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BeitragVerfasst: 1. Januar 2011 20:38 
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Liebe Foristi !

Erstmal ein gutes, gesundes und unfallfreies 2011 und immer die Handbreit Teer unterm Hinterrad.

Mal ne Frage: ich hab festgestellt, dass auf dem Typenschild meiner TS 250 das Baujahr nicht eingeschlagen ist: dort steht nur 197_.
Der FIN nach müsste das Baujahr wohl 1976 sein - auch wenn ich die FIN mit den Nummern auf der Liste von derMaddin vergleiche. Eine "späte" /0 demnach (und dazu eine "gelbe Neckermann").
Dateianhang:
P1000144.jpg


Hab ja schon so manches beim TÜV erlebt. :roll:
Kann die fehlende Bj.-Angabe auf dem Typenschild Probleme bei der Wiederzulassung des Moppeds machen (war seit 1994 abgemeldet und Brief demnach verfallen) oder ist dieser fehlende "Eintrag/-schlag" für den TÜV-Menschen nicht weiter von Bedeutung ? Ich hab keine Ahnung dazu und dachte ich frag mal bei den Experten nach.

Danke für Euere Meinungen und Tipps!

Hermann


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Fuhrpark: ja

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BeitragVerfasst: 1. Januar 2011 20:40 
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LaLu 2011
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Ein BRD-Brief verfällt nicht mehr. Was steht denn dort für ein Datum drin? Drücke da einfach die passende Zahl in das Typenschild.

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OT-Partisammellorchen
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Mitglied Nr. 020 im Rundlampenschweinchenliebhaber-Club
Mitglied im internationalen Verein der bauchfrei Schaukler
Mitglied Nr. 009 der MZ-Trüffelschweine
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"Das Antibiotikum von MZ sind Vitondichtringe." (Christof im November 2011)
Mitglied der Wolfsschanzen-Tournee 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2024 (der Rrrrudelll-Pudelll)
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Fuhrpark: Moto Guzzi V85TT Bj. 19, Silverstar Classic 500 Bj. 97, ETZ 301 Fun Bj. 93, ES 175/2 Bj. 67, ES 300 Bj. 64, ETS 150 Bj. 72, ES 150 Bj. 75, TS 150 Bj. 80, ETZ 150 Bj. 87, IWL Troll Bj. 63, Honda CG 125 Bj. 98, EMW R35/3 Bj. 54, DKW RT 250 H Bj. 53, S 70 C Bj. 87, S 51 B 2-4 Bj. 81, Opas SR2 Bj. 59, außerdem Ford Tourneo Connect in lang (Schlafwagen)

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BeitragVerfasst: 1. Januar 2011 20:58 
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Stimmt Lorchen, seit 2007 ist das ja geändert worden (hab seitdem nur auf die 07er Nr. zugelassen und die TS will ich jetzt "normal" zulassen). Brief verfällt seitdem ja nicht mehr. :idea:

Als EZ ist im (Ersatz-) Brief 07.03.77 eingetragen. Der Vorgängerbrief wurde gem. Vermerk aus 1992 wegen Wiederzulassung eingezogen . Damals war der Brief noch verfallen.

Also: Schlagzahl "6" oder "7" ins Typenschild kloppen und gut isses ?


Fuhrpark: ja

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BeitragVerfasst: 1. Januar 2011 22:01 
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Klopp die "6" rein. Mit ner "7" machste sie zu /1! :ja:

_________________
Grüße

Christof

Organisator des ES-Schweinetreffens in Coppanz 2013 & in Bucha 2015

Rundlampenschweinchenliebhaber Nummer 082

Kämpfer für das Überleben des 175er Ersatzmotors 4539110


Fuhrpark: TS 250/1 Luxus; mit Flachlenker Bj 1980,
TS 250 Standard; mit Flachlenker Bj 1974;
TS 150 Luxus; mit Hochlenker Bj. 1983,
ES 175/2 Standard; Bj. 1970,
ES 125/1; Bj. 1975

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BeitragVerfasst: 1. Januar 2011 22:37 
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Reinkloppen würde ich da gar nichts. Die Angabe des Baujahrs auf dem Typenschild ist für die Abnahme nicht erforderlich. Das wurde in Westdeutschland schon Ende der 60er Jahre abgeschafft. Probleme kann es allenfalls dann geben, wenn kein Brief mehr vorhanden ist und das Baujahr anhand des Typenschilds ermittelt werden muss. Da hier aber ein alter BRD-Brief vorliegt, werden ohnehin alle technischen Daten diesem Brief entnommen, also auch der Tag der Erstzulassung.


Fuhrpark: ES 250/0, Bj. 61
ES 150/1, Bj. 71
IWL Berlin, Bj. 60 (Technik von MZ)

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BeitragVerfasst: 2. Januar 2011 18:37 
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Genau das selbe Problem hatte ich mit meiner Ts auch, dank des Forums bin ich auf das genaue Jahr gekommen (bei mir ´73) und habe sie selber eingeschlagen.
Ich hatte keinen Brief und nichts, nur dieses schlecht lesbare Typenschild aber gefragt hat danach auch nie einer ;)

_________________
Hier gibt es einen groben Restaurationsbericht meiner MZ TS 250/0

http://www.der-selber-bauer.de/


Fuhrpark: Mz Ts 250, MuZ Saxon
Simson S51 B-2

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BeitragVerfasst: 2. Januar 2011 22:16 
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war bei meiner Neckermann auch so. Könnte mir vorstellen daß man dem Importeur keine Lagermaschinen mit nem "alten" Baujahr madig machen wollte, so daß der Kunde nur die Erstzulassung zu sehen bekommen hat.


Fuhrpark: son paar MZ

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BeitragVerfasst: 3. Januar 2011 09:03 
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@ea2873
Danke für die Info. Das ist ja interessant. Deine Vermutung hinsichtlich Lagermaschinen und "altes Baujahr" erscheint mir dabei absolut plausibel.
Wenn -wie Wolf60 weiter oben schreibt-, diese Angabe für die Wiederzulassung nicht relevant ist, lass' ich einfach alles so, wie es ist.

Danke für Euere Hinweise! :zustimm:
Hermann


Fuhrpark: ja

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