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 Betreff des Beitrags: 125 zu 150
BeitragVerfasst: 7. Oktober 2009 20:57 
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mal ne frage was muss ich machen wenn ich meine 125 zu hufu umbaue
also meine damit was alles in den papieren geändert werden muss und wo ich das umtragen lassen muss
hab ja kein brief da es nur ne 125 ist


Fuhrpark: MZ ETZ 251

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 Betreff des Beitrags: Re: 125 zu 150
BeitragVerfasst: 7. Oktober 2009 20:59 
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Kolben, Zylinder, Zylinderkopf, Vergaser
Abnahme beim TÜV
Umtragen bei der Zulassungsstelle
Neue Versicherung

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Fuhrpark: "Candy": MZ ETZ 125/150 Baujahr 1990 - verkauft
"Camilla": MZ TS 250/1 Baujahr 1980 mit SE Baujahr 1967 - verkauft
ohne Namen: MZ TS 150 Baujahr kA steht im den Papieren und die liegen in der Garage - verkauft
"Christel von der Post": MZ ES 150/1 Baujahr 1975 - verkauft
"Teilehaufen": MZ ES 250/2 Baujahr 1968 - verkauft
"Mirinda" ES/2 Gespann mit Superelastik Bj. 1969 zu verkaufen
"Eierknacker" Yamaha XJ 600 S Diva Bj. 1999

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 Betreff des Beitrags: Re: 125 zu 150
BeitragVerfasst: 7. Oktober 2009 21:02 
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ok hab aber kein farzeugbrief nur ein gutachten bzw betriebserlaubnis und bei der 150 giebs dan ein brief oder wie


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 Betreff des Beitrags: Re: 125 zu 150
BeitragVerfasst: 7. Oktober 2009 21:04 
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Wenn Du jetzt kein Brief für Dein Motorrad hast, wie is es denn dann zugelassen worden?
Du brauchst auch als 125er nen Brief, genauer gesagt ne Zulassungsbescheinigung I und II.

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 Betreff des Beitrags: Re: 125 zu 150
BeitragVerfasst: 7. Oktober 2009 21:09 
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Als LKR reicht eine Betriebserlaubnis!

Suche bemühen, TÜV/DEKRA fragen und Zulassungsstelle anrufen, was benötigt wird.

Das Thema gibt es unzählig im Forum.

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Bitte schickt mir eure FIN, Motor-Nr. und Baujahr eurer ETZ 125/150 für die Analyse der Baureihe.
Die Daten werden vertraulich behandelt.


Süd-Oberlausitzstammtisch Kottmarschenke, Ich war dabei! 2011, 2012 und 2013 :-D


Fuhrpark: MZ, Simson, Trabant

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 Betreff des Beitrags: Re: 125 zu 150
BeitragVerfasst: 7. Oktober 2009 21:10 
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Stephan hat geschrieben:
Als LKR reicht eine Betriebserlaubnis!

Wieder was gelernt.

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 Betreff des Beitrags: Re: 125 zu 150
BeitragVerfasst: 7. Oktober 2009 21:15 
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hab das beides


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.


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 Betreff des Beitrags: Re: 125 zu 150
BeitragVerfasst: 7. Oktober 2009 21:20 
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Kann zwar nix erkennen, aber wird schon das richtige sein.
Wenn Du Dein Motorrad umgebaut hast, dann bei TÜV oder Dekra (je nachdem, wer bei euch zuständig ist) vorstellen und Gutachten machen lassen.
Dann zur Zulassungsstelle, umschlüsseln lassen, brav die KFZ-Steuer bezahlen und der Versicherung Bescheid geben. Neues Kennzeichen wirds auch geben (ein großes, wie es an "richtige" Motorräder gehört).

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 Betreff des Beitrags: Re: 125 zu 150
BeitragVerfasst: 7. Oktober 2009 21:28 
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ich hab doch schon ein motorad kenzeichen naja egal danke alle meine fragen sind geklärt


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 Betreff des Beitrags: Re: 125 zu 150
BeitragVerfasst: 7. Oktober 2009 21:31 
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Naja, wenn ich das Bild in Deiner Galerie richtig deute, hast Du ein "kleines" Kennzeichen. Als Motorrad bekommst dann ein richtiges

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 Betreff des Beitrags: Re: 125 zu 150
BeitragVerfasst: 7. Oktober 2009 21:36 
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kann schon sein weiss auch nicht so richtig.
danke für die hilfe


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 Betreff des Beitrags: Re: 125 zu 150
BeitragVerfasst: 7. Oktober 2009 21:45 
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mueboe hat geschrieben:
Stephan hat geschrieben:
Als LKR reicht eine Betriebserlaubnis!

Wieder was gelernt.


Genau und die sehen dann so aus:

Dateianhang:
001-60.jpg


Nachteil: Man kann die Anzahl der Vorbesitzer nicht mehr nachvollziehen.

Auf jeden Fall wie die Vorredner: Ab zum TÜV/Dekra und Eintragung ändern lassen.

Aus Lkrad wird ein Krafrad m LB, es sei denn du hast diese Bezeichnung schon bei der 125er, dann wird aber die Höhe des Hubraum geändert.

Gibt wenige MZ's die als 125er die Bezeichnung Kraftrad m LB habe. Dann zahlt man für die 125 auch Steuer. Diese wahlweise Eintragung gab es mal.

Frage mich nicht welche Vorteile das mal hatte ...

Das große hast du entweder weil vor 2007 zugelassen (da alles was mehr als 80 km/h ein großes bekam) oder eben die Variante mit Kraftrad m LB.


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.


Fuhrpark: MZetten, Fahrzeuge aus dem AWZ und vom VEB FAJAS Suhl und Fahrzeuge aus dem Industriewerk Ludwigsfelde (IWL)

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 Betreff des Beitrags: Re: 125 zu 150
BeitragVerfasst: 7. Oktober 2009 21:48 
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Meine 125er is ein Kraftrad mit Leistungsbeschränkung^^

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 Betreff des Beitrags: Re: 125 zu 150
BeitragVerfasst: 7. Oktober 2009 21:50 
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EtzeStefan hat geschrieben:
kann schon sein weiss auch nicht so richtig.
danke für die hilfe


Müsste das kleine sein. Das kleine mist entweder 24 oder 25,5 x 13.

Das große bis 28 x 20 (dieses Maß ist größer).

Mit Glück behälste aber das kleine.

Papiere zum ändern vorlegen. Kennzeichen erstmal am Fahrzeug lassen und beobachten was passiert.

Mit Glück wollen die das Kennzeichen nicht neu besiegeln, da zugelassen und machen die die Änderung techn. Daten und fertig ist.

-- Hinzugefügt: 07.10.2009 21:54:13 --

mueboe hat geschrieben:
Meine 125er is ein Kraftrad mit Leistungsbeschränkung^^


Guck dir mal die ABE von mir oben an.

Wenn da unter Spalte ... Kraftrad, Leichtkraftrad steht bekommste seit 2007 ohne Ausnahmen und standardmäßig das kleine zugeteilt.

Wenn da aber Kraftrad mit LB steht immer das große oder halt nur mit Ausnahme.

Und wenn bei dir Kraftrad mit LB steht haste auch 'nen Brief oder? Und KfZ Steuer zahlste auch?

Früher war der Vorteil das diese Variante Prämie in der Haftpflichtversicherung sparte.

Heute ist dies nicht mehr der Fall, da nur noch die KW Zahl bei den meisten Anbietern zählt oder ob das Maschinchen mehr als 80 bringt.


Fuhrpark: MZetten, Fahrzeuge aus dem AWZ und vom VEB FAJAS Suhl und Fahrzeuge aus dem Industriewerk Ludwigsfelde (IWL)

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 Betreff des Beitrags: Re: 125 zu 150
BeitragVerfasst: 8. Oktober 2009 14:25 
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bei mir steht kraftrad, leichtkraftrad

und ich hab das kleine


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