Hallo,
in meinem Fahrzeugbrief (ETZ 250 Bj. 1988)Seite 2 steht unter Nr.1 (Fahrzeug- und Aufbauart): KRAD, MOTORRAD, M. LEISTUNGSBESCHRÄNKUNG, unter Nr.6 (Höchstgeschwindigkeit in km/h) ist dann eingetragen: 100. Eine Nachfrage meinerseits beim Vorbesitzer ergab, dass er davon nichts wisse. Er konnte mir aber auch nicht sagen, wie schnell die Maschine maximal fährt. Ich weiß es momentan auch nicht, weil ich ja noch nicht los kann mangels TÜV und Zulassung.
Mich würde ja nur mal interessieren, wie denn die Leistungsbeschränkung technisch realisiert sein könnte, um es eventuell wieder rückgängig machen zu können. Ich unterliege ja bei der Fahrerlaubnis auch keiner Beschränkung, überhaupt leuchtet mir eine Leistungsbeschränkung, die dann 100 km/h ergibt momentan auch nicht ein. Hat von Euch vielleicht jemand Ahnung, mit was das zusammenhängen könnte?
Grüße aus Leipzig,
Daniel