"Sicherung gegen unbefugte Benutzung schadhaft" ?

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vopoemme hat geschrieben:Was meinte der Prüfer wohl, als er diesen Mangel feststellte:
"Sicherung gegen unbefugte Benutzung schadhaft" ?
Maddin1 hat geschrieben:Vorne anheben und weg damit, nix aufbrechen...
Wer ein Motorrad klauen will schaft es, egal ob mit oder ohne Schloß... das ist nur für die Versicherung da...