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 Betreff des Beitrags: MZ RT 125 bj 1959 mit Klasse M?!
BeitragVerfasst: 23. Oktober 2006 21:45 
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hallo ich habe da mal eine frage und zwar:

bei uns auf der arbeit steht im keller eine wunderschöne MZ RT 125 die ich bekommen kann, bloss des problem ist ich bin nur im besitz von der klasse M weil ich damals beim auto so blöd war un klasse A ned mitgemacht habe un jetz meine frage gibt es da irgendeine möglich des maschinchen mit der klasse M zu fahren?! un wenn is des denn auch mit den anmelden weil müsste ja denn auch zum TÜV...
es geht ja nur darum ned des ich da viel zeit un arbeit reinsteck für nix un ich muss sie dnen wieder hergeben...
gibt es da irgend ne möglichkeit für diesen wunderschönen oldtimer????

greetz

der_blubb


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BeitragVerfasst: 23. Oktober 2006 21:50 
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Hallo Blubb,

ich fürchte, da hast Du schlechte Karten.


    Klasse M

    Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm?) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm?, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen),

    Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm? und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

    dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm? und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad), wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

    Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.


Schöne Grüße an Verona!

;D


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BeitragVerfasst: 23. Oktober 2006 21:56 
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oki danke für die schnelle antwort :D
naja dann werd ich wohl doch oder übel nen anderen schein machen müssen


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BeitragVerfasst: 23. Oktober 2006 22:24 
@Andreas:DDR Kleinkrafträder dürfen bis 60km/h gefahren werden wobei die meißten 70-75 schaffen 8)


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BeitragVerfasst: 23. Oktober 2006 22:59 
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des stimmt des hatte meine gute alte schwalbe auch geschafft auf 75 :twisted:


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BeitragVerfasst: 23. Oktober 2006 23:02 
Na also was willste dann mit einer RT?mehr wie 80 läuft die meißt n auch nicht


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BeitragVerfasst: 23. Oktober 2006 23:07 
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Martin hat geschrieben:
Na also was willste dann mit einer RT?


Sag mir bescheid, ich kümmer mich um die "Entsorgung" :oops:


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BeitragVerfasst: 23. Oktober 2006 23:38 
Ich hab keine RT :wink:


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BeitragVerfasst: 24. Oktober 2006 00:03 
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Martin hat geschrieben:
Na also was willste dann mit einer RT?mehr wie 80 läuft die meißt n auch nicht


naja weil des schwälbchen weggeht und ich mir die RT für nen apfel&ei hole weil die schon immer ein traum war und ich meinen chef schon seit monaten aufen senkel geh die zu bekommen und bevor die weiterhin vergammelt da im keller nehm ich die doch :D


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BeitragVerfasst: 24. Oktober 2006 07:43 
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Wo sagtest du ist der Keller mit der RT ?
Nur für den Fall, daß du den Lappen nicht schaffen solltest... ;D


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BeitragVerfasst: 24. Oktober 2006 12:47 
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loool is klar... nana ich hab auto auf anhieb geschafft un fahre schon seit nen paar jährchen mitter schwalbe also arum sollt ich den ned packen :P


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BeitragVerfasst: 24. Oktober 2006 12:54 
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War das nicht so, wenn man den Aotuführerschein hat darf man 125 ccm Motorräder fahren ohne den A-Führerschein zu haben!!!???


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BeitragVerfasst: 24. Oktober 2006 12:58 
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IFA-Rider hat geschrieben:
War das nicht so, wenn man den Aotuführerschein hat darf man 125 ccm Motorräder fahren ohne den A-Führerschein zu haben!!!???

nein nur bis 50 cmm und für die 125er brauchst A1 und denn für die anderen also ab 125 aufwärts klasse A


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BeitragVerfasst: 24. Oktober 2006 13:05 
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IFA-Rider hat geschrieben:
War das nicht so, wenn man den Aotuführerschein hat darf man 125 ccm Motorräder fahren ohne den A-Führerschein zu haben!!!???


klar darfst du, ABER nur wenn du den autolappen VOR dem 1.april 1980 gemacht hast...und das dürfte bißchen schwierig sein... :lol:


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BeitragVerfasst: 24. Oktober 2006 13:12 
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Achso!!! :oops:


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