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 Betreff des Beitrags: ist diese kombination zulässig ?
BeitragVerfasst: 11. Februar 2010 18:55 
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heute hab ich mal nach meinen mz ten geschaut :mrgreen:
da mußte ich feststellen an einer meiner etz 250 ist folgende reifenkombination drauf.
vorn bt45 nq 90/90 18 bridgestone
hinten 3.50/18 bridgestone

ist das den zulässig vorn ein nq reifen und hinten ein normaler reifen ? da ich zwecks neu zulassung im märz zum tüv möchte, und das sonst noch ändern müßte,
beide reifen sind wie neu, klar ist es besser auch hinten ein nq reifen zu montieren, würde den hinteren aber gern erstmal runter fahren, wenn diese kombination zulässig ist,

der 90/90 18 steht auch nicht in den papieren


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 Betreff des Beitrags: Re: ist diese kombination zulässig ?
BeitragVerfasst: 11. Februar 2010 19:35 
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Finde diese Fragestellung sehr interessant, da ich auch davon betroffen bin.

Ich bin schon mehrfach mit NQ Reifen vorn (90/90-21 Pirelli MT21) und Zoll-Reifen hinten (4,00-18 Bridgestone Trailwing) mit der Pampera durch den TÜV, der hat alles mögliche bemängelt, die Reifen aber nie.
Eingetragen sind für vorne 90/90-21 sowie 2.75-21 und 3.00-21.
Für hinten nur NQ in der Größe 110/90-18 (gibt eigentlich nix mehr in dieser Größe zu kaufen).

Theoretisch dürfte ich ja dann vorne Zoll und hinten NQ fahren. (Praktisch isses ja gerade andersrum.) Ich kann mir eigentlich kaum vorstellen, das das zulässig ist - weder das eine noch das andere.

Im Falle eines Falles sollte jedoch entscheiden, was in den Papieren eingetragen ist, oder nicht ? Stehen da andere Regelungen drüber, ohne das sie extra eingetragen sein müssen ? Dürfen z.B. vorne/hinten überhaupt Reifen verschiedener Hersteller gefahren werden ?

Ich würde jedenfalls auf einem Straßenmotorrad eine Kombination aus NQ und Zoll nicht fahren wollen. Würde wohl in Deinem Fall den besseren / teureren Reifen drauflassen und den anderen entsprechend erneuern und dann alles beim Tüv abnehmen und eintragen lassen. Oder sowieso auf NQ umsteigen. Damit ist man auf der sicheren Seite, denke ich.
Sind die Reifen denn wirklich neu oder schon ein paar Jahre alt und sehen nur aus wie neu ?

Gruß, Theresa


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 Betreff des Beitrags: Re: ist diese kombination zulässig ?
BeitragVerfasst: 11. Februar 2010 19:46 
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na die reifen sind laut dot nr von 2006 und nur paar km gelaufen, jedoch ist die etz mit dieser reifen kombination schonmal durch den tüv gekommen,kurios kurios

-- Hinzugefügt: Do 11. Feb 2010, 19:47 --

im anderen fred,haben flotter 3er und lorchen geschrieben ,es sei nicht zulässig, was ich auch vermutet hatte


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 Betreff des Beitrags: Re: ist diese kombination zulässig ?
BeitragVerfasst: 11. Februar 2010 20:00 
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etz-250-freund hat geschrieben:
im anderen fred,haben flotter 3er und lorchen geschrieben ,es sei nicht zulässig, was ich auch vermutet hatte


Und warum fragst du dann hier nochmal ?
Hast du vielleicht einen Link zu dem Fred ? Täte mich interessieren, wo man diese Regelung nachlesen kann.


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 Betreff des Beitrags: Re: ist diese kombination zulässig ?
BeitragVerfasst: 11. Februar 2010 20:03 
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weil im anderen fred zuerst keiner dazu geantwortet hatte,hab ich diesen fred eröffnet,und ich den anderen fred nicht mit meinen fragen zu müllen wolte

der fred war was mit ts 250/1 reifen schläuche empfehlungen


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 Betreff des Beitrags: Re: ist diese kombination zulässig ?
BeitragVerfasst: 11. Februar 2010 20:29 
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etz-250-freund hat geschrieben:
weil im anderen fred zuerst keiner dazu geantwortet hatte,hab ich diesen fred eröffnet,und ich den anderen fred nicht mit meinen fragen zu müllen wolte



Hallo? Verstehen muß man das nicht... :roll:

nur weil von 18.12 bis 18.55 Uhr nicht direkt keine Antwort kommt ?

Sorry, das hier nicht sofort einer gesprungen ist....

btt. ich würde solch eine Paarung nicht fahren, für richtigen Fahrspaß sollen die Profile und Querschnitte v + h schon zusammenpassen...


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 Betreff des Beitrags: Re: ist diese kombination zulässig ?
BeitragVerfasst: 11. Februar 2010 20:38 
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etz-250-freund hat geschrieben:
,und ich den anderen fred nicht mit meinen fragen zu müllen wolte




deshalb norbert


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 Betreff des Beitrags: Re: ist diese kombination zulässig ?
BeitragVerfasst: 11. Februar 2010 20:48 
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etz-250-freund hat geschrieben:
etz-250-freund hat geschrieben:
,und ich den anderen fred nicht mit meinen fragen zu müllen wolte




deshalb norbert


Und Deine Frage von 18.12 Uhr da ???


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 Betreff des Beitrags: Re: ist diese kombination zulässig ?
BeitragVerfasst: 11. Februar 2010 20:53 
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Norbert hat geschrieben:
btt. ich würde solch eine Paarung nicht fahren, für richtigen Fahrspaß sollen die Profile und Querschnitte v + h schon zusammenpassen...


Könntest du aber ohne Probleme.
Ich hab letztes Jahr vorn nen K44 in 90/90 auf die TS gezogen und hinten ist noch der K33 in 3.50 drauf. Fährt sich gut, da spricht nix gegen. Dieses Jahr wird er runter sein, dann folgt ein K36 in 110/80.

Auf Dauer machts keinen Sinn, aber wenn wie bei mir der Hinterreifen noch gut ist würd ich den runterfahren und dann erst umrüsten.


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 Betreff des Beitrags: Re: ist diese kombination zulässig ?
BeitragVerfasst: 11. Februar 2010 20:56 
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jens und das bemängelt auch der nicht tüv ?


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 Betreff des Beitrags: Re: ist diese kombination zulässig ?
BeitragVerfasst: 11. Februar 2010 21:00 
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Das kann ich dir nicht sagen. Aber ruf doch einfach mal beim TÜV an oder fahr vorbei, der kann dann sicher auch erläutern warum das so ist.

Ich weiß dazu nur folgendes: Bei Moppeds wo zöllige Größen und NQ ab Werk eingetragen sind, steht manchmal dabei dass das nicht gemischt werden soll, andererseits gibts auch welche wo es eine Größe in Zöllig nicht mehr gibt und als Ersatz dann auf einem Rad NQ eingetragen wird obwohl der andere Zöllig ist.


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 Betreff des Beitrags: Re: ist diese kombination zulässig ?
BeitragVerfasst: 11. Februar 2010 21:04 
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ok danke jens, werd morgen mal beim tüv anrufen


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 Betreff des Beitrags: Re: ist diese kombination zulässig ?
BeitragVerfasst: 12. Februar 2010 08:16 
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Es gibt keinen Grund, warum Zöllig und metrisch nicht gemischt verbaut werden dürften. Ausser den MZten gibts noch genug andere Mopeds, wo das so ab Werk gemacht wurde.
Ich nenn "NQ" übrigens "metrisch", weils auch zöllige Niederquerschnittsreifen gibt, den 4.10-18, den 4.60-18, usw.
Wie schon mehrfach von mir an anderer Stelle erwähnt, gibts keinen für uns Durchschnittfahrer spürbaren Unterschied zwischen einem 3.00- und einem 90/90-18 vorn, und einem 3,50- und 110/90-18, usw., soferns der gleiche Hersteller und Profil ist. Oft genug sind der Innenaufbau des Reifens, und die Vulkanisierform sowieso identisch, nur die Einsätze für die Grössenangabe werden gewechselt. (weil durch eine EU-verordnung eine gleichzeitige zöllige und metrische Kennzeichnung nicht mehr zulässig sind...)

Gruß
Hans


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 Betreff des Beitrags: Re: ist diese kombination zulässig ?
BeitragVerfasst: 12. Februar 2010 08:22 
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diese paarung, also vorne NQ und hinten zöllig ist bei der XZ serienmäßig eingetragen. also völlig TÜV-konform. ich hab aber dann mangels verfügbaren reifens (4.25-18 wird nicht mehr produziert als strassenreifen) hinten einen 110er eintragen lassen.


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 Betreff des Beitrags: Re: ist diese kombination zulässig ?
BeitragVerfasst: 12. Februar 2010 08:50 
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mahlzeit
alles entscheidend ist eigentlich, was in den Papieren eingetragen ist.
Wenn beide Größen drin sind , dann ist mischen kein Problem, auch fahrtechnisch nicht.
In der STVZO steht lediglich, das bei einem Fahrzeug auf der Antriebsachse gleiche Reifen drauf sein müssen.
>bei nem Auto darfst du sogar 3 verschiedene Reifen Fahren
Ansonsten hat hiha völlig Recht,metrisch hat nix mit NQ zu tun,das hängt von der 2. Zahl = "Höhenmaß" ab,
und zöllich und metrisch können auch identisch sein.
servus
achim


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 Betreff des Beitrags: Re: ist diese kombination zulässig ?
BeitragVerfasst: 12. Februar 2010 09:04 
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TS-Jens hat geschrieben:
Norbert hat geschrieben:
btt. ich würde solch eine Paarung nicht fahren, für richtigen Fahrspaß sollen die Profile und Querschnitte v + h schon zusammenpassen...


Könntest du aber ohne Probleme.
Ich hab letztes Jahr vorn nen K44 in 90/90 auf die TS gezogen und hinten ist noch der K33 in 3.50 drauf. Fährt sich gut, da spricht nix gegen. Dieses Jahr wird er runter sein, dann folgt ein K36 in 110/80.

Auf Dauer machts keinen Sinn, aber wenn wie bei mir der Hinterreifen noch gut ist würd ich den runterfahren und dann erst umrüsten.



Hallo ihr Lieben,

ich wollte auch gerne auf Heidenau K44/K36 umsteigen, hab aber vorne und hinten 16 Zoll (kein Gespann, TS250). Den K44 gibts aber nicht in 16 Zoll ! Was soll ich da sonst draufmachen, ein Fremdfabrikat (Bridgestone BT45 und hinten Heidenau K36?) Oder gibt es bei Heidenau eine gute Alternative zu K44? Oder soll ich vorne auf 18 Zoll umsteigen ?

Danke und LG
:-)
Markus


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 Betreff des Beitrags: Re: ist diese kombination zulässig ?
BeitragVerfasst: 12. Februar 2010 09:23 
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Mal mit Heidenau schreiben ob die die ne Freigabe für den K63 oder K66 in 100/80-16 geben.

Ansonsten könnte man auch nen 90/90-16 oder 90/80-16 draufziehen, dürfte auch TÜV mäßig kein Problem sein, das würd ich aber vorher abklären!


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 Betreff des Beitrags: Re: ist diese kombination zulässig ?
BeitragVerfasst: 12. Februar 2010 12:51 
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da die meinungen unterschiedlich waren,hab ich direkt bei bridgestone angefragt, also es ist zulässig nq und normal zu mischen.

siehe der freigabe,darf man einen 90/90X18 reifen auch auf einer 1.60 er felge bis 2.15er felge vorn fahren


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 Betreff des Beitrags: Re: ist diese kombination zulässig ?
BeitragVerfasst: 12. Februar 2010 16:40 
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Interessant, das man "Zöllige" und "metrische" mischen kann, wenn es eingetragen ist/wird, versteht sich. Das die "zölligen" auch NQ-Charakter haben können, wußte ich garnicht! Wieder was gelernt.

Eine Frage hätte ich dann doch noch:
Darf man denn grundsätzlich Reifen verschiedener Hersteller oder verschiedener Profile (im Extremfall z.B. Enduro und Slick - mal unabhängig von der Sinnhaftigkeit) aufziehen ?


Gruß, Theresa


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 Betreff des Beitrags: Re: ist diese kombination zulässig ?
BeitragVerfasst: 12. Februar 2010 16:54 
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Ich habe auf einer ETZ hinten einen brutalen Geländereifen und vorne einen K36 drauf.
Bei 2 TÜV-Terminen keine Probleme. (Die Reifen waren so vom Vorbesitzer drauf. Fährt sich bescheiden. Wird demnächst geändert).


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 Betreff des Beitrags: Re: ist diese kombination zulässig ?
BeitragVerfasst: 12. Februar 2010 17:13 
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thesoph hat geschrieben:
Eine Frage hätte ich dann doch noch:
Darf man denn grundsätzlich Reifen verschiedener Hersteller oder verschiedener Profile (im Extremfall z.B. Enduro und Slick - mal unabhängig von der Sinnhaftigkeit) aufziehen ?


Gruß, Theresa


das würde mich auch interessieren,zwecks reifen freigabe zb vorn michelin und hinten metzeler


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 Betreff des Beitrags: Re: ist diese kombination zulässig ?
BeitragVerfasst: 12. Februar 2010 17:24 
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hi wo Wir schon mal bei Reifen sind kan mir mal einer sagen ob ich bei meiner Etz 250/A Probleme bekomme mit
K37 3,5x18 von Heidenau

und hat jemand vielleicht noch die originalen gepackträger dafür??


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 Betreff des Beitrags: Re: ist diese kombination zulässig ?
BeitragVerfasst: 12. Februar 2010 17:32 
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oldie hat geschrieben:
Ich habe auf einer ETZ hinten einen brutalen Geländereifen und vorne einen K36 drauf.
Bei 2 TÜV-Terminen keine Probleme. (Die Reifen waren so vom Vorbesitzer drauf. Fährt sich bescheiden. Wird demnächst geändert).


Verstehe. Wenn die Dimensionen stimmen, ist das offensichtlich auch ok.

Lustiger Sitz ! Selbst gebaut ? Sowas in der Art schwebt mir für meine ETZ auch vor... Wie ist das Teil denn festgemacht, ist das auf Basis des originalen ETZ Bodenblechs ?

Grüße, Theresa


Zuletzt geändert von thesoph am 12. Februar 2010 17:34, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: ist diese kombination zulässig ?
BeitragVerfasst: 12. Februar 2010 17:33 
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Ist der Einzelsitz einer /F.
Oder irre ich?


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 Betreff des Beitrags: Re: ist diese kombination zulässig ?
BeitragVerfasst: 12. Februar 2010 17:42 
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Ja. Wird einfach in die vorderen Aufnahmen gesteckt und festgeschraubt.


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 Betreff des Beitrags: Re: ist diese kombination zulässig ?
BeitragVerfasst: 12. Februar 2010 18:49 
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Kriegt man denn diese Einzelsitzbank noch irgendwo zu kaufen ?


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 Betreff des Beitrags: Re: ist diese kombination zulässig ?
BeitragVerfasst: 12. Februar 2010 20:28 
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thesoph hat geschrieben:
Dürfen z.B. vorne/hinten überhaupt Reifen verschiedener Hersteller gefahren werden ?

Wenn keine bestimmte Marke eingetragen ist, was wohl bei der Mehrzahl aller MZs der Fall ist, dann ja.
Sind aber bestimmte Marken eingetragen, dann kann es Probleme geben; z. B. bekam meine Frau letztes Jahr beim TÜV Probleme, weil vorne ein Reifen einer anderen Marke drauf war, als hinten.
Gruß, Martin.


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 Betreff des Beitrags: Re: ist diese kombination zulässig ?
BeitragVerfasst: 27. Februar 2010 17:44 
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tachchen,

hab auch für meine 250er ETZ neue NQ-pneus (90/90 - 110/80) besorgt. hinten Heidenau K 36, vorn aber pirelli. hat von denen jemand ne herstellerbescheinigung/freigabe parat?

gruß


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 Betreff des Beitrags: Re: ist diese kombination zulässig ?
BeitragVerfasst: 28. Februar 2010 17:30 
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@ Tronkator:
Was ist denn bei Dir im Fzg.-schein eingetragen? Wenn keine bestimmte Marke eingetragen ist und der Pirelli der von MZ vorgegebenen Dimension entspricht, dann brauchst Du auch keine.
Ist jedoch etwas (z. B. Pneumant) eingetragen, dann benötigst Du eine Freigabe. Die besorgt einem normalerweise der freundliche Reifenhändler, hat in meinem Fall auch immer super geklappt. Die haben sich die jeweilige Freigabe vom Reifenhersteller zufaxen lassen.
Gruß, Martin.


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 Betreff des Beitrags: Re: ist diese kombination zulässig ?
BeitragVerfasst: 2. März 2010 21:53 
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im FZS stehen nur die größenangaben zur serienbereifung (2.75/3.50 18R), sonst nix. heidenaufreigabe hab ich hier aus der knowledgebase, und dann noch eine von MuZ ausm netz von 1999, wo ne menge reifentypen vermerkt sind, nur eben die italowalzen nich. sollte deiner aussage zufolge also reichen. werd bei pirelli sicherheitshalber trotzdem anfragen.


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 Betreff des Beitrags: Re: ist diese kombination zulässig ?
BeitragVerfasst: 2. März 2010 22:00 
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@ tronkator
du kannst jeden reifen von x bilibigen hersteller fahren,insofern du vorn 2.75-18 und hinten 3.50-18 fährst,bei anderen größen und nq reifen benötigst du eine freigabe des herstellers


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 Betreff des Beitrags: Re: ist diese kombination zulässig ?
BeitragVerfasst: 2. März 2010 22:03 
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Das mit den unterschiedlichen Profilen ist bei Gespannen oft zu sehen.
Im Winter brauchts Vorschub.
Die Eintragerei von Reifenbindungen wurde durch die EU gebremst.
(Wenigstens einmal was sinnvolles)
Meines bescheidenen Wissens muss die Dimension stimmen, die Marke spielt keine Geige mehr.
Wenn jemand mehr weiß, lern ich gerne dazu.

Gruß

Thomas


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