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 Betreff des Beitrags: Legal oder Illegal
BeitragVerfasst: 8. November 2010 19:52 
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hallo

ich habe 2 fragen:

die erste:
darf man die hinterradschwinge verchromen lassen sowie z.b. bei der eskort

die zwote

darf man diesen tacho im öffentlichen straßenverkehr betreiben
ebay Artikelnummer: 280584662827


vielen dank max

ebay- Link entfernt (Ralle)


Fuhrpark: MZ TS 125 / 1982

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 Betreff des Beitrags: Re: Legal oder Illegal
BeitragVerfasst: 8. November 2010 19:58 
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Ich behaupte steil den Tacho kannst nehmen.
Beim verchromen von Rahmenteilen bin ich mir da nicht so sicher.

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 Betreff des Beitrags: Re: Legal oder Illegal
BeitragVerfasst: 8. November 2010 19:58 
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Benzin_Trinker hat geschrieben:
hallo

ich habe 2 fragen:

die erste:
darf man die hinterradschwinge verchromen lassen sowie z.b. bei der eskort

die zwote

darf man diesen tacho im öffentlichen straßenverkehr betreiben



vielen dank max


Die Hinterradschwinge darfst du theoretisch verchromen lassen, ob das allen gefällt sei mal dahin gestellt.
Eine Regelung wieviel % max. verchromt sein darf gibt es nicht. Ob es sowas mal gab entzieht sich meiner Kenntnis.
Aber ich glaube nicht ...

... der Tacho ist völlig ligitim.
Wenn der Händler bei Zusatzteilen oder Umbauteilen aber hinschreibt: "im Geltungsbereich der StVZO unzulässig" darfst du das Teil im öffentl. Straßenverkehr nicht betreiben. Schreibt er es nicht hin, kann man davon ausgehen das man das Teil betreiben darf.
Ansonsten wäre er mit allen Folgen die auf dich zukämen als Händler in Haftung zunehmen.
Aber in Dtl. ist gesetzl. nur ein beleuchtetes Tacho vorgeschrieben. Wie es aus sieht oder angetrieben wird schreibt der Gesetzgeber nicht vor.


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 Betreff des Beitrags: Re: Legal oder Illegal
BeitragVerfasst: 8. November 2010 20:00 
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Zu 1.:
Warum sollte man eine Schwinge nicht verchromen dürfen,also ja man darf.
Zu 2.:
wie in der Seite zu sehen ist ist der Tacho für viele Modelle gedacht,z.B. alle möglichen Roller oder auch Benelli,
also müßte er wohl auch zulässig sein.Die Frage ist eher mit welcher Übersetzung er angeschlossen werden muß.

Gruß Schumi.

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Gruß Schumi

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sondern konzentriere dich auf den Moment."


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 Betreff des Beitrags: Re: Legal oder Illegal
BeitragVerfasst: 8. November 2010 20:05 
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mensch das ging ja schnell

ja gut also werde ich mir den tacho kaufen der ist vom radumfang einstellbar sollte kein problem darstellen.

ich danke euch vielmals für die schnellen antworten

mfg max


Fuhrpark: MZ TS 125 / 1982

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 Betreff des Beitrags: Re: Legal oder Illegal
BeitragVerfasst: 8. November 2010 20:07 
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Schumi1 hat geschrieben:
Zu 2.:
wie in der Seite zu sehen ist ist der Tacho für viele Modelle gedacht,z.B. alle möglichen Roller oder auch Benelli,
also müßte er wohl auch zulässig sein.Die Frage ist eher mit welcher Übersetzung er angeschlossen werden muß.

Gruß Schumi.


Das Teil bekommt sein Signal über einen Magneten an der Felge. Übersetzung ist frei programmierbar. Ich fahre auch einen Tacho von Koso. Allerdings einen digitalen, da der abgebildete Tacho mir zu klein war. (auch wegen der 160km/h Spitzentempo) Ich werde halt auch älter, und da müssen alle Zahlen schön groß sein, sonst sehe ich nichts. :oops:

Gruß
Robert

-- Hinzugefügt: 8th November 2010, 8:09 pm --

mutschy hat geschrieben:

Beim Tacho verhälts sich anders:
Der gezeigte zeigt zwar die Geschwindigkeit an, hat aber kein "Wegstreckenzählwerk", was ebenfalls in der StvZO bzw FZV vorgeschrieben is.


Dann schau bitte genau hin. Dann entdeckst auch du den Kilometerzähler. :wink:

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 Betreff des Beitrags: Re: Legal oder Illegal
BeitragVerfasst: 8. November 2010 20:14 
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@ mutschy

mein nachbar iss galvaniker :) der hat mir schon somanches teil verchromt für geringes geld :mrgreen:

der tacho hat doch ein km zähler :?:

mfg max


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 Betreff des Beitrags: Re: Legal oder Illegal
BeitragVerfasst: 8. November 2010 20:57 
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Also bei mir wollte der TÜV einen Tacho mit ABE haben, da an meiner Maschine nur ein Drehzahlmesser dran war.. Ich denke der gezeigte Tacho ist nur als zusätzliche rTacho, aber nicht als alleiniger Tacho zulässig.
Oder hat der Tacho ne ABE ?

GüSi


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 Betreff des Beitrags: Re: Legal oder Illegal
BeitragVerfasst: 8. November 2010 21:41 
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Schumi1 hat geschrieben:
Zu 1.:
Warum sollte man eine Schwinge nicht verchromen dürfen

Weil sich durch die Behandlung die Materialeigenschaften verändern können.
Verchromung von Rahmen und Fahrwerksteilen ist m.W. nur mit Freigabe des Fahrzeugherstellers
oder Unbedenklichkeitsbescheinigung des Verchromers und nach Eintragung beim TÜV o.ä. zulässig.
Aber hier im Forum sind ja auch TÜV-Leute unterwegs, vielleicht sagen die was dazu

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Bei Bedarf schickt mir einfach eine PN.


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 Betreff des Beitrags: Re: Legal oder Illegal
BeitragVerfasst: 8. November 2010 21:54 
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Nordtax hat geschrieben:
Schumi1 hat geschrieben:
Zu 1.:
Warum sollte man eine Schwinge nicht verchromen dürfen

Weil sich durch die Behandlung die Materialeigenschaften verändern können.


Eine Verchromung ist doch eine Beschichtung und keine Stoffeigenschaftsänderung.

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 Betreff des Beitrags: Re: Legal oder Illegal
BeitragVerfasst: 8. November 2010 22:06 
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In der Regel geht eine verchromung mit jeder Menge schleifarbeit daher, daher auch eine schwächung des Materials und der Schweißnähte.

Das wird für fast jeden Tüv ein rotes Tuch sein, auch wenn es nur sehr geringe abtragungen sind, wer steht für die Haltbarkeit gerade?

Zweitens, zur Vorgang gehören verschiedene Beizen und Laugen, die schnell mal ein Materialgefüge negativ beeinflussen können.

Also, möglich ist es bestimmt, ob unbedenklich muss jeder für sich entscheiden, ohne eine entsprechende Eintragung würde ich soetwas nicht machen.

Gruß
Patrick

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 Betreff des Beitrags: Re: Legal oder Illegal
BeitragVerfasst: 8. November 2010 22:25 
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In den späten 70er-Jahren war es bei uns ganz toll, an der Kreidler eine verchromte Schwinge zu haben. Dann sind doch zwei meiner Kumpels beim TÜV, mit genau den Argumenten, die hier geäußert wurden, wieder heimgeschickt worden. Die Kreidlerschwinge ist von der Materialstärke durchaus mit einer TS-Schwinge vergleichbar, aber selbst eine "sehr gesunde" Kreidler hatte selten 9 PS .
Ich habe meine verchromte Schwinge immer mit Baumarktlack vorm TÜV-Termin geschwärzt :oops: und alles war gut.
Hier im Forum wurde mir für meine TS eine verchrome Schwinge angeboten - ich habe sie gekauft und verbaut :wink: Viel davon zu sehen ist leider nicht :(

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Gruß aus Wüstenrot, wohnen, wo Andere Urlaub machen...
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:schlaumeier: Mein Fuhrpark ist sowieso rein und komplett von Vernunft geprägt!
Denn vernünftig ist was Freude macht!

( Zitat von TS-Jens 13.04.2020)

seit Sosa `09 OT- Maultaschenpartisane
Seit Lehesten 2011 günstig erkaufter Nörgelmod
Gründer des "Flacheisenreiter-Fanclubs"
Gransee 2011 - ich war dabei und es war schön
Besucher am Schlagbaum der EU-Außengrenze - namentlich erfaßt am 21.07.2013
Mitglied Nr. 011 im Rundlampenschweinchenliebhaberclub
Ebenfalls Gründungs-Mitglied im GKV - Granseer Krawattenträgervereins


Fuhrpark: 1XMZ ES300 Personengespann, 1X ETZ251 Personengespann, 2X ETZ250 Solo, 2X TS250, 1X ES175, 1X TS150, 1X Kreidler RS65, 1-2X Keeway125 Bonsai-Chopper, 1X Hyosung XRX125, 1X BMW R100,1X BMW R1100LT, 1X BMW K75RT, 1X BMW K75S, 1X K75 C, 1X K75RT mit EML-Beiwagen 1X K100, 1X K100RS 4V, 1X BMW K1100LT, 1X Trabi-Kabrio, 1X Fiat/Maybach Seicento, 1X Ford-Escort-Kabrio 1X Qek Junior.

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 Betreff des Beitrags: Re: Legal oder Illegal
BeitragVerfasst: 8. November 2010 22:47 
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Patrick Christian hat geschrieben:
In der Regel geht eine verchromung mit jeder Menge schleifarbeit daher, daher auch eine schwächung des Materials und der Schweißnähte.

Das wird für fast jeden Tüv ein rotes Tuch sein, auch wenn es nur sehr geringe abtragungen sind, wer steht für die Haltbarkeit gerade?

Zweitens, zur Vorgang gehören verschiedene Beizen und Laugen, die schnell mal ein Materialgefüge negativ beeinflussen können.

Also, möglich ist es bestimmt, ob unbedenklich muss jeder für sich entscheiden, ohne eine entsprechende Eintragung würde ich soetwas nicht machen.

Gruß
Patrick


Ok, das leuchtet ein.

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 Betreff des Beitrags: Re: Legal oder Illegal
BeitragVerfasst: 8. November 2010 23:00 
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Wie siehts eigentlich mit dem Eloxieren von Felgen aus ? Schließlich ändert es auch das Materialgefüge... :roll:


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 Betreff des Beitrags: Re: Legal oder Illegal
BeitragVerfasst: 8. November 2010 23:14 
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Benzin_Trinker hat geschrieben:
darf man die hinterradschwinge verchromen lassen sowie z.b. bei der eskort



Tante Google hilft auch Dir:
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... opic=10388

-> Beitrag 16

da steht alles....

Das meiste geschriebene hier sind Vermutungen und fromme Wünsche.

letztlich entscheidet der TÜV/DEKRA , egal was wir hier sagen!

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Gruß

Norbert

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Fuhrpark: Die TS 150 "mußte" ich mal irgendwo mitnehemen.
ETZ 251 Rahmen mit Brief + Tank ------> FE2 oder FE3?

5 Gang MZ ab TS 250/1 bis ETZ 250(300)

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 Betreff des Beitrags: Re: Legal oder Illegal
BeitragVerfasst: 8. November 2010 23:30 
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Norbert hat geschrieben:
Benzin_Trinker hat geschrieben:
darf man die hinterradschwinge verchromen lassen sowie z.b. bei der eskort



Tante Google hilft auch Dir:
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... opic=10388

-> Beitrag 16

da steht alles....

Das meiste geschriebene hier sind Vermutungen und fromme Wünsche.

letztlich entscheidet der TÜV/DEKRA , egal was wir hier sagen!


Wenn man sich das durchliest - echt interessant - da ja auch von Wärme die Rede ist und das würde heißen das pulvern auch unzulässig sein würde. :wink:


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 Betreff des Beitrags: Re: Legal oder Illegal
BeitragVerfasst: 8. November 2010 23:38 
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TS Martin hat geschrieben:
Wenn man sich das durchliest - echt interessant - da ja auch von Wärme die Rede ist und das würde heißen das pulvern auch unzulässig sein würde. :wink:


pulvern und feuerverzinken, lies dIch mal über die dabei erforderlichen Temperaturen ein.
Dann noch über Stahl und die Temperaturbehandlung von Stahl.
Dann erkennst Du die Zusammenhänge .
Thema ist hier aber Schwinge "verchromen" ursprünglich.

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Gruß

Norbert

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 Betreff des Beitrags: Re: Legal oder Illegal
BeitragVerfasst: 8. November 2010 23:54 
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Puvern darfst du. Chromen wäre auch quatsch, weil es bei Verwindungen reißen wird. Weiter siehe "Norbert".
Vernickeln ist erlaubt, weil die Wärme dabei nicht so hoch ist.
Viele hochwertige Rahmen sind auch vernickelt.(z.B. Egli,Wasp u. a.)


Fuhrpark: habe

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 Betreff des Beitrags: Re: Legal oder Illegal
BeitragVerfasst: 9. November 2010 08:42 
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Beim Verchromen kanns im Stahl Wasserstoffversprödung geben, es ist -im Gegensatz zum Vernickeln- eben nicht nur eine Beschichtung. Deshalb würde ich das mit einem Sachverständigen vorher besprechen. Wenn er das für unkritisch hält, kannst Du es machen. Ich würde es aber vielleicht eintragen lassen, sonst findet ein dahergelaufener Gendarm das als schweren Verstoß, und legt Dein Moped an die Kette. (Obwohl, wer kennt sich mit sowas schon aus, bei der Vielfalt der Mopeds heut zu Tage...?)

Vernickeln ist aber auch nicht ganz unkritisch, wenn die Galvaniksoße ins Innere der Rohre vordringen kann. Da kriegt man sie nicht mehr so leicht raus, und sie knuspert dann über die Jahre den Stahl von innen her durch. Das hab ich bei einem Spezi seinem vernickelten XT500-Rahmen gesehen. Unkuhl, sehr unkuhl. :cry:
Ansonsten find ich Nickel sogar hübscher als Chrom. Die Schwinge der SR meines Pezls ist vernickelt.


Gruß
Hans


Fuhrpark: Viel zu viele verschiedene Mopeds...

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 Betreff des Beitrags: Re: Legal oder Illegal
BeitragVerfasst: 9. November 2010 09:52 
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Guesi hat geschrieben:
Also bei mir wollte der TÜV einen Tacho mit ABE haben, da an meiner Maschine nur ein Drehzahlmesser dran war.. Ich denke der gezeigte Tacho ist nur als zusätzliche rTacho, aber nicht als alleiniger Tacho zulässig.
Oder hat der Tacho ne ABE ?

GüSi


Gute Frage. Da bin ich selber gerade dran. Der Tacho hat eine E Kennzeichnung. Eigentlich sollte es reichen. Nach der Vollabnahme meines Gespanns bin ich dann schlauer. :)

Gruß
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 Betreff des Beitrags: Re: Legal oder Illegal
BeitragVerfasst: 9. November 2010 12:29 
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naja ok gut also ich werde das dann wohl sein lassen mit der schwinge.........

vielen dank für eure zahlreichen beiträge

nochmal zum tacho:
ich glaube der hat weder abe noch e zeichen ?
ich habe mal bei koso angefragt wie es aussieht mit der zulassung

[quote="Hallo, wichtig ist bei einem Tacho das es richtig anzeigt, und beleuchtet ist. Ich fahre selbst so ein Tacho seit Jahren, habe mehrere Tüv Abnahmen mit diesen Instrumenten durchführen lassen und hunderte davon verkauft. Es gab bei uns noch NIE diesbezüglich irgendein Problem. Also - Die Instrumente kann man bedenkenlos montieren. Grüße Das Koso Team Volker"][/quote]

mfg max


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 Betreff des Beitrags: Re: Legal oder Illegal
BeitragVerfasst: 9. November 2010 14:11 
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Benzin_Trinker hat geschrieben:
naja ok gut also ich werde das dann wohl sein lassen mit der schwinge.........

vielen dank für eure zahlreichen beiträge

nochmal zum tacho:
ich glaube der hat weder abe noch e zeichen ?
ich habe mal bei koso angefragt wie es aussieht mit der zulassung

Hallo, wichtig ist bei einem Tacho das es richtig anzeigt, und beleuchtet ist. Ich fahre selbst so ein Tacho seit Jahren, habe mehrere Tüv Abnahmen mit diesen Instrumenten durchführen lassen und hunderte davon verkauft. Es gab bei uns noch NIE diesbezüglich irgendein Problem. Also - Die Instrumente kann man bedenkenlos montieren. Grüße Das Koso Team Volker hat geschrieben:


mfg max


Ist aber eine ziemliche Bla Bla Aussage von Koso, mit der sich eigentlich nichts anfangen lässt....

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Gruß Frank


„Ich glaube, dass die Dummheit aufgehört hat, sich zu schämen“ Heidi Kastner
Danke an alle die nichts zum Thema zu sagen hatten und trotzdem nichts dazu geschrieben haben....
Wenn du tot bist, dann weißt du nicht dass du tot bist. Es ist nur schwer für die Anderen. Genauso ist es, wenn du blöd bist.

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 Betreff des Beitrags: Re: Legal oder Illegal
BeitragVerfasst: 9. November 2010 14:52 
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 Betreff des Beitrags: Re: Legal oder Illegal
BeitragVerfasst: 9. November 2010 14:56 
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Hi, ich kann die Aussage von KOSO nur bestätigen...man kann jeden x-beliebigen Fahrradtacho als alleiniges Instrument anbauen und bekommt das eingetragen, wenn er beleuchtet ist (der kleine schwarze Kasten ist eine Kennzeichenleuchte, die ans Fahrlicht gekoppelt ist)...


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Gruß aus dem Niederbergischen,

Gerd

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Fakten sind häufig unangenehm, viel zu komplex und störend...
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 Betreff des Beitrags: Re: Legal oder Illegal
BeitragVerfasst: 9. November 2010 15:05 
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g-spann hat geschrieben:
.man kann jeden x-beliebigen Fahrradtacho


mir wollte man den TÜV deshalb verweigern. Moniert bleibt er trotzdem :mrgreen:


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 Betreff des Beitrags: Re: Legal oder Illegal
BeitragVerfasst: 9. November 2010 15:47 
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Zu Tachos steht alles im § 57 StVZO, da gibt es est mal nicht viel zu beachten. Beleuchtung dehalb weil der Tacho im unmitelbaren Sichtfeld liegen muß, im Finstern wäre er ja nicht sichtbar. Kilometerzähler "darf" Vorhanden sein, von "muß" steht da nichts.Wer viel Zeit hat kann dann gerne noch den im Absatz 2 zitierten Anhang lesen, der gilt aber weniger für den Anbau als für die Eigenschaften von Tachos generell -> für Geschwindigkeitsmesser von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen ist das dieser Richtlinie 2000/7/EG (am besten gleich von unten nach oben lesen ;D )

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 Betreff des Beitrags: Re: Legal oder Illegal
BeitragVerfasst: 9. November 2010 15:51 
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Also zulässig :ja:


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 Betreff des Beitrags: Re: Legal oder Illegal
BeitragVerfasst: 9. November 2010 16:19 
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Also Schwinge verchromen darfst du ..... :wink: Tüv hat´s bestaunt aber nicht bemängelt! :D
Klaus P. hat geschrieben:
Puvern darfst du. Chromen wäre auch quatsch, weil es bei Verwindungen reißen wird.

Der Chrome auf dem Foto ist locker 20 Jahre alt ...... :wink: Da ist nix mit reißen !


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 Betreff des Beitrags: Re: Legal oder Illegal
BeitragVerfasst: 9. November 2010 16:58 
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ich würde ja einfach mal beim tüv/dekra nachfragen. das kostet dich zehn minuten deines lebens. letzten endes hat bei allen möglichen eintragungen hier jeder andere erfahrungen gemacht und es kommt doch auf DEINEN prüfer an. es wäre also auch praktisch bei der prüfstelle gleich drauf zu achten, dass derjenige, den du fragst auch der ist, der dann die eintragung macht.

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 Betreff des Beitrags: Re: Legal oder Illegal
BeitragVerfasst: 9. November 2010 17:11 
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P-J hat geschrieben:
Also zulässig :ja:
wenn beleuchtet !!! :mrgreen:

-- Hinzugefügt: Dienstag 9. November 2010, 17:12 --

Halimash hat geschrieben:
Also Schwinge verchromen darfst du ..... :wink: Tüv hat´s bestaunt aber nicht bemängelt! :D
Klaus P. hat geschrieben:
Puvern darfst du. Chromen wäre auch quatsch, weil es bei Verwindungen reißen wird.

Der Chrome auf dem Foto ist locker 20 Jahre alt ...... :wink: Da ist nix mit reißen !

dann darfst du aber nur noch innerorts fahren :ja: :ja: :ja:

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