Welches Schriftstück ist mitzuführen?

Alles, was oben nicht passt.

Moderator: Moderatoren

Welches Schriftstück ist mitzuführen?

Beitragvon Ralle » 29. April 2009 13:47

Habe gestern auf der Zulassungsstelle 2 ähnliche Dokumente bekommen, zum einen eine "Bescheinigung über die Einzelgenehmigung -§21 StVZO-§4 FZV- für das nebenstehend beschriebene zulassungsfreihe Fahrzeug", zum anderen eine "Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)" so wie man den für jedes Fahrzeug erhält. Einen Teil 2, also den Brief gab es nicht dazu. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher welches der beiden Dokumente ich mitführen muß, laut Dame am Schalter die Bescheinigung zur Einzelgenehmigung, wozu dann der Fahrzeugschein :?: :?: :?:

Kennt sich jemand unter den Leichtkraftradbesitzern aus?
Kleine Anleitung, wie man das Zündschloss einer RT überprüft

Fuhrpark: RT 125/2, BJ 1956 mit PAV40 Anhänger; TS250/1 (FE1) Standpark: RT125/2, BJ 1958; ETS250 Bj. 1971,
Ralle
Moderator

Benutzeravatar
------ Titel -------
FE1 - TS250 Käufer
 
Beiträge: 10837
Themen: 170
Bilder: 31
Registriert: 6. September 2008 01:06
Wohnort: Dresden Heimat: Oberlausitz
Alter: 52

Re: Welches Schriftstück ist mitzuführen?

Beitragvon Thor555 » 29. April 2009 14:14

da würde ich mal bei der polizeidienststelle nachfragen, die polizei dein freund und helfer.
ansonsten würde ich sagen, dass die bescheinigung über die einzelgenehmigung dem entspricht, was normalerweise die allgemeine betriebserlaubnis ist (entspricht bei mofas dem fahrzeugbrief), und der fahrzeugschein ist eben der fahrzeugschein und normalerweise immer mitzuführen. ich habe bei meinem mofa damals die betriebserlaubnis auch immer mitgeführt, ob das allerdings notwendig ist, kann ich nicht sagen.
wenn du beides mitführst, bist du jedenfalls immer auf der sicheren seite, der schein wird aber sicherlich auch reichen, und im schlimmsten fall, musst du dann die bescheinigung n paar tage später bei der polizei vorlegen, wenn es da dennoch probleme geben sollte.

gruß thorsten

PS.: da fällt mir ein, beim mofa hatte ich gar keine zulassungsbescheinigung teil1 (fahrzeugschein), sondern nur die betriebserlaubnis.
mir ist auch schleierhaft, weshalb du ne zulassungsbescheinigung teil 1 bekommen hast, wenn das fahrzeug garnicht zulassungspflichtig ist, dabei handelt es sich doch sicherlich um n fahrzeug mit den kleinen versicherungsschildern, ohne tüv und zulassungspflicht.

Fuhrpark: -
Thor555

Benutzeravatar
 
Beiträge: 2455
Themen: 90
Bilder: 0
Registriert: 13. Juni 2008 02:03
Wohnort: Steinsberg

Re: Welches Schriftstück ist mitzuführen?

Beitragvon Lorchen » 29. April 2009 14:33

Ralle hat geschrieben:Habe gestern auf der Zulassungsstelle 2 ähnliche Dokumente bekommen, zum einen eine "Bescheinigung über die Einzelgenehmigung -§21 StVZO-§4 FZV- für das nebenstehend beschriebene zulassungsfreihe Fahrzeug", zum anderen eine "Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)" so wie man den für jedes Fahrzeug erhält. Einen Teil 2, also den Brief gab es nicht dazu. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher welches der beiden Dokumente ich mitführen muß, laut Dame am Schalter die Bescheinigung zur Einzelgenehmigung, wozu dann der Fahrzeugschein :?: :?: :?:

Das war bei meinem TATRAN genauso. Nur die ZB I (die ich auch mitführe). Ich dachte zuerst, die haben vergessen, die ZB II rauszurücken.
OT-Partisammellorchen
Bild
Mitglied Nr. 020 im Rundlampenschweinchenliebhaber-Club
Mitglied im internationalen Verein der bauchfrei Schaukler
Mitglied Nr. 009 der MZ-Trüffelschweine
Mitglied im GKV - Granseer Krawattenträgerverein
"Das Antibiotikum von MZ sind Vitondichtringe." (Christof im November 2011)
Mitglied der Wolfsschanzen-Tournee 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2024 (der Rrrrudelll-Pudelll)
Besucher am Schlagbaum der EU-Außengrenze - namentlich erfaßt am 21.07.2013 und 24.07.2016

Fuhrpark: Moto Guzzi V85TT Bj. 19, Silverstar Classic 500 Bj. 97, ETZ 301 Fun Bj. 93, ES 175/2 Bj. 67, ES 300 Bj. 64, ETS 150 Bj. 72, ES 150 Bj. 75, TS 150 Bj. 80, ETZ 150 Bj. 87, IWL Troll Bj. 63, Honda CG 125 Bj. 98, EMW R35/3 Bj. 54, DKW RT 250 H Bj. 53, S 70 C Bj. 87, S 51 B 2-4 Bj. 81, Opas SR2 Bj. 59, außerdem Ford Tourneo Connect in lang (Schlafwagen)
Lorchen
Moderator

Benutzeravatar
------ Titel -------
LaLu 2011
ES Philosoph
 
Beiträge: 34675
Artikel: 1
Themen: 251
Bilder: 45
Registriert: 16. Februar 2006 11:02
Wohnort: Strausberg, die grüne Stadt am See
Alter: 56

Re: Welches Schriftstück ist mitzuführen?

Beitragvon Ralle » 29. April 2009 14:38

Das es keine ZB II gibt war mir klar, ich bin / war mir nur unsicher weil die gute Frau am Schalter sagte die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung müsste mit :shock:
Ich nehm dann also doch liber die ZB I mit, die kennen die Herren von der Rennleitung wahrscheinlich auch besser als den anderen Zettel :mrgreen:
Kleine Anleitung, wie man das Zündschloss einer RT überprüft

Fuhrpark: RT 125/2, BJ 1956 mit PAV40 Anhänger; TS250/1 (FE1) Standpark: RT125/2, BJ 1958; ETS250 Bj. 1971,
Ralle
Moderator

Benutzeravatar
------ Titel -------
FE1 - TS250 Käufer
 
Beiträge: 10837
Themen: 170
Bilder: 31
Registriert: 6. September 2008 01:06
Wohnort: Dresden Heimat: Oberlausitz
Alter: 52

Re: Welches Schriftstück ist mitzuführen?

Beitragvon Baraccuda » 29. April 2009 15:21

Ralle hat geschrieben:Das es keine ZB II gibt war mir klar, ich bin / war mir nur unsicher weil die gute Frau am Schalter sagte die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung müsste mit :shock:
Ich nehm dann also doch liber die ZB I mit, die kennen die Herren von der Rennleitung wahrscheinlich auch besser als den anderen Zettel :mrgreen:


jep, mach das, da steht alles wichtige drin. :ja:
Schönheit liegt im Auge des Betrachters! Wie soll ich denn wissen was ich sage, bevor ich es höre??

Gruss Alex

Fuhrpark: MZ TS 150, blau, Bj 85 (wird genutzt),
KR51/2 Schwalbe rot/beige, Bj 82 (für die Tochter, fahrbereit),
S51, grün, Bj 80 (fahrbereit),
S51, blau, Bj 82 (für den Sohn, fahrbereit),
VW Käfer, weiss, Bj 67 (wird genutzt),
VW 181, oliv, Bj 74 (wird genutzt),
Ford Mondeo, silber, Bj 93 (selten genutzt),
Yamaha XJ 600 N, Bj 2001, schwarz, (wird genutzt)
Piaggio Hexagon 150 Bj 97, eisblau (Sommerkurzstreckenfzg.)
Piaggio SKR 125, grün, BJ 97 (Winterfahrzeug),
Anhänger Agados Bj 2007 (750 KG)
Suzuki GS 500 E, Bj 1998 (orange, für die Gattin)
Zündapp ZA 40 (verd... Sprachfehler, vor dem Schrott gerettet, 1A Zustand)
VW T3 Bj 87
Smart CDI (Gattins Elefantenrollschuh)
NSU 125 Superfox (neues Projekt)
VW T3 BW, Bj 87 (neues Projekt)
Baraccuda

Benutzeravatar
 
Beiträge: 1035
Themen: 6
Bilder: 0
Registriert: 29. Mai 2008 11:57
Wohnort: Nürnberg / Coswig in Sachsen
Alter: 48

Re: Welches Schriftstück ist mitzuführen?

Beitragvon TS Martin » 29. April 2009 17:34

Ralle hat geschrieben:Das es keine ZB II gibt war mir klar, ich bin / war mir nur unsicher weil die gute Frau am Schalter sagte die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung müsste mit :shock:
Ich nehm dann also doch liber die ZB I mit, die kennen die Herren von der Rennleitung wahrscheinlich auch besser als den anderen Zettel :mrgreen:


Du kannst aber auf Wunsch eine ZB II für zulassungsfreie Fahrzeuge bekommen.
Dann wird dir nur nicht die Bestätigung der Einzelbetriebserlaubnis ausgehändigt.
Muss man nur expliziet den Damen sagen.

Das magische Wort aus der FZV heißt: "freiwilliges Unterwerfen des Zulassungsverfahren".

Fuhrpark: MZetten, Fahrzeuge aus dem AWZ und vom VEB FAJAS Suhl und Fahrzeuge aus dem Industriewerk Ludwigsfelde (IWL)
TS Martin
Ehemaliger

Benutzeravatar
 
Beiträge: 3537
Artikel: 5
Themen: 111
Bilder: 0
Registriert: 11. April 2008 19:43
Wohnort: Plöwen (VG) => aufgewachsen in Oranienburg
Alter: 42


Zurück zu Sonstiges



Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 29 Gäste