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BeitragVerfasst: 28. Dezember 2006 17:54 
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Möchte mich erst mal vorstellen.Ich heisse Udo und komme aus der nähe von Bamberg/Oberfranken.Ich bin seit kurzem stolzer Besitzer eines TS 250/1Gespannes.Habe das Teil RESTAURIERT für 400? gekauft.Elektrik ist komplett neu gemacht,Motor angeblich auch(Vorbesitzer war KFZ-Meister).Wurde von mir nach Öl-und Benzineinfüllen das erste mal Gestartet und Sprang nach dem dritten Kick an.Nach 9 Jahren standzeit!!!Bin auch gleich mal Gefahren,allerdings nur auf dem Feldweg.War klasse.Nun meine Frage:Ich muss TÜV machen und habe als Dokument nur den Orginalen DDR-Brief.Da drinnen steht,das Motorrad wurde 1993 endgültig stillgelegt und die untere Ecke ist abgeschnitten.Brauche Ich für den TÜV eine KBA-freigabe?Für Antworten schon jetzt vielen Dank.


Fuhrpark: TS 250/1 GESPANN

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BeitragVerfasst: 28. Dezember 2006 18:24 
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Dem TÜV ist es egal ob das KFZ einen Brief hat oder nicht.
Im Vollgutachten, das Du ja brauchst da Stillegung, wird ja nur die Verkehrstüchtigkeit und das es den Bestimmungen für Deutschland entspricht bescheinigt.
Er stellt dann das Musterblatt aufdem die Daten für den neue KFZ-Brief enthalten sind.
Wenn Du den KFZ Brief vorlegst ist gut, ansonsten hat der TÜV eigentlich alle nötigen Daten im Computer bzw Musterbriefe, wie bei mir.

Viel Spaß mit Deinem Gespann :top: und alles Gute fürs neue jahr

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Gruß aus Berlin
2Takt-Pit


Fuhrpark: Holzroller VERO-Stepke Bj.:?
http://www.gaskrank.tv/tv/hersteller/mz ... t-1394.htm

Kämpfer für das Überleben des 175er Motor 4502312

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BeitragVerfasst: 28. Dezember 2006 18:32 
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Mr. Kardan

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bei meiner ts damals mußte ich ein vollgutachten machen, weil die schon zulange abgemeldet war ..

ich denke mal wenn das stillgelegt wurde kommt das auch bei dir...

nun ja - den tüv man hat der orginale brief doch schon stark interessiert, da er daraus die daten zu erlangung einer betriebserlaubnis geholt hatte - danach diesen daten hat mir dann die tante auf dem verkehrsamt einen bundesdeutschen brief ausgestellt.

ich weis aber nicht ob das den juckt, ob der brief ungültig gemacht ist.

ich würde ja sagen - wenn die fg-nummer passt stellt der dir die betriebserlaubnis aus - egal was mit dem alten brief ist (außer er ist gefälscht :D )

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Zuletzt geändert von kutt am 28. Dezember 2006 18:35, insgesamt 2-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 28. Dezember 2006 18:32 
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oberfranken scheint ein gutes pflaster für mz-gespanne zu sein -war vor ca 4 wochen in der region bamberg und habe da ein wunderschönes es-gespann gesehen
willkommen hier - pit hat natürlich recht

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Partisanenrocker


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BeitragVerfasst: 28. Dezember 2006 18:41 
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Danke für die Antworten. Hallo Knut,mein Nachbar hat sogar mehrere ES in der Garage,Gespanne und Solo.Und alle Top Restauriert.Gruss Udo.


Fuhrpark: TS 250/1 GESPANN

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BeitragVerfasst: 28. Dezember 2006 18:48 
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Hallo,
willkommen im Forum.
Ich glaube das man seit ein paar Jahren eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA braucht. Jedenfalls wollten die Herren von der Dekra so was haben als ich vor ca. 1 Jahr mal wegen Neuzulassung nachgefragt habe. Allerdings war da nur noch das Typenschild vorhanden.

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Gruß Thomas

"Irgendwie steckt man immer bis zum Hals in der Scheiße, man darf halt nur den Kopf nicht hängen lassen!"


Fuhrpark: Diverse

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BeitragVerfasst: 28. Dezember 2006 21:18 
Wie ist das mit den alten Briefen wenn die Emme nur vorrübergehend stillgelegt war?meine TS wurde Sommer 04 abgemeldet und hat einen Westbrief also bräuchte ich ja nur Tüv und behalte den alten Westbrief?

Wenn nicht kann ich den alten ja bei der Zulassungsstelle als ungültig stempeln lassen?würde ihn zur Ansicht gern behalten.


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BeitragVerfasst: 28. Dezember 2006 21:28 
Martin hat geschrieben:
Wie ist das mit den alten Briefen wenn die Emme nur vorrübergehend stillgelegt war?meine TS wurde Sommer 04 abgemeldet und hat einen Westbrief also bräuchte ich ja nur Tüv und behalte den alten Westbrief?

Wenn nicht kann ich den alten ja bei der Zulassungsstelle als ungültig stempeln lassen?würde ihn zur Ansicht gern behalten.

Entwertet wird ein Brief mit dem Abschneiden einer Ecke. Der Brief ist Dein Eigentum und Du kannst die Herausgabe (des entwerteten) Briefes verlangen. Ist in jedem Fall zu empfehlen, denn mit den jetzt gültigen neuen (Europa) Papieren fehlen einige wesentliche Daten, z.B. Erstzulassung etc..


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BeitragVerfasst: 29. Dezember 2006 16:10 
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Hallo Udo,
und wieder ein Emmengespann mehr im Forum! :gut:
Wenn Du aus Oberfranken bist, kennst Du vielleicht auch MZ-Axel aus Bindlach mit seinem ES/2-Gespann, mit dem ich mich ab und zu mal treffe (Bilder siehe in meiner Galerie). Er ist aber mehr in der Mailingliste aktiv.
Gruß, Martin.


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