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 Betreff des Beitrags: ist da nen Seitenwagen eingetragen
BeitragVerfasst: 14. Juni 2010 20:15 
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hier lest ma was bei zusatz steht
da steht was mit seitenwagen hab ich da jetze ein eingetragen oder wie?
Dateianhang:
kfz1.JPG


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Fuhrpark: MZ ETZ 251

Zuletzt geändert von ETZeStefan am 14. Juni 2010 20:17, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eingetragen ist
BeitragVerfasst: 14. Juni 2010 20:17 
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geht nur ums zulässige Gesammtgewicht WENN du einen dranne hättest!

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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eingetragen ist
BeitragVerfasst: 14. Juni 2010 20:21 
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der janne hat geschrieben:
geht nur ums zulässige Gesammtgewicht WENN du einen dranne hättest!


Und um die Anzahl der Sitzplätze, wenn du einen dranne hättest.


Fuhrpark: MZetten, Fahrzeuge aus dem AWZ und vom VEB FAJAS Suhl und Fahrzeuge aus dem Industriewerk Ludwigsfelde (IWL)

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BeitragVerfasst: 14. Juni 2010 20:22 
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aber keine wahlweise eintragung also mit und ohne


Fuhrpark: MZ ETZ 251

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BeitragVerfasst: 14. Juni 2010 20:25 
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also ich meine ... das der nicht eingetragen ist ... sprich wenn du ran haben willst brauchst du noch den zusatz
--> ww <--

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BeitragVerfasst: 14. Juni 2010 20:39 
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Kommt immer gut die ganze Adresse preiszugeben. 8)

Eine Eintragung würde anders aussehen. Das was du meinst ist F.2 und bezieht sich auf das zul. Gesamtgewicht des Fahrzeugtypes. Eine ETZ 251 hat also eine ABE vom KTA erhalten bis zu einem zul.GG von 515kg. Mehr bedeutet das nicht. Wenn du einen Eintrag hättest, dann stände bei dir "Motorrad mit Seitenwagen/Beiwagen" oder unten: "mit Beiwagen Typ Superelastik oder sonstwas".

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Bitte schickt mir eure FIN, Motor-Nr. und Baujahr eurer ETZ 125/150 für die Analyse der Baureihe.
Die Daten werden vertraulich behandelt.


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BeitragVerfasst: 14. Juni 2010 20:42 
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s-maik hat geschrieben:
also ich meine ... das der nicht eingetragen ist ... sprich wenn du ran haben willst brauchst du noch den zusatz
--> ww <--


Die Papiere sind etwas kurios geschrieben.
Auf der einen Seite mit Werte wenn einer dranne ist, aber der echte Eintrag als ww oder mit fehlt.

Du hast so in meinen Augen eine ETZ ohne Seitenwagen.
Wenn du einen anbauen willst, haste schon die anderen Werte drinne, aber der Eintrag Kraftrad m LB müsste dann auf Kraftrad mit Beiwagen geändert werden oder unter sonstiges würde ww stehen.


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BeitragVerfasst: 14. Juni 2010 20:55 
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Dachte immer LB steht fuer leistungsbeschraenkt...

Und in meinem alten und auch im neuen Brief steht alles zum Beiwagen unten im Zusatzfeld.
Hier mal der alte,
Dateianhang:
Fahrzeugbrief.jpg

Hat bisher noch jeder Ueberpruefung durch die Rennleitung und die Streckenkontrolle standgehalten.


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BeitragVerfasst: 14. Juni 2010 21:00 
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Bei mir steht das auch so drinne, wichtig währe die Schlüsselnummer 2.2 und 2.1 (die Du durchgestrichen hast :wink: ) bei 2.2 ist bei mir 114001.
Die Nummern werden aber öfters geändert, vor meinem letzten Umzug stand da was anderes (ich weiß aber nicht mehr was :oops: ).

TS Martin hat geschrieben:
der Eintrag Kraftrad m LB


Das bedeutet "mit Leistungsbeschränkung" und hat mit dem Beiwagen nichts zu tun.

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Grüße Jens


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Heinrich Heine


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BeitragVerfasst: 14. Juni 2010 21:31 
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jens-mz hat geschrieben:
TS Martin hat geschrieben:
der Eintrag Kraftrad m LB


Das bedeutet "mit Leistungsbeschränkung" und hat mit dem Beiwagen nichts zu tun.


Weiß ich ... deswegen sagte ich von Kraftrad m Leistungsbeschränkung in
Kraftrad m Beiwagen mit Leistungsbeschränkung.


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BeitragVerfasst: 14. Juni 2010 21:33 
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Hallo!

Und was bedeutet die Reifenfabrikatsbindung laut Betriebserlaubnis? Laut dieser dürfen dann nur Reifen aus sozialistischer Produktionsstätte gefahren werden :?:

Das wurde in meinem Schein nach meinem Protest(war noch ein weiterer Fehler im Schein) gegen ,,andere geeignete Reifen" geändert. Welche Fabrikatsbindung soll da gemeint sein.........so`n Quatsch :evil:
Das istbestimmt wieder so eine Abschreiberei von mehreren Fehlern aus dem Zeitraum der letzten 20 Jahren...............

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MfG, Enrico

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BeitragVerfasst: 14. Juni 2010 21:34 
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Stephan hat geschrieben:
Kommt immer gut die ganze Adresse preiszugeben. 8)

.


nur für dich (...hab das Foto un deinem eigenen Interesse trotzdem geändert [Ralle] ;D )

all: danke für die aufklärung


Fuhrpark: MZ ETZ 251

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BeitragVerfasst: 14. Juni 2010 21:40 
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EtzeStefan hat geschrieben:
Stephan hat geschrieben:
Kommt immer gut die ganze Adresse preiszugeben. 8)

.


nur für dich

all: danke für die aufklärung


,,Sind doch nur 5908 Mitglieder die es sehen können :ja: , da braucht keiner Angst zu haben.............."

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BeitragVerfasst: 14. Juni 2010 22:05 
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ENRICO hat geschrieben:
Hallo!

Und was bedeutet die Reifenfabrikatsbindung laut Betriebserlaubnis? Laut dieser dürfen dann nur Reifen aus sozialistischer Produktionsstätte gefahren werden :?:

Das wurde in meinem Schein nach meinem Protest(war noch ein weiterer Fehler im Schein) gegen ,,andere geeignete Reifen" geändert. Welche Fabrikatsbindung soll da gemeint sein.........so`n Quatsch :evil:
Das istbestimmt wieder so eine Abschreiberei von mehreren Fehlern aus dem Zeitraum der letzten 20 Jahren...............


Heißt es ist die Bereifung mit Herstellern zulässig die MZ lt. ABE genehmigt hat.

Bedeutet wenn MZ einen 3,25 x ... auch genehmigt hat braucht der nicht extra eingetragen werden.
Vorteil: Die unterschiedlichsten Hersteller und Reifengrößen lt. ABE können gefahren werden.
Nachteil: Die Polizei muss wissen was nicht zulässig ist - heißt die müssen dann beim KBA, Sachverständigen oder bei MZ nachfragen was in den Papieren steht.


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BeitragVerfasst: 14. Juni 2010 22:24 
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TS Martin hat geschrieben:
ENRICO hat geschrieben:
Hallo!

Und was bedeutet die Reifenfabrikatsbindung laut Betriebserlaubnis? Laut dieser dürfen dann nur Reifen aus sozialistischer Produktionsstätte gefahren werden :?:

Das wurde in meinem Schein nach meinem Protest(war noch ein weiterer Fehler im Schein) gegen ,,andere geeignete Reifen" geändert. Welche Fabrikatsbindung soll da gemeint sein.........so`n Quatsch :evil:
Das istbestimmt wieder so eine Abschreiberei von mehreren Fehlern aus dem Zeitraum der letzten 20 Jahren...............


Heißt es ist die Bereifung mit Herstellern zulässig die MZ lt. ABE genehmigt hat.

Bedeutet wenn MZ einen 3,25 x ... auch genehmigt hat braucht der nicht extra eingetragen werden.
Vorteil: Die unterschiedlichsten Hersteller und Reifengrößen lt. ABE können gefahren werden.
Nachteil: Die Polizei muss wissen was nicht zulässig ist - heißt die müssen dann beim KBA, Sachverständigen oder bei MZ nachfragen was in den Papieren steht.


Z.B. eine meiner ETZ ist Baujahr 1983 und hat angeblich laut KTA eine Fabrikatsbindung (PNEUMANT, BARUM oder wer?).
Welche Reifengrößen zu fahren sind, ist ja eh bekannt, bzw. steht bindend in der Zulassung! Aber was oder wer ist bitte mit der Fabrikatsbindung gemeint? Somit wäre es Unfug. Auf jeden fall der Hersteller und nicht die Reifengröße. Wir fahren ja meist MZ aus DDR-Zeiten. Welche Fabrikatsbindung sollte eine Neckermann-MZ haben?
Das hat übrigens nichts mit einer Freigabe von Reifenherstellern zu tun.
Das KTA der DDR hat keine Reifenhersteller vorgeschrieben! Lediglich die Reifengrößen wurden festgelegt. Der o.g. Eintrag ist ein willkürlicher, nicht erfüllbarer Eintrag der Zulassungsämter. Zumindest im Bezug für MZ mit Bj. vor 89.

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BeitragVerfasst: 15. Juni 2010 06:39 
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ENRICO hat geschrieben:
Das KTA der DDR hat keine Reifenhersteller vorgeschrieben! Lediglich die Reifengrößen wurden festgelegt. Der o.g. Eintrag ist ein willkürlicher, nicht erfüllbarer Eintrag der Zulassungsämter. Zumindest im Bezug für MZ mit Bj. vor 89.


Servus
Wenn Du Deine Zulassung Teil 1 mal rumdrehst steht da:
"Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Typ- oder Einzelgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist hierfür nicht erforderlich."

Also kannst Du einbauen was passt, ich glaube nicht das MZ damals Fabrikate vorgegeben hat. Wenn die Rennleitung nicht gerade einen ganz schlechten Tag erwischt hat sollte der das auch einsehen.

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BeitragVerfasst: 15. Juni 2010 12:42 
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Bei der ETZ 250 ist das hier die Reifenfabrikatsbindung:

Dateianhang:
reifenetz250.pdf


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BeitragVerfasst: 15. Juni 2010 12:59 
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ENRICO hat geschrieben:
Welche Reifengrößen zu fahren sind, ist ja eh bekannt, bzw. steht bindend in der Zulassung!
Nö, leider nicht mehr. Die Einführung der neuen KFZ- Papiere hat den punkt leider unter den Tisch fallen lassen. Da werden nicht mehr alle erlaubten größen eingetragen, das wär ja zu übersichtlich gewesen :roll: Es kann dir jetzt sogar passieren das du ein neues Auto kaufst, auf dem Reifen sind, die nicht in der Zulassung stehen.
Bin auf die Diskussion zum Thema gespannt :gespannt:

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BeitragVerfasst: 15. Juni 2010 13:09 
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Ralle hat geschrieben:
ENRICO hat geschrieben:
Welche Reifengrößen zu fahren sind, ist ja eh bekannt, bzw. steht bindend in der Zulassung!
Nö, leider nicht mehr. Die Einführung der neuen KFZ- Papiere hat den punkt leider unter den Tisch fallen lassen. Da werden nicht mehr alle erlaubten größen eingetragen, das wär ja zu übersichtlich gewesen :roll: Es kann dir jetzt sogar passieren das du ein neues Auto kaufst, auf dem Reifen sind, die nicht in der Zulassung stehen.
Bin auf die Diskussion zum Thema gespannt :gespannt:


Genau. Wenn du aber auf die Eintragung aller Reifen bestehst, bekommste sie bei uns eingetragen.
Habe bei meinen Neuwagen alle Kombis samt Aluschlappen drinne zu stehen aber auch der Trabi hat alle Reifengrößen eingetragen.
Macht aber 10 € extra.


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BeitragVerfasst: 15. Juni 2010 16:51 
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danke Ralle


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