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 Betreff des Beitrags: Bremslicht rechts am Gespann Vorschrift?
BeitragVerfasst: 12. November 2006 10:26 
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Hallo,
an meinem TS 250/1 Gespann von 1981 ist am Beiwagen kein Bremslicht vorgesehen, bzw angeschlossen. :idea: Der Vorbesitzer hat da auch 100%ig nichts verändert-er hat es so bei Neckermann gekauft. Genauso ist für die Vordere Trommelbremse kein Bremslicht Kontaktschalter vorhanden.
Das Ganze stört mich eigentlich relativ wenig, die Frage ist nur wie sehen es die GRÜNEN Wegelagerer oder der TüV?
Waren die Vorschriften 1981 dementsprechend?


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BeitragVerfasst: 12. November 2006 10:38 
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Zeltphilosoph

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Ein e Hauptlichtquelle. Mit Bremslicht, Ruecklicht, Nummernschildbeleuchtung.
Rechts nur Begrenzungsleuchten.
Vorne wie hinten.
Also auch nur Ruecklicht (mit Katzenauge). Und auch kein Fahrlicht vorne rechts!
Und Blinker natuerlich.
Weil das Teil wird noch unter Einspurfahrzeuge gebucht.

Bremslicht vorne ist fuer Moeps erst spaeter eben Vorschrift geworden (Landesspezifisch). Daher noch nicht angebracht vom Hersteller.

Die diesbezueglichen Vorschriften haben gewechselt/ sind geaendert worden im Laufe der Jahre. Stopplicht ist dazu gekommen, Autos hatten frueher einen Winker, wurde verboten; ...


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BeitragVerfasst: 12. November 2006 10:52 
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Hallo,
also kann ich das so lassen, wenn man die Sicherheit mal ausser acht lässt.
Früher oder später ändere ich das noch, aber da muss ich erst noch die "Masse" Schaltung der MZ Bremse ändern.
Danke Dir und schönen Sonntag noch.


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BeitragVerfasst: 12. November 2006 10:54 
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Zeltphilosoph

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So weit ich weiss geht da Vorschrift ueber Sicherheit.
Nicht vorgesehen, nicht zulaessig, also runter mit der Bremslatuechte.
Hier wird nur einaeugig gebremst. Und das an der Maschine.

Aber warte mal lieber auf jemand kompetenteren.


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BeitragVerfasst: 12. November 2006 12:09 
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Hallo,
also das was ich weiss, dass Gespanne vor 1988 eigentlich gar kein Bremslicht brauchen - wenn vorhanden soll es reichen wenn nur die Fussbremse einen Kontakt hat und vor 1983 reicht am Beiwagen nur ein Begrenzungslicht(vorne-hinten) und Blinker.
Nur stimmen da meine Nachforschungen?
Falls jemand was aktuelleres hat bitte melden.


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BeitragVerfasst: 12. November 2006 12:43 
fränky hat geschrieben:
Hallo,
also das was ich weiss, dass Gespanne vor 1988 eigentlich gar kein Bremslicht brauchen - wenn vorhanden soll es reichen wenn nur die Fussbremse einen Kontakt hat und vor 1983 reicht am Beiwagen nur ein Begrenzungslicht(vorne-hinten) und Blinker.
Nur stimmen da meine Nachforschungen?
Falls jemand was aktuelleres hat bitte melden.


Moin Trucker..

Originalität hin oder her...

Seit ich z.B. Gespann fahre..ob nun 6V-Gespanne..oder 12 Volt--

Mit 2 Bremslichtern am Heck fährt sichs einfach sicherer..

Bei Dunkelheit mit einer kleinen Bremsfunzel am Gespann wird man oft
im Dunkeln nicht recht eingeschätzt..ist leider so..


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BeitragVerfasst: 12. November 2006 12:58 
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Hab zwar kein Gespann,aber ein Bremslicht anschliessen am Gespann ist doch einfach.Dauerspannung vom Rücklicht doch vorhanden,also nur Masseschaltkontakt rüberlegen.


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BeitragVerfasst: 12. November 2006 13:54 
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Moin,

hier zur Klarheit den Gesetzestext

Stand der StVZO 1. Oktober 2006

§ 72 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen.

Zu:

§ 53 Abs. 2 Satz 1 (Bremsleuchten an Krafträdern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h sowie an anderen Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und ihren Anhängern)
tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge.


An meinen eigenen ETZ Gepann (EZ 1982) hat der Beiwagen ebenfalls kein Bremslicht und es ist nach der Verkabelung auch nicht vorgesehen.

Habe bisher bei den Grünen ( in HH Blauen) und bei der HU keine Probleme gehabt.

Gruss Imke


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 Betreff des Beitrags: Re: Bremslicht rechts am Gespann Vorschrift?
BeitragVerfasst: 12. November 2006 14:14 
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fränky hat geschrieben:
... nur wie sehen es die GRÜNEN Wegelagerer

Diese Bemerkung finde ich doch etwas daneben. :bindagegen: :flop:
Bei der Polizei liegt der Schwerpunkt eindeutig in der Verkehrssicherheit und nicht beim Geldeinnehmen. Außerdem haben die einen gewissen Ermessensspielraum, den sie gewöhnlich auch nutzen, wenn man sich vernünftig verhält.
Ganz anders sieht das wohl bei den Ordnungsämtern aus . Die haben wirklich in erster Linie ihre eigene Kasse im Sinn.
Beschränkungen erlassen und überwachen in einer Hand. Ein Schelm, wer böses dabei denkt.


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BeitragVerfasst: 12. November 2006 14:22 
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Zum Thema Polizei: Bei uns haben die mit dem Ordnungsamt gemeinsame Sache(ABZOCKE) gemacht. Hohes Maisfeld, Blitzer und Ordnungsmensch drin versteckt, 200m weiter rausgezogen.
Wie war das mit der Sichtbarkeit von Polizeibeamten???
:shock:


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BeitragVerfasst: 12. November 2006 14:35 
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Also mir ist das fehlende Bremslicht auf Beiwagenseite an meiner TS auch schon aufgefallen.

Es ist aber definitv so geregelt, das da was sein kann (Tüv hätte gegen einen Einbau nix gegen), aber nicht MUSS.
Ich habe DEN für Motorrad kompetenten Dekra-Prüfer in Berlin/Ferdinandschultzestr(ggüber Zulassungsstelle) extra gefragt, weil ich noch bis 02/07 Spielraum beim Bauen habe ^^.

Das hat nix mit Wahlweise BW oder Baujahr zu tun. Sondern wie schon erwähnt gilt Gespann laut STVO eher als Einspurfahrzeug, auch wenn es 1-EuroJobber vom Ordnungsamt gelegentlich anders sehen wollen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Bremslicht rechts am Gespann Vorschrift?
BeitragVerfasst: 12. November 2006 15:04 
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Roland hat geschrieben:

Bei der Polizei liegt der Schwerpunkt eindeutig in der Verkehrssicherheit und nicht beim Geldeinnehmen. ..


Was Geschwindigkeitsmessungen angeht widerspreche ich der "eindeutig"- keit allerdeutlichst.

Meine Erfahrungen decken sich weitgehend der Praxis einst auf Transitstrecken. Auf freier Strecke ne Begrenzung aufbauen und dann warten wer reintappt.
Unterschied zur jetzigen Praxis: die Begrenzungen sind nicht temporaer.
Weiterer Kommentare enthalte ich mich.


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BeitragVerfasst: 12. November 2006 15:04 
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@ rmt : wieso bis 2/07???


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BeitragVerfasst: 12. November 2006 15:56 
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Bis dahin hat Gespann noch Tüv und ich hab noch nie eins vor April diesen Jahres besessen (im August die Elektrik fertig, Ende Oktober Bremsplatte VR gegen HR ausgetauscht, original Stossdämpferfeder eingebaut).

BW ist noch ungebremst und bei der Tüftelei könnt ich auch gleich die Beleuchtung machen - brauch ich aber nicht. Bei der Bremse bin ich unschlüssig, ob ich eventuell orginal-hydraulik nehme oder eigenbau seilzug. Jedenfalls rutscht der Bremsgegenhalter nicht mehr auf der BW-Schwinge bis er auf der Achse liegt - das wurde wohl tatsächlich mal so abgenommen...

Will das alles glatt über die Bühne geht und nicht draussen schrauben, wenn grade Schnee liegt.


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BeitragVerfasst: 12. November 2006 17:19 
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Hallo,
also weiss ich mal Bescheid und lass das mal so wie es ist. Später, wenn ich eh was dran schraube ändere ich das vielleicht.
Und mit den grünen Wegelageren bleibe ich dabei.
Mit Triebtätern wird die ganze Nacht diskutiert, die bekommen Tee und ne warme Decke. Wo bleibt die Gleichberechtigung - ich habs no nie bekommen bei den letzten Verkehrskontrollen :cry:


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