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 Betreff des Beitrags: Fahren einer 125iger
BeitragVerfasst: 20. August 2010 15:49 
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Hallo
Kann mann eine 125iger Fahren wenn man zu DDR Zeiten den Mopedführerschein gemacht hat, Autoführerschein nach der Wende.Wie ist die Reglung dazu ?
Gruß Thomas


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 Betreff des Beitrags: Re: Fahren einer 125iger
BeitragVerfasst: 20. August 2010 15:54 
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Thomas110562 hat geschrieben:
Hallo
Kann mann eine 125iger Fahren wenn man zu DDR Zeiten den Mopedführerschein gemacht hat, Autoführerschein nach der Wende.Wie ist die Reglung dazu ?
Gruß Thomas


steht doch alles in deinem fuehreschein drinne was du fahren darfst :confused:


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 Betreff des Beitrags: Re: Fahren einer 125iger
BeitragVerfasst: 20. August 2010 15:54 
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Hallo,

eine 125er darf man mit Autoführerschein nur fahren, wenn man diesen vor 1981 gemacht hat.

Gruß
Robert


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 Betreff des Beitrags: Re: Fahren einer 125iger
BeitragVerfasst: 20. August 2010 15:57 
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Danke für die schnelle Antwort, wäre schön gewesen wenn es anderst gewesen wäre. Dann hätte meine Frau nicht nur Moped fahren dürfen, Traut sich nicht an den Motorradführerschein ran.Gruß Thomas


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 Betreff des Beitrags: Re: Fahren einer 125iger
BeitragVerfasst: 20. August 2010 16:00 
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Thomas110562 hat geschrieben:
Danke für die schnelle Antwort, wäre schön gewesen wenn es anderst gewesen wäre. Dann hätte meine Frau nicht nur Moped fahren dürfen, Traut sich nicht an den Motorradführerschein ran.Gruß Thomas


Sie kann ja immer noch A1 machen. Allerdings ist es eher sinnlos da fast genauso teuer wie A. Einfach die Frau mit der RT langsam an die ES heranführen. Die "Sucht" fahren zu wollen kommt dann ganz von allein. 8)

Gruß
Robert


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 Betreff des Beitrags: Re: Fahren einer 125iger
BeitragVerfasst: 20. August 2010 16:05 
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Danke Robert für die Kopie der Papiere, hat mir sehr geholfen.Werde sie mal mit der RT fahren lassen, mal sehen ob sie appetit bekommt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Fahren einer 125iger
BeitragVerfasst: 20. August 2010 16:08 
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Thomas110562 hat geschrieben:
Danke Robert für die Kopie der Papiere, hat mir sehr geholfen.Werde sie mal mit der RT fahren lassen, mal sehen ob sie appetit bekommt.


Wird sie. Der RT konnte bis jetzt noch keiner widerstehen. Selbst meine eigene Mutter stachelt mich mittlerweile an, dass ich ihr eine 125er TS aufbauen soll. :twisted:

Es geht alles, man braucht nur das richtige "Werkzeug". Aber psst...! :mrgreen:

Gruß
Robert


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 Betreff des Beitrags: Re: Fahren einer 125iger
BeitragVerfasst: 20. August 2010 16:13 
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Robert K. G. hat geschrieben:
Hallo,

eine 125er darf man mit Autoführerschein nur fahren, wenn man diesen vor 1981 gemacht hat.

Gruß
Robert


Nicht ganz richtig:
Man darf Leichtkrafträder fahren, wenn man den PKW Führerschein vor den 1.4.1980 erworben hat.
Allerdings muss es ein bundesdeutscher Führerschein sein.

Der DDR Führerschein beinhaltete bei PKW nur den Mopedschein.


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 Betreff des Beitrags: Re: Fahren einer 125iger
BeitragVerfasst: 20. August 2010 16:22 
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TS Martin hat geschrieben:

Nicht ganz richtig:
Man darf Leichtkrafträder fahren, wenn man den PKW Führerschein vor den 1.4.1980 erworben hat.
Allerdings muss es ein bundesdeutscher Führerschein sein.

Der DDR Führerschein beinhaltete bei PKW nur den Mopedschein.


Guckst du:
http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_03_ddr.php

Mit dem Datum hast du recht. Allerdings darf man auch mit der DDR- Fahrerlaubnis ( :mrgreen: ) 125er fahren.

Gruß
Robert


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