Foren-Übersicht
Startseite
Aktuelle Zeit: 19. Juli 2025 20:56

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 30 Beiträge ] 
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Fehler in Fahrzeugpapieren
BeitragVerfasst: 8. Februar 2010 11:11 
Offline
Ehemaliger
Benutzeravatar

Registriert: 11. April 2008 19:43
Beiträge: 3537
Artikel: 5
Themen: 111
Bilder: 0
Wohnort: Plöwen (VG) => aufgewachsen in Oranienburg
Alter: 42
Mir stellt sich nun die Frage, wenn wir dieses Jahr unser Gespann wieder auf die Straße bringen wollen, ob ich einen Fehler in den Papieren korrigieren lassen soll oder nicht.

Denn unter Punkt 12 (neue Papiere: S1) steht Anzahl der Sitzplätze: 2

Und korrekt musste es lauten: 3

Denn lies hier:
dösbaddel hat geschrieben:
Martin, Personen- oder Lastenboot? Persboot 3 Sitzpl.; Lastenboot 2 Sitzpl.(es sei denn Sitz im SW eingebaut, und Abnahmefähig befestigt, dann 3)


Da wir aber max. 1 Person mitnehmen werden, würde das ja auch egal sein was da steht.
Und sollte ich mal 2 mitnehmen und in eine Kontrolle kommen, kann ich die Papiere danach immer noch richten lassen.

Problem ist nämlich: einfach korrigieren lassen geht nicht. Und die Änderung der Sitzplätze darf nicht jeder Prüfer vollziehen.
Außerdem würde mich die Änderung beim TÜV extra kosten und bei der Zulassung wg. Änderung techn. Daten auch nochmal.
Daher ist dies relativ be... dies ändern zu lassen.

Ich würde es so lassen.
Aber wie würdet ihr es machen.

ETZ mit Personenboot mit 2 Sitzplätzen oder doch lieber korrekt mit 3 (eintragen lassen).

Der SW ist eingetragen - kein ww. möglich.

Danke für Hinweise und Meinungen.


Fuhrpark: MZetten, Fahrzeuge aus dem AWZ und vom VEB FAJAS Suhl und Fahrzeuge aus dem Industriewerk Ludwigsfelde (IWL)

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Fehler in Fahrzeugpapieren
BeitragVerfasst: 8. Februar 2010 11:17 
Offline

Registriert: 22. Februar 2006 12:15
Beiträge: 21020
Themen: 187
Bilder: 0
wat ne blöde frage und kosten-nutzenrechnung!

solltest du mit der fehlerhaften eintragung mal zu dritt fahren und dann verunfallen, wünsche ich dir viel spass bei der schadenregulierung. solche fragen sollten sich gar nicht stellen!!!

_________________
Gruß
Christian


Fuhrpark: *

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Fehler in Fahrzeugpapieren
BeitragVerfasst: 8. Februar 2010 11:21 
Offline
------ Titel -------
Forum-Kalender-2011-Produzent

Registriert: 27. April 2007 13:29
Beiträge: 4203
Themen: 235
Bilder: 90
Wohnort: bei Rostock
Alter: 46

Skype:
adverso78
also ich würde es schon eintragen lassen alleine wie Chris schon geschrieben hat aus
versicherungsgründen ...

habe gerade mal in meine geschaut... bei mir steht WW mit beiwagen... dann 3 sitzplätze...

sicher ist sicher Martin :ja:

bei mir steht unter S.1 auch 2

aber in den zusätzen ... ww mit beiwagen, dann 3 sitzpl und zu gesamtgweicht ....

_________________
Rundlampenschweinchenliebhaber-Clubmitglied Nr 103


Kein Kraftstoff im Kraftstoffbehälter --> Kraftstoff auffüllen!


Fuhrpark: MZ 500 RS Blackstar Gespann
BK 350 Gespann
Trabi 601
Zero SR/F Elektrobike

Zuletzt geändert von s-maik am 8. Februar 2010 11:23, insgesamt 1-mal geändert.

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Fehler in Fahrzeugpapieren
BeitragVerfasst: 8. Februar 2010 11:23 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 24. Juli 2008 12:56
Beiträge: 116
Themen: 11
Bilder: 18
Wohnort: owl
Alter: 55
Moin Martin

Wenn Du keine Einzelsitze montiert hast, fährst Du doch mit der Sitzbank zum TÜV...
also hast Du auf der Maschine schonmal 2 Sitzplätze (mit Sozius Fussrasten?!)
Also warum nicht eintragen?
Fährst Du uneingetragen mit 2 Passagieren rum und Du kommst in eine Humorlose Kontrolle
darf einer der Passagiere zu Fuß weiter...
Ich bin allerdings jahrelang mit eingetragenen 3 Sitzplätzen und 'nem Lastenboot rumgefahren.
In der grauen Lastenwnne hatte ich nur lose 'n kleinen Faltcampingstuhl drinn stehen.
Meinen Mitfahrern machte das dynamische Mitfahren einen Heidenspaß :mrgreen:

Gruß
André


Fuhrpark: MZ ETZ 250 (SW), eine rostige beulige Diesel Caravelle 1. Serie und 'n gelbes Fahrrad

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Fehler in Fahrzeugpapieren
BeitragVerfasst: 8. Februar 2010 11:24 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 16. Februar 2006 08:24
Beiträge: 3387
Themen: 65
Bilder: 0
Wohnort: Dresden
Alter: 49
... der Wiederverkaufswert dürft mit 3 eingetragenen Plätzen auch höher sein, falls jemand danach schaut bzw. Du es als ehrlicher Verkäufer ja sicher auch angiebst. Sag niemals nie - auch beim ev. Verkauf nicht.


Fuhrpark: MZ ...

Nach oben
 Profil Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Fehler in Fahrzeugpapieren
BeitragVerfasst: 8. Februar 2010 11:24 
Offline
Ehemaliger
Benutzeravatar

Registriert: 11. April 2008 19:43
Beiträge: 3537
Artikel: 5
Themen: 111
Bilder: 0
Wohnort: Plöwen (VG) => aufgewachsen in Oranienburg
Alter: 42
ETZChris hat geschrieben:
wat ne blöde frage und kosten-nutzenrechnung!

solltest du mit der fehlerhaften eintragung mal zu dritt fahren und dann verunfallen, wünsche ich dir viel spass bei der schadenregulierung. solche fragen sollten sich gar nicht stellen!!!


Sollte man mal zu dritt fahren ... mehr als unwahrscheinlich.
Aber wenn kann ich es ja immer noch nachweisen, dass das Fzg. für 3 Personen freigegeben ist und nachträglich ändern lassen.

Mir stellt sich nur die Frage, wie sich dieser Fehler hat eingeschlichen.
Das Fahrzeug wurde 1991 im Lkr. Freiberg dem Fahrzeugbrieftausch Ost in West unterzogen.
Stand in den Ost Papieren keine Personenzahl drinne?
Oder hat da jemand nur Mist gebaut?


Fuhrpark: MZetten, Fahrzeuge aus dem AWZ und vom VEB FAJAS Suhl und Fahrzeuge aus dem Industriewerk Ludwigsfelde (IWL)

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Fehler in Fahrzeugpapieren
BeitragVerfasst: 8. Februar 2010 11:26 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 16. Februar 2006 08:24
Beiträge: 3387
Themen: 65
Bilder: 0
Wohnort: Dresden
Alter: 49
TS Martin hat geschrieben:
... kann ich es ja immer noch nachweisen, ...


im Kampf gegen die Vericherung? Für die zählt zum Zeitpunkt des ev. Unfalles 2 Personeneintragung, egal ob hätte, könnte, sollte, ...
-> dann eben gar nicht erst losfahren mit 3-Mann


Fuhrpark: MZ ...

Nach oben
 Profil Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Fehler in Fahrzeugpapieren
BeitragVerfasst: 8. Februar 2010 11:30 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 30. Dezember 2008 12:40
Beiträge: 460
Themen: 7
Bilder: 17
Wohnort: Nähe Parchim M-V
Alter: 63
@TS-Martin
Schau mal in den Schein, ob die zul. Gesamtmasse überhaupt richtig eingetragen ist.
Nicht das die die Daten der Solo genommen haben.
Damals bei der Umkennzeichnung haben da z.Z. Leute in den Zulassungsstellen rumgesessen, die 0-Ahnung hatten. OT: (Vorher machten ja Sachbearbeiter der VP diesen Job und wurden dann von neuen Landratsamtmitarbeitern abgelöst.)

_________________
MfG, Enrico

___________________________________________________________

- es war nicht alles gut, aber vieles war besser -

"Und kost Benzin auch drei Mark zehn (1,59 EUR), Sch...egal. Es wird schon gehn!" Markus, Dt. Philosoph


Fuhrpark: ETZ 250F, RT125/3, ETZ150, 2x SR2, MAW, Steppke, DUO4/1, ETZ 250 Gespann , ETZ 150, Simson S51
im Aufbau:Star, AWO Sport,Troll,S50,S53,RT125/2,ES 150,Trabant P601, ES250/1

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Fehler in Fahrzeugpapieren
BeitragVerfasst: 8. Februar 2010 11:34 
Offline

Registriert: 22. Februar 2006 12:15
Beiträge: 21020
Themen: 187
Bilder: 0
ich sehe schon das thema vor mir: "polizeikontrolle - fehlerhafte eintragung von sitzplätzen beim gespann. welche möglichkeiten des widerspruchs hab ich?"

:roll:

_________________
Gruß
Christian


Fuhrpark: *

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Fehler in Fahrzeugpapieren
BeitragVerfasst: 8. Februar 2010 11:40 
Offline
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: 15. Februar 2006 20:00
Beiträge: 21143
Artikel: 28
Themen: 854
Bilder: 118
Wohnort: SG
TS Martin hat geschrieben:
Sollte man mal zu dritt fahren ... mehr als unwahrscheinlich.


So unwahrscheinlich ist das gar nicht. Da brauch nur mal eine Solo auf einer gemeinsamen Tour verrecken.
Ist mir auch schon passiert, hatte dann Tochter und Frau als Passagiere.

[ot]Mal abgesehen davon, theoretisch dürftest Du sogar mit 4 Personen unterwegs sein bei eingetragenen 3 Sitzplätzen[/ot]

TS Martin hat geschrieben:
ETZChris hat geschrieben:
wat ne blöde frage und kosten-nutzenrechnung!

solltest du mit der fehlerhaften eintragung mal zu dritt fahren und dann verunfallen, wünsche ich dir viel spass bei der schadenregulierung. solche fragen sollten sich gar nicht stellen!!!


Aber wenn kann ich es ja immer noch nachweisen, dass das Fzg. für 3 Personen freigegeben ist und nachträglich ändern lassen.


:rofl:

Natürlich. Sicherlich wirst Du im Falle eines Falles (Unfall) bei einem unter Umständen sichergestellten Gespann noch nachträglich versuchen, einen dritten Sitzplatz eingetragen zu bekommen um sich der Zahlungspflicht ggü. der verletzten Person im Boot zu entziehen.

Die Versicherungsfuzzis werden sich vor lachen bepissen .....

Bißchen naiv, oder?!

TS Martin hat geschrieben:

Mir stellt sich nur die Frage, wie sich dieser Fehler hat eingeschlichen.
Das Fahrzeug wurde 1991 im Lkr. Freiberg dem Fahrzeugbrieftausch Ost in West unterzogen.
Stand in den Ost Papieren keine Personenzahl drinne?
Oder hat da jemand nur Mist gebaut?


Ist doch vollkommen wurst .....

_________________
Bleibt gesund!

- Wir müssen hier nicht alle lieb haben. Es reicht, wenn wir die, die wir doof finden in Ruhe lassen. Ziemlich einfach. -
- Manche Leute brauchen keine Pferde, die reiten einfach auf den Fehlern anderer rum. -
- Intelligenz hilft. Immer. -
- Der Hirntod bleibt ja bei vielen Menschen jahrelang unentdeckt -
- Manchmal ist es gut, dass mich keiner Denken hören kann -
- Marvin: "Mein Papa hat ´ne Glatze und ist auch sehr schön" -

Alles wird gut ...
Bild
Bild


Fuhrpark: Hier könnten meine Fahrzeuge stehen.

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Fehler in Fahrzeugpapieren
BeitragVerfasst: 8. Februar 2010 11:43 
Offline
Moderator
Benutzeravatar
------ Titel -------
FE1 - TS250 Käufer

Registriert: 6. September 2008 01:06
Beiträge: 10834
Themen: 170
Bilder: 31
Wohnort: Dresden Heimat: Oberlausitz
Alter: 52
Wahrscheinlich war der Seitenwagen im DDR-Brief wahlweise eingetragen, so wie bei s-maik. Beim Umschreiben wurde der Platz imm Boot dann versehentlich unterschlagen, Pech wenn es damals niemand gemerkt hat.
Du solltest aus o.g. Gründen in jedem Fall den 3 Sitzplatz eintragen lassen, auf der Zulassungsstelle wären für eine Änderung ca. 12€ fällig. Mit dem Prüfer solltest du vorab reden welche Möglichkeiten es für die Änderung gibt und welche Kosten anfallen. Da gibt es sicher Wege und Mittel, allerdings bestimmt der Ton die Musik, wenn man was erreichen möchte...

_________________
Kleine Anleitung, wie man das Zündschloss einer RT überprüft


Fuhrpark: RT 125/2, BJ 1956 mit PAV40 Anhänger; TS250/1 (FE1) Standpark: RT125/2, BJ 1958; ETS250 Bj. 1971,

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Fehler in Fahrzeugpapieren
BeitragVerfasst: 8. Februar 2010 11:46 
Offline

Registriert: 22. Februar 2006 12:15
Beiträge: 21020
Themen: 187
Bilder: 0
Ralle hat geschrieben:
allerdings bestimmt der Ton die Musik, wenn man was erreichen möchte...


...ich seh schon einen frustrierten martin vom TÜV wegfahren und sich auf diskussionen bei der zulassungsstelle einschießen...

_________________
Gruß
Christian


Fuhrpark: *

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Fehler in Fahrzeugpapieren
BeitragVerfasst: 8. Februar 2010 12:05 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 29. Oktober 2007 10:50
Beiträge: 367
Themen: 6
Bilder: 13
Wohnort: Im Wald, im Thüringer (Ruhla)
Alter: 52
[ot]
Andreas hat geschrieben:
..Mal abgesehen davon, theoretisch dürftest Du sogar mit 4 Personen unterwegs sein bei eingetragenen 3 Sitzplätzen....

?? Einer schiebt? Wieso 4?[/ot]

_________________
VIELE GRUESSE LOCKE


Fuhrpark: Mehr als ich brauch aber weniger als ich gern hätte.................

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Fehler in Fahrzeugpapieren
BeitragVerfasst: 8. Februar 2010 12:19 
Offline
Ehemaliger
Benutzeravatar

Registriert: 11. April 2008 19:43
Beiträge: 3537
Artikel: 5
Themen: 111
Bilder: 0
Wohnort: Plöwen (VG) => aufgewachsen in Oranienburg
Alter: 42
ETZChris hat geschrieben:
Ralle hat geschrieben:
allerdings bestimmt der Ton die Musik, wenn man was erreichen möchte...


...ich seh schon einen frustrierten martin vom TÜV wegfahren und sich auf diskussionen bei der zulassungsstelle einschießen...


Das der Ton die Musik bestimmt, ist schon klar.
Die Korrektur von MZ auf MZ-B habe ich auch problemlos hinbekommen.
Dekra Mensch schrieb es als Rekla zum Gutachten xy, obwohl ich bei der Dekra Berlin war und nicht beim Prüfer in GÜ.

Die Zulassungsstelle änderte das dann alles ab. Unentgeltlich, da der Dekra Mensch in das Gutachten auf den Fehler hinwies.

Ich werde nachher mal beim Prüfer meines Vertrauens (KÜS Prüfer) vorbeifahren.
Leider darf er nur Änderungen nach § 19 machen und die normale HU/AU.
Vielleicht macht er die Änderung über den § 19.

Ansonsten steht beim zul. Gesamtgewischt irgendwas von 500 plus x kg drinne.

Also alles richtig, außer dieser kleine lapidar Fehler.

Andreas hat geschrieben:
TS Martin hat geschrieben:
ETZChris hat geschrieben:
wat ne blöde frage und kosten-nutzenrechnung!

solltest du mit der fehlerhaften eintragung mal zu dritt fahren und dann verunfallen, wünsche ich dir viel spass bei der schadenregulierung. solche fragen sollten sich gar nicht stellen!!!


Aber wenn kann ich es ja immer noch nachweisen, dass das Fzg. für 3 Personen freigegeben ist und nachträglich ändern lassen.


:rofl:

Natürlich. Sicherlich wirst Du im Falle eines Falles (Unfall) bei einem unter Umständen sichergestellten Gespann noch nachträglich versuchen, einen dritten Sitzplatz eingetragen zu bekommen um sich der Zahlungspflicht ggü. der verletzten Person im Boot zu entziehen.

Die Versicherungsfuzzis werden sich vor lachen bepissen .....

Bißchen naiv, oder?!


Das das naiv ist, ist mir klar.
Und bei einem sichergestellten Fz. unmöglich.

Ich meinte ja: Was ist, wenn man sagt (belegen kann), dass das nur ein Schreibfehler war/ist.


Fuhrpark: MZetten, Fahrzeuge aus dem AWZ und vom VEB FAJAS Suhl und Fahrzeuge aus dem Industriewerk Ludwigsfelde (IWL)

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Fehler in Fahrzeugpapieren
BeitragVerfasst: 8. Februar 2010 12:43 
Offline

Registriert: 28. März 2009 15:01
Beiträge: 740
Themen: 6
Bilder: 25
Wohnort: Bielefeld
Bei mir stehen auch nur die 2 Sitze drin und es ist mir egal.

Ich bezweifel auch, dass ich deswegen meinen Versicherungsschutz verliere, denn technisch gesehen ist das Fahrzeug in Ordnung und wie vom Hersteller vorgesehen. War da nicht was mit grob und fahrlässig und vorsätzlich undundund? Ich glaube ganz so einfach wird es fuer die Versicherung dann auch nicht.
Zumal ich mich nicht erinnern kann, dass ich nach nem Unfall meinen Fahrzeugschein zur Versicherung schicken musste.
Einzig den Jungs in grün würde es auffallen, aber die meinten letztes mal "das versteht eh kein Mensch was da in den Papieren steht"

Last but not least, ich nehm hinten drauf eh niemanden mit und zwar aus Prinzip.

Sollte ich allerdings demnaechst mal was ergaenzen lassen in den Papieren, wuerde ich es mit eintragen lassen, aber auch nur dann.


Fuhrpark: MZ TS250/1 + Superelastik und diverse Modifikationen, http://mz-forum.com/viewtopic.php?f=14&t=24156
http://www.landwirt.com/Videos/Landtech ... 0-160.html

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Fehler in Fahrzeugpapieren
BeitragVerfasst: 8. Februar 2010 12:54 
Offline
Ehemaliger
Benutzeravatar

Registriert: 11. April 2008 19:43
Beiträge: 3537
Artikel: 5
Themen: 111
Bilder: 0
Wohnort: Plöwen (VG) => aufgewachsen in Oranienburg
Alter: 42
Ratzifatzi hat geschrieben:
Einzig den Jungs in grün würde es auffallen, aber die meinten letztes mal "das versteht eh kein Mensch was da in den Papieren steht"

Last but not least, ich nehm hinten drauf eh niemanden mit und zwar aus Prinzip.

Sollte ich allerdings demnaechst mal was ergaenzen lassen in den Papieren, wuerde ich es mit eintragen lassen, aber auch nur dann.


Bei einer Änderung von anderen Dinge würde ich es auch auf jedenfall mitmachen lassen.
Aber dafür extra zur Dekra oder zum TÜV nach Berlin statt nur die normale HU für die Widerinbetriebnahme ... naja da muss ich ganz schön die Zähne zusammenbeißen.

Aber die Korekktur mitmachen und gleichzeitig den ww Eintrag ... das wär's.
Aber der alte Herr meinte zum Thema ww Eintrag: "Schwachsinn oder willst du den SW jedesmal abhängen und wieder anbauen - du hast doch genug Solomaschinen zur Verfügung"


Fuhrpark: MZetten, Fahrzeuge aus dem AWZ und vom VEB FAJAS Suhl und Fahrzeuge aus dem Industriewerk Ludwigsfelde (IWL)

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Fehler in Fahrzeugpapieren
BeitragVerfasst: 8. Februar 2010 13:03 
Offline

Registriert: 22. Februar 2006 12:15
Beiträge: 21020
Themen: 187
Bilder: 0
Locke hat geschrieben:
[ot]
Andreas hat geschrieben:
..Mal abgesehen davon, theoretisch dürftest Du sogar mit 4 Personen unterwegs sein bei eingetragenen 3 Sitzplätzen....

?? Einer schiebt? Wieso 4?[/ot]


der superelastik ist für zwei kinder freigegeben ;) ich glaube mit alters- oder gewichtsbeschränkung.

_________________
Gruß
Christian


Fuhrpark: *

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Fehler in Fahrzeugpapieren
BeitragVerfasst: 8. Februar 2010 13:31 
Offline
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: 15. Februar 2006 20:00
Beiträge: 21143
Artikel: 28
Themen: 854
Bilder: 118
Wohnort: SG
ETZChris hat geschrieben:
Locke hat geschrieben:
[ot]
Andreas hat geschrieben:
..Mal abgesehen davon, theoretisch dürftest Du sogar mit 4 Personen unterwegs sein bei eingetragenen 3 Sitzplätzen....

?? Einer schiebt? Wieso 4?[/ot]


der superelastik ist für zwei kinder freigegeben ;) ich glaube mit alters- oder gewichtsbeschränkung.


Nicht ganz.
1 Erwachsener + Kind unter 7 Jahren, oder 2 Kinder bis zu 12 Jahren.
Die Tragfähigkeit des Seitenwagens und/oder das zulässige Gesamtgewicht dürfen dabei aber nicht überschritten werden.

_________________
Bleibt gesund!

- Wir müssen hier nicht alle lieb haben. Es reicht, wenn wir die, die wir doof finden in Ruhe lassen. Ziemlich einfach. -
- Manche Leute brauchen keine Pferde, die reiten einfach auf den Fehlern anderer rum. -
- Intelligenz hilft. Immer. -
- Der Hirntod bleibt ja bei vielen Menschen jahrelang unentdeckt -
- Manchmal ist es gut, dass mich keiner Denken hören kann -
- Marvin: "Mein Papa hat ´ne Glatze und ist auch sehr schön" -

Alles wird gut ...
Bild
Bild


Fuhrpark: Hier könnten meine Fahrzeuge stehen.

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Fehler in Fahrzeugpapieren
BeitragVerfasst: 8. Februar 2010 13:34 
Offline

Registriert: 22. Februar 2006 12:15
Beiträge: 21020
Themen: 187
Bilder: 0
danke fürs berichtigen. ich wußte es nicht genau, auch weils mich bisher nicht betrifft.

_________________
Gruß
Christian


Fuhrpark: *

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Fehler in Fahrzeugpapieren
BeitragVerfasst: 8. Februar 2010 13:51 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 29. Oktober 2007 10:50
Beiträge: 367
Themen: 6
Bilder: 13
Wohnort: Im Wald, im Thüringer (Ruhla)
Alter: 52
:idea: Danke. Also voll familientauglich.... :wink:

_________________
VIELE GRUESSE LOCKE


Fuhrpark: Mehr als ich brauch aber weniger als ich gern hätte.................

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Fehler in Fahrzeugpapieren
BeitragVerfasst: 8. Februar 2010 13:54 
Offline
------ Titel -------
Forum-Kalender-2011-Produzent

Registriert: 27. April 2007 13:29
Beiträge: 4203
Themen: 235
Bilder: 90
Wohnort: bei Rostock
Alter: 46

Skype:
adverso78
Locke hat geschrieben:
:idea: Danke. Also voll familientauglich.... :wink:


meine lütte fährt schon mit meinem gespann als wenn es ihres wäre ...

manchmal stelle ich mir die frage wann ich noch mit fahren darf :oops:

_________________
Rundlampenschweinchenliebhaber-Clubmitglied Nr 103


Kein Kraftstoff im Kraftstoffbehälter --> Kraftstoff auffüllen!


Fuhrpark: MZ 500 RS Blackstar Gespann
BK 350 Gespann
Trabi 601
Zero SR/F Elektrobike

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Fehler in Fahrzeugpapieren
BeitragVerfasst: 8. Februar 2010 14:16 
Offline
Ehemaliger
Benutzeravatar

Registriert: 11. April 2008 19:43
Beiträge: 3537
Artikel: 5
Themen: 111
Bilder: 0
Wohnort: Plöwen (VG) => aufgewachsen in Oranienburg
Alter: 42
Andreas hat geschrieben:
ETZChris hat geschrieben:
Locke hat geschrieben:
[ot]
Andreas hat geschrieben:
..Mal abgesehen davon, theoretisch dürftest Du sogar mit 4 Personen unterwegs sein bei eingetragenen 3 Sitzplätzen....

?? Einer schiebt? Wieso 4?[/ot]


der superelastik ist für zwei kinder freigegeben ;) ich glaube mit alters- oder gewichtsbeschränkung.


Nicht ganz.
1 Erwachsener + Kind unter 7 Jahren, oder 2 Kinder bis zu 12 Jahren.
Die Tragfähigkeit des Seitenwagens und/oder das zulässige Gesamtgewicht dürfen dabei aber nicht überschritten werden.


Und wenn das noch irgendwo schriftlich drinne steht (ABE, Betriebsanleitung oder so), lasse ich mir gleich 4 Sitzplätze eintragen.
Natürlich mit dem entsprechenden Hinweis bei sonstiges.
Dann steht dort sowas in der Art:
zu S1: 4, wenn 1 Erwachsener + Kind unter 7 Jahren, oder 2 Kinder bis zu 12 Jahren; Die Tragfähigkeit des Seitenwagens und/oder das zulässige Gesamtgewicht dürfen dabei aber nicht überschritten werden.


Fuhrpark: MZetten, Fahrzeuge aus dem AWZ und vom VEB FAJAS Suhl und Fahrzeuge aus dem Industriewerk Ludwigsfelde (IWL)

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Fehler in Fahrzeugpapieren
BeitragVerfasst: 8. Februar 2010 15:14 
Offline
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: 15. Februar 2006 20:00
Beiträge: 21143
Artikel: 28
Themen: 854
Bilder: 118
Wohnort: SG
Das steht in der Bedienungsanleitung MZ-Superelastik-Seitenwagen für MZ-Motorrad ES 250 und Simson AWO/S (1970).
In der Bedienungsanleitung MZ-Superelastik-Seitenwagen für MZ-Motorrad ETZ 250/251 steht es m.E. nicht mehr drin.

_________________
Bleibt gesund!

- Wir müssen hier nicht alle lieb haben. Es reicht, wenn wir die, die wir doof finden in Ruhe lassen. Ziemlich einfach. -
- Manche Leute brauchen keine Pferde, die reiten einfach auf den Fehlern anderer rum. -
- Intelligenz hilft. Immer. -
- Der Hirntod bleibt ja bei vielen Menschen jahrelang unentdeckt -
- Manchmal ist es gut, dass mich keiner Denken hören kann -
- Marvin: "Mein Papa hat ´ne Glatze und ist auch sehr schön" -

Alles wird gut ...
Bild
Bild


Fuhrpark: Hier könnten meine Fahrzeuge stehen.

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Fehler in Fahrzeugpapieren
BeitragVerfasst: 8. Februar 2010 15:16 
Offline

Registriert: 22. Februar 2006 12:15
Beiträge: 21020
Themen: 187
Bilder: 0
Andreas hat geschrieben:
Das steht in der Bedienungsanleitung MZ-Superelastik-Seitenwagen für MZ-Motorrad ES 250 und Simson AWO/S (1970).
In der Bedienungsanleitung MZ-Superelastik-Seitenwagen für MZ-Motorrad ETZ 250/251 steht es m.E. nicht mehr drin.


genau so ist es.

_________________
Gruß
Christian


Fuhrpark: *

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Fehler in Fahrzeugpapieren
BeitragVerfasst: 8. Februar 2010 15:24 
Offline
Benutzeravatar
------ Titel -------
Treffen Glesien Organisator

Registriert: 16. Februar 2006 20:00
Beiträge: 9886
Themen: 92
Bilder: 9
Wohnort: nordsachsen
Alter: 63
:irre: :clowm: :scherzkeks: :wall:

_________________
Partisanenrocker


Fuhrpark: Arctikcat 400 , Brixton Crossfire xs125 , TS250 Lastengespann

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Fehler in Fahrzeugpapieren
BeitragVerfasst: 8. Februar 2010 15:27 
Offline

Registriert: 28. März 2009 15:01
Beiträge: 740
Themen: 6
Bilder: 25
Wohnort: Bielefeld
TS Martin hat geschrieben:
Andreas hat geschrieben:
ETZChris hat geschrieben:
Locke hat geschrieben:
[ot]
Andreas hat geschrieben:
..Mal abgesehen davon, theoretisch dürftest Du sogar mit 4 Personen unterwegs sein bei eingetragenen 3 Sitzplätzen....

?? Einer schiebt? Wieso 4?[/ot]


der superelastik ist für zwei kinder freigegeben ;) ich glaube mit alters- oder gewichtsbeschränkung.


Nicht ganz.
1 Erwachsener + Kind unter 7 Jahren, oder 2 Kinder bis zu 12 Jahren.
Die Tragfähigkeit des Seitenwagens und/oder das zulässige Gesamtgewicht dürfen dabei aber nicht überschritten werden.


Und wenn das noch irgendwo schriftlich drinne steht (ABE, Betriebsanleitung oder so), lasse ich mir gleich 4 Sitzplätze eintragen.
Natürlich mit dem entsprechenden Hinweis bei sonstiges.
Dann steht dort sowas in der Art:
zu S1: 4, wenn 1 Erwachsener + Kind unter 7 Jahren, oder 2 Kinder bis zu 12 Jahren; Die Tragfähigkeit des Seitenwagens und/oder das zulässige Gesamtgewicht dürfen dabei aber nicht überschritten werden.


Wieviele Seiten die Zulassungsbescheinigung wohl bekommen darf? :mrgreen:


Fuhrpark: MZ TS250/1 + Superelastik und diverse Modifikationen, http://mz-forum.com/viewtopic.php?f=14&t=24156
http://www.landwirt.com/Videos/Landtech ... 0-160.html

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Fehler in Fahrzeugpapieren
BeitragVerfasst: 8. Februar 2010 15:56 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 24. April 2006 21:48
Beiträge: 4016
Artikel: 1
Themen: 58
Bilder: 48
Wohnort: Dortmund
Alter: 68
Also ich habe auch recht spät bemerkt, dass in den Papieren für mein Gespann nur 2 Personen eingetragenn waren. Daraufhin bin ich zur Zulassungsstelle und habe denen erklärt, dass sie es falsch eingetragen haben. Nach sehr kurzer Diskussion haben sie neue Papiere gedruckt und diese ausgetauscht und das ohne Kosten. Selbstverständlich habe ich entspechende Unterlagen mitgenommen.

Gruß
Dieter


Fuhrpark: ES 150/1(BJ 1975 seit 1999), ETZ250 (BJ 1984 seit 2004), ES250/2 (BJ 1968 seit 2007) mit Super Elastik, GN 250 (BJ 1998 seit 2000), VX800 A Gespann mit GT2000 (BJ 1997 seit 2012), VX 800 B (BJ 1996 seit 2018)

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Fehler in Fahrzeugpapieren
BeitragVerfasst: 8. Februar 2010 16:04 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 3. Juli 2008 21:26
Beiträge: 3872
Themen: 8
Bilder: 3
Wohnort: Schwarzenberg/Erzgeb.
Alter: 71
Ratzifatzi hat geschrieben:

Wieviele Seiten die Zulassungsbescheinigung wohl bekommen darf? :mrgreen:


Anfang der 90er mal ein Trike ausgeliehen, Boom-Chopper.
Der Schein mit allen Eintragungen war ca. 35cm lang. 8)

_________________
MfG Kurt
__________________________________________________________________
Es gibt kein anderes Tier auf Erden für das soviel getan wird, wie für die KATZ !


Fuhrpark: .-.

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Fehler in Fahrzeugpapieren
BeitragVerfasst: 8. Februar 2010 16:18 
Offline

Registriert: 28. März 2009 15:01
Beiträge: 740
Themen: 6
Bilder: 25
Wohnort: Bielefeld
motorradfahrerwill hat geschrieben:
Ratzifatzi hat geschrieben:

Wieviele Seiten die Zulassungsbescheinigung wohl bekommen darf? :mrgreen:


Anfang der 90er mal ein Trike ausgeliehen, Boom-Chopper.
Der Schein mit allen Eintragungen war ca. 35cm lang. 8)


Ich kenns nur, dass dann mehrere Blätter aneinander geheftet werden. Seit ich nun auch im Besitz der sogenanten Zulassungsebscheinigung für das TS Gespann bin, ist meine Bescheinigung auf 2 Seiten angewachsen :D


Fuhrpark: MZ TS250/1 + Superelastik und diverse Modifikationen, http://mz-forum.com/viewtopic.php?f=14&t=24156
http://www.landwirt.com/Videos/Landtech ... 0-160.html

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Fehler in Fahrzeugpapieren
BeitragVerfasst: 8. Februar 2010 18:58 
Offline
Ehemaliger
Benutzeravatar

Registriert: 11. April 2008 19:43
Beiträge: 3537
Artikel: 5
Themen: 111
Bilder: 0
Wohnort: Plöwen (VG) => aufgewachsen in Oranienburg
Alter: 42
Also der Prüfer meiner Vertrauens trägt mir das zurück.
Müssen wir halt 'nen 2 Zeiler schreiben.
Entweder nach § 19 oder § 27 StVZO.
Zusätliche Kosten: keine, da er ja unseren gesamten Fuhrpark prüfen darf und wir den besagten Prüfer schon etwas länger kennnen - Oldiefan.
Und wo ich fragte ob er mir sowas mit 4 Plätzen schreibt - selbstverständlich.

Leider darf dieser Prüfer nur Änderungen nach 19 oder 27 StVZO eintragen.

Sonst würde ich bei Ihm glattweg - auch wenn wir es nie brauchen - den ww Eintrag machen lassen.
Aber das darf nur ein aaSV - also im Osten die Dekra, im Westen der TÜV und in Berlin beide.


Fuhrpark: MZetten, Fahrzeuge aus dem AWZ und vom VEB FAJAS Suhl und Fahrzeuge aus dem Industriewerk Ludwigsfelde (IWL)

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 30 Beiträge ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Impressum

Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de