mzetti hat geschrieben:
Hallo ins Forum, hallo ElchQ,
die E - Bezeichnung auf dem Rahmen sagt aus, daß es ein Ersatzrahmen von MZ ist.
Wir haben übrigens neulich erst eine RT 125/3 neu zugelassen, die auch einen solchen Rahmen hatte.
Die DEKRA-Mannen haben uns den Brief ohne Auflagen abgezeichnet und fertig.
Auf Nachfragen sagte man uns, daß in solchen Fällen immer die Erstausrüstungszustand berücksichtigt wird.
Für die RT 125 wurde ja seinerzeit nur eine Zusatzblinkanlage im Handel angeboten, zum Nachrüsten.
Auch wenn das Baujahr 1968 angegeben ist, braucht man also keine Blinker anzubauen.
@Flügerl, die RT 125/2 hatte sogar schon ein Bremslicht und auch frühere Modelle besaßen eines ...das aber nur so nebenbei für deinen Prüfer.
Hi Tilo,
auf diese Antwort habe ich gehofft, danke. Aber was für eine Erstzulassung wird jetzt im Brief eingetragen, 01.07.1968

oder die Erstzulassung des Originalrahmens
