Basta hat geschrieben:
1. auf der Zulassungsstelle ein Aufbietungsverfahren beantragen und Finger heben „Ich schwöre das dieses Fahrzeug ist mein Eigentum -> kein Witz (Unbedenklichkeitsbescheinigung über Flensburg gibt es nicht mehr)
2. erst wenn die Aufbietung o.k. ist und niemand Anspruch auf die Fahrzeugidentnummer erhebt, das Fahrzeug restaurieren (ansonsten freut sich der Besitzer vom Brief)3. dann die Vollabnahme machen lassen, macht nur die DEKRA auch meist nur direkt am DEKRA Stützpunkt
4. Jetzt mit der Versicherungsnummer (Doppelkarte gibt es auch nicht mehr) wieder zur Zulassungsstelle, dann gibt’s den Brief und das Ortsschild fürs Heck
Auf die ersten beiden Punkte verzichtet bei uns die Behörde.
Bis jetzt brauchte ich nur den Kaufvertrag vorlegen wo der Verlust drinne stand.
So in etwa: sonstiges: Kein Fahrzegbrief vorhanden ... ich (der Verkäufer) versichere dass das Fahrzeug mein volles Eigentum ist und keine Ansprüche Dritter auf Ihm ruhen.
Der Brief wurde sofort mit den Daten aus dem Vollgutachten ausgehändigt und gut ist.
Kleines Schild: entweder Dekra oder Ausnahme über Landesbehörde mit Nachweis der erstmaligen Zulassung in der DDR
Ansonsten schon hundert mal hier besprochen und jedesmal ein "Abenteuer" denn jede Behörde macht es anders.
So kannste es zum Bsp. vergessen das Fahrzeug in SG oder DD anzumelden - keine Chance lt. Aussagen von Forenmitglieder.
@ Basta: Super rastauriert ... nun viel Spaß beim Fahren.
Und wenn das Schild dir gar nicht gefällt ... rede mal nochmal mit dem Dekra Prüfer.
Wenn du dann was in der Hand hast nochmal zur Zulassungsstelle und es wird klappen.
Ganz hart auf hart Beschwerde bei der oberen Landesbehörde wirkt manchmal Wunder.
Aber niemal die Optik erwähnen, sondern nur die techn. Gründe die für ein kleines sprechen.
Und zum ärgern das es auch anders geht und beim Verkleben sehr locker zugehen kann (das Bild von meiner TS150 ist ja schon sooft eingestellt worden von mir):
Dateianhang:
JD800393.JPG
Aber bitteschön zum ärgern - gern geschehen.
