Robert K. G. hat geschrieben:
Hallo,
eine 125er darf man mit Autoführerschein nur fahren, wenn man diesen vor 1981 gemacht hat.
Gruß
Robert
Nicht ganz richtig:
Man darf Leichtkrafträder fahren, wenn man den PKW Führerschein vor den 1.4.1980 erworben hat.
Allerdings muss es ein bundesdeutscher Führerschein sein.
Der DDR Führerschein beinhaltete bei PKW nur den Mopedschein.