. ein Fahrzeug zugelassen wird wissen wir ja nun alle.
Vorbereitend kann man manches online erledigen, aber eben nicht alles. Die Trachtentruppe darf dies nicht ersatzweise gestatten. Entsprechend dem zitierten § muß jede Zulassungsstelle gleich verfahren, weil Bundesrecht!


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV ???
BeitragVerfasst: 19. März 2009 16:52 
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nur so hab jetz Tüv gemacht bin einfach hingefahrn ohne kennzeichen, am nächsten tag konnt ichs wieder abholen ^^. mussten nur mein seitenständer abbauen weil ich nur eine feder hab, egal trotzdem danke

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV ???
BeitragVerfasst: 19. März 2009 19:07 
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