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 Betreff des Beitrags: 125er Steuerfrei?
BeitragVerfasst: 21. Oktober 2009 16:59 
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Ein Freund möchte sich nach 30 Jahren Abstinenz wieder ein leichtes Motorrad kaufen. Eigendlich wollte er ein Mofa aber nach reichlichem Nachdenken und der Erkenntnis das er ja mal einen Führerschein für Motorräder gemacht hat, aber die alten Knochen nur was leichtes zu lassen, dachten wir über TS/ETZ125 nach. Ein anderer Freund hat auch noch eine TS125 zu verkaufen aber keine Papiere davon. Wenn schon neue Papiere, dann auch richtig. Normalerweise sind moderne 125er Steuuerfrei. Wie schaffe ich das mit ner alten 2takt MZ? Dank vorab!


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 Betreff des Beitrags: Re: 125er Steuerfrei?
BeitragVerfasst: 21. Oktober 2009 17:23 
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Wenn die 125er ein Leichtkraftrad ist, dann bleibt auch diese steuerfrei.

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 Betreff des Beitrags: Re: 125er Steuerfrei?
BeitragVerfasst: 21. Oktober 2009 17:25 
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Ganz genauso....
Einfach anmelden gehn. Bis 125 ccm ist steuerfrei.

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 Betreff des Beitrags: Re: 125er Steuerfrei?
BeitragVerfasst: 21. Oktober 2009 17:25 
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aber nur als Leichtkraftrad

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 Betreff des Beitrags: Re: 125er Steuerfrei?
BeitragVerfasst: 21. Oktober 2009 17:27 
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ja sie darf nicht mehr als 11 KW haben :wink:

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 Betreff des Beitrags: Re: 125er Steuerfrei?
BeitragVerfasst: 21. Oktober 2009 17:36 
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Nicht ganz richtig. Du hast hier die Wahl zwischen dem Eintrag: Kraftrad, Leichtkraftrad bzw. Kraftrad mit LB.

Bei zweitem Eintrag bekommst du ein Fahrzeugbrief und einen Steuerbescheid.

Bei ersten eine Betriebserlaubnis und keinen Steuerbescheid.

Also aufpassen was drinne steht bzw. was der Prüfer beim Vollgutachten reinschreibt.

Änderung dieser Art sind jederzeit möglich.

Bis zu einem Datum xy hat der Halter die freie Wahlen zwischen einen dieser beiden Einträge.

Bei den neueren Zulassungen nach Datum xy steht immer Kraftrad, Leichtkraftrad drinne und sie sind steuerfrei.


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 Betreff des Beitrags: Re: 125er Steuerfrei?
BeitragVerfasst: 21. Oktober 2009 17:38 
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 Betreff des Beitrags: Re: 125er Steuerfrei?
BeitragVerfasst: 21. Oktober 2009 17:38 
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ich habe für meine 125er auch nen KFZ-Brief und zahle trotzdem keine steuern :?: :!:

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 Betreff des Beitrags: Re: 125er Steuerfrei?
BeitragVerfasst: 21. Oktober 2009 17:46 
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Dann guck mal, was drin steht.
Leichtkraftrad oder Kraftrad mit Leistungsbeschränkung.

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 Betreff des Beitrags: Re: 125er Steuerfrei?
BeitragVerfasst: 21. Oktober 2009 17:53 
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Die Steuer geht nach Hubraum. Also mehr als 125 ccm kostet Steuern. Unter 125 ccm nicht.


Fuhrpark: ><(((°>

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 Betreff des Beitrags: Re: 125er Steuerfrei?
BeitragVerfasst: 21. Oktober 2009 17:55 
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Bei mir steht leichtkraftrad drinne...
Und ich hab sogar nen großes schild bekommen, obwohl ich laut wikipedia nen kleines haben müsste... :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

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 Betreff des Beitrags: Re: 125er Steuerfrei?
BeitragVerfasst: 21. Oktober 2009 17:55 
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Den Brief kann man sich auch für ein Leichtkraftrad ausstellen lassen ... ist aber nicht vorgeschrieben und wird nur gegen Extrabezahlung und ausdrücklichen Wunsch gemacht.

Ansonsten entscheidet der Eintrag: Leichtkraftrad oder Kraftrad m LB

Oder der kann bis zu einem bestimmten Erstzulassungsdatum frei gewählt werden.

Entscheiden hier beim Vollgutachten was der Prüfer reinschreibt bzw. was der Vorbesitzer gewählt hat.

Änderung zwischen beiden Eintragungen jederzeit möglich nur halt über eine extra Abnahme bei TÜV / Dekra.

Nur beträgt die Steuer für 125 im Jahr nur: 9 € und meistens zahlst du für ein Kraftrad m LB circa 15 € weniger bei der Versicherung als für ein gleiches Fahrzeug was als reines Leichtkraftrad gilt.


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 Betreff des Beitrags: Re: 125er Steuerfrei?
BeitragVerfasst: 21. Oktober 2009 18:47 
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Meine Ex125er war KEIN Leichtkraftrad, sondern ein 10 PS-Motorrad. "Kraftrad" also.
Dadurch konnte ein 16Jähriger dieses Motorrollerchen nicht fahren.
Gut so, denn ein Motorrad der 10 PS Klasse ist nicht unerheblich billiger in der Versicherung als ein Leichtkraftrad mit dem jeder pickelige 16jährige sich die Hirnbüx einrennt :mrgreen:
Die Steuer ist dazu absolut vernachlässigbar, falls Sie überhaupt erhoben wird.

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Four wheels move the body. Two wheels move the soul. ~Author Unknown
MZ's die auf Trailern zu Treffen angekarrt werden zählen nicht. Oder, weil besser, mathematisch als -1.


Fuhrpark: MZ-ETZ250(300), MZ ETS250, MZ TS250/1-PSW, Stahmer GL1100Gespann, BMW R1100RT, Vespa GT, Royal Enfield 500Bullet, NSU Quickly, Kawasaki Z 200, Motobecane Mini-Moby, ČZ453, E-Scooter. Under Construction: MZ TS250/0. In Pflege: Vespa Ape50, Suzuki GS500e, Freeliner Bikeboard. Dosen: VW Touran 2,0TDI DSG, Ford Fiesta 1,5TDCi. Fast alles Vapefrei.
www.eichy.de

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 Betreff des Beitrags: Re: 125er Steuerfrei?
BeitragVerfasst: 21. Oktober 2009 18:54 
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Zusammenfassend Leichtkraftrad kostet keine Steuer aber wesentlich mehr Versicherung
Kraftrad kostet 9€ aber weniger Versicherung
Billiger wäre dem entsprechend wahrscheinlich unter dem Strich der Eintrag als Kraftrad.
wenn ja Danke für die schnell Hilfe! :biggthumpup:


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 Betreff des Beitrags: Re: 125er Steuerfrei?
BeitragVerfasst: 21. Oktober 2009 18:54 
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125er sind pauschal steuerbefreit.
Offizielle Begründung sei es wohl, daß dieser geringe Betrag nicht die Kosten für die Eintreibung decken würde. Das hat also nichts mit LKR, KR mit LB oder sonstwas zu tun.
Meine RT ist ebenfalls steuerbefreit, mit 108 km/h eingetragen und als Motorrad angemeldet. Das alles will man auf der Zulassungsstelle gar nicht wissen.
(Außer der Sachbearbeiter hat - mal wieder - keine Ahnung...)

Gruß Alex

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 Betreff des Beitrags: Re: 125er Steuerfrei?
BeitragVerfasst: 21. Oktober 2009 18:55 
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Alex hat geschrieben:
125er sind pauschal steuerbefreit.

Das is so nicht richtig. Steuerbefreit sind nur Leichtkrafträder.
Maximal 11kW, maximal 125ccm aber Leichtkrafträder müssen es sein.

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 Betreff des Beitrags: Re: 125er Steuerfrei?
BeitragVerfasst: 21. Oktober 2009 19:01 
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Das ist das Merkwürdige,fast willkürliche vom Amt. Kalle´s DKW RT125 kostet Steuer, Cris´s MZ Rt125 Keine. Beider sind als Kraftrad im selben Kreis angemeldet. Deshalb habe ich auch gefragt. Ich hoffe das ich die TS passend hinbekomme. Die Zulassungsstelle kennt mich schon als Störenfried. Und der Kampf beginnt aufs Neue. :box:


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 Betreff des Beitrags: Re: 125er Steuerfrei?
BeitragVerfasst: 21. Oktober 2009 19:11 
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P-J hat geschrieben:
Das ist das Merkwürdige,fast willkürliche vom Amt. Kalle´s DKW RT125 kostet Steuer, Cris´s MZ Rt125 Keine. Beider sind als Kraftrad im selben Kreis angemeldet. Deshalb habe ich auch gefragt. Ich hoffe das ich die TS passend hinbekomme. Die Zulassungsstelle kennt mich schon als Störenfried. Und der Kampf beginnt aufs Neue. :box:


Haste dir da mal die Unterschiede in den Papieren zu Gemüte gezogen?

Ansonsten scanne die beiden mal ein und mail sie mir rüber. Mailadresse würde ich dir per PN geben.

Also Vaters MZ RT 125 Bj. 1962 ist steuerfrei und meine MZ-B Horex Imperator auch.

Bei beiden wurde uns nur die Betriebserlaubnis erteilt und eingetragen sind sie als LKrad.

Bei der MZ-B hatte ich keine Wahl mehr da EZ nach Datum xy. Kostet so ggü. meiner TS 150 10 € (nicht ganz) mehr im Jahr.

Wichtig bei den meisten Versicherern ist die bbH > 80 zwecks Führerschein ab 16.

Und bei der RT war es egal, da Oldietarif.


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 Betreff des Beitrags: Re: 125er Steuerfrei?
BeitragVerfasst: 21. Oktober 2009 20:28 
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so und nun ich noch:

ETZ150, 123ccm, 8KW und "kraftrad, leichtkraftrad"

und ich hab nen brief und zahl keine steuern.

ist die verwirrung nun komplett???

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Gruß
Christian


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 Betreff des Beitrags: Re: 125er Steuerfrei?
BeitragVerfasst: 21. Oktober 2009 20:31 
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ETZChris hat geschrieben:
so und nun ich noch:

ETZ150, 123ccm, 8KW und "kraftrad, leichtkraftrad"

und ich hab nen brief und zahl keine steuern.

ist die verwirrung nun komplett???

Sei lieber still. Sonst fordern die nach :wink: .

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Gruß Henrik
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 Betreff des Beitrags: Re: 125er Steuerfrei?
BeitragVerfasst: 21. Oktober 2009 20:48 
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henrik5 hat geschrieben:
ETZChris hat geschrieben:
so und nun ich noch:

ETZ150, 123ccm, 8KW und "kraftrad, leichtkraftrad"

und ich hab nen brief und zahl keine steuern.

ist die verwirrung nun komplett???

Sei lieber still. Sonst fordern die nach :wink: .


wofür :gruebel: ich fahr ne ETZ150 mit ner eingetragenen 125er laufgarnitur!! :ja:

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 Betreff des Beitrags: Re: 125er Steuerfrei?
BeitragVerfasst: 21. Oktober 2009 21:49 
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ETZChris hat geschrieben:
so und nun ich noch:

ETZ150, 123ccm, 8KW und "kraftrad, leichtkraftrad"

und ich hab nen brief und zahl keine steuern.

ist die verwirrung nun komplett???


und was hast du fuer eine
TS Martin hat geschrieben:
... bbH ...
:?:

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Luzie

Vi er dem de andre ikke må lege med ...

Herzlichen Glueckwunsch all den heutigen Geburtstagskindern, skål !!!

Gründungsmitglied des GKV - Granseer Kravattenträgerverein / Chapter Danmark

Mitglied im magsd-Fanklub - Die kleinen Wölfe

Das Licht am Ende des Tunnels könnte auch ein entgegenkommender Zug sein! Gregor Gysi

ich hab eingeladen:
Möhlau ´o9 -´1o -´11 -´12
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Adventsgrillen -´1o -´12 -´13 -´14 -´15 -´16 -´18 -´19 -´21 -´22 -´23 -´24
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 Betreff des Beitrags: Re: 125er Steuerfrei?
BeitragVerfasst: 21. Oktober 2009 22:37 
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Das ganze scheint wohl doch wieder Ermessenssache wie kleine Nummerschilder. Wir wohnen hier in der Eifel umgeben von vielen Beamtendödeln aber die Oberdödel sitzen in der Zulassungsstelle. Da musst ich schon öfter Kriege anzetteln und auch dieses mal sehe ich einem Kampf entgegen. Bisher bin ich immer als Sieger vom Platz gegangen. Leider fehlen mir noch die schlüssigen Agumente. Den vom Gesetz her sind 125er Krafträder wohl immer Steuuerpflichtig. Doch meist wird bei einem Betrag unter 10€ davon abgesehen weil der Aufwand mehr ist wie das erwirtschaftete. Halt Ermessenssache, somit bleibt für mich nur der Pysische Krieg. :P


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 Betreff des Beitrags: Re: 125er Steuerfrei?
BeitragVerfasst: 21. Oktober 2009 22:57 
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Ich zitiere jetzt mal von einer Internetseite (http://www.motorradonline.de/de/motorra ... trad/82179)
http://www.motorradonline.de hat geschrieben:
Motorrad oder Leichtkraftrad?

Seit dem 1. März 1996 heißen 125er bis maximal 15 PS, egal ob alt oder neu, Leichtkrafträder beziehungsweise Leichtkraftroller. Diese Fahrzeuggattung hat keinen Fahrzeugbrief, sondern nur eine Betriebserlaubnis und ist damit steuerfrei. Groß ist die Steuerersparnis allerdings nicht - gerade mal 18 Mark sind’s.Wenn die 125er bereits vor dem 1. März 1996 zugelassen war, hat der Halter noch die freie Wahl, ob er eine Einstufung als Motorrad oder Leichtkraftrad wünscht. Und das ist nicht ganz unwichtig. Für die Zulassung als Motorrad sprechen die meist niedrigeren Versicherungstarife: Die Haftpflicht kostet in der Klasse bis 17 PS in der Regel weniger als 150 Mark pro Jahr (bei 100 Prozent Schadenfreiheitsrabatt). Bei den Leichtkrafträdern (bis 15 PS) reicht die Tarifskala von rund 120 Mark bis immerhin rund 750 Mark pro Jahr - nachzulesen im Vergleich der Leichtkraftrad-Versicherungstarife in MOTORRAD 5/1997. Manche Versicherer gewähren Fahrern, die über 25 Jahre alt sind, Sonderrabatte, andere stufen Leichtkraftroller günstiger als Leichtkrafträder ein - hier lohnt also ein penibler Vergleich der Versicherungsbedingungen. Auch wenn sich die Wahl bei der Zulassung zwischen Motorrad und Leichtkraftrad scheinbar noch nicht bis zu allen Prüfstellen und Zulassungsbehörden herumgesprochen hat, im Verkehrsblatt 6/1996, herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr, stand auf Seite 165 zu lesen: »Motorisierte Zweiräder bis 125 cm³ und 11 kW (aber mehr als 80 cm³ oder mehr als 80 km/h), die nach altem Recht als Krafträder der Klasse 1a einzuordnen waren, fallen nunmehr in die Klasse 1b und können mit einer Fahrerlaubnis dieser Klasse zugeführt werden, selbst wenn sie als Krafträder zugelassen sind.« Diese Wahlmöglichkeit entfällt bei den 125ern, die erst nach diesem Stichtag in den Verkehr gekommen sind: Sie gelten ohne Wenn und Aber als Leichtkrafträder.Die armen 16jährigen müssen übrigens mit meist rund 1000 Mark bei der Versicherung deutlich mehr auf den Tisch blättern. Apropos 16jährige: Auf 80 km/h gedrosselte 125er erhalten ein kleines Kennzeichen, die offenen Leichtkrafträder ein normal großes, alle zwei Jahre zum TÜV müssen beide Varianten.


Nur mal für dich als Hilfe.

Ist aber schon etwas älter.

Das mit der Kennzeichengröße entfällt nach dem 01.03.2007 - Fzg. die nach diesem Datum zugelassen werden und als LKrad gelten bekommen das kleine.


Fuhrpark: MZetten, Fahrzeuge aus dem AWZ und vom VEB FAJAS Suhl und Fahrzeuge aus dem Industriewerk Ludwigsfelde (IWL)

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 Betreff des Beitrags: Re: 125er Steuerfrei?
BeitragVerfasst: 21. Oktober 2009 23:06 
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Das sind Agumente. Und wieder werde ich siegreich sein! :ideadev:


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 Betreff des Beitrags: Re: 125er Steuerfrei?
BeitragVerfasst: 21. Oktober 2009 23:19 
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P-J hat geschrieben:
Das sind Agumente. Und wieder werde ich siegreich sein! :ideadev:


Mir war doch so irgendwo stand sowas. Hatte eben mal Zeit noch mal meinen Rechner zu quälen ...

... das Resultat siehst du.

P.S.: Nur so bin auch ich damals mehrfach mit kleinen Nummernschildern von dannen gezogen. (Argumete aus dem Internet und Hilfe aus dem Forum) !!!


Fuhrpark: MZetten, Fahrzeuge aus dem AWZ und vom VEB FAJAS Suhl und Fahrzeuge aus dem Industriewerk Ludwigsfelde (IWL)

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 Betreff des Beitrags: Re: 125er Steuerfrei?
BeitragVerfasst: 22. Oktober 2009 10:53 
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Treffen Edersee Organisator

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ETZChris hat geschrieben:
so und nun ich noch:

ETZ150, 123ccm, 8KW und "kraftrad, leichtkraftrad"

und ich hab nen brief und zahl keine steuern.

ist die verwirrung nun komplett???


Ich komm auch noch!

ETZ 150, 123cm³, 8kW und "Kraftrad m. LB"

hab nen Brief, und zahle keine Steuern.

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Fuhrpark: Badeinsel 2000 mit Palme

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 Betreff des Beitrags: Re: 125er Steuerfrei?
BeitragVerfasst: 23. Oktober 2009 22:20 
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Nun Meine Geschichte,
meine RT 125/3 seit der Wende angemeldet immer fleißig Steuern gezahlt.
Voriges Jahr von einem Bekanten erfahren das er keine Steuern zahlt (125 ohne Leistungsbeschränkung).
Ich habe ein Brief an die Zulassungsstelle Berlin geschrieben und siehe da jetzt bin ich auch Steuerbefreit.
Habe sogar 1 Jahr Steuern zurück bekommen!!!
Als Antwort bekam ich zu hören das die 125 ja sowieso nur kurze Zeit gefahren werden und ein Benachrichtigung für den gleitenden Entfall der Steuern nicht vorgesehen ist.

Ivo


Fuhrpark: MZ 125/3 Bj1960, MAW50 Bj ca 1957, Вятка 150м (Vjatka)

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