


Kennt sich jemand unter den Leichtkraftradbesitzern aus?
Hilfe rund um die Emmen auf http://mz-forum.com
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Ralle hat geschrieben:Habe gestern auf der Zulassungsstelle 2 ähnliche Dokumente bekommen, zum einen eine "Bescheinigung über die Einzelgenehmigung -§21 StVZO-§4 FZV- für das nebenstehend beschriebene zulassungsfreihe Fahrzeug", zum anderen eine "Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)" so wie man den für jedes Fahrzeug erhält. Einen Teil 2, also den Brief gab es nicht dazu. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher welches der beiden Dokumente ich mitführen muß, laut Dame am Schalter die Bescheinigung zur Einzelgenehmigung, wozu dann der Fahrzeugschein![]()
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Ralle hat geschrieben:Das es keine ZB II gibt war mir klar, ich bin / war mir nur unsicher weil die gute Frau am Schalter sagte die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung müsste mit![]()
Ich nehm dann also doch liber die ZB I mit, die kennen die Herren von der Rennleitung wahrscheinlich auch besser als den anderen Zettel
Ralle hat geschrieben:Das es keine ZB II gibt war mir klar, ich bin / war mir nur unsicher weil die gute Frau am Schalter sagte die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung müsste mit![]()
Ich nehm dann also doch liber die ZB I mit, die kennen die Herren von der Rennleitung wahrscheinlich auch besser als den anderen Zettel
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