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hamstor1
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Betreff des Beitrags: Tagfahrlichtschaltung Tüv-konform? Verfasst: 21. April 2010 21:48 |
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Beiträge: 363 Wohnort: OWL Alter: 57
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Kommt man mit einer Tagfahrlichtschaltung über den simplen Tausch der Klemmen durch die HU? Drei Dinge machen mich skeptisch:
- Es gibt keine richtige Standlichtfunktion mehr - Der Scheinwerfer ist allein ohne das Standlicht an - gilt das überhaupt als Abblendlicht? - Das Parklicht funktioniert nicht mehr ohne den Hauptscheinwerfer
Ich muss bald zum Tüv und wüsste gern vorher, ob die Prüfer darauf allergisch reagieren. Sonst ist das Umlegen der Klemmen ja wirklich einfach und spart ein paar Watt und Glühlampen.
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Ralle
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Betreff des Beitrags: Re: Tagfahrlichtschaltung Tüv-konform? Verfasst: 21. April 2010 21:52 |
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Moderator |
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------ Titel ------- FE1 - TS250 Käufer
Beiträge: 10848 Wohnort: Dresden Heimat: Oberlausitz Alter: 52
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Ich weiß, das willst du jetzt nicht hören, denk trotzdem mal drüber nach..[ot]Mit der Vape hast du doch reichlich Reserven, macht dann eine Taglichtschaltung überhaupt noch Sinn? Ein paar nicht ganz so teure Leuchtmittel werden damit eventuell länger halten, aber sonst...[/ot]
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hamstor1
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Betreff des Beitrags: Re: Tagfahrlichtschaltung Tüv-konform? Verfasst: 21. April 2010 21:56 |
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Beiträge: 363 Wohnort: OWL Alter: 57
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Ralle, manno - genau das wollte ich wirklich nicht hören. Licht kostet Leistung. Energieverschwendung aus Benzin ist doch blöd. Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter: Kann man das Abblendlicht tagsüber nicht sogar noch um ein paar Watt drosseln?
Zuletzt geändert von hamstor1 am 21. April 2010 21:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Maddin1
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Betreff des Beitrags: Re: Tagfahrlichtschaltung Tüv-konform? Verfasst: 21. April 2010 21:58 |
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Beiträge: 6781 Wohnort: seit dem 01.12.08 offizieller Bürger von Rositz Alter: 40
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BAu es wieder aus, es ist gefährlich!!
Warum???
Du fährst Nachmittags mit der Emme rum, eine schöne Runde... es wird langsam dämrig, du brauchst noch ne weile bis heim, langsam wird´s dunkel...
Vorne hast du es dank Taglicht schön hell, wie schnell vergist du da die Laterne hinten einzuschalten... sehr schnell würde ich sagen.
Ach ja, das Standlicht muß seperat gehen, sonst nix Tüv.
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hamstor1
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Betreff des Beitrags: Re: Tagfahrlichtschaltung Tüv-konform? Verfasst: 21. April 2010 22:03 |
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Beiträge: 363 Wohnort: OWL Alter: 57
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Das passiert aber nur in der Übergangsphase zur Dunkelheit. Spätestens wenn man die Tachonadel nur noch schwummrig erkennen kann, wird man merken, das das Licht nicht an ist....
Etwas anderes ist viel gefährlicher: Eine leere Batterie, weil der Scheinwerfer in Parkstellung mal für 30 Minuten an war. Danach geht bei normaler Zündung mit elektr. Regker nix mehr.
Aber ok - wenns nicht Tüv-konform ist füge ich mich natürlich.
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etz-250-freund
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Betreff des Beitrags: Re: Tagfahrlichtschaltung Tüv-konform? Verfasst: 21. April 2010 22:05 |
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Beiträge: 2113 Wohnort: Brandenburg Alter: 46
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ist doch eh egal, motorräder müßen in deutschland doch eh mit abblendlicht am tag fahren, bau dir doch einfach einen schalter womit du das rücklicht am tage unterbrechen kannst, aber vergiß es am abend nicht wieder einzuschalten 
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Ralle
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Betreff des Beitrags: Re: Tagfahrlichtschaltung Tüv-konform? Verfasst: 21. April 2010 22:06 |
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Moderator |
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------ Titel ------- FE1 - TS250 Käufer
Beiträge: 10848 Wohnort: Dresden Heimat: Oberlausitz Alter: 52
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Ok, dann die richtige Antwort. Im §17 Absatz 2a der StVO steht geschrieben "Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren." Daher muß parallel dazu kein Standlicht brennen und auch kein Rücklicht, sonst wäre es im § erwähnt worden  Standlicht alleine sollte im Stand dann aber schon funktionieren, sonst gibts Mecker vom Prüfer...
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hamstor1
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Betreff des Beitrags: Re: Tagfahrlichtschaltung Tüv-konform? Verfasst: 21. April 2010 22:07 |
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Beiträge: 363 Wohnort: OWL Alter: 57
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War zu spät abgeschickt: Abblendlicht heißt also Scheinwerfer und Parklicht vorn zusammen?
Ok habe ich verstanden - also ohne Parklicht, aber Parlicht allein muss funktionieren. Dann kann man es wirklich Original lassen, alles andere finde ich auch zu kompliziert - es sei denn es wäre wie bei modernen Fahrrädern: Automatisch.
Zuletzt geändert von hamstor1 am 21. April 2010 22:10, insgesamt 1-mal geändert.
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etz-250-freund
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Betreff des Beitrags: Re: Tagfahrlichtschaltung Tüv-konform? Verfasst: 21. April 2010 22:09 |
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Beiträge: 2113 Wohnort: Brandenburg Alter: 46
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nein dein parklicht und standlicht muß am tage nicht brennen,nur das abblendlicht
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Ralle
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Betreff des Beitrags: Re: Tagfahrlichtschaltung Tüv-konform? Verfasst: 21. April 2010 22:10 |
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Moderator |
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------ Titel ------- FE1 - TS250 Käufer
Beiträge: 10848 Wohnort: Dresden Heimat: Oberlausitz Alter: 52
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Nein, Abblendlicht heißt Abblendlicht alleine reicht.
Nach deiner Aussage ist aber durch den Umbau die Standlichtfunktion nicht mehr gegeben, wenn du das Motorrad im finstern abstellst. Das fehlen der Standlichtbirne beim Fahren wird also nicht stören, die mitleuchtende Abblendlichtlampe beim parken aber.
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hamstor1
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Betreff des Beitrags: Re: Tagfahrlichtschaltung Tüv-konform? Verfasst: 21. April 2010 22:11 |
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Beiträge: 363 Wohnort: OWL Alter: 57
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Habe ich verstanden. Ist vielleicht auch wirklich Korinthenkackerei ...
Nachtrag: Ich stelle es mit der Vape erstmal auf Serie um.
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pug
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Betreff des Beitrags: Re: Tagfahrlichtschaltung Tüv-konform? Verfasst: 21. April 2010 23:11 |
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Beiträge: 433
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die 9W für Standlicht und Rücklicht wirst Du doch noch haben? selbst mit Tachobeleuchtung sind es nur 13/17W (Je nachdem ob Du einen beleuchteten DZM hast). Da sparst Du sicher nichts, wenn Du die weglässt 
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MaxNice
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Betreff des Beitrags: Re: Tagfahrlichtschaltung Tüv-konform? Verfasst: 22. April 2010 00:36 |
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------ Titel ------- Mr. Flutschie (MoS2)
Beiträge: 2481 Wohnort: Dresden Alter: 37
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der herr schubert in hartha meinte zu mir auf die nachfrage nach einem reflektor mit standlichtfassung hin; "es gibt keine solchen fassungen mehr, da das standlicht nicht mehr als norwendig erachtet wird und nicht mehr vorgeschrieben ist." darauf hin habe ich das jetzt weggelassen, mal gucken was der präfer nächste woche sagt.
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Maddin1
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Betreff des Beitrags: Re: Tagfahrlichtschaltung Tüv-konform? Verfasst: 22. April 2010 00:45 |
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Beiträge: 6781 Wohnort: seit dem 01.12.08 offizieller Bürger von Rositz Alter: 40
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Das du ein Standlicht laut Stvo brauchst....
Jeder H4 Einsatz hat doch sowas...
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MaxNice
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Betreff des Beitrags: Re: Tagfahrlichtschaltung Tüv-konform? Verfasst: 22. April 2010 00:47 |
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------ Titel ------- Mr. Flutschie (MoS2)
Beiträge: 2481 Wohnort: Dresden Alter: 37
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ich weiß ich habe den H4 reflektor meiner honda (die fährt nen golfreflektor rum) drin, der hat auch nen loch aber ich ahbe keij gummi mehr zur befestigung der fassung, geschweige denn diese fassung, ma guckenich habe es jetzt so geschaltet, dass ich eine position zum verbrauchsarmen starten habe (schwache batterie) und als nächstes gleich volle flakbeleuchtung.
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kutt
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Betreff des Beitrags: Re: Tagfahrlichtschaltung Tüv-konform? Verfasst: 22. April 2010 06:20 |
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Technischer Admin |
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------ Titel ------- AmForumSchrauber Mr. Kardan
Beiträge: 18431 Wohnort: Freiberg Alter: 46
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also je mehr man sucht, desto mehr spalten sich die meinungen...
die einen sagen "braucht man nicht", weil es in der STZVO nicht als pflicht aufgeführt wir und die anderen sagen, daß es pflicht ist
ich würde mal sagen: einfach ausbauen - geht nicht, da jede beleuchtung am FZ auch funktionieren muß. ist ein standlicht vorgesehen, muß das auch gehen. Das wäre die Antwort von meinem Dekra-Mann. Genau so, als ich ihn über das Bremslicht am Gespann gefragt habe. Wenn das Rücklicht am Beiwagen ein Bremslicht vorbereitet hat, dann hat das auch zu gehen...
wenn natürlich der Reflektor kein Standlicht vorbereitet hat und Reflektor und Streuscheibe eine EU Zulassung haben, dann müsste man das einfach nur so eintragen lassen...
ist eigentlich ganz einfach
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Prä Jonas-Treiber
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Betreff des Beitrags: Re: Tagfahrlichtschaltung Tüv-konform? Verfasst: 22. April 2010 07:02 |
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Beiträge: 1711 Wohnort: Übach-Palenberg Alter: 73
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Hallo, Taglicht, wie wir es von den Autos her kennen, ist für Motorräder gar nicht erlaubt. Es gibt entsprechende Heimseiten des TÜV, auf denen man das nachlesen kann. Ist zwar Schwachsinn, dass ich an meinem Gespann auf der rechten Seite nur ne kleine Funzel dran habe, aber uns "Dreiradfahrer" hat der Gesetzgeber bei solchen Änderungen gar nicht mehr im Blick. Im Gespannforum weisen Einige darauf hin, dass man legal einen Nebelscheinwerfer dranbauen darf. Da wird dann "vergessen", den auszuschalten, auch wenn kein Nebel ist  Kann bei einer Kontrolle Mecker geben, aber man wird (vielleicht eher) vom Gegenverkehr gesehen............ Mfg Walter
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mutschy
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Betreff des Beitrags: Re: Tagfahrlichtschaltung Tüv-konform? Verfasst: 22. April 2010 07:29 |
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Beiträge: 3821 Wohnort: Werther Alter: 47
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Ich versteh das Problem, ehrlich gesagt, nicht. Bei mir isses so, dass das Abblendlicht, unabhängig von der Zündschalterstellung, leuchtet, wenn der Motor läuft, also läufts vollkommen autark von der Batterie. Lichttechnisch is ansonsten alles beim Alten: 1 - Motor an, Abblendlicht an 2 - Motor an, Abblendlicht u Rücklicht an 3 - Motor an, Abblendlicht u Rücklicht an, Tacho- u DZM-Beleuchtung 4 - Parken (Standlicht vorn u hinten) 5 - Anschieben (funktioniert wegen dem dauerhaft angeschalteten Abblendlicht leider nicht) Bei der HU neulich gabs sogar ein Lob vom wirklich DDR-Fahrzeuge-in-u-auswendig-kennenden Dekra-Mann für die Tagfahrschaltung. Is aufgrund des o.g. §17 StVO vollkommen konform, bei der Simme hatt ichs ähnlich geklemmt u mehrfach Diskussionen mit den Ordnungshütern, weil die tagsüber ein funktionierendes Rücklicht haben wollten. Nach Verweis auf den § u dem einzig erwähnten ABBLENDlicht waren sie sehr schnell ruhig  Gruss Mutschy
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Maddin1
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Betreff des Beitrags: Re: Tagfahrlichtschaltung Tüv-konform? Verfasst: 22. April 2010 12:25 |
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Beiträge: 6781 Wohnort: seit dem 01.12.08 offizieller Bürger von Rositz Alter: 40
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Einwas fällt mir aber gerade noch ein..., bekommt das Bremmslicht nicht sein Strom Rücklicht??? Sprich, keine Rücklicht, keine Bremmslicht?
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Ralle
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Betreff des Beitrags: Re: Tagfahrlichtschaltung Tüv-konform? Verfasst: 22. April 2010 16:30 |
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Moderator |
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------ Titel ------- FE1 - TS250 Käufer
Beiträge: 10848 Wohnort: Dresden Heimat: Oberlausitz Alter: 52
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Maddin1 hat geschrieben: Einwas fällt mir aber gerade noch ein..., bekommt das Bremmslicht nicht sein Strom Rücklicht??? Sprich, keine Rücklicht, keine Bremmslicht? Denk mal genauer nach, wenn es so wäre, dann hätten früher alle MZ´s nur Nachts gebremsleuchtet 
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Maddin1
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Betreff des Beitrags: Re: Tagfahrlichtschaltung Tüv-konform? Verfasst: 22. April 2010 16:33 |
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Beiträge: 6781 Wohnort: seit dem 01.12.08 offizieller Bürger von Rositz Alter: 40
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Ralle hat geschrieben: Maddin1 hat geschrieben: Einwas fällt mir aber gerade noch ein..., bekommt das Bremmslicht nicht sein Strom Rücklicht??? Sprich, keine Rücklicht, keine Bremmslicht? Denk mal genauer nach, wenn es so wäre, dann hätten früher alle MZ´s nur Nachts gebremsleuchtet  Haja, hast recht...
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motorradfahrerwill
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Betreff des Beitrags: Re: Tagfahrlichtschaltung Tüv-konform? Verfasst: 22. April 2010 17:44 |
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Beiträge: 3878 Wohnort: Schwarzenberg/Erzgeb. Alter: 71
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So ne Schaltung hab ich auch im Wartburg drin, sobald der Motor läuft brennt das Abblendlicht. Alles andere normal. Hab ichaber nicht selber gemacht. War so drin. Hat bei keiner HU bisher (Dekra und TÜV) ein Prüfer was dazu gesagt.
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Rico
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Betreff des Beitrags: Re: Tagfahrlichtschaltung Tüv-konform? Verfasst: 22. April 2010 18:13 |
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Beiträge: 2060 Wohnort: Arnstadt Alter: 58
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Ich hab mir vor über 20 Jahren mal eine Taglichtschaltung ausgedacht, bei der alles andere noch so funktioniert wie original, also auch das Standlicht.
Sobald der Motor läuft (Ladekontrollampe ausgeht), brennt das Abblendlicht.
Das Relais muß nur am Zündschloß angeschlossen werden, in Lappen gewickelt und fertig. Bild:
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Prä Jonas-Treiber
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Betreff des Beitrags: Re: Tagfahrlichtschaltung Tüv-konform? Verfasst: 22. April 2010 18:37 |
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Beiträge: 1711 Wohnort: Übach-Palenberg Alter: 73
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ich hat geschrieben: Ich hab mir vor über 20 Jahren mal eine Taglichtschaltung ausgedacht, bei der alles andere noch so funktioniert wie original, also auch das Standlicht.
Sobald der Motor läuft (Ladekontrollampe ausgeht), brennt das Abblendlicht.
Das Relais muß nur am Zündschloß angeschlossen werden, in Lappen gewickelt und fertig. Bild: Die Schaltung ist Klasse, das werde ich wohl auch so machen, mfg Walter
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ea2873
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Betreff des Beitrags: Re: Tagfahrlichtschaltung Tüv-konform? Verfasst: 22. April 2010 20:53 |
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Beiträge: 7869 Wohnort: Regensburg
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was für mich für die standlichtbirne spricht, wenn die scheinwerferbirne ausfällt (und man merksts vielleicht nicht gleich) gibt die standlichtbirne immer noch bisschen licht (oder man kann dann natürlich auch mit fernlicht fahren)
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hamstor1
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Betreff des Beitrags: Re: Tagfahrlichtschaltung Tüv-konform? Verfasst: 22. April 2010 21:39 |
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Beiträge: 363 Wohnort: OWL Alter: 57
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Ja danke erstmal - ich werde es auf Original zurückbauen und darüber nachdenken, ob sich ein automatisches Abblendlichtlicht "bei Motor an" auf Dauer für mich lohnt. Habe es schon ein paarmal vergessen anzuschalten, weil man vom Scheinwerferlicht der ES vorne bei Tage kaum etwas sieht.
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voodoomaster
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Betreff des Beitrags: Re: Tagfahrlichtschaltung Tüv-konform? Verfasst: 22. April 2010 22:53 |
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† 21.11.2022 |
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Beiträge: 2893 Wohnort: Roßlau/Elbe Alter: 52
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naja, der paragraph sagt nur abblendlicht am tage. aber das schließt bei jedem fahrzeug doch automatisch das stand- und rücklicht mit ein(darum muß das nicht extra mit angegeben werden). solange die beschaltung nicht geändert worden ist, was wiederum wohl nicht rechtens ist. oder irre ich da.
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mutschy
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Betreff des Beitrags: Re: Tagfahrlichtschaltung Tüv-konform? Verfasst: 23. April 2010 07:25 |
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Beiträge: 3821 Wohnort: Werther Alter: 47
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Im §17 wurd explizit nur das Abblendlicht am Tage erwähnt, da steht nichts von irgendwelchen Voraussetzungen wie Standlicht oder so In der DDR, in der nunmal ein Grossteil der heute noch fahrenden MZs hergestellt und erstmals zugelassen wurde, gabs ab 1988 auch die Pflicht, mit Abblendlicht am Tage zu fahren u zB Simson hat eine Tagfahrschaltung eingeführt, bei der das Licht ständig an war. Bei 6V-Modellen wurde im Rahmen eines beliebigen Werkstattaufenthaltes einfach ein Kabel umgesteckt, später, bei den 12V-Modellen, wurde die Elektrik soweit geändert, dass das Licht vorn u hinten ständig an war (42W-Licht-Spule statt bisher 25- bzw 35W-Spule). Das war in der DDR legal u geniesst heutzutage Bestandsschutz. Die Grundproblematik bestand schliesslich darin, dass das Rücklicht bei den 6V-Modellen über die selbe Spule lief, die auch für Bremslicht und Batterieladung zuständig war. Wenn von den 21W der Spule 5 fürs Rücklicht u weitere 1,2...2,4 für die Tacho- u DZM-Beleuchtung verheizt werden, bleibt infolge der antiken Ladeanlage mit max 1,5...1,8 A Ladestrom, wenn kein Verbraucher angeschlossen is, nichts mehr für die Batterieladung übrig, ergo versagte diese irgendwann infolge totaler Entladung ihren Dienst, was aus Sicherheitsgründen tunlichst vermieden werden sollte. Das kann Harald aber besser erklären als ich Wer einen ganzen Motorradfahrer übersieht, übersieht auch die 5W-Funzel am Heck  Gruss Mutschy
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net-harry
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Betreff des Beitrags: Re: Tagfahrlichtschaltung Tüv-konform? Verfasst: 23. April 2010 07:52 |
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Beiträge: 2512 Wohnort: Gifhorn Alter: 69
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Moin, mutschy hat geschrieben: ...Das kann Harald aber besser erklären als ich  ... Nein, kann er nicht - dem ist nix hinzuzufügen... Gruß Harald
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voodoomaster
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Betreff des Beitrags: Re: Tagfahrlichtschaltung Tüv-konform? Verfasst: 23. April 2010 12:45 |
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† 21.11.2022 |
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Beiträge: 2893 Wohnort: Roßlau/Elbe Alter: 52
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warum diese schaltung angewendet wird ist mir schon klar. bin ja mal auch vom fach  nur du kennst ja die deutschen gesetzgebung, die reden sich dann gern raus wenn was passiert. denn das abblendlicht beinhaltet ja wohl bei allen fahrzeugen das das standlicht mit an ist. so kenne ich das zumindest. nur bei den ersten simmen gab es kein standlicht, wie das in den alten bundesländern war weiß ich nicht. wollte auch nur meine bedenken dazu kunttun und nicht vorschreiben was ihr macht. an der etz hab ich das nicht und bei der ts weiß ich noch nicht ob ich das mal so klemme. erst mal testen wie es mit rücklicht an so funzt.
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2,5er
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Betreff des Beitrags: Re: Tagfahrlichtschaltung Tüv-konform? Verfasst: 23. April 2010 13:02 |
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Beiträge: 2408 Wohnort: Jena, die Stadt, die rundum schön grün ist, mit kleinem See und der Saale mitten durch. Alter: 59
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[ot] Ralle hat geschrieben: Maddin1 hat geschrieben: Einwas fällt mir aber gerade noch ein..., bekommt das Bremmslicht nicht sein Strom Rücklicht??? Sprich, keine Rücklicht, keine Bremmslicht? Denk mal genauer nach, wenn es so wäre, dann hätten früher alle MZ´s nur Nachts gebremsleuchtet  Könnt ihr haben, man muss nur die beiden + im rücklicht vertauschen.  [/ot]
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TeEs
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Betreff des Beitrags: Re: Tagfahrlichtschaltung Tüv-konform? Verfasst: 24. April 2010 07:18 |
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------ Titel ------- Luftfilterbesteller Lehesten 2011 Organisator Waldfrieden 2015 Organisator Herr der Chromringe
Beiträge: 2549 Wohnort: Rennstadt Schleiz
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Die hier beschriebene Schaltung ist zwar etwas aufwändiger, weil 2 Relais benötigt werden, dafür hat sie aber auch 2 entscheidende Vorteile: - alle originalen Lichtfunktionen von Zündschloss und Abblendschalter bleiben vollständig erhalten - Unnötige Spannungsabfälle im Hauptstromweg Spannungsquelle <--> Lampe sind konsequent eliminiert, weil es nur noch einen Relaiskontakt, kein Zündschloss, keinen Abblendschalter und keine viel zu mickrig konzipierten Kabel gibt. Nur dadurch ist (zumindest bei 6 V Anlagen) das Licht schon deutlich heller.
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Tigerente
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Betreff des Beitrags: Re: Tagfahrlichtschaltung Tüv-konform? Verfasst: 27. Februar 2018 15:18 |
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Beiträge: 921 Wohnort: 65931 Frankfurt am Main Alter: 55
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mutschy hat geschrieben: Ich versteh das Problem, ehrlich gesagt, nicht. Bei mir isses so, dass das Abblendlicht, unabhängig von der Zündschalterstellung, leuchtet, wenn der Motor läuft, also läufts vollkommen autark von der Batterie.
Lichttechnisch is ansonsten alles beim Alten: 1 - Motor an, Abblendlicht an 2 - Motor an, Abblendlicht u Rücklicht an 3 - Motor an, Abblendlicht u Rücklicht an, Tacho- u DZM-Beleuchtung 4 - Parken (Standlicht vorn u hinten) 5 - Anschieben (funktioniert wegen des dauerhaft angeschalteten Abblendlichts leider nicht) ... Moin! Laut Aussage des Verkäufers meiner HuFu hat eine Werkstatt das an meiner HuFu auch so gelöst. Hauptscheinwerfer geht ab einer gewissen Drehzahl mit an, und Anschieben bei entladener Batterie würde nicht mehr gehen. Wie sähe denn die Schaltung dazu aus? Dankeschön im Voraus! Herzliche Grüße aus Wuppertal "Tigerente" Jörn
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Schortii
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Betreff des Beitrags: Re: Tagfahrlichtschaltung Tüv-konform? Verfasst: 27. Februar 2018 18:07 |
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Beiträge: 255 Wohnort: Sarnow bei Anklam
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da inzwischen led-tagfahrlich am zweirad zulässig ist, würde ich das immer auch in erwägung ziehen. dem massekontakt klemmt man auf die lichtklemme, den pluskontakt auf zündung, fertg ist die tüv-konforme schaltung.
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eigel
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Betreff des Beitrags: Re: Tagfahrlichtschaltung Tüv-konform? Verfasst: 27. Februar 2018 18:36 |
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Beiträge: 2170 Alter: 63
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Schortii hat geschrieben: da inzwischen led-tagfahrlich am zweirad zulässig ist, würde ich das immer auch in erwägung ziehen. dem massekontakt klemmt man auf die lichtklemme, den pluskontakt auf zündung, fertg ist die tüv-konforme schaltung. Gibt es schon Lösungen für LED- Tagfahrlicht, bezogen auf das wie es, wo es, und was montiert ist ? Wäre ja auch interessant im Bezug auf den Lampenverschleiß... Vielleicht mit nem Bild ?
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Svidhurr
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Betreff des Beitrags: Re: Tagfahrlichtschaltung Tüv-konform? Verfasst: 27. Februar 2018 19:06 |
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Beiträge: 4947 Wohnort: im Altenburger Land Alter: 53
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Am Gespann der rechte Blinker. Habe es so verkabelt, das bei Zündung an LED Licht und Rüli an ist. Eine Stellung weiter (Zündung mit Standlicht) LED Licht wieder aus. Habe noch ein Kabel (mit Diode) vom Leitungsverbinder unter der Sitzbank zum Rüli verlegt, funktioniert und ist Regelkonform.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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MZ-Capo
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Betreff des Beitrags: Re: Tagfahrlichtschaltung Tüv-konform? Verfasst: 27. Februar 2018 22:12 |
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Beiträge: 390 Wohnort: Bei Esslingen/Stuttgart Alter: 70
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Nach meiner Meinung wäre ein LED Tagfahrlicht bei Motorrädern - besser zu sehen weil viel heller als das Abblendlicht - wegen deutlich geringerem Energieverbrauch sinnvoll
Nachdem ich mich bei Google schlau gemacht habe sind folgende Dinge wichtig:
- Tagfahrlicht ist anstelle von Abblendlicht bei Motorrädern seit 1.4.2013 erlaubt - Bei Krafträdern die ab dem 23.06.2011 zugelassen werden muss das Rücklicht mit an sein. (Ergo die davor nicht!) - Tagfahrlicht muss automatisch mit Laufen des Motors bzw. beim Einschalten der Zündung an sein. - Bei Einschalten des Abblendlichts muss das Tagfahrlicht aus gehen oder zur Positionsleuchte runtergedimmt sein.
Eine LED-Tagfahrleucht, die ich an der Capo dran hatte, hat den 3. Pol zur Abdimmung bei Einschaltung des Abblendlichts dran.
Die Anbringung und Schaltung eines LED-Tagfahrlichts ist also bei Motorrädern mit der Altregelung "Lichtschalter für Abblendlicht" und nicht automatisch eingeschaltetes Abblendlicht an, kein Problem.
Leider habe ich noch keine zulässige 6V LED-Tagfahrlichtbeleuchtung gefunden, weil da wäre es wegen des knappen Energiehaushalts am nötigsten.
Grüßle
Helmut
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Captain_Fokke
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Betreff des Beitrags: Re: Tagfahrlichtschaltung Tüv-konform? Verfasst: 27. Februar 2018 22:33 |
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Beiträge: 101 Alter: 65
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Wer kennt sich aus --- am Gespann und Tagfahrleuchten: Also Rücklicht muss eingeschaltet ab EZ 2011, aber davor DARF das Rücklicht eingeschaltet werden? Eine Tagfahrleuchte und eine weitere am Seitenwagen, notwendig / erlaubt ?? Ich würde gerne ein paar Watt sparen und diese dann mittels Heizgriffen vernichten. Meines Wissens haben die Gesetztestexter das Krad mit SW mal wieder vergessen.
Gruß Bernd der seit einigen Tagen erstmals den A4 (Kombi nicht den von Audi) anzieht
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MZ-Capo
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Betreff des Beitrags: Re: Tagfahrlichtschaltung Tüv-konform? Verfasst: 27. Februar 2018 23:43 |
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Beiträge: 390 Wohnort: Bei Esslingen/Stuttgart Alter: 70
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Also da kann ich nur den Text aus GTÜ (Gesellschaft für technische Überwachung) zitieren:
Wenn zwei Tagfahrleuchten nebeneinander angebaut, müssen diese symmetrisch zur Fahrzeuglängsachse angeordnet werden. Dabei darf der maximale Abstand zwischen den Tagfahrleuchten 420 mm nicht überschreiten.
Ausnahmen: - u. A. Die Tagfahrleuchten befinden sich bei symmetrischen Anordnung innerhalb der Fahrzeugsilhouette.
Könnte also ein Gespann mit Fahrzeugsilhouette abdecken aber symmetrische Anordnung zur Fahrzeuglängsachse? Wo ist die beim Gespann? Mal beim TÜV nachfragen.
Grüßle
Helmut
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ektäw
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Betreff des Beitrags: Re: Tagfahrlichtschaltung Tüv-konform? Verfasst: 28. Februar 2018 10:39 |
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Beiträge: 707 Wohnort: Mecklenburg
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Hallo,
mit Tagfahrleuchten(LED) ganz einfach. Beim Starten gehen die Leuchten sofort an(brauchen ja nicht viel Strom) über Releiskontakte(ein Öffnerelais muß sein). Wird Licht eingeschaltet(Relais wird geschaltet) geht automatisch das Tagfahrlicht aus. Das Rücklicht muß nicht an sein. Das ist eine originale Schaltung aus einem PKW.
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MZ-Capo
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Betreff des Beitrags: Re: Tagfahrlichtschaltung Tüv-konform? Verfasst: 28. Februar 2018 12:22 |
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Beiträge: 390 Wohnort: Bei Esslingen/Stuttgart Alter: 70
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Stimmt, die Schaltung ist ganz einfach. Einen Spannungswandler von 6V auf 12V 2A gibt's auch für kleines Geld im Internet und den kann man dann auch gleich für's Navi oder zum Handy laden verwenden.
Aber High-Tech-LED-Tagfahrlicht-Scheinwerfer passen halt nicht so recht zu den alten MZs, die es aber am dringendsten bräuchten.
Eine 12V Steckdose für's Navi mit Spannungswandler werde ich an meine ES 250/2 ranbauen aber das mit dem LED-Tagfahrlicht lass ich lieber und zieh dafür eine Warnweste an. Dann seh ich halt sch.... aus aber Hauptsache ich werde rechtzeitig gesehen.
Ende Mai steht eine mehrtägige Ausfahrt in den Schwarzwald an, dann sehe ich wie es mit dem Stromhaushalt im Dauerbetrieb reicht. Batterie-Ladegerät nehme ich vorsichtshalber mit.
Grüßle
Helmut
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Schortii
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Betreff des Beitrags: Re: Tagfahrlichtschaltung Tüv-konform? Verfasst: 28. Februar 2018 14:53 |
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Beiträge: 255 Wohnort: Sarnow bei Anklam
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nein, ein relais muss man nicht verbauen. die oben beschriebene schaltung reicht völlig. der geringe strom des TFL fließt durch die lampen des standlichts zur masse, das TFL leuchtet, sobald man die zündung einschaltet. schaltet man weiter zum standlicht, sind auf der masseleitung des TFL ebenfalls 12V und es fließt kein strom mehr. für 6V maschinen braucht man natürlich ein TFL für 6V. ansonsten müsste man den konverter genauso anschließen wie oben, und daran dann die leuchten. was die optik angeht, ist es wirklich eine gradwanderung. es gibt zwar kleine runde lechten, die man sicherlich fast immer irgendwo unterbringen könnte, aber ob die hell sind, zuverlässig und zulässig wär erstmal zu klären.
am schwierigsten bei jeder TFL schaltung ist imho das thema kurzschlusssicherheit. die dünnen drähtchen dürften kaum mehr als einne haldvoll ampere vertragen. um das abzusichern müsste man anfang und ende dieses dünnen kabels entsprechend schützen. dieser aufwand würde aber zahlreiche neue fehlerquellen bedeuten. ich habe bisher darauf verzichtet, aber beim verlegen auf kurze und sicher verlegte leitungen geachtet. Lampen ohne angebrachte kabel wären aber besser, dann könnte man den querschnitt der zuleitung halten.
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mutschy
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Betreff des Beitrags: Re: Tagfahrlichtschaltung Tüv-konform? Verfasst: 28. Februar 2018 19:50 |
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Beiträge: 3821 Wohnort: Werther Alter: 47
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Tigerente
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Betreff des Beitrags: Re: Tagfahrlichtschaltung Tüv-konform? Verfasst: 7. März 2018 18:39 |
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Beiträge: 921 Wohnort: 65931 Frankfurt am Main Alter: 55
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Dankeschön Mutschy!!! 
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