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 Betreff des Beitrags: fahrerflucht ?
BeitragVerfasst: 11. Mai 2009 16:31 
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war übers wochenende in erfurt- gispersleben bei meiner zapp :wink: und als ich heute morgen losfahren wollte hing ein zettel an der frontscheibe mit folgendem wortlaut:

" sollten die schrammen an ihrer stoßstange links vorne neu sein, so wurde dies höchstwahrscheinlich von dem fahrer mit dem amtl. kennzeichen XXXXXXX verurscht;
bei weiteren fragen tel. XXXXXXXXXXX
MfG "

ich rief natürlich umgehend an und fragte die person was sie gesehen hatte, diese beschrieb das sie mit dem hund lief und beobachtete wie knapp das fahrzeug an der frontschürze meines fahrzeuges aus der parklücke fuhr, sie lief dann noch mal zurück um zu schaun ob es gekracht hätte, dabei sah sie die kratzer:|

wir hatten doch auch einen sachverständigen unter uns oder wer war das denn?, ich hätte ein paar fragen an ihn

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LG Bernd


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 Betreff des Beitrags: Re: fahrerflucht ?
BeitragVerfasst: 11. Mai 2009 16:39 
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wenn schäden am fahrzeug, dann anzeigen

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 Betreff des Beitrags: Re: fahrerflucht ?
BeitragVerfasst: 11. Mai 2009 16:40 
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 Betreff des Beitrags: Re: fahrerflucht ?
BeitragVerfasst: 11. Mai 2009 16:42 
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 Betreff des Beitrags: Re: fahrerflucht ?
BeitragVerfasst: 11. Mai 2009 16:42 
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also ich wuerde umgehend zu polizei und das klæren. hast ja nen freundlichen zeugen. je længer du wartest um so bløder wird das nacher mit der regulierung. die kønnen dann den fahrer ausmachen und die sache klæren :!:

manchmal merkt man es wirklich nicht :!: macht es doch nicht immer komplizierter wie es ist :roll:

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 Betreff des Beitrags: Re: fahrerflucht ?
BeitragVerfasst: 11. Mai 2009 16:59 
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ok, dann mach ichs net immer kompliziert :roll:

bei der bullerei war ich schon zögere aber noch aus bestimmten gründen :wink:
deswegen die frage nach TS- jens :oops:

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 Betreff des Beitrags: Re: fahrerflucht ?
BeitragVerfasst: 11. Mai 2009 17:00 
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Wenn er/sie es wirklich nicht gemerkt hat und du Anzeige erstattest, ist's natürlich verdammt dumm für den Fahrer. (Strafbefehl).

Wenn du aber den Fahrer nicht anders herausfinden kannst, um die Sache zu klären, wirst du um den Gang zur Polizei nicht herumkommen, damit du am Ende nicht der Gelackmeierte bist.


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 Betreff des Beitrags: Re: fahrerflucht ?
BeitragVerfasst: 11. Mai 2009 17:15 
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darum geht es unter anderem auch;
ich versuche die add. über die versicherung rauszubekommen

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 Betreff des Beitrags: Re: fahrerflucht ?
BeitragVerfasst: 11. Mai 2009 18:52 
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zipp63 hat geschrieben:
darum geht es unter anderem auch;
ich versuche die add. über die versicherung rauszubekommen


Würde ich lassen, kenne mich da aus. geh zur rennleitung - anzeige!! wenn das gericht feststellt, dass der andere den unfall nicht bemerkt hat - kein strafbefahl, sondern einstellung des verfahrens. Sonst hast meist nur scherereien

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Gruss Alex


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VW Käfer, weiss, Bj 67 (wird genutzt),
VW 181, oliv, Bj 74 (wird genutzt),
Ford Mondeo, silber, Bj 93 (selten genutzt),
Yamaha XJ 600 N, Bj 2001, schwarz, (wird genutzt)
Piaggio Hexagon 150 Bj 97, eisblau (Sommerkurzstreckenfzg.)
Piaggio SKR 125, grün, BJ 97 (Winterfahrzeug),
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 Betreff des Beitrags: Re: fahrerflucht ?
BeitragVerfasst: 11. Mai 2009 19:39 
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Wegen einem Kratzer an der Stoßstange eines Autos würde ich keinen Finger krumm machen, sondern bis in alle Ewigkeit mit dem Kratzer weiterfahren.
Gruß, Mecki

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 Betreff des Beitrags: Re: fahrerflucht ?
BeitragVerfasst: 11. Mai 2009 19:58 
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mecki hat geschrieben:
Wegen einem Kratzer an der Stoßstange eines Autos würde ich keinen Finger krumm machen, sondern bis in alle Ewigkeit mit dem Kratzer weiterfahren.
Gruß, Mecki

Jepp! Machst du die Stoßstange neu, fährst du dir nächsten Monat selber eine Delle rein.
Außerdem: Woher hat das Teil seinen Namen! In Frankreich würden sie darüber lachen :ja:

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 Betreff des Beitrags: Re: fahrerflucht ?
BeitragVerfasst: 11. Mai 2009 19:59 
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iss scho bissl mehr als ein kleiner kratzer mecki :wink:
schätze wenn ich das über die versicherung abwickel ( heute kittet ja keiner mehr ne plastefrontschürze , da kommt ne neue dran und das mit lacken da kommt was zusammen ) übersteigen die kosten und somit den des wert des autos :roll: :roll:

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 Betreff des Beitrags: Re: fahrerflucht ?
BeitragVerfasst: 11. Mai 2009 20:28 
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Auch wenn die kosten der reparatur den wert übersteigt dann kann man ja immer noch sagen, gib mir ein vergleichbares auto liebe versicherung. wenn nicht dann bezahl die rep. :mrgreen:


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 Betreff des Beitrags: Re: fahrerflucht ?
BeitragVerfasst: 11. Mai 2009 20:42 
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also ich glaub da gibt es mehr als eine møglichkeit:

geh zur polizei und wenn ihr euch nachher einigt kannst du ja die anzeige zurueckziehen ansonsten laeuft die sache. wenn du den sachverhalt schilderst sind die leute von der rennleitung gern bereit zu vermitteln ( hab ich jedenfalls so erlebt )

oder

du machst es so wie mecki gesagt hast.

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 Betreff des Beitrags: Re: fahrerflucht ?
BeitragVerfasst: 11. Mai 2009 21:09 
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Eine Anzeige wegen Fahrerflucht kann man nicht zurückziehen, weil es sich um eine Straftat handelt; die wird von der Staatsanwaltschaft verfolgt!
Wenn der Preis der Stoßstange schon den Wagenwert überschreitet, tuts doch nicht so weh, oder. Nur, weils machbar ist, von allen gebrauch zu machen, was geht, find ich net so schön. Es sei denn die Macke stört dich so sehr.

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 Betreff des Beitrags: Re: fahrerflucht ?
BeitragVerfasst: 11. Mai 2009 21:36 
Und wer garantiert, dass der "Flüchtige" bei der nächsten Karambolage mit nen 30 k€ Auto nicht auch wieder die Kurve kratzt? Wenn der/die nicht den Arsch in der Hose hat, einen Zettel mit Tel-nummer unter den Scheibenwischer zu klemmen, würde ich keine Rücksicht nehmen und die Bullerei hinzuziehen

Grüße


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 Betreff des Beitrags: Re: fahrerflucht ?
BeitragVerfasst: 11. Mai 2009 21:44 
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UweXXL hat geschrieben:
Und wer garantiert, dass der "Flüchtige" bei der nächsten Karambolage mit nen 30 k€ Auto nicht auch wieder die Kurve kratzt? Wenn der/die nicht den Arsch in der Hose hat, einen Zettel mit Tel-nummer unter den Scheibenwischer zu klemmen, würde ich keine Rücksicht nehmen und die Bullerei hinzuziehen

Grüße


:nixweiss: warum wird nur immer das schlechteste vorausgesetzt :?: hoffentlich uebersiehst du mal nie etwas :nixweiss:

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 Betreff des Beitrags: Re: fahrerflucht ?
BeitragVerfasst: 11. Mai 2009 21:49 
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UweXXL hat geschrieben:
Und wer garantiert, dass der "Flüchtige" bei der nächsten Karambolage mit nen 30 k€ Auto nicht auch wieder die Kurve kratzt? Wenn der/die nicht den Arsch in der Hose hat, einen Zettel mit Tel-nummer unter den Scheibenwischer zu klemmen, würde ich keine Rücksicht nehmen und die Bullerei hinzuziehen

Grüße

Und wenn die Flüchtige von ihrem Macker wegen jeder kleinen Mack dermaßen zusammengeschissen wird, daß sie sich kaum traut, mit dem heiligen Gefährt überhaupt noch zu fahren? Die hatte evtl richtig Schiss.
Willste jetzt die Sache als erzieherische Maßnahme deklariern?

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 Betreff des Beitrags: Re: fahrerflucht ?
BeitragVerfasst: 11. Mai 2009 22:03 
Luzie hat geschrieben:
:nixweiss: warum wird nur immer das schlechteste vorausgesetzt :?: hoffentlich uebersiehst du mal nie etwas :nixweiss:


ist nur ne alte karre, macht doch nichts, kann ich weiterfahren...

sagte der oder die, der beim Ausparken an so ner alten Ostfeile (MZ) hängengeblieben ist und die dabei umgeschmissen hat.

Wo ist da jetzt der Unterschied zum geschilderten Fall? Und was würdet ihr da für ein Fass aufmachen? Abgehauen ist abgehauen, egal wie alt oder neu das Ding ist, wer traut sich zu die Bagatellgrenze zu zeihen?

Grüße


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 Betreff des Beitrags: Re: fahrerflucht ?
BeitragVerfasst: 11. Mai 2009 22:25 
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Ein schöner Zug ist sowas nicht. Auf keinen Fall der richtige Weg. Das ist unbestritten und da gibts nicht zu beschönigen. Aber sobald das an die Polizei geht, wird richtig was ins Rollen gebracht. Für den Steuerzahler, den Verursacher und den Geschädigten. Man muß sich ganz genau überlegen, ob das die Sache wert ist.

Zitat:
wer traut sich zu die Bagatellgrenze zu zeihen

Die Staatsanwaltschaft. Früher war die Grenze vom leichten zum mittelschweren Sachschaden bei 2500 DM. Ab dieser Summe Reparaturkosten wird davon ausgegangn, daß der herbeigeführte Schaden nicht mehr ausversehen herbeigeführt werden kann.

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 Betreff des Beitrags: Re: fahrerflucht ?
BeitragVerfasst: 11. Mai 2009 22:31 
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kerzengesicht13 hat geschrieben:
Ein schöner Zug ist sowas nicht. Auf keinen Fall der richtige Weg. Das ist unbestritten und da gibts nicht zu beschönigen. Aber sobald das an die Polizei geht, wird richtig was ins Rollen gebracht. Für den Steuerzahler, den Verursacher und den Geschädigten. Man muß sich ganz genau überlegen, ob das die Sache wert ist.


Meiner Meinung nach sollte sich das nicht der Geschädigte überlegen müssen, sondern der Schädiger!
Ich kann doch nicht jemandem die Karre kaputt fahren und darauf hoffen, dass der Besitzer sich überlegt die Sache an die Polizei zu übergeben, weil damit ja eine Riesenwelle losgetreten wird. Wie Verantwortungslos ist das denn?
Ein Zettel am Wischer hätte es ja noch getan.....aber sang und klanglos verschwinden?

Bernd hat doch jetzt gar keine andere Chance mehr ....

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 Betreff des Beitrags: Re: fahrerflucht ?
BeitragVerfasst: 11. Mai 2009 22:44 
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Luzie hat geschrieben:
:nixweiss: warum wird nur immer das schlechteste vorausgesetzt :?: hoffentlich uebersiehst du mal nie etwas :nixweiss:


mir ist mal eine frau ins auto gefahren und hat mit der ahzv ein loch in der stossstange hinterlassen. es hat jemand gesehen und ich bin hin. na klar mit wut im bauch. der ehemann erklærte mir es wird alles geregelt und mir gesagt sie hat es bestimmt nicht gemerkt. seine frau rief mich abends an und erklærte mir under trænen sie hat es nicht gemerkt aber es wird alles geregelt. klar hab ich gedacht: die hatte bange dem alten was zu sagen und jetzt wird sich rausgeredet. es wurde auch alles geklært.

jahre spæter habe ich bei einem wendemanøver einen pkw gestriffen und habe es nicht gemerkt und nu wollte ich mich rausreden nein. denn die netten beamten die pløtzlich hinter mir standen und mich gefragt haben ob ich der fuehrer des fahrzeuges xy bin und dort gewendet habe waren ja real.

warum sieht jeder nur das bøse. hoffe dir passiert sowas mal nicht aber das kann ich ja bestimmt voraussetzen :roll:

und gerade weil es geld kostet sind die herren in gruen ( ich wies es sind nicht mehr alle gruen ) auch gerne bereit zu vermitteln und die anzeige ein zwei tage auf eis zu legen wenn keine einsicht zu erwarten ist.

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BeitragVerfasst: 11. Mai 2009 23:02 
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Meiner Meinung nach sollte sich das nicht der Geschädigte überlegen müssen, sondern der Schädiger!

Sach ich doch, so sollte es sein. Ist es aber nicht.

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BeitragVerfasst: 11. Mai 2009 23:24 
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Was sind wir nur für entsetzliche Spießer, und da schließe ich mich ausdrücklich mit ein!
Ein Kratzer an der Stoßstange! Furchtbar!
Da hätte sich doch ein Passant dazwischen schmeißen müssen, um das Schlimmste zu verhindern!
Nein, wie ignorant doch die Passanten heut zu Tage sind! Wenigstens hat die Frau mit dem Hund verantwortungsbewusst reagiert!
Glücklicherweise haben wir die Polizei! Die hat eh nichts wichtigeres zu tun, als sich um fahrerflüchtige Stoßstangenzerkratzer zu kümmern! :lol:

PS: Stoßstangen sollten nicht lackiert sein, sonst verlieren sie ihren eigentlichen Zweck,
zumindest in Deutschland. Bei Autotüren geht es nun mal nicht anders,
aber wenn die aus gleichwertigem material wie beim Trabbi wären,
gäb es wenigstens keine Probleme mit Dellen usw.
;D

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 Betreff des Beitrags: Re: fahrerflucht ?
BeitragVerfasst: 11. Mai 2009 23:25 
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Ich würde auch eine Anzeige machen, denn ob das Auto alt oder neu ist, tut nichts zur Sache. Als mir im Februar einer in den Kotflügel meines 18 Jahre alten Polo gefahren ist, war ich stinksauer, als er sagte: "ist doch ein altes Auto". Ja es ist alt, aber es ist meins und ich hege und pflege es nicht, damit es mir jemand kaputt fährt.

Jaja ich weiss, das ist deutsche Mentalität oder so, aber ich hab mein Auto bezahlt und dafür gearbeitet und lasse mir doch mein Eigentum nicht einfach zerstören, weil es alt ist. Was soll das denn?????

Noch was anderes dazu: Mir ist es selbst einmal passiert, dass ich wegen Gegenverkehr ausweichen musste und dabei ein anderes Auto gestreift habe. Nachdem ich eine halbe Stunde erfolglos versucht habe, den Besitzer zu finden, habe ich die Herren mit dem Tatütata angerufen. Es war nicht einmal ein Schaden am anderen Fahrzeug entstanden (Der Schaden, den ich gesehen hatte war alt). Die grünen haben das aufgenommen und der Besitzerin meine Daten mitgeteilt. Die rief dann abends bei mir an und meinte, warum ich die Polizei gerufen habe. Na weil ich an ihr Auto gefahren bin. Daraufhin meinte sie: Ich bin selbst bei der Polizei und wegen sowas ruft kaum einer an. Offensichtlich freute sie sich, dass es noch zwei drei ehrliche Menschen gibt. Bezahlt hab ich gar nichts bei der Geschichte.

@Theo: zu den lackierten Stoßstangen gebe ich dir absolut recht!!!

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 Betreff des Beitrags: Re: fahrerflucht ?
BeitragVerfasst: 11. Mai 2009 23:37 
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EsMaus hat geschrieben:
... Als mir im Februar einer in den Kotflügel meines 18 Jahre alten Polo gefahren ist, war ich stinksauer, als er sagte: "ist doch ein altes Auto"....


das kann ich sehr gut verstehen. da hætte ich auch eine ander gangart eingelegt :!:

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 Betreff des Beitrags: Re: fahrerflucht ?
BeitragVerfasst: 11. Mai 2009 23:44 
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also wir sind ein gebranntes kind und wenn auch nur eine kleine schramme im auto oder motorrad oder was auch immer ist, es wird alles zur anzeige gebracht. irgendwann reicht es. dreimal spiegel abgefahren und die krönung, der daf auf der ganzen seite zerschrammt inklusive blech eingedrückt. diese sachen waren ohne zettel an der windschutzscheibe. wer ein fahrzeug bewegt muß halt auch für die folgen einstehen. desweiteren, mit einem pkw bemerkt man wohl die kleinste berührung selbst wenn man taub wäre. wer jetzt das gegenteil behauptet, sollte seinen schein abgeben. ach ja, ich fahre seid 1983 pkw und lkw. also, lasst die diskusionen denn wer einen schaden verursacht, sollte egal wie groß er ist dafür einstehen.

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 Betreff des Beitrags: Re: fahrerflucht ?
BeitragVerfasst: 11. Mai 2009 23:48 
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waldi hat geschrieben:
also wir sind ein gebranntes kind und wenn auch nur eine kleine schramme im auto oder motorrad oder was auch immer ist, es wird alles zur anzeige gebracht. irgendwann reicht es. dreimal spiegel abgefahren und die krönung, der daf auf der ganzen seite zerschrammt inklusive blech eingedrückt. diese sachen waren ohne zettel an der windschutzscheibe. wer ein fahrzeug bewegt muß halt auch für die folgen einstehen. desweiteren, mit einem pkw bemerkt man wohl die kleinste berührung selbst wenn man taub wäre. wer jetzt das gegenteil behauptet, sollte seinen schein abgeben. ach ja, ich fahre seid 1983 pkw und lkw. also, lasst die diskusionen denn wer einen schaden verursacht, sollte egal wie groß er ist dafür einstehen.

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 Betreff des Beitrags: Re: fahrerflucht ?
BeitragVerfasst: 11. Mai 2009 23:52 
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Unlackierte Stoßstangen sehen auch irgendwie schöner aus, finde ich! :)

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 Betreff des Beitrags: Re: fahrerflucht ?
BeitragVerfasst: 12. Mai 2009 00:04 
trabimotorrad hat geschrieben:
:top: ...denn dafür hat man eine Versicherung!

Das Problem ist, dass diese flüchtenden Feiglinge nicht nur Angst vor ihrer Verantwortung, sondern auch um ihren Schadenfreiheitsrabatt haben :flop:


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 Betreff des Beitrags: Re: fahrerflucht ?
BeitragVerfasst: 12. Mai 2009 00:06 
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mecki hat geschrieben:
Wegen einem Kratzer an der Stoßstange eines Autos würde ich keinen Finger krumm machen, sondern bis in alle Ewigkeit mit dem Kratzer weiterfahren.
Gruß, Mecki


Leider ist hier fälschlicherweise eine Zierstange und keine Stoooßstange Grund des Ärgernisses.

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 Betreff des Beitrags: Re: fahrerflucht ?
BeitragVerfasst: 12. Mai 2009 09:11 
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so; das auto welches das verursacht hat steht wieder da und meine freundin hat ihm einen zettel mit meiner handynummer drangehängt, wenn er nicht innerhalb von 2 tagen anruft erstatte ich anzeige

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 Betreff des Beitrags: Re: fahrerflucht ?
BeitragVerfasst: 12. Mai 2009 15:24 
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waldi hat geschrieben:
... desweiteren, mit einem pkw bemerkt man wohl die kleinste berührung selbst wenn man taub wäre. wer jetzt das gegenteil behauptet, sollte seinen schein abgeben....


du stellst mich also als luegner hin :fight: ich hoffe nur du musst deinen schein nicht so bald abgeben

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 Betreff des Beitrags: Re: fahrerflucht ?
BeitragVerfasst: 12. Mai 2009 16:26 
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 Betreff des Beitrags: Re: fahrerflucht ?
BeitragVerfasst: 12. Mai 2009 21:09 
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Memme250 hat geschrieben:
Leider ist hier fälschlicherweise eine Zierstange und keine Stoooßstange Grund des Ärgernisses.


Vermutlich handelt es sich um eine Abdeckung zur Verbesserung der Ärodünnamigg!

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Der Putin geht mir auf den Sack, ständig ruft er an und will was wegen seinem Lada wissen...

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 Betreff des Beitrags: Re: fahrerflucht ?
BeitragVerfasst: 12. Mai 2009 21:16 
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waldi hat geschrieben:
mensch luzie, ich stelle dich nicht als lügner hin. es ist aber eine tatsache, das man jede berühung merkt. die karosse verstärkt jedes geräusch und das nicht nur akustisch.

lg. mario


Das Poblem ist nur daß manche mehr merken und manche weniger!
Ich fuhr mal früh in der Arbeit und an einer Ampel fuhr die Frau vor mir beim Umschaltern auf Grün im Rückwärtsgang los.
Ich hatte einige Meter Abstand und sie hat auch noch etwas abgebremst bevor es ordentlich krachte.
Sie fuhr dann los als wenn nix gewesn wäre.
Das machte mich leicht säuerlich, und mir blieb nix anderes übrig als sie James Bond mäßig auszubremsen (überholt und quergestellt vor ihrem Auto)
Die Frau war so verdutzt, ich glaube ihr auch daß sie den Unfall wirklich nicht bemerkt hat.

Von daher eine schwierige Sache, aber ich würde bei evtl. Fahrerflucht auch ene Anzeige erstatten.

Gruß,
Schraubi

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 Betreff des Beitrags: Re: fahrerflucht ?
BeitragVerfasst: 12. Mai 2009 21:35 
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schraubi hat geschrieben:
... aber ich würde bei evtl. Fahrerflucht auch ene Anzeige erstatten...


so wie zipp63 es gemacht haette ich nun auch verfahren:

versuch der guetlichen einigung mit ultimatum danach gehts den harten weg :ritter:

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 Betreff des Beitrags: Re: fahrerflucht ?
BeitragVerfasst: 13. Mai 2009 09:35 
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Zitat:
Das machte mich leicht säuerlich, und mir blieb nix anderes übrig als sie James Bond mäßig auszubremsen (überholt und quergestellt vor ihrem Auto)


Das ist Nötigung uns somit auch eine Straftat. Damit kannst du in Teufels Küche kommen. Der gegnerische Anwalt könnte deine Aktion sogar dazu gebrauchen, die Nötigng gegen die Fahrerflucht auszuspielen! (ist mir selbst passiert)

Bitte nur Nummernschild aufschreiben und Zeugen benennen!

Zitat:
Das Poblem ist nur daß manche mehr merken und manche weniger!


Manche merken auch garnix mehr!
Mir hat die Frau meines Hausarztes mein Moped bei der garagenausfahrt umgefahren, als sie auf den Weg zu ihren verunfallten Sohn war(Lenkeranschlag abgebrochen). Ich bekam nur Bescheid, weil ihre Mitarbeiter sie den Sachverhalt aufmerksam gemacht haben.

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 Betreff des Beitrags: Re: fahrerflucht ?
BeitragVerfasst: 13. Mai 2009 11:38 
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Nulich beantwortete ein Richter im TV die Frage was tun bei Fahrerflucht? mit
- angemessene Zeit warten
- anschliessend Zettel
- und bei der Polizei melden.

Vor 20 Jahren tat ich genau dies.
Bei der Polizei drehte man sich ca. 15 Min im Kreis weil:

" ich habe ... und moechte..."
"... ah, sie wollen sich wegen Fahrerflucht anzeigen.. "
" ... nein ich habe ...."
"....."
Zum Schluss bekam ich die Adresse.

Seither rufe ich die Polizei und warte.

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 Betreff des Beitrags: Re: fahrerflucht ?
BeitragVerfasst: 13. Mai 2009 21:29 
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schraubi hat geschrieben:
Memme250 hat geschrieben:
Leider ist hier fälschlicherweise eine Zierstange und keine Stoooßstange Grund des Ärgernisses.


Vermutlich handelt es sich um eine Abdeckung zur Verbesserung der Ärodünnamigg!



Ärodünnamigg,da ist Sprenstoff drin, :gewitter: Dyna nimmit :!:

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 Betreff des Beitrags: Re: fahrerflucht ?
BeitragVerfasst: 10. Juni 2009 19:29 
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Also ich frag mich woher die Sache mit dem Zettel dranhängen kommt. :?:

Das ist absoluter NONSENS!!!!

Jetzt mal so nebenbei, aus dem Nähkästchen:

Wer einen Unfall verursacht muss warten bis ein "Feststellungsberechtigter" kommt. Das ist zum einen der Geschädigte. Es muss ja nicht unbedingt ein KFZ sein. Kann auch ein Fahrzeug sein (Fahrrad) oder was anderes (Hauswand, Mauer, Gartenzaun). Geschädigter ist, wem ein Schaden entstanden ist.

Wenn der Geschädigte nicht kommt oder erreichbar ist, dann is nix mit Zettel dranhängen und wegfahren. Dann kommt nämlich der nächste "Feststellungsberechtigte" ins Spiel. Und das ist die Firma mit den grün/silbernen oder neuerdings blau/silbernen Autos: Die POLIZEI!

Und erst wenn alle für einen Verkehrsunfall und die Schadensregulierung nötigen Daten aufgenommen sind und die Personalien aller Unfallbeteiligten ausgetauscht sind, kann man sich von der Unfallstelle wegmachen.

Und im Zeitalter des Mobiltelefons glaubt einem auch keiner mehr das man grad auf dem Weg zur Polizei ist. (Ich erst recht ned)

Die Sache mit der Schadenshöhe ist immer so ein Ding. Aber darüber entscheidet dann der Staatsanwalt und der Richter.

Eine Unfallflucht wird bei der Polizei in Form eines Verkehrsunfalls aufgenommen. Dann geht das Ding an die Staatsanwaltschaft. Zurücknehmen kann man eine Anzeige nicht. Das geht maximal bei einem "STRAFANTRAG". Der ist bei einem Offizialdelikt wie sie die Unfallflcut darstellt garnicht nötig. Die Anzeige bleibt bestehen. Einstellen kann dann nämlich nur die Herrin des Strafverfahrens und das ist die Staatsanwaltschaft.

Weiterhin muss der "Schädiger" wissen, dass er einen Verkehrsunfall verursacht hat. Das er es weiß lässt sich allerdings recht flott aus dem Schadensbild belegen. Je größer der Schaden um so hefitger merkt man das im Auto. Und zu dem "Ich hab das garnicht gemerkt Herr Wachtmeister": Setzt euch doch mal in euer Auto und lasst mal von jemanden leicht dagegen schlagen, oder mal drücken oder schubsen: Ihr werdet merken, dass man schon geringsten Schubser merkt. Dazu muss man aber ehrlich zu sich selbst sein.

Und um mal auf den Ausgangsfall zurück zukommen:

Ich würde eine Verkehrsunfallflucht aufnehmen, den Unfallflüchtigen vernehmen und dann gehts an den STA. Und der entscheidet alles weitere. Und wenn der STA nichts macht, wird die Sache nämlich in aller Regel zur Bußgeldstelle abgegeben. Und da kommt dann doch noch der eine oder andere Euro auf den Verursacher zu.

Und über Anstand und Sitte, dass man sich um einen verursachten und entstandenen Schaden kümmert, braucht man eigentlich ned zu reden. Soviel Anstand gibts hier im Land leider nicht mehr allzu oft.

So, ich hoffe es hat zur Klärung beigetragen, war doch ganz einfach oder???? Der § 142 StGB (Verkehrsunfallflucht) ist ned soooooo kompliziert. :wink:

Gruß Maure


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