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BeitragVerfasst: 20. Oktober 2006 00:22 
abend zusammen,
wie in dem bericht "mz gekauft" erwähnt habe ich heute das gespann mit einem freund abgeholt. leider entsprach es nicht ganz der beschreibung, bzw. es wurden gerne einige mängel bei der ebay beschreibung nicht erwähnt. dann viel uns eine schweißstelle an der motoraufhängung auf, er erzählte uns, dass die mal abgebrochen wurde für einen größeren motor, der alte aber wieder verbaut wäre und daher das "eckchen" wieder angeschweißt wurde. zu hause viel uns dann auf, das die fahrgestellnummer unterm sitz eine andere ist als die im brief. die ist nämlich mit der an der motoraufhängung identisch. das fahrzeug war sogar angemeldet, aber auf die angeschweißte nummer. da ich noch einen alten ddr brief mitbekam stellte ich fest, dass das fahrzeug entsprechend zur angeschweißten nummer schwarz ist, mein gekauftes ist aber ORIGINAL blau!! der typ hat mich krass betrogen und ich bin extrem wütend. was soll ich jetzt machen? zur polizei? bin absolut ratlos und verzweifelt, vielleicht weiß von euch einer rat,
gruß
jonathan


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BeitragVerfasst: 20. Oktober 2006 00:59 
Seltsame Geschichte, ich würd mal bei der nächsten Polizeidienststelle um Rat fragen.

Was für ein "größerer Motor" sollte das denn sein? Es passen bei den "großen" MZ praktisch alle Motoren bis zu TS/1 untereinander ohne größeren Umbau der am Rahmen fest angeschweißten Halterungen. Auch ETZ Motoren haben identische Haltebohrungen, passen nur durch den geänderten Zylinder nicht. Komisch ist, das genau dort geschweißt wurde, wo eine Nummer war.

Laß es nicht auf sich beruhen, Du kannst in Teufels Küche kommen, wenn Du ein getürktes Teil erstanden hast!


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BeitragVerfasst: 20. Oktober 2006 02:52 
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allerdings kann es dir passieren das das teil zur beweissicherung eingezogen wird und du dann geld und mopped los bist....

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BeitragVerfasst: 20. Oktober 2006 03:01 
Der Preis der Ehrlichkeit möglicherweise. Aber angenommen das Teil ist wirklich "getürkt", die Folgen wären weitaus schlimmer wenn er nichts unternimmt.


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BeitragVerfasst: 20. Oktober 2006 05:31 
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Moin, moin ins Forum, :muede:
das is ja 'n Ding.
Aber so etwas hört man bei ebay - Geschäften immer mal.
Auf jeden Fall in der Bewertung vermerken und dann Polizei,
selbst auf das Risiko hin, daß du etwas Ärger bekommst.
Ich hoffe, mir bleibt so etwas erspart, wenn ich meinen ebay - Erfolg morgen früh abhole.
Ihr erinnert euch vieleicht...gestern abend aus der Bucht gezogen.
Eine MZ RT 125/3...na mal sehen.
Ich wünsch dir auf jedenfall nur das beste mit dem Gespann !

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man liest sich - Gruß Tilo Bild

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* überzeugter RT 125 - Fahrer seit Anno 1978
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DDR - Kinderroller - rot; Kawasaki VN 1500, Classic-Tourer, Bj. 2001 - Cruisingdampfer; VW Caddy, Bj. 2008 - WoMo mit Mausehaken

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BeitragVerfasst: 20. Oktober 2006 06:01 
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Hast Du Rechtsschutz?

Noch eine Möglichkeit, ohne das die Polizei das Mopped ggf. sofort einzieht....mach eine KBA-Anfrage mit beiden Rahmennummern.
Solltest Du "Dealerware" erwischt haben, sollte das beim KBA ggf. vermerkt sein. Die Anfrage kostet zwar ein wenig, aber dann weißt Du zumindest, ob ggf. eine Rahmennummer als gestohlen gemeldet wurde.

Ansonsten.....Kaufvertrag rückgängig machen da erhebliche Mängel verschwiegen wurden oder auf "Wertminderung" pochen, sofern rechtl. alles im grünen Bereich ist.

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BeitragVerfasst: 20. Oktober 2006 06:02 
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Daß die Nummer unterm Sitz eine andere ist als am Rahmen selbst, ist gut möglich. Der Sitzträger kann abgeschraubt werden. Das allein ist noch nicht schlimm. Entscheidend ist die Nummer vorn an der Motorhalterung. Aber die Schweißerei...hm...bedenklich.

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BeitragVerfasst: 20. Oktober 2006 06:30 
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Andreas hat geschrieben:
Noch eine Möglichkeit, ohne das die Polizei das Mopped ggf. sofort einzieht....mach eine KBA-Anfrage mit beiden Rahmennummern.


Die KBA-Anfrage kostet bei 2 Nummern (sind ja dann 2 Anfragen) ca. 29 EUR und dauert ca. 2 Wochen.
Ich weiß nicht ob es gut wäre solange mit der Pozilei zu warten :nixweiss:

Wenn Du vorher hingehst machen bestimmt die diese Anfrage sowieso.

Ich drücke Dir auf jeden Fall die Daumen.

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(Es gibt allerdings auch welche, die lernen es nie!)


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BeitragVerfasst: 20. Oktober 2006 06:57 
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TeEs hat geschrieben:
Andreas hat geschrieben:
Noch eine Möglichkeit, ohne das die Polizei das Mopped ggf. sofort einzieht....mach eine KBA-Anfrage mit beiden Rahmennummern.


Wenn Du vorher hingehst machen bestimmt die diese Anfrage sowieso.


Davon kannst Du ausgehen. Und sollte die dann ggf. Negativ ausfallen, würde das Mopped u.U. sofort eingezogen.
Vielleicht doch lieber 2 Wochen warten?!

Man kann (versteckte) Mängel ja auch erst nach 2 Wochen entdecken......

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BeitragVerfasst: 20. Oktober 2006 07:02 
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hmm üble sache ..

nun ja da bin ich ja froh, daß ich da bis jetzt noch nicht hingefallen bin, obwohl ich mir die teile immer vorher angeschaut habe (auch wenn es 400km autofahrt waren) habe ich schon 2 mal vergessen die fahrzeugnummern abzugleichen ...

jedoch 2 mal glück gehabt und beim nachträglichen überprüfen festgestellt, daß alles ok ist

zu deinem "fang" .. ich würde schleunigst versuchen ding loszuwerden und das geld wiederzubekommen, wenn du gut als ansatz die anscheinend wirklich falsche beschreibung nehmen kannst

natürlich kann es sein, daß kurze zeit später ein anderer damit spaß hat ...

somit wär das mit der polizei eigentlich auch eine gute idee ...

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Zitat:
Vielleicht doch lieber 2 Wochen warten?!


Ich würde keine Zeit verlieren. Und sofort ebay einschalten(Käuferschutz).
Wenn da irgendwas geklaut sein sollte, wird das selbstverständlich sofort von der Staatsanwaltschaft eingezogen und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Wie würde ich handeln?
Die Emme sofort zurückgeben! Was wird denn der Tüv zur Schweißaktion sagen? Nee, nee gleich zurück damit. Die Frage von Andreas zum Thema Rechtsschutz ist gut, denn wenn sich der Verkäufer quer stellt, könte es Schwierigkeiten geben.

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BeitragVerfasst: 20. Oktober 2006 07:27 
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Also ich würde erst mal mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen und Rückgabe fordern. Ggf. gleich auf den Anwalt und Klage hinweisen. Du wirst dann sehen , wie er reagiert. Vielleicht sieht er es ja dann ein und Du bist raus.

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Grüsse aus Berlin

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BeitragVerfasst: 20. Oktober 2006 07:34 
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Gib das Gespann zurück und lass dir dein Geld wiedergeben. Wenn der Verkäufer rumzickt, werde massiv, drohe mit der Polizei und wenn nix anderes hilft, geh zur Polizei.

Das Risiko, dass Du letztlich alles los bist, ist zu gross.


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BeitragVerfasst: 20. Oktober 2006 08:00 
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gr-omit hat geschrieben:
Das Risiko, dass Du letztlich alles los bist, ist zu gross.


Leider droht dieses Risiko schon beim ersten Vorsprechen bei der Rennleitung, an Hehlerware erwirbt man nun mal kein Eigentum, wobei ich dies nicht unterstellen will.
Die Hintergründe können vielfältig und auch harmlos sein.

Du solltest als Erstes die Möglichkeit der Meldung von 'online Unstimmigkeit' in deinem eBay wählen und durchführen, erfahrungsgemäß knicken da schon einige -auch hartgesottene User ein!
Beantrage, wie Koponny schon erwähnte den Käuferschutz von eBay, bringt Dir zwar nur 175 EUS, aber dem VK Druck! Geht aber erst nach 10 Tagen hier lesen

Ein höflicher aber bestimmender Kontakt zum Verkäufer bringt mehr als Drohungen etc. auch Beschimpfungen in der Bewertung sind unpassend.

Du solltest auch bedenken, Du hast abgeholt, somit zieht das ehemalig sogenannte Fernabsatzgesetz nicht! Ein 'verdeckter' Mangel ist es direkt ebenso wenig, wie im Gegensatz Du Dir den Vorwurf gefallen lassen musst nicht gleich vor Ort kontrolliert zu haben.
Nur, dass der VK direkt Kenntnis von den kuriosen Umständen hatte, bringt Dich IMHO weiter

Anwalt und evtl. Polizei kannst immer noch wählen

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Gruß
Wolfgang


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Ich hoffe du hattest zumindest nen Zeugen mit dabei?
Wie schon bemerkt wurde, versuche erstmal mit dem Verkäufer direkt Kontkt aufzunehmen, verlange bestimmt die Wandlung des Vertrages und wenn du dein Geld wieder hast, dann geh am besten gleich zum nächsten Polizeirevier und erzähl die Story mal. Sollen die entscheiden ob die Fahrgestellnr. zum Rahmen paßt. Einfach den nächsten da reinrasseln lassen wäre nicht fair :wink:

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Gruß Rene´
und rast nicht so :wink:


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BeitragVerfasst: 20. Oktober 2006 08:13 
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Vorgehen wie folgt wuerde ich empfehlen:

zeitliche Abfolge:
ggf. erst mal nen Anwalt nachfragen (Erfolgseinschaetzung), die geben manchmal ganz gute Argumentationshilfen an die Hand.

Dann,
da erhebliche Maengel verschwiegen wurden, der Verkaeufer aber, wie du schreibst, von diesen wusste kannst Du darauf bestehen den Kauf rueckgaengig zu machen (warum Du nicht schon vor Ort, bei Abholung/ Bezahlung wo Du ja Kenntnis von der Sache erlangtest, Abstand genommen hast, erschwert womoeglich Deine Argumentation.)

Dann: ggf. ein anwaltliches Schreiben nachlegen (das wirst Du aber in jedem Falle selber zahlen koennen, kannst Du nicht vom Verkaeufer uebernehmen lassen)

Je nach Erfolg dann ggf. ebay und/ oder Polizei einschalten/ informieren.

Zuerst einmal wuerde ich jedenfalls versuchen mein Schaefchen wieder ins Trockene zu zerren bevor ich mit allen moeglichen Kanonen ballern wuerde. Wobei ebay ja in der Sache nu gar nichts nutzt, da sie in das Rechtsgeschaeft ueberhauptgarnicht involviert sind. Die Handeln ausschließlich aus Reputationsgesichtspunkten. Und eine Bewertung musst Du ja VORLAEUFIG noch nicht abgeben. Drohen in DEm Punkz bringt ggf. nix)

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Gruesse vonne Parkbank
Alexander

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Hallo Jonathan,

meine Frau arbeitet bei der Polizei, zwecks sicheren Gehalt und der damit gesicherten Ersatzteilversorgung. ;-)

OK, Spass beiseite. Wenn du möchtest kann ich sie mal fragen, ob sie schon mit sowas Erfahrung gemacht hat, bzw. wie sowas bei den Förstern gehandhabt wird. Wäre zwar die Schwabenpolizei, aber da dürfte es wenig Unterschied zu anderen Bundesländern geben.

Ich würde erstmal ganz allgemein fragen. Sobald Nummern ins Spiel kommen und es sollte damit was sein wird die Sache ernst, da Polizisten verpflichtet sind Straftaten zu melden.

Gib mir einfach kurz bescheid.

Viele Grüße

Enrico


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BeitragVerfasst: 20. Oktober 2006 09:57 
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Hallo,

ich hab nun deinen vorhergehenden Beitrag nicht gelesen, weiss also nicht was du bezahlt hast.

Ich würde mich auf jeden Fall bei einem Anwalt informieren wie meine Möglichkeiten aussehen (nennt man Erstberatung ohne dass der Anwalt ein Mandat bekommt und die Sache gleich alss Fall bekommt).

Wenn du keinen Rechtsschutz hast hilft vielleicht folgendes.

Falls du ADAC-Mitglied bist gibt es diese Erstberatung kostenlos. Die Liste der Anwälte gibt es beim ADAC auf der homepage.

Im Internet gibt es folgende Seite
http://www.frag-einen-anwalt.de/
Ich weiss nicht wie es da genau funktioniert, aber so ungefähr. Man bezahlt da 15-25 Euro und bekommt antwort von einem richtigen Anwalt (Erstberatung). Das alles online. Du musst den Sachverhalt nur eben gut und verständlich beschreiben. Da gibt es auch ein Archiv mit schon gestellten Fragen. Da kann man auch das ein oder andere nachlesen. Da gibt es auch viele Anfragen wegen Kauf bei ebay. Versuch mal die Suchoption und gib 'ebay' an.

Ich wünsche dir viel Erfolg.

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Gruß

duschko


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Du kann ja auch Samasaphan(Ich hoffe ich habe das jetzt richtig geschrieben), der müßte sich doch damit auch auskennen.
Das heißt aber jetzt nicht das ich Enricos Frau Fachkenntniss absprechen will ( sonst überprüft sie beim nächsten Treffen meine Emme wohl sehr genau :lol: )

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Ja, das wird sie wohl. Als erste Auflage bekommst du, die Farbe deiner MZ zu ändern und die Munitionskisten in unserem Keller abzugeben. ;-)

Grüße

Enrico


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Zitat:
die Munitionskisten in unserem Keller abzugeben.


Dann muß ich wohl die ollen Pneumantkoffer spazieren fahren.....

Und die Farbe bleibt. Also auf jedenfall bis zum nächsten Herbst. Dann ist bestimmt wieder Zeit für ne neue Lackierung.......

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Koponny hat geschrieben:
Zitat:
Vielleicht doch lieber 2 Wochen warten?!


Ich würde keine Zeit verlieren. Und sofort ebay einschalten(Käuferschutz).
Wenn da irgendwas geklaut sein sollte, wird das selbstverständlich sofort von der Staatsanwaltschaft eingezogen und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Haste bei ebay schon mal sowas gemacht? Vergiß es einfach.


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Jonathan Ost hat geschrieben:
abend zusammen,
wie in dem bericht "mz gekauft" erwähnt habe ich heute das gespann mit einem freund abgeholt. leider entsprach es nicht ganz der beschreibung, bzw. es wurden gerne einige mängel bei der ebay beschreibung nicht erwähnt.
Hast Du einen Kaufvertrag gemacht?


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dem kann ich mich nur anschließen.
Ich hatte mal ne Hutablage ersteigert und bezahlt kam aber nichts. mit Ebay in verbindung gesetzt und antwort war: haben den Anbieter negativ vorgemerkt. Und dann waren die auch schon fertig mit mir.

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die einzigen antworten die ich von ebay immer bekomme sind standart antworten ..

ich glaube fast, daß die da irgend nen algorithmus haben den jede mail durchläuft und dann aus 5 - 7 standart antworten dann eine zufällig auswählt ...

ich würde es auf jedenfalls versuchen, wenn der verkäufer nicht will - danz nach der devise "hartnecking bleiben"

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 Betreff des Beitrags: kaufvertrag
BeitragVerfasst: 20. Oktober 2006 12:48 
ja, einen kaufvertrag habe ich mit allem drum und dran. ich habe mir überlegt, dass ich erstmal beim kba eine anfrage bezüglich der nicht eingetragenen rahmennummer unterm sitz stelle. Wenn dann alles in ordnung ist, kann man das vielleicht amtlich vermerken lassen oder ähnliches. auch möglich wäre, die reg.nummer an der motorhalterung, bzw. eine neue halterung ohne nummer anzuschweißen und den brief auf die nummer unterm sitz ausstellen zulassen. wenn sich jemand aus vielen teilen ein mopped zusammen bastelt, wird der unter umständen auch verschiedene nummern haben. der muß die karre dann doch auch angemeldet kriegen. eins steht fest: die sau muß mir ein paar hunis wiedergeben, sonst verabeite ich den auch noch im mopped (lass ich natürlich dann sofort eintragen :D )
Außerdem bin ich jäger und mit personenschäden weit über 5 millionen versichert, so ein häßlicher unfall passiert schnell :cry:
Ich habe übringens die tel. nummer von einem anderen vorbesitzer ausfindig machen können. witziger weise wohnt der bei mir im nachbarort. leider habe ich ihn noch nicht erreichen können. mal schauen was der zu erzählen hat.
ich halte euch auf dem laufenden...


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BeitragVerfasst: 20. Oktober 2006 12:54 
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Jonathan Ost hat geschrieben:
dass ich erstmal beim kba eine anfrage bezüglich der nicht eingetragenen rahmennummer unterm sitz stelle.

Die Nummer am Heckträger ist doch nur auf dem Typenschild. Dieses lässt sich jederzeit durch eines mit der "richtigen" Nummer ersetzen. Die "richtige" ist die an der Motorhalterung und die ist mit deinem Ostbrief identisch. Und einen Kaufvertrag mit dieser Nummer hast Du ja auch. Die abgebrochene und angeschweißte Motorhalterung ist nicht zwangläufig gleichbedeutend mit einer bewußten Manipulation. Die Halterungen brachen relativ häufig. Das ist alles nicht so hochdramatisch, wie es sich vielleicht im ersten Moment darstellt. Den Verkäufer solltest Du eventuell trotzdem nochmals betreffs Minderung für verschwiegene Mängel kontaktieren. Und Erkundigungen bei weiteren Vorbesitzen sind bestimmt ebenfalls sinnvoll.


Gruß
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Zuletzt geändert von VielRost am 20. Oktober 2006 13:05, insgesamt 2-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 20. Oktober 2006 12:56 
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Den sick kann ich ja verstehen, hilft aber nicht wirklich weiter.

bei schweissereien ist zubeachten, dass es dem Gefuege -zumal alter- Rahmen nicht gut tut. Nicht umsonst fertigen die Gespannbauer Peikert etc. Klammern und raten vom Schweissen ab.

Bevor du also weiter die virtuelle Folterkammer bedienst versuch lieber den Kauf rueckgaengig zu machen mit ggf. entsprechenden Hinweisen auf geschaeftliche Gepflogenheiten, Gesetze, Anwalt etc.
Bisschen bedacht vorgehen dabei. Steigerungsmoeglichkeiten offenhalten, als Moeglichkeiten in ein Gespraecht getragen von Einigungswilligekeit einfliessen lassen.

Und ansonsten: Jagen und so.. was soll das? Man ist doch keine 14 mehr.

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 Betreff des Beitrags: Re: kaufvertrag
BeitragVerfasst: 20. Oktober 2006 12:57 
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Jonathan Ost hat geschrieben:
Außerdem bin ich jäger und mit personenschäden weit über 5 millionen versichert, so ein häßlicher unfall passiert schnell

:yau:

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BeitragVerfasst: 20. Oktober 2006 13:14 
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VielRost hat geschrieben:
Jonathan Ost hat geschrieben:
dass ich erstmal beim kba eine anfrage bezüglich der nicht eingetragenen rahmennummer unterm sitz stelle.

Die Nummer am Heckträger ist doch nur auf dem Typenschild. Dieses lässt sich jederzeit durch eines mit der "richtigen" Nummer ersetzen. Die "richtige" ist die an der Motorhalterung und die ist mit deinem Ostbrief identisch. Und einen Kaufvertrag mit dieser Nummer hast Du ja auch. Die abgebrochene und angeschweißte Motorhalterung ist nicht zwangläufig gleichbedeutend mit einer bewußten Manipulation. Die Halterungen brachen relativ häufig. Das ist alles nicht so hochdramatisch, wie es sich vielleicht im ersten Moment darstellt. Den Verkäufer solltest Du eventuell trotzdem nochmals betreffs Minderung für verschwiegene Mängel kontaktieren. Und Erkundigungen bei weiteren Vorbesitzen sind bestimmt ebenfalls sinnvoll.


Gruß
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Ok, das wußte ich nicht, ich ging davon aus, die 2. Nummer am Rahmenheck sei ebenfalls eingeschlagen.
Das macht die Sache undramatischer.
Evtl. also einfach neues Typenschild besorgen, korrekte Nummern einschlagen und gut ist.
Bliebe die Sache mit der geschweißten Motorhalterung.

Wenn das vorher nicht bekannt war, Vorbesitzer kontaktieren und gucken, was sich raushandeln läßt.

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BeitragVerfasst: 20. Oktober 2006 13:20 
du machst mir mut, das freut mich. woher bekomme ich ein solches typenschild und wie oder wer nimmt die kennzeichnung von diesem schild vor?


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BeitragVerfasst: 20. Oktober 2006 13:23 
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Guck mal in der Linkliste unter Restauration.
Ich glaube www.alverman-oldtimerhandel.de oder so ähnlich.
Der hat welche.

Kennzeichnung?!
Jemand, der über Schlagzahlen verfügt!
Du wohnst in Bonn, nicht wahr? Rheinaufwärts soll es sowas geben.... ;D

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BeitragVerfasst: 20. Oktober 2006 13:56 
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Jonathan Ost hat geschrieben:
du machst mir mut, das freut mich. woher bekomme ich ein solches typenschild und wie oder wer nimmt die kennzeichnung von diesem schild vor?

Dieses Typenschild ist überhaupt kein Problem. Bei mir war gar keins vorhanden und ich habe mir eins angefertigt.
Rechtsgültig ist einzig und allein die eingeschlagene Fahrgestellnummer und die darf meines Wissens auch nie entfernt werden. Wenn die offensichtlich von einem anderen Rahmen stammt (Du hast die Farbe erwähnt), dürfte das wohl illegal sein. Anscheinend ist die Motorhalterung ja auch nicht wirklich fachgerecht wieder angeschweißt worden, denn sonst hättest Du das vermutlich noch nicht mal bemerkt.
Da kann man Dir ja wirklich nur die Daumen drücken und hoffen, daß Du da ohne Verluste rauskommst.

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BeitragVerfasst: 20. Oktober 2006 14:11 
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 Betreff des Beitrags: Re: kaufvertrag
BeitragVerfasst: 20. Oktober 2006 14:17 
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Jonathan Ost hat geschrieben:
ja, einen kaufvertrag habe ich mit allem drum und dran.
Wenn da drin steht: Unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung, dann hast Du ein Problem.

Habe ähnlich gearteten Fall mit einem Golf. Das geht schon über 1 Jahr ohne Aussicht auf Erfolg.


Micky


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 Betreff des Beitrags: Re: kaufvertrag
BeitragVerfasst: 20. Oktober 2006 14:22 
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Micky hat geschrieben:
Wenn da drin steht: Unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung, dann hast Du ein Problem.

Aber nicht bei Manipulationen an der Fahrgestellnummer.
Das könnte strafrechtlich relevant sein.

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Dann kann, wie schon wer geschrieben hat, das Moped auch weg sein falls es geklaut wurde.

Und dann viel Spaß beim einklagen des Geldes vom Verkäufer.


Micky


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BeitragVerfasst: 20. Oktober 2006 14:59 
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Ich habe mir vor Kurzem bei ebay eine ETZ 251 mit 300ccm Motor (dachte ich zu mindest) gekauft. War auch alles ok. Ich habe den Verkäufer bei der Geldübergabe noch mal gefragt weil in den Papieren nichts von 300ccm stand, ob wirklich eine 300ccm Laufgarnitur verbaut ist. Er meinte er hatte sie vor Kurzem auch als 300ccm gekauf und er hatte nicht nachgeschaut, also sagte er es ist eine. Dafür habe ich auch eine Zeugen. Zu Hause habe ich gleich mal den Zylinderkopf abgenommen und siehe da es ist eine 251er. Kann man da irgendetwas machen oder muss ich das so hinnehmen?

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Hörbi hat geschrieben:
Ich habe mir vor Kurzem bei ebay eine ETZ 251 mit 300ccm Motor (dachte ich zu mindest) gekauft. War auch alles ok. Ich habe den Verkäufer bei der Geldübergabe noch mal gefragt weil in den Papieren nichts von 300ccm stand, ob wirklich eine 300ccm Laufgarnitur verbaut ist. Er meinte er hatte sie vor Kurzem auch als 300ccm gekauf und er hatte nicht nachgeschaut, also sagte er es ist eine. Dafür habe ich auch eine Zeugen. Zu Hause habe ich gleich mal den Zylinderkopf abgenommen und siehe da es ist eine 251er. Kann man da irgendetwas machen oder muss ich das so hinnehmen?

MfG


Wenn in der Ebaybeschreibung das Motorrad mit 300ccm Satz angeboten wurde und nun keiner dran ist, dann entspricht das Motorrad nicht der Artikelbeschreibung und der Verkäufer MUß es zurücknehmen!

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Es fehlt eine WESENTLICHE zugesicherte Eigenschaft ! Somit kannst Du Deine Kohle zurückfordern und er sich das Teil wieder bei Dir abholen !

Auch wenn in den Klauseln steht "Privatverkauf, kein Umtausch blablabla" !!!

Der Verkäufer hätte sich vor dem Verkauf davon überzeugen müssen, daß auch das drinne ist, was draufsteht ! Er kann sich nicht damit rausreden, er habe es in diesem Zustand gekauft. Es ist jetzt SEIN Problem, sich das Geld von dem damaligen Verkäufer wieder zu holen aber nicht DEIN Problem !



@ Jonathan

Vom Verkäufer verlangen, daß er das Teil innerhalb einer vertretbaren Frist bei Dir nach Terminabsprache abholt (Du mußt es ihm nicht auch noch bringen - Dir würden Kosten entstehen und darauf kannst Du gerne verzichten) und Dir den vollen Kaufpreis wieder in die Hand drückt.

Wenn er zicken sollte, mit Anzeige etc. drohen !

Bind Dir da keinen Dreck ans Bein - wenn da irgend was getürkt ist, hast Du nämlich persönlich die goldene A-Karte !
Ich denke nicht, daß Du Deinen guten Ruf, Dein vermutlich sauberes Führungszeugnis und Deinen Leumund verlieren willst, nur weil Du von einem Verkäufer auf's Kreuz gelegt worden bist !
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Lisabikerhexe hat geschrieben:
[font=Comic Sans MS]@ Hörbi

Es fehlt eine WESENTLICHE zugesicherte Eigenschaft ! Somit kannst Du Deine Kohle zurückfordern und er sich das Teil wieder bei Dir abholen !

Auch wenn in den Klauseln steht "Privatverkauf, kein Umtausch blablabla" !!!

Der Verkäufer hätte sich vor dem Verkauf davon überzeugen müssen, daß auch das drinne ist, was draufsteht !!
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... deshalb steht wahrscheinlich sehr oft in den auktionen "ich kenn mich damit nicht aus" ...

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Bevor ich den Verlust des Mopeds riskiere, würde ich einfach den Rahmen passend zu den Papieren machen.

Das ist ja nun wirklich kein großer Akt. Nachverhandeln kann man mit dem Verkäufer ja immer noch.

Und der Riss im Rahmen kann auch, wenn gut gemacht, kaum noch zu sehen sein. Muß man halt nochmals nacharbeiten.

Wer so dumm ist solche groben Mängel beim Kauf zu übersehen, muß halt mit allem rechnen.

Ich spreche aus Erfahrung. Hatte ähnlichen Ärger mit einem Golf. War auch zu doof alles zu kontrollieren.


Micky


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BeitragVerfasst: 20. Oktober 2006 21:40 
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Koennen kann man immer alles. Wenn man denn dann kann.

Wenn du dich aergerst und beschissen fuehlst, handele so wie Lisa schrub.

Wenn dus in Ordnung findest bastel dran rum und gut is.

Und aufhoeren zu zetern.

Wenn Dus machst wie Du schreibst mutet es deutlich nach Verschlimmbesserung an, das Moep wird schrottiger weil der jahrzehnte alte Stahl beim Schweissen auch nicht besser wird (s.o.)
Mehr Maeuse steckste auch rein (dem schlechten Geld noch gutes hinterherwerfen), illegal was Festigkeiten angeht is die Kiste auch. Wenn Du sie weiterverkaufen wirst irgend wann einmal wirst Du Dich evtl genau so verhalten (muessen?) wie der Verkaeufer jetze.

Schrott kriegste an jeder Ecke. Sogar mit intakten Rahmen und ganzenen Motorhalterungen. (oder ist es eine 0- Serien GS 400 aus der Versuchsabteilung?)

Is alles geschruben nu.

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BeitragVerfasst: 20. Oktober 2006 21:50 
Zitat:
Bevor ich den Verlust des Mopeds riskiere, würde ich einfach den Rahmen passend zu den Papieren machen.

Das ist ja nun wirklich kein großer Akt.


Du weisst aber, dass du da eine kriminelle Handlung beschreibst und dich damit auf eine Stufe mit dem Verkäufer des Rahmens stellst?
Gruss Thorsten


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BeitragVerfasst: 20. Oktober 2006 22:11 
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sirguzzi hat geschrieben:
Du weisst aber, dass du da eine kriminelle Handlung beschreibst und dich damit auf eine Stufe mit dem Verkäufer des Rahmens stellst?
Gruss Thorsten
Ich beschreibe sie auch nur und führe sie nicht aus.

:wink:

Außerdem, wenn ich das richtig verstanden habe, ist nur das Typenschild nicht passend.

Bist Du bei solchen, oder ähnlichen Sachen, schon mal den langen Rechtsweg gegangen? Dann würdest Du wahrscheinlich auch anders denken. Hier in der BRD bekommt nur der Recht der am meisten lügt.

Habe ich gerade mit unserem W123 gehabt. Der Fall hat fast 3 Jahre gedauert. Wir haben zwar den Titel, aber bis jetzt nicht mal das Geld was uns für die verpfuschte Reparatur zusteht. Das war es aber auch schon. Der weitere Schaden der durch diese Reparatur entstanden ist, wurde durch das Gericht NICHT anerkannt und wird damit auch nicht erstattet.

Das zum Thema Gerechtigkeit. :x


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Zuletzt geändert von Micky am 20. Oktober 2006 22:19, insgesamt 1-mal geändert.

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Micky hat geschrieben:
.. Hier in der BRD bekommt nur der Recht der am meisten lügt.
Micky


Nicht nur nur, auch immer und ausschliesslich.
Und das immer oefter.

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BeitragVerfasst: 21. Oktober 2006 10:21 
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Na ja, kommt! Im Ursprungsland der Emmen wurde früher auch so manches "Westauto" auf wunderliche Weise eingebürgert. Oder mancher Totalschaden vor dem Schrott gerettet :wink:
Hat nicht immer gleich mit kriminellen Handlungen zu tun, eher das ausnutzen von Gesetzeslücken.

Zum geschweissten Rahmen: Gab mal nen englischen Motorradhersteller, der wollte seine Rahmen für den amerikanischen Markt extra stabil fertigen. Da wurden nachträglich Knotenbleche eingeschweisst.
Die Rahmen quasi schon Schrott bevor irgend ein Motor eingebaut werden konnte. Am Rahmen rumschweissen ist nicht nur ne Sache der Schweissnahtgüte. Da geht´s auch um Statik und zuviel Verwindungssteife. Ehrlich, ich würde das nicht riskieren!
Wenn dir nachher reihenweise die Motoren verrecken, wil das Dingen sich verwindet, dann beweis das mal :roll:

_________________
Gruß Rene´
und rast nicht so :wink:


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Wenn ich mit meiner Meinung evtl. auch alleine stehe, sehe ich die Geschichte etwas anders. Du hast immerhin ein komplettes Gespann in einem Alter von ca. 40 Jahren erworben. So wie ich die threads hier verfolgt habe, ist die Rahmennummer in Motornähe maßgebend und die scheint ja zu stimmen. Schweissungen an MZ-Rahmen halte ich im Bereich der Motorrhalterungen für unbedenklich wenn sie einigermassen korrekt ausgeführt sind. Ich hab auch noch keinen TÜV erlebt, den das gestört hat. Anders sieht das bei Schweissungen im Bereich Steuerkopf/Schwinge aus, da wäre ich etwas vorsichtiger obwohl ich das auch schon gemacht habe.
Gruss Thomas www.thomas53.de.vu


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BeitragVerfasst: 22. Oktober 2006 10:09 
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Thomas Becker hat geschrieben:
Wenn ich mit meiner Meinung evtl. auch alleine stehe

Du stehst nicht alleine. Ich sehe das ebenso.


Thomas Becker hat geschrieben:
Schweissungen an MZ-Rahmen halte ich im Bereich der Motorrhalterungen für unbedenklich wenn sie einigermassen korrekt ausgeführt sind.

Anlässlich einer §21-Untersuchung hat der Tüv-Ing an einer 500 Rotax eine angerissene Motorhalterung bemängelt. Mir war der Schaden bis dato nicht aufgefallen. Es wurde die Auflage erteilt, diesen Riss ordentlich schweißen zu lassen und dann wieder vorstellig zu werden. Das man doch am Rahmen nicht schweißen dürfe, sah der Herr Ing anders. Das gelte nur für die Rahmenstruktur selber, aber nicht für Teile wie Motor- Hupen- oder Zündspulenhalterungen etc. So ist es dann geschweißt worden und ging nachher problemlos über die Vollabnahme.

Viel problematischer war dagegen die Abnahme einer Tourenscheibe, die der Herr Ing nicht abnehmen wollte. Im Gutachten der Scheibe war die ETZ250 erwähnt, nicht aber die 500R. Obwohl der Vorderbau der beiden Modelle identisch ist...

Aber das ist eine andere Geschichte.

Gruß
Kurt


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