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BeitragVerfasst: 28. September 2009 20:56 
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Vater und ich überlegen, da unser Anhänger nur für Motorradtreffen noch benutzt wird diesen im Verwendungsbereich zu ändern.

Vorteil wäre das man keine Steuern mehr bezahlen muss und die Versicherung auch günstiger ist.

Wie funktioniert eigentlich eine solche Änderung?

Der Prüfer schreibt dann rein: Anhänger für Sportzwecke.

Ist aber der Transport von Oldiefahrzeugen mit diesem Verwendungszweck zugelassen oder nicht ...

klärt mich dazu mal bitte auf.

Denn bei Enduromaschinen oder Pferdeanhängern sieht man das grüne Kennzeichen sehr oft ...


Fuhrpark: MZetten, Fahrzeuge aus dem AWZ und vom VEB FAJAS Suhl und Fahrzeuge aus dem Industriewerk Ludwigsfelde (IWL)

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BeitragVerfasst: 28. September 2009 20:58 
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BeitragVerfasst: 28. September 2009 21:00 
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knut hat geschrieben:
schnapsidee :mrgreen:


Wat is den daran 'ne Schnappsidee, wenn man das Teil nur für den Transport von alten Fahrzeugen oder Teilen bzw. zur Erhaltung des kraftfahrzeugtechn. Kulturgutes nutzt.


Fuhrpark: MZetten, Fahrzeuge aus dem AWZ und vom VEB FAJAS Suhl und Fahrzeuge aus dem Industriewerk Ludwigsfelde (IWL)

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BeitragVerfasst: 28. September 2009 21:08 
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Wenn du mal schnell was anderes holen mußt/willst, ist der Anhänger nicht mehr nutzbar.

Was kosted ein Anhänger im Jahr an Unterhalt, mehr als 100€ werden es nicht sein. Das sind weniger als 10€ im Monat. Die ganze Ummelderrei wird bestimmt 200€+ kosten. Also ICH würde das nicht machen.

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Nur echt mit langen Loden und Bart!!


Dacianitis ist schlimm :-)


Fuhrpark: Keine aktive MZ mehr. Dafür einer 1300er Dacia von 73 und einen 1200er von 17. Kombiniert mit einem Camptourist.

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BeitragVerfasst: 28. September 2009 21:23 
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Ich kann Knut und Maddin1 nur zustimmen, völliger Unsinn! Nicht nur, dass etwas anderes als Motorräder transportieren dann nicht mehr möglich ist, die Motorräder dürfen dann auch nicht zugelassen sein. Wenn ein gültiges Kennzeichen dran ist, wird der ganze Transport illegal.

Ich hatte vor 2 Jahren das gleiche Problem umgekehrt, weil ich mir einen Anhänger mit grünem Kennzeichen gekauft hatte. Habe mich damals genau informiert und mir den Anhänger dann auf schwarze Nummer umtragen lassen. Hat noch mal 27 Euro beim TÜV gekostet, war aber eine seeehr gute Entscheidung, denn seitdem habe ich ihn auch immer wieder für Transporte außerhalb des Motorradbereichs nutzen können.

Für Pferdeanhänger macht ein grünes Kennzeichen allerdings durchaus Sinn, weil die ein hohes zulässiges Gesamtgewicht haben und daher recht hoch besteuert werden. Bei Motorradanhängern jedoch ist das zul. GesGew. und damit auch die Steuer wesentlich niedriger und daher eine Umtragung auf grünes Kennzeichen nicht wirklich lohnend. Man spart da max. 50 Euro im Jahr, muß aber mit den beschriebenen Nachteilen leben.


Fuhrpark: ES 250/0, Bj. 61
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IWL Berlin, Bj. 60 (Technik von MZ)

Zuletzt geändert von wolf60 am 28. September 2009 21:30, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 28. September 2009 21:28 
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wolf60 hat geschrieben:
Ich kann Knut und Maddin1 nur zustimmen, völliger Unsinn! Nicht nur, dass etwas anderes als Motorräder transportieren dann nicht mehr möglich ist, die Motorräder dürfen dann auch nicht zugelassen sein. Wenn ein gültiges Kennzeichen dran ist, wird der ganze Transport illegal.

Ich hatte vor 2 Jahren das gleiche Problem umgekehrt, weil ich mir einen Anhänger mit grünem Kennzeichen gekauft hatte. Habe mich damals genau informiert und mir den Anhänger dann auf schwarze Nummer umtragen lassen. Hat noch mal 27 Euro beim TÜV gekostet, war aber eine seeehr gute Entscheidung, denn seitdem habe ich ihn auch immer wieder für Transporte außerhalb des Motorradbereichs nutzen können.

Und für eine Steuerersparnis von vielleicht 30 Euro im Jahr lohnt der ganze Kram doch ohnehin nicht, selbst wenn die beschriebenen Nachteile nicht wären. Absolut :bindagegen:


Also wenn die Möps nicht zugelassen sein dürfen ist die Sache sowieso erledigt ...

... nur da spalten sich die Meinungen, denn andere meinen sie dürfen zugelassen sein.


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BeitragVerfasst: 28. September 2009 21:38 
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Zugelassene Motorräder sind Straßenfahrzeuge und keine Sportgeräte. Eine grüne Zulassung bekommst du aber nur für Sportgeräte, damit sie zur Sportstätte transportiert werden können. Dies gilt zum einen für Turnierpferde (darum die grüne Nummer an Pferdeanhängern, wobei hier manchmal auch eine landwirtschaftliche Nutzung als Grund für die Steuerbefreiung angegeben wird), zum anderen aber auch für Cross- oder Rennmotorräder, die auf öffentlichen Straßen nicht bewegt werden dürfen.

Sobald eine Zulassung dran ist, ist das Motorrad kein Sportgerät mehr, ein Transport mit einem "grünen" Anhänger deshalb offiziell verboten. Allerdings kennen viele Grün-Weiße bzw. Blau-Silberne diese Bestimmung auch nicht so genau und machen da nichts. Wenn jedoch ein mal gesetzesbewußter Paragraphenreiter dabei ist, kann das mächtigen Ärger geben. Wie gesagt, ich habe mich vor 2 Jahren aus eigenem Interesse intensiv mit dem Problem beschäftigt und die entsprechenden Vorschriften durchgeackert.


Fuhrpark: ES 250/0, Bj. 61
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BeitragVerfasst: 28. September 2009 21:46 
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Würde bedeuten, alle Möps die wir haben und nur noch ausstellen, also nicht bewegen wolle (im Höchstfalle mit 'ne 04er Überführungsnummer) gelten dann als Sportgerät.


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BeitragVerfasst: 28. September 2009 21:50 
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du wuerdest den anhænger vermissen

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Luzie

Vi er dem de andre ikke må lege med ...

Herzlichen Glueckwunsch all den heutigen Geburtstagskindern, skål !!!

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Das Licht am Ende des Tunnels könnte auch ein entgegenkommender Zug sein! Gregor Gysi

ich hab eingeladen:
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Adventsgrillen -´1o -´12 -´13 -´14 -´15 -´16 -´18 -´19 -´21 -´22 -´23 -´24
Weihnachtsgrillen -´21 -´22
Westtreffen - ´25 Zum 60. des Häuptlings


Fuhrpark: Make Love no War !!!

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BeitragVerfasst: 29. September 2009 10:58 
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Humor ist wenn man trotzdem lacht...
Bei knapp 50 € im Jahr fallen mir spontan andere Ecken ein wo man sparen könnte...

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Fuhrpark: Fuhrpark: ETS 150 Bj 72, ETZ 250A Bj 87, ETZ 250F Bj 86, BMW RnineT Urban G/S Bj 18

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verkauft: ES 150 Bj 65, ES 150 Bj 67, ES 150 Bj 74, ES 250/1 Bj unbekannt, RT 125/3, Bj 61, ES 175/2 Bj ca. 70, TS 125, Bj 76, TS 250/1 Gespannmaschine Bj 78

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BeitragVerfasst: 29. September 2009 11:24 
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Sven Witzel hat geschrieben:
Humor ist wenn man trotzdem lacht...
Bei knapp 50 € im Jahr fallen mir spontan andere Ecken ein wo man sparen könnte...


... und die wären ... aber sage nicht an meinem Emmen Fuhrpark bzw. Standpark.


Fuhrpark: MZetten, Fahrzeuge aus dem AWZ und vom VEB FAJAS Suhl und Fahrzeuge aus dem Industriewerk Ludwigsfelde (IWL)

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BeitragVerfasst: 29. September 2009 11:33 
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ganz kleine Kennzeichen

Sorry, aber die Vorlage war zu gut ( hoffe du weißt, dass ich es nicht ganz Ernst meine ;-) )

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BeitragVerfasst: 29. September 2009 11:56 
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Ein Vorteil könnte sein, dass man dann, wenn man einen als LKW zugelassenen Wagen (wie ich momentan einen Ford Transit) fährt, mit dem als Sportanhänger zugelassenen wohl am Sonntag auf die Autobahn dürfte. Ich bin mir aber über die diesbezügliche Gesetzeslage nicht ganz sicher - vielleicht kann ja einer der Wissenden hier mal für Aufklärung sorgen?! :roll:

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Grüße - Nils
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BeitragVerfasst: 29. September 2009 14:12 
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LKW/Nutzfahrzeug mit normalem Anhängsel braucht Sonntags eine Ausnahmegenehmigung. Die kostet 40 Eumels. Ein Bekannter durfte das löhnen, als ihn die Grünen anhielten. Zugfahrzeug war ein Renault Trafic Lieferwagen, hintendran war ein Autoanhänger mit einem Gespann drauf. Wär der Trafic als PKW zugelassen gewesen, wärs legal damit am Sonntag auf der BAB unterwegs zu sein. Es lebe die teutsche Bürokratie.
Wie das mit grüner Nummer ist weiß ich nicht.
Die Versicherung für einen normalen Anhänger von rund 1000 kg Gesamtgewicht beträgt um die 15 Euros, die Steuer waren mal 22 Märker pro 200 kg, also rund 50 Euros. Dafür darfst du mit der Karre transportieren, was du willst.
Erwischen sie dich mit grüner Nummer und illegalem Transportgut, dann freut sich das Finanzamt, das schreit dann Steuerhinterziehung.
Bei uns in der Gegend schauen die Grünen genau hin. Es gibt einen großen Möbelmarkt und in einen Pferdeanhänger mit grünem Kennzeichen passt ein Sofa und eine Schrankwand gut rein. Wenn dann noch oben was rausguckt, sollte man dem Hobbyspediteur noch eine wegen Blödheit verpassen.

Gruß

Thomas


Fuhrpark: MZ ETZ 250 mit Superelastik, SR500 Bj 79, SR500 Bj 88, R1100GS

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BeitragVerfasst: 29. September 2009 16:15 
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es_250 hat geschrieben:
Ein Vorteil könnte sein, dass man dann, wenn man einen als LKW zugelassenen Wagen (wie ich momentan einen Ford Transit) fährt, mit dem als Sportanhänger zugelassenen wohl am Sonntag auf die Autobahn dürfte. Ich bin mir aber über die diesbezügliche Gesetzeslage nicht ganz sicher - vielleicht kann ja einer der Wissenden hier mal für Aufklärung sorgen?! :roll:


Nö, die Transporter sind nur solange vom sonntäglichen Fahren ausgeschlossen, wie sie kein Anhängsel mitführen. Sobald Du da was dran hängst wirds ein richtiger LKW und unterliegt dem Fahrverbot.

TS Martin hat geschrieben:
Würde bedeuten, alle Möps die wir haben und nur noch ausstellen, also nicht bewegen wolle (im Höchstfalle mit 'ne 04er Überführungsnummer) gelten dann als Sportgerät.


Never.
Sportgeräte im Sinne dieser Regelung sind Fahrzeuge die nicht für den normalen Straßenverkehr zulassungsfähig sind.
Was ist denn eine 04er Überführungsnummer? Wir haben 09 und seit geraumer Zeit Kurzkennzeichen, oder ticken in Brandenburg die Uhren da auch anders? ;-)

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Gruß
Wolfgang


Fuhrpark: bis auf 5 "Nachwendeprodukte" von MuZ und Simson sortenreiner DDR - Fuhrpark ;-)

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BeitragVerfasst: 29. September 2009 17:14 
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Paule56 hat geschrieben:
es_250 hat geschrieben:
Ein Vorteil könnte sein, dass man dann, wenn man einen als LKW zugelassenen Wagen (wie ich momentan einen Ford Transit) fährt, mit dem als Sportanhänger zugelassenen wohl am Sonntag auf die Autobahn dürfte. Ich bin mir aber über die diesbezügliche Gesetzeslage nicht ganz sicher - vielleicht kann ja einer der Wissenden hier mal für Aufklärung sorgen?! :roll:


Nö, die Transporter sind nur solange vom sonntäglichen Fahren ausgeschlossen, wie sie kein Anhängsel mitführen. Sobald Du da was dran hängst wirds ein richtiger LKW und unterliegt dem Fahrverbot.

TS Martin hat geschrieben:
Würde bedeuten, alle Möps die wir haben und nur noch ausstellen, also nicht bewegen wolle (im Höchstfalle mit 'ne 04er Überführungsnummer) gelten dann als Sportgerät.


Never.
Sportgeräte im Sinne dieser Regelung sind Fahrzeuge die nicht für den normalen Straßenverkehr zulassungsfähig sind.
Was ist denn eine 04er Überführungsnummer? Wir haben 09 und seit geraumer Zeit Kurzkennzeichen, oder ticken in Brandenburg die Uhren da auch anders? ;-)


Die 04er sind die Kurzzeitkennzeichen oder wie die Dinger heißen ... ist mir auch Bockwurst.

Nur das kuriose bestimmtes Sportgerät wie nicht zulassungsfähige Enduro oder Crossmaschinen benötigen eine Zulassung um an Veranstaltungen teilzunehmen.


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Kommt auf die Klassen an - MZ Enduros bspw. waren zulassungsfähig.

Andere sind es nicht - moderne Wettkampfmaschinen bspw. afaik.

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1. U.a. habe ich einen (umgebauten) Plattformanhänger für 550kg Gesamtgewicht(Leer 150kg). Kostet knapp 14€ Versicherung und 22€ Steuer.
2. Nummernschild ab ( :schlaumeier: ) und die Spiegel abgebaut ( :stumm: ) - und schon kann ich das nicht zulassungsfähige "Gerät" mit grüner Nummer transportieren :nixweiss: . Allerdings bekommen auch unsere Freunde und Helfer die Zulassung über die Rahmennummer heraus - wenn sie wollen.

Wieviel oder wenig man für ein grünes Kennzeichen an die Versicherung überweisen muss, kann ich nicht sagen. Zumindest wäre mir persönlich der Aufwand und das "Risiko" viel zu hoch. Des Weiteren kann man auch andere Dinge mit dem "legalen" Anhänger transportieren.

Was hälst du von Saisonkennzeichen - spart bestimmt bei 3 Monate weniger im Jahr ca.9€ :versteck: .


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