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BeitragVerfasst: 16. Juni 2010 19:34 
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Ich muss nächste woche zum TÜV mit der 150er und möchte einen Lenker eintragen lassen.

http://www.akf-shop.de/shop/product_inf ... lach-.html

so einen...

was wird das denn ungefähr kosten ? hat das schonmal einer machen lassen ?

MfG

_________________
Ohne Dampf keine Leistung !

MZ ETZ 150 Deluxe mit Scheibenbremse --> ist jetzt zur 125er geworden ;)
Sommermoped Neuaufbau -> neuer Motor ( NOZ-Racing 70 ccm Spezial )
MZ ES 150 -> Winterprojekt

MfG R.S.


Fuhrpark: MZ ETZ 150 Deluxe
Sommermoped Neuaufbau
KR 51/1 S

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BeitragVerfasst: 16. Juni 2010 19:43 
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Sicher das das geht? Schonmal bei Tomaselli angefragt?

Mir kommen zweifel, weil:
-+Teilegutachten
-passend für folgende Modelle:S51, S51S51 E

_________________
Tut das Not das alle Teile verniedlicht werden müssen? Ich kann "Stossies" und Konsorten echt nicht mehr lesen.
;-)


Fuhrpark: MZ TS 250/1 (Sorgenkind mit Elefantenausmaßen ;] )
Simson "Star" SR 4-2
Simson S51 B
Simson "Spatz" SR 4-1 K
Simson SR 2 - verkauft :'-(

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BeitragVerfasst: 16. Juni 2010 19:54 
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Lehesten 2011 Tourguide
Waldfrieden 2015 Tourguide

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Hallo,bei der Dekra(TüV macht wohl im Osten keine Eintragungen)hab ich im Mai für Lenker und Reifen bei der TS 250 zusammen 41 € gelöhnt ,aus der Rechnung war aber nicht ersichtlich wieviel davon auf den Lenker entfielen(Teil aus dem Zubehörhandel mit ABE für alle möglichen "modernen"Zweiräder,TS war nicht dabei)

_________________
schön wars im Norden


Fuhrpark: MZ ES 250-2 mit LSW / 1972
MZ TS 150 / 1974
MZ TS 250-1 / 1978
Simson Schikra 125 / 1998
Aprilia Caponord ETV 1000 / 2002

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BeitragVerfasst: 6. Juli 2010 06:57 
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so nun willich das mit dem lenker mal ordentlich erklären......

weil der lenker in der kategorie simson steht, wird das als passend für s51.... erklärt. da EIN TEILEGUTACHTEN VORHANDEN IST; WELCHES SICH NICHT AUF DIE MARKE DES MOTORRADS SONDERN AUF DEN LENKER BEZIEHT, kannst du den lenker überall verbauen.

der tüv bzw. die dekra schauen nur ob du den lenker ordentlich verbaut hast. keine angst der tüvträgt den lenker ohne beanstandung ein ,wenn du ihn so verbaust, dassalle kabel und bowdenzüge locker verlegst

die "eintragung" besser gesagt die erstellung eines dokumentes ,welches du mitführen musst, kostet 35€, die eintragung in den fahrzeugschein, was das dokument "ablöst" kostet nocheinmal 11€

ich hoffe das hilft


Fuhrpark: ETZ 125, Simson Star

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BeitragVerfasst: 7. Juli 2010 10:16 
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wenn das teil ne e nummer hat, solltest du den auch eingetragen bekommen, da der tüvprüfer anhand der e nummer die konstuktionsmustergutachten für das teil abrufen kann und dir dann schon sagen wird, ob er das auf dem entsprechenden fahrzeug einträgt oder nicht.
da die meisten lenker nen 22er durchmesser haben, gehe ich aber davon aus, dass es keine probleme geben wird einen simmenlenker auf die 150er zu schrauben, solange ein festigkeitsgutachten für den lenker besteht.
einzelen eintragungen für einmal reifen bzw. einmal lenker haben mich jeweils 30 euro tüvbescheinigung und 11,50 euro für die technische änderungseintragung bei der zulassungsstelle bezahlt, also die schon genanten 41 euro irgendwas.

gruß thorsten


PS.: habe ich in den bewertungen gefunden:
Name: Tobias K.
Datum: 09.12.2009 21:39:02
Rezension: mein tüv onkel hat damit auch kein poblem (etz150) hatte ich schön früher mal verbaut.


Fuhrpark: -

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BeitragVerfasst: 18. Mai 2011 20:22 
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Ich nutze einfach mal den Faden weiter...
Wie würde denn eine Austragung laufen?

Hab genau den Tomasellilenker eingetragen und überlege aber, wieder einen Standardlenker zu montieren, brauch ich für den auch einen ABE oder ein Gutachten?


Fuhrpark: ETZ 150 BJ 1989

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BeitragVerfasst: 18. Mai 2011 20:25 
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Wat ? :shock:

Wie wäre es mit abbauen und gut ist ?

Deine Winterreifen am Auto musst Du ja auch nicht austragen, wenn Du Sommerreifen drauf machst.

_________________
Ecklampenschweinsympathisant
Mitglied der Wolfsschanzen-Tournee II, IV, V u. VIII

MZ 500 Rotax Gespann, Piaggio EXS 125, Yamaha Ténéré 660 XTZ ´95, Yamaha VMax 1200 ´96, EZ: ´98

Fiat Ducato 230 2,5 TDI Carthago "Ethos" >>>> Zu Verkaufen <<<<
MB Sprinter 312 D Carthago "Mondial"


Fuhrpark: MZ ETZ 251, Simson Schwalbe /2
C3 quattro Avant, Golf III Cabrio, Porsche 924

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BeitragVerfasst: 18. Mai 2011 20:28 
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Wenn es so einfach wäre, würde mich freuen, übrigens hab ich gerade noch mal nachgesehen, ich hab einen Goetz Typ P1 Moto eingetragen :oops:

Ich glaube allerdings nicht so recht, dass es so einfach geht, deutsche Gründlichkeit regiert überall :roll:

-- Hinzugefügt: 18. Mai 2011 21:37 --

Ist es nicht eher so, die Betriebserlaubnis für die ETZ beinhaltet genau den Zustand, wie er im Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung eingetragen ist? Gibt es einen TÜV/Dekra Mann/Frau im Forum?


Fuhrpark: ETZ 150 BJ 1989

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BeitragVerfasst: 18. Mai 2011 21:45 
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austragen lassen brauchst du nichts, rückrüsten auf originalteile ist immer möglich, da dafür ja ne betriebserlaubnis besteht.

weis ich von der zulassungsstelle, weil ich mich da mal beim eintragen von nem 120er hinterreifen bemängelt habe, dass jetzt der originale 100er reifen nicht mehr in den fahrzeugpapieren steht.
mir wurde dann mitgeteilt, dass das nicht notwendig sei, da ich die originalbereifung wie sie in der betriebserlaubnis steht immer wieder draufmachen kann, ohne dass das in den papieren steht.


Fuhrpark: -

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BeitragVerfasst: 19. Mai 2011 10:13 
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Hab jetzt einfach mal beim TÜV-Süd per Email nachgefragt und bin gespannt :D Mit der Zulassungsstelle habe ich schon die ein oder andere Erfahrung gemacht die mich schon zum Zwiefeln an solchen Aussagen bringen, aus Schaden wird mal klug :wink:

-- Hinzugefügt: 20. Mai 2011 07:06 --

Weiter gehts... der TÜV-Süd verwies mich an den zuständigen TÜV-Nord und die wiederrum an die DEKRA :lol:

Aber die Dekra antwortete recht schnell und insgeheim hatte ich wohl damit gerechnet :roll:

Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

Gerne antworten wir Ihnen:

Häufig können Austragungen von Anbauteilen direkt bei der zuständigen
Zulassungsbehörde gestrichen bzw. ausgetragen werden.

Stehen die Änderungen jedoch im Zusammenhang mit anderen Bauteilen, ist
ggf. eine Prüfung erforderlich (Anbauteile zur Radabdeckung,
Verkleidungsteile als Ersatz für eine Serienverkleidung).

Zur Austragung eines Sonderlenkers sollten Sie der Zulassungsbehörde eine
Bestätigung nach §13 Abs. 1 FZV zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
vorlegen. Eine solche ist in jeder DEKRA Prüfstelle möglich.

Dies Bescheinigung dient nicht zuletzt der Bestätigung, dass es nicht zu
anderen Problemen mit dem Originallenker kommt, die durch
Anbauteile verursacht werden, die ggf. für den Sonderlenker erforderlich
waren (Bremsleitungen, Kupplungszüge, Tachohalterung ...).


Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

i.A. ...


Fuhrpark: ETZ 150 BJ 1989

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