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 Betreff des Beitrags: Sonderregelung für 150er in Sachsen
BeitragVerfasst: 25. April 2009 10:23 
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Moin Leutz,

kennt noch jemand diese Sonderregelung in Sachsen, bei der man auch mit 125er Schein eine 150er fahren durfte? Gab es so 1995 / 1996???

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Es ist wie es soll wenn es bleibt wie es muss...


Fuhrpark: MZ ETZ 125, EZ 1990

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BeitragVerfasst: 25. April 2009 11:00 
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Ich bezweifle dass es das jemals gegeben hat.

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BeitragVerfasst: 25. April 2009 11:18 
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Hallo.
Dachte auch mal das es so was gab, aber dann gleich nach der Wende!

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Fuhrpark: Wartburg 311 1958 mit Faltschiebedach; ; MZ ES 175/0 '60 "die Patinamaschine"; MZ ES 175 '60 "die Alltagshure" ;Yamaha FJ1200 '91; SUZUKI GS550M Katana '82;Opel Omega B; Simson Habicht '74; PANNONIA TLT '57,MIFA Klapprad!!!!!!
STANDPARK:
MZ TS 250/1 Neckermann-Gespann '81, Chemnitzia Sport 1937, Möve-Rad ca. 1955, 4x MZ ES 175/0 (Bj. 57-61), MZ ES 175/1 (Bj. 64), 4x MZ ES 250/0 (Bj.58-61),2x MZ ES 250/1 (Bj. 64/65),4x MZ ES 300 (Bj. 62-63), MZ TS 150 (Bj. 75 mein 1. Motorrad) Yamaha FJ1200 '86; 3x S51; 3x Schwalbe; CSEPEL 250 '55;2xPannonia TLT '56; Pannonia TLT 250 '57,5 weitere Pannonias von 58 bis 61, Duna Seitenwagen

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BeitragVerfasst: 25. April 2009 13:25 
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Kann ich mir nicht vorstellen, aber frag mal bei ner sächschen Polizeiwache :?: :!: :?: :idea:

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Schönheit liegt im Auge des Betrachters! Wie soll ich denn wissen was ich sage, bevor ich es höre??

Gruss Alex


Fuhrpark: MZ TS 150, blau, Bj 85 (wird genutzt),
KR51/2 Schwalbe rot/beige, Bj 82 (für die Tochter, fahrbereit),
S51, grün, Bj 80 (fahrbereit),
S51, blau, Bj 82 (für den Sohn, fahrbereit),
VW Käfer, weiss, Bj 67 (wird genutzt),
VW 181, oliv, Bj 74 (wird genutzt),
Ford Mondeo, silber, Bj 93 (selten genutzt),
Yamaha XJ 600 N, Bj 2001, schwarz, (wird genutzt)
Piaggio Hexagon 150 Bj 97, eisblau (Sommerkurzstreckenfzg.)
Piaggio SKR 125, grün, BJ 97 (Winterfahrzeug),
Anhänger Agados Bj 2007 (750 KG)
Suzuki GS 500 E, Bj 1998 (orange, für die Gattin)
Zündapp ZA 40 (verd... Sprachfehler, vor dem Schrott gerettet, 1A Zustand)
VW T3 Bj 87
Smart CDI (Gattins Elefantenrollschuh)
NSU 125 Superfox (neues Projekt)
VW T3 BW, Bj 87 (neues Projekt)

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BeitragVerfasst: 25. April 2009 14:42 
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Antidote hat geschrieben:
Moin Leutz,

kennt noch jemand diese Sonderregelung in Sachsen, bei der man auch mit 125er Schein eine 150er fahren durfte? Gab es so 1995 / 1996???


Ja, gabe es, war nur in Neufüfland oder Teilen davon.
Aber Details, was sagt Tante Gurgel denn dazu?

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Gruß

Norbert

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BeitragVerfasst: 25. April 2009 14:44 
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Ich bin der Meinung, dass es so etwas mal gegeben hat, da es wohl mehr 150 ccm MZ Motorräder als 125iger gab.
Die Regelung wahr wohl ich glaube bis 1996 gültig...

Aber 100 % ig sicher bin ich mir da auch nicht... :roll:

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Ich weiß, dass ich bescheuert bin, aber es gibt durchaus Leute, die nicht merken, dass sie bescheuert sind...
nur Geduld...irgendwann sucht auch ein Sohn seinen Vater...


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ein in die Jahre gekommener Audi, aber nur zum "S acht" fahren

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BeitragVerfasst: 25. April 2009 15:15 
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Nur mal so....was nützt uns das 2009?


Fuhrpark: aktuelles Projekt: Ural 650
Fertig: Simson SR2, MZ ETS 250
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Noch zu bearbeiten: MZ ETZ 150, Simson S51, Simson SR2

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BeitragVerfasst: 25. April 2009 15:18 
Es hätte ja sein können, das die Regelung noch Bestand hat. :idea:
Muss ich erklären warum das dann interessant wäre?
:roll:


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BeitragVerfasst: 25. April 2009 19:03 
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Das einzige was ich mir vorstellen könnte, wäre dass ein 16 Jähriger der 1990 in der DDR seinen A Schein gemacht hat, 150er fahren durfte obwohl er noch nicht 18 war (was er ja in der BRD dafür hätte sein müssen).

Alles andere ergäbe nicht wirklich sinn. Warum sollten zb. 1b Führerscheininhaber 150er fahren dürfen? Und dann nur in der ehem. DDR wo kein Mensch einen 1b Schein hatte?

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BeitragVerfasst: 25. April 2009 19:19 
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TS-Jens hat geschrieben:
Das einzige was ich mir vorstellen könnte, wäre dass ein 16 Jähriger der 1990 in der DDR seinen A Schein gemacht hat, 150er fahren durfte obwohl er noch nicht 18 war (was er ja in der BRD dafür hätte sein müssen).

Alles andere ergäbe nicht wirklich sinn. Warum sollten zb. 1b Führerscheininhaber 150er fahren dürfen? Und dann nur in der ehem. DDR wo kein Mensch einen 1b Schein hatte?


Autofahrer die vor dem 1.4.1980 den PKW Führerschein gemacht haben und keine Moppedpappe hatten?

Es gab diese Regelung auf jeden Fall, galt aber nur in bestimmten Bundesländern, wurde vor Jahren schon abgeschafft.

Aber wozu das heute noch relevant ist frage ich mich auch !

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Norbert

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BeitragVerfasst: 25. April 2009 19:32 
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Norbert hat geschrieben:
TS-Jens hat geschrieben:
Das einzige was ich mir vorstellen könnte, wäre dass ein 16 Jähriger der 1990 in der DDR seinen A Schein gemacht hat, 150er fahren durfte obwohl er noch nicht 18 war (was er ja in der BRD dafür hätte sein müssen).

Alles andere ergäbe nicht wirklich sinn. Warum sollten zb. 1b Führerscheininhaber 150er fahren dürfen? Und dann nur in der ehem. DDR wo kein Mensch einen 1b Schein hatte?


Autofahrer die vor dem 1.4.1980 den PKW Führerschein gemacht haben und keine Moppedpappe hatten?


Aber mit welcher Begründung?
Bestandsschutz wie bei dem 16 jährigen A-Schein Besitzer kanns ja kaum sein, denn vor der Wende durfte er noch keine 125er fahren.

Und nur weil es mehr 150er gab kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Dann dürfte ja jetzt jeder Auto fahren, es gibt ja schließlich viel mehr Autos als Motorräder ;)

Würd mich aber jetzt mal interessieren wie das genau war und warum. Muss doch irgendwo zu finden sein :nixweiss:

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BeitragVerfasst: 26. April 2009 10:20 
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Die Regelung, dass man mit 1b auch 125er fahren kann, kam ja so gegen 1995. Etwas bevor ich meinen Lappen gemacht habe...

Ich weis, dass es diese Regelung in Sachsen gab, weil ein Kumpel diesen Wisch beantragt hat. Gab es auch nur wenige Wochen / Monate lang.
Wurde auch wieder abgeschafft. Wenn jemand sowas noch hat, bitte mal melden...

Im Internet findest du keine Infos dazu, 1995 war das Internet noch nicht so verbreitet wie heute. Hab auch schon Zeitungsarchive durchwühlt, aber nix brauchbares gefunden...

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BeitragVerfasst: 26. April 2009 14:23 
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Antidote hat geschrieben:
Im Internet findest du keine Infos dazu, 1995 war das Internet noch nicht so verbreitet wie heute. Hab auch schon Zeitungsarchive durchwühlt, aber nix brauchbares gefunden...


es gibt doch solche Foren wie "Wer weis was " oder so ähnlich ?!

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Norbert

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BeitragVerfasst: 26. April 2009 21:28 
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Antidote hat geschrieben:
...kennt noch jemand diese Sonderregelung in Sachsen, bei der man auch mit 125er Schein eine 150er fahren durfte? Gab es so 1995 / 1996???


Ja, aber nicht die Einzelheiten.



Motorrad 08/1997:
http://www.motorradonline.de/test/fuehr ... 226004.htm


Es ist nicht klar, ob diese Empfehlung befristet war - falls ja, ist die schon lange abgelaufen.
Letztlich obliegt die Entscheidung der Führerscheinstelle.

Vergiß es :wink: :wink: :wink:

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Viele Grüße,
Arne


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BeitragVerfasst: 29. April 2009 18:31 
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Das war genau der Beitrag, den ich gesucht habe.

Leider scheint es diese Regelung nicht mehr zu geben... Anruf im Sachsenland brachte reichlich ungläubige Leute am Telefon, ein älter klingender Herr konnte sich aber noch erinnern. Die gab es nur kurze Zeit. Will sowas haben... Legal mit 125er Schein die 150er fahren, dass wär´s doch, oder?

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BeitragVerfasst: 29. April 2009 19:02 
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diese regelung wird es nicht mehr geben, mach doch einfach nen motorrad führerschein , dann kannste auch den rest der mz reihe fahren ;D


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Gruß Daniel

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BeitragVerfasst: 29. April 2009 19:12 
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auch ein motorradführerschein kostet heutzutage richtig geld - was mancher vielleicht nicht einfach so übrig hat....:gruebel:

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BeitragVerfasst: 29. April 2009 19:18 
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knut da hast du recht,der schein ist bestimmt nicht billig,kenne die heutigen preise leider nicht,
aber irgend einer sonderreglung hinterher zu rennen die es schon seit jahren nicht mehr gibt bringt ihn ja auch nicht weiter,war ja nur ein kleiner gedanken anstoß mit dem führerschein


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Gruß Daniel

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BeitragVerfasst: 30. April 2009 12:07 
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knut hat geschrieben:
auch ein motorradführerschein kostet heutzutage richtig geld - was mancher vielleicht nicht einfach so übrig hat....:gruebel:


Allerdings! Als ein Bekannter, der jetzt den großen Schein macht, mir erzählt hat was er dafür löhnen muss ist mir die Kraft aus dem Gesicht gefallen :shock:

Ich hab 1900DM für Moped und Dose bezahlt. Soviel muss man heute allein fürs Moped ausgeben.

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BeitragVerfasst: 30. April 2009 12:11 
Hierzu eine Anmerkung:
Beim Studium meiner Zulassungsbescheinigung fiel mir folgender Eintrag auf: "A: AB 150 CCM".
Kann das evtl. etwas mit der Eingangsfrage zu tun haben?

Gruß, Carsten


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BeitragVerfasst: 1. Mai 2009 09:19 
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Bei welcher Zulassungsbescheinigung? Die Papiere, also Brief / Schein???

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BeitragVerfasst: 1. Mai 2009 09:22 
Antidote hat geschrieben:
Bei welcher Zulassungsbescheinigung? Die Papiere, also Brief / Schein???

Ja, die Papiere, die man früher Fahrzeugbrief/-schein nannte.


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