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BeitragVerfasst: 5. April 2009 10:13 
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...sind die beim TÜV eintragungsfähig ?


Danke !

_________________
Gruß

Norbert

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Fuhrpark: Die TS 150 "mußte" ich mal irgendwo mitnehemen.
ETZ 251 Rahmen mit Brief + Tank ------> FE2 oder FE3?

5 Gang MZ ab TS 250/1 bis ETZ 250(300)

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BeitragVerfasst: 5. April 2009 10:23 
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Der Häuptling der OT Partisanen

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Norbert hat geschrieben:
...sind die beim TÜV eintragungsfähig ?


Danke !
moin norbert,
dazu kann ich dir die info geben, die mir der nette tüver aus worringen damals gab, als ich solche filter an meiner 75/6 BJ. 73 anbauen wollte...
zur damaligen zeit hatte man es noch nicht so dolle mit der geräuchmessung... wenn die teile damals schon eingetragen waren, dann dürfen die auch weiterhin verwendet werden... nachträgliches eintragen hängt von der kulanz des jeweiligen prüfers ab...
so ähnlich verhällt es sich mit abgasanlagen aus jener zeit... waren die damals schon eingetragen, so dürfen die auch heute noch brüllen... alles ander liegt im ermessen des prüfers!

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Bleibt gesund!
Gruß Thomas
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Wer nach Fehlern such sollte zunächst mal in den Spiegel schauen bevor er zum Fernglas greift!, Autor unbekannt


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BeitragVerfasst: 5. April 2009 17:54 
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Warum willst du die noch eintragen lassen?
Dranbauen (evtl. etwas größer bedüsen) und fertig!
Ein Krad dieses Baujahres wird von den "Grün-Weißen" (oder jetzt auch"Blau-Weißen") als "Oldtimer" behandelt und ist auch oft älter als der freundliche Ordnungshüter!
Hab ich noch nie Probleme mit gehabt!
(es geht ja auch ohne Lufi, je nach Modell oder Vorgängermodell........) 8)

(Immer natürlich vorrausgesetzt du bewegst dich "ordentlich" damit und randalierst nicht rum.)

MfG, Ballermeier


Fuhrpark: ETZ 250/Wildschrei-Umbau - Guzzi V50 - Nuovo Falcone - T3 Cali - V1000 mit Ural - Aprilia Scarabeo - MB A160 - Lada Niva - Pössl Womo

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BeitragVerfasst: 5. April 2009 18:00 
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Ballermeier hat geschrieben:
Warum willst du die noch eintragen lassen?


Weil Rahmen und Motor nicht vom gleichen Hersteller kommen sollen...
Sprich das Möpp gibt es so noch nicht.

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Gruß

Norbert

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BeitragVerfasst: 6. April 2009 20:06 
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Aaah, daher weht der Wind.... :D

Die Filter sind ja nicht verboten, haben halt einen besseren Luftdurchsatz und lassen sich reinigen.
Hab in meinem Ducato auch einen. Das heißt da nicht "offen" oder "Sport" sondern Dauerfilter oder so...
Kürzlich erst mit dem Zeug von K&N gereinigt und neu geölt, streng nach Anweisung!
(soll sogar Treibstoff sparen, schon in mehreren WOMO-Foren gelesen!?)

Aber bei dem Baujahr würde ich mir keine Gedanken machen, da geht noch ein Metallsiebfilter!
(Nuovo Falcone Civile z.B.)

MfG,Ballermeier


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BeitragVerfasst: 6. April 2009 22:09 
Norbert hat geschrieben:
Weil Rahmen und Motor nicht vom gleichen Hersteller kommen sollen...
Sprich das Möpp gibt es so noch nicht.

Dann kommt es erstmal darauf an, wer nach dem Umbau der Hersteller ist.
Wenn nach Ermessen des Prüfers die Änderungen nicht zu groß sind, dann bleibts beim Hersteller und EZ des möglichst alten Fahrwerks.
Ansonsten wirst du Hersteller, daraus ergibt sich dann als Erstzulassung das aktuelle Datum mit allen Konsequenzen wie Geräusch- und Abgasvorschriften.


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BeitragVerfasst: 6. April 2009 22:30 
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sirguzzi hat geschrieben:
Dann kommt es erstmal darauf an, wer nach dem Umbau der Hersteller ist.
Wenn nach Ermessen des Prüfers die Änderungen nicht zu groß sind, dann bleibts beim Hersteller und EZ des möglichst alten Fahrwerks.
Ansonsten wirst du Hersteller, daraus ergibt sich dann als Erstzulassung das aktuelle Datum mit allen Konsequenzen wie Geräusch- und Abgasvorschriften.


Immer noch MZ so hoffe ich! Am Rahmen wird nur geschraubt!
Es bleibt also bei einer MZ TS Bj, 1973....
Auf Hersteller habe ich keinen Bock ! :mrgreen:

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Gruß

Norbert

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BeitragVerfasst: 7. April 2009 04:46 
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Die "Dauerfilter" werden von K&N modellspezifisch angeboten und sind nicht Eintragungspflichtig, solange sie als Tauschfilter angeboten werden. Problem dabei, für MZ gibt es keinen offiziellen Tauschfilter. Man müsste einen Universalfilter nehmen, vermute mal die zählen dann aber als Änderung im Ansaugsystem, damit wär dann schon eine Einzelannahme nötig. Leider findet man bei K&N auf der Homepage dazu keine aussagekräftigen Informationen, oder ich hab ich die nur übersehen :nixweiss: Vielleicht ist das so, weil die sich vermutlich nicht verkaufsfördernd auswirken würden :gruebel: . Bleibt das originale Luftfiltergehäuse erhalten, wenn nicht dann wäre das ebenfalls eine Änderung. Am besten du fragst den Prüfer, der das Gesamtwerk abnehmen soll mal im Vorfeld, wenn er ablehnt kannst du ihn dann immer noch nach einer zulässigen Alternative fragen.

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Kleine Anleitung, wie man das Zündschloss einer RT überprüft


Fuhrpark: RT 125/2, BJ 1956 mit PAV40 Anhänger; TS250/1 (FE1) Standpark: RT125/2, BJ 1958; ETS250 Bj. 1971,

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