Klarglasblinker erlaubt - nicht erlaubt?

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Klarglasblinker erlaubt - nicht erlaubt?

Beitragvon Ex-User ETZ Racer » 23. Juli 2009 08:52

Also zum Thema Klarglasblinker habe ich folgendes bemerkt:

Ich selbst habe an meiner ETZ Klarglasblinker dran, hatte sie beim MZ-Händler geholt, der meinte aber ich brauche dazu noch orangene Birnen, die ich dann auch noch kaufte.

Letzte Woche hatte ich dann TÜV-Termin gehabt und der Prüfer meinte die sind nicht erlaubt, zweckswegen keine E-Prüfzeichen dran. Ich dann also wieder zum MZ-Händler und orangene Blinkerschalen gekauft, dabei ist mir aufgefallen das diese ebenfalls keine E-Prüfzeichen dran haben :shock: ! Der Händler meinte dann auch das die E-Prüfzeichen bei den neuen Blinkerschalen garnicht mehr drauf sind und bloß noch auf DDR-Blinkerschalen zufinden sind :? .

So mein Kumpel hat sich die neue MZ 125 SM gekauft, die vom Werk aus Klarglasblinker dran hat, da sind aber auch keine E-Prüfzeichen drauf :roll:.

Genau so ist es ja bei den Spiegeln die müssten auch diese E-Prüfzeichen drauf haben, was aber bei den originalen MZ-Spiegeln nicht der Fall ist.

Was meint ihr dazu erlaubt oder nicht erlaubt?

MfG
Ex-User ETZ Racer

 

Re: Klarglasblinker erlaubt - nicht erlaubt?

Beitragvon georgd. » 23. Juli 2009 09:23

Hallo,
hab erst kürzlich mein Gespann getüvt, mir hatten aber noch die beiden Gläser für den SW gefehlt ( waren bestellt, aber noch nicht da). Der Ing. : mach halt solange eine gelbe Birne rein, besser als nix.
Gruß

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Re: Klarglasblinker erlaubt - nicht erlaubt?

Beitragvon Ex-User Hanseat » 23. Juli 2009 09:27

Grundsätzlich sagt das e-Prüfzeichen, dass die Leuchten geprüft und damit innerhalb der EU zugelassen, also eintragungsfrei sind.
Allerdings kann Dein TÜV-Prüfer Leuchten ohne dieses Zeichen eintragen, wenn er sie prüft und für geeignet hält.
Hier stellt sich natürlich die Kosten-Nutzen-Frage.

(Von der Geschmacksfrage, ob diese modischen Blinkergläser wirklich an klassische Motorräder passen, einmal abgesehen ...)
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Re: Klarglasblinker erlaubt - nicht erlaubt?

Beitragvon gofuje » 23. Juli 2009 10:02

magsd hat doch auch weiße klarglasblinkerschalen am "wolf im schafspelz".. vielleicht fragst du ihn mal, wie er das durch den TÜV bekommen hat.

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Re: Klarglasblinker erlaubt - nicht erlaubt?

Beitragvon Thor555 » 23. Juli 2009 10:04

also ohne e zeichen geht normalerweise nichts.
beim spiegel wird da vielleicht nicht so sehr drauf geschaut, aber bei der beleuchtung ist das sehr selten.
ich denke da nur an den ein oder anderen bekannten, die sich noch n käfer aus mexikanischer produktion geholt haben, der die selben gläser drin hatte wie der alte, nur eben ohne e bzw.din zeichen.
die mussten sich allesamt ihre leuchtenglässer auf dem schrott von alten zusammensuchen, zwar waren die natürlich in weit aus schlechterem, weil verblasstem zustand, hatten aber eben das prüfzeichen.
nur so war die zulassung damals möglich.

ich habe auch weiße blinkergläser ohne prüfzeichen drauf, aber zum tüv kommen natürlich immer die original gelben drauf mit zeichen.
denn es geht ja nicht nur um die orange/gelbe farbe, sondern eben um lichtausbeute, abstrahlrichtung, reflektor......... und das muss eben alles bebrieft und besiegelt, bzw. geprüft sein.
gelbe gläser ohne prüfzeichen gehen normalerweise eben auch nicht durch den tüv, da kann der händler erzählen was er will.
man kann auch nicht einfach irgendwelche anbauteile wie lenker u.s.w. herstellen und die kann sich dann jeder anschrauben.
entweder ich lasse es prüfen, oder ich muss es eben ohne abe verkaufen und darauf hinweisen, dass es im öffentlichen strassenverkehr ohne eintragung spricheinzelabnahme vom tüv, nicht zugelassen ist.
nicht umsonst entwickeln hersteller wie hella ihre scheinwerfer mit aufwendigsten mitteln und versuchsaufbauten, bzw lassen lenkerhersteller gutachten erstellen, die langzeitbelastung und maximalbelastungen bis zum bruch beinhalten und auch n schweine geld kosten.
das macht dann eben auch den unterschied zw. nem 5 euro lenker aus china und nem 50 euro lenker von spiegler und co.

wenn dein tüver bei den neuen orangen gläser nicht n auge zudrückt und auf die e nummer besteht, bleibt dir nichts anderes übrig, als alte gläser zu suchen oder andere blinker mit e zeichen zu verbauen, ob original oder nicht.
die originalen orangen blinkerlichter haben nämlich auch ne kennung.


@georgd
bei dir ist das auch was anderes, da geht der tüver von aus, dass du erstmal tüven und dann richtig herrichten willst und trägt in den prüfbericht geringe mängel, blinkergläser müssen erneuert werden ein.
bei nem jungspund wird sich der tüver eher denken, das lass ich mal tunlichst, weil macht er ja eh nicht und verweigert die plakete, erstens sind die tüver auch menschen und zweitens auch nicht blöd. :wink:

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Re: Klarglasblinker erlaubt - nicht erlaubt?

Beitragvon kutt » 23. Juli 2009 11:05

ob der blinker grün, blau oder violett aussieht ist wurscht

es muß eine bauartgenehmigte zulassung vorliegen = E prüfzeichen und es muß natürlich das vorgeschriebene leuchtmittel drinn sein

an der guzzi hab ich jetzt LED blinker drann - die sind auch weiß. halt mit gelben LED's und E Prüfzeichen
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Re: Klarglasblinker erlaubt - nicht erlaubt?

Beitragvon pischtie » 23. Juli 2009 11:39

nur mal so aus der Praxis:

mich hat vor einiger Zeit die Rennleitung auf meiner VS 1400 angehalten. Das erste was die geschaut haben war.....das e-Prüfzeichen auf sämtlichen Lichtern. Das die Puffs lauter sind als sie seien dürften und ich hinten keine Blinker hab, hat sie garnicht interessiert. Die zwei Grünfilzträger waren auch noch vom techn. Überwachungsdienst. :tanz:
Gruß Pischtie

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Re: Klarglasblinker erlaubt - nicht erlaubt?

Beitragvon Thor555 » 23. Juli 2009 11:50

kutt hat geschrieben:ob der blinker grün, blau oder violett aussieht ist wurscht

es muß eine bauartgenehmigte zulassung vorliegen = E prüfzeichen und es muß natürlich das vorgeschriebene leuchtmittel drinn sein

an der guzzi hab ich jetzt LED blinker drann - die sind auch weiß. halt mit gelben LED's und E Prüfzeichen


genau das meinte ich ja, die zeit bleibt ja nicht stehen, und bis heute hat sich in sachen beleuchtung ja auch einiges getan, led lichter, xenon, klarglas...... wovon man früher nur träumen konnte, aber eben alles nur mit entsprchender überprüfung und dann eben e zeichen zulässig.
wenn sich etz racer eben andere als die "oridinalen" von nem händler wie louis, polo... in klarglas anschraubt, die n e zeichen haben, gibts damit auch keine probleme.
für die zwar auf die originalfassung passenden, aber ohne e zeichen gläser ob in weis, orange oder sonstwas gibts eben seltenst nen tüvsegen sprich einzelabnahme.

dass ein händler in erster linie verkaufen will und sich selbst nicht unbedingt mit der zulässigkeit auskennt. liegt halt in der natur des berufes, denn letztendlich ist immer der fahrer für den ordnungsgemäßen zustand des fahrzeugs verantwortlich und muss sich eben selbst schlau machen.
normalerweise sollte man zwar schon davon ausgehen, dass man fachlich richtige informationen von nem händler der sowas anbietet bekommt, ist aber nicht immer der fall.

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Re: Klarglasblinker erlaubt - nicht erlaubt?

Beitragvon Ralle » 23. Juli 2009 13:21

HIER eine nette Zusammenfassung dessen was bei Umbauten beachtet werden muß, inkl. der richtigen e- Kennzeichnung für die Blinker :idea:
Kleine Anleitung, wie man das Zündschloss einer RT überprüft

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